Rituelle Genital-Beschneidung auf Krankenschein?

  • Quote

    "Die Statistik lässt davon ausgehen, dass gesunde Kinder die Gefälligkeits-Diagnose "Phimose" gestellt bekommen, um die hohen Kosten einer religiös motivierten Beschneidung in einer Privatklinik zu vermeiden. Das ist nicht nur eine grobe Missachtung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, sondern auch ein massiver Betrug an den Sozialversicherungen, denen damit Millionen EUR für ein archaisches religiöses Ritual auf Kosten der Allgemeinheit verrechnet werden. Kritische Chirurgen sprechen seit langem von einer verwunderlichen "Phimose-Epidemie" in Österreich."

    http://www.springermedizin.at/artikel/29551-…f-krankenschein

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Man muss das verstärkt den Beitragszahlern klarmachen, dass sie für irrationale Kindesverstümmelungen mitblechen, und dafür bei anderen Sache (IGEL-Leistungen) selbst in die Tasche greifen müssen. Dafür ist das Geld der Beitragszahler nämlich "zu schade".
    Denn machen denken: "was scheren mich anderer Leute Kinder?" - aber beim eigenen Geldbeutel, da sind sie dann hellwach!

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Dazu passt (aus 2010):

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    Frage von aryan 04.03.2010
    kostet eine beschneidung geld?

    hey leute sry hätte noch ne frage kostet die beschneidung geld wenn ja wie viel?


    Quote

    Antwort von fairuz 05.03.2010

    bei meinen sohn kostete es 200€,aber die krankenkasse bezahlt das auch,musst du beim arzt nachfragen.

    http://www.gutefrage.net/frage/kostet-eine-beschneidung-geld

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Mit dem Thema "Selbstbedienungsladen ambulantes Operieren" bin ich seit Jahren beschäftigt.

    Da werden im Bereich der Niedergelassenen die unglaublichsten Dinge abgerechnet, weil es in dem Bereich außer ein paar lohnabhängigen Sprechstundenhilfen keine Zeugen gibt. Als Anästhesistin kannte ich die Operationenschlüssel (OPS) des Operateurs genau, weil ich ien auch auf meiner Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung angeben mußte.

    Wie das im Krankenhaus aussieht, kann ich nicht so genau sagen, da ich da die Abrechnungen nicht überblicke. Ich kann aber sagen, daß derselbe Niedergelassene, der in seinem eigenen Praxis-OP seltsame OPS aufschreibt, das bei weitem nicht in dem Maße tut, wenn er im Krankenhaus arbeitet. Zuviel Zeugen vermutlich.

    Was das mit dem Thema zu tun hat?

    Es sind nicht nur die Vorhautoperationen, deren Indikation und Durchführung überprüft gehören. Wenn der gesamte Selbstbedienungsladen geschlossen wird, indem Überprüfungen stattfinden, dann dürften einige Ärzte Probleme bekommen.

    Bloß: Es interessiert sich keiner dafür. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht, weil sie sich mit ihren Mitgliedern anlegen müßte. Und die Krankenkassen haben kein Interesse daran, ihre Kontrollinstitutionen aufzurüsten. Zuviel Investitionen. Lieber ein paar Einzeltäter öffentlichkeitswirksam teeren, federn und vierteilen -- und sich damit eine gute Verhandlungsposition für die nächsten Honorarverhandlungen verschaffen ...

    Mit diesem Bogen wollte ich nur darauf hinweisen, daß das Faß, das wir hier aufmachen, größer ist, als man zunächst vermutet -- und daß die Widerstände entsprechend sein werden und man sich darauf einrichten muß. Und sich beispielsweise nicht darüber wundern darf, daß man so wenig institutionelle Mitstreiter findet. Ich wollte auf keinen Fall sagen, daß wir das nicht trotzdem angehen sollen!

  • In dem Moment, wo die Vorhaut im Müll liegt ist ja auch das corpus delicti des Kassenbetruges entsorgt. Die religiösen Eltern werden das sicher nicht zur Anzeige bringen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Da schneidet sich völlig sorglos.

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    ..daß das Faß, das wir hier aufmachen, größer ist, als man zunächst vermutet...

    Das ist schon klar. Das gibt es auch in anderen Bereichen. Alle wissen oder ahnen es - aber nichts wird gemacht.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Genau so ist es in diesem Fall nicht.

