Frechheit siegt nicht immer! ![]()
QuoteDie Entscheidung des Gerichts:
Das SG lehnte den Antrag der Urologen ab. Für die Auslegung vertraglicher Vergütungsbestimmungen sei in erster Linie auf den Wortlaut abzustellen. Der Wortlaut der Regelung in Kapitel 31.2.2 EBM sei eindeutig. Gemäß Kapitel 31.2.2 EBM „Definierte operative Eingriffe an der Körperober fläche“ setzt die Berechnung dermato-chirurgischer Eingriffe, zu denen die durchgeführten Zirumzisionen zählen, die obligate histologische Untersuchung entnommenen Materials und/oder eine Bilddokumentation voraus.
QuoteDie Tatsache, dass sämtliche Patienten der Urologen türkische oder arabische Namen trugen und sich im Alter von zwei bis neun Jahren befanden, deute stark daraufhin, dass es sich bei den streitbefangenen Zirkumzisionen um Beschneidungen aus religiösen oder kulturellen Gründen gehandelt habe, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung hätten abgerechnet werden dürfen
QuoteDie Sinnhaftigkeit dieser filternden Vorgaben muss gleichwohl in Frage gestellt werden. So ist dem Bearbeiter aus medizinischer Sicht verdeutlicht worden, dass eine histologische Untersuchung im Anschluss an eine Zirkumzision nur in seltenen Fällen einen medizinischen Zweck erfüllt und insoweit sinnvoll ist.
Ei, wieso? Eine degenerative Vorhautveränderung, eine narbige Phimose, eine Schnürring - das sollte sich doch wohl histologisch feststellen lassen?
QuoteAnders gesagt:Es werden unwirtschaftliche und damit unnötige Kostenverursacht.
Was tatsächlich unnötige Kosten verursacht, sind Eltern-Wunschoperationen die als Kassenleistung abgerechnet werden. OMG, wie durchsichtig!
Und jetzt wird es richtig realsatirisch:
QuoteWeiter ist auch die alternativ vorgesehene Fotodokumentation kritisch zu sehen und wird von vielen Patienten verständlicherweise abgelehnt.
Ach, die Patienten zwischen zwei und neun Jahren lehnen die Fotodokumentation ab? Aber der Vorhautamputation haben sie zugestimmt?
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QuoteRA Dr. Tobias Scholl-Eickmann, FAMedR, Wirtschaftsmediator, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund
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