    Es gibt eine obligate Dokumentationspflicht zu den sogenannten dermatochirurgischen Eingriffen. Zu denen gehören die Vorhauteingriffe. Diese obligate Dokumentationspflicht fordert als Voraussetzung einer gültigen Abrechnung eine "Histologie und/oder prä- und postoperative Bilddokumentation".

    Keine Histo bzw. keine Fotos = keine Kohle

  • Kann man denn mit Hilfe der Vorher/Nachher-Bilder Betrug feststellen? Schaut sich die überhaupt jemand an?

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Der vieles bestätigt, was auch ich mir oft gedacht habe.

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    Es sind nicht nur die Vorhautoperationen, deren Indikation und Durchführung überprüft gehören. Wenn der gesamte Selbstbedienungsladen geschlossen wird, indem Überprüfungen stattfinden, dann dürften einige Ärzte Probleme bekommen.


    Es sind auch nicht bloß Vorhautoperationen, die in D-Land extrem häufig vorgenommen werden. Die allgemein hohen Operationszahlen in Deutschland/Österreich legen nahe, dass auch Kinder bzw. Erwachsene an anderen Körperteilen unnötig operiert werden. Wieso sollte ein Kinderchirurg, der die Indikation zur Zirkumzision möglichst sehr breit setzt, nicht auch die Indikation zur Mandelentfernung, Polypenentfernung ect möglichst breit ansetzen?


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    Da werden im Bereich der Niedergelassenen die unglaublichsten Dinge
    abgerechnet, weil es in dem Bereich außer ein paar lohnabhängigen
    Sprechstundenhilfen keine Zeugen gibt. Als Anästhesistin kannte ich die
    Operationenschlüssel (OPS) des Operateurs genau, weil ich den auch auf
    meiner Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung angeben mußte.

    Deine eigenen Erfahrungen belegen somit haargenau das, was auch im kürzlichen F. A. S Artikel "Guter Schnitt" angemerkt wurde:

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    Die massive Ausweitung des ambulanten Operierens hat bei allen Vorteilen, die dies für Patienten im Einzelfall bedeutet, die Intransparenz eher befördert denn verringert. Denn was früher unter den Augen mehrerer, sich gegenseitig kontrollierender Fachkollegen in der Klinik stattfand, erledigt heute ein Arzt allein in seiner Praxis. Kontrollen bei Behandlung und Abrechnung finden so gut wie keine statt. Schon gar nicht wird kontrolliert, ob der Arzt auch tatsächlich das gemacht hat, was er aufgeschrieben hat.

    http://www.faz.net/aktuell/politi…t-12625490.html

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    Mit diesem Bogen wollte ich nur darauf hinweisen, daß das Faß, das wir
    hier aufmachen, größer ist, als man zunächst vermutet -- und daß die
    Widerstände entsprechend sein werden und man sich darauf einrichten muß.
    Und sich beispielsweise nicht darüber wundern darf, daß man so wenig
    institutionelle Mitstreiter findet. Ich wollte auf keinen Fall sagen,
    daß wir das nicht trotzdem angehen sollen!

    Ja, das denke/befürchtete ich auch stark. Dieser Gedanke hat sich mir oft "aufgezwungen", aber ich habe mir ihn nie so wirklich getraut zu Ende zu denken. Es ist einfach keine schöne Tatsache, dass man - neben der religiösen Lobby - noch einen weiteren mächtigen Widerstand, zu überwinden hat. Einen Widerstand,der mehr zu verlieren hat als nur die Beschneidung als Einnahmequelle,

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    Für die Plastik bekommt der Arzt gut 50 Prozent mehr Geld, immerhin 120 Euro extra.

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    Fest steht aber, dass Ärzte den „lukrativeren“ Code im ambulanten Bereich bis zu zwanzig Mal häufiger abrechnen als den „billigeren“...
    „Eine Umfrage bei unseren Vorstandsmitgliedern und Landesverbandsvorsitzenden hat gezeigt, dass wir in unseren Praxen nach einer Operation eigentlich nur Kinder mit radikaler Beschneidung sehen, keine Kinder mit Vorhautplastiken.“

    http://www.faz.net/aktuell/politi…t-12625490.html

    Wenn es diese Vorher-Nachher-Bilder gäbe, bzw. wenn sie kontrolliert würden - dann müsste der "Plastikbetrug" doch sofort auffallen!? Eine radikale Zirkumzision von einer Vorhautplastik zu unterscheiden - das traue ich mir als Laie ja noch zu.

    Bleib da bitte unbedingt dran, Wakankar! :thumbup:

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

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