Man nahm mir meine genitale Integrität!

  • https://dejure.org/gesetze/StGB/78b.html
    https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html

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    § 176a
    Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

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    (2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

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    1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind

    Bei meiner Beschneidung ist mit einem Skalpell in meinen Penis eingedrungen worden. Das stellt für mich eine sexuelle Handlung dar, weil sie mein Geschlechtsorgan betrifft.

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    2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

    Während der Tat waren mehrere Personen anwesend. Während einer Vollnarkose müssen mehrere Ärzte anwesend sein, damit der Vorgang überwacht werden kann. Außerdem ist auch ein Arzthelfer während dem Operationsvorgang nötig.

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    3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

    Die Täter haben mich durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht. Es erfolgten erhebliche Schäden an der körperlichen und seelischen Entwicklung. Die Täter hinterließen mich mit einem dysfunktionalen Geschlechtsorgan und haben meine Psyche dadurch für den Rest meines Lebens geschädigt.

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    (5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

    Die Täter haben mir einen wesentlichen Teil meines Geschlechtsorgans abgetrennt. Ich betrachte das als eine schwere körperliche Misshandlung. Ich wurde in die Gefahr des Todes gebracht. Mir sind Todesfälle bekannt, welche selbst unter sterilen Bedingungen stattgefunden haben.


    Der Tatbestand fällt unter den §78b Abs. 1, weil ein Zutreffen des §176a vorliegt. Die Staatsanwaltschaft handelte rechtwidrig, indem sie mir die Geltendmachung des §78b aberkannte und mir somit die Möglichkeit auf einen Strafprozess verwehrte. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zu meinem Nachteil eingestellt, ohne sich über das Ausmaß des zugefügten Schadens im Klaren zu sein. Die Staatswanwaltschaft handelte dadurch grob fahrlässig.

    (Pino) Nicht die Wahrheit tut weh. Sondern die Lügen davor.
    ~Die eigene Freiheit sollte da aufhören, wo die Rechte des Anderen beginnen.~

  • Der Tatbestand fällt unter den §78b Abs. 1, weil ein Zutreffen des §176a vorliegt. Die Staatsanwaltschaft handelte rechtwidrig, indem sie mir die Geltendmachung des §78b aberkannte und mir somit die Möglichkeit auf einen Strafprozess verwehrte. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren zu meinem Nachteil eingestellt, ohne sich über das Ausmaß des zugefügten Schadens im Klaren zu sein. Die Staatswanwaltschaft handelte dadurch grob fahrlässig.


    Aber das wurde ja hier schon zu Dir gesagt. Das Klagen gegen durchgeführte Beschneidungen gar nichts bringen. Auch bei mir wurde dieser Eingriff durchgeführt. Aber trotzdem habe ich nicht dagegen geklagt. Da müsste ich ja meine eigenen Eltern verklagen. Weil die mit Ihrer Unterschrift den Eingriff der Phimose-OP zugestimmt haben.

  • Aber das wurde ja hier schon zu Dir gesagt.

    Exakt. Dennoch wollte ich den Sachverhalt und meine Meinung mit meinem Beitrag nochmals verdeutlichen.

    Da müsste ich ja meine eigenen Eltern verklagen.

    Beschnittene Frauen müssten streng genommen auch ihre Eltern verklagen. Das stelle ich mir auch äußerst schwierig vor. Das primäre Ziel einer Klage sollten jedoch die direkten Täter sein. Deine Eltern wussten wahrscheinlich nicht, welche Auswirkungen deine Beschneidung auf dich hat.

    (Pino) Nicht die Wahrheit tut weh. Sondern die Lügen davor.
    ~Die eigene Freiheit sollte da aufhören, wo die Rechte des Anderen beginnen.~

    Edited once, last by Philip (November 23, 2019 at 7:23 PM).

  • Beschnittene Frauen müssten streng genommen auch ihre Eltern verklagen. Das stelle ich mir auch äußerst schwierig vor. Das primäre Ziel einer Klage sollten jedoch die direkten Täter sein. Deine Eltern wussten wahrscheinlich nicht, welche Auswirkungen deine Beschneidung auf dich hat.

    Am Ende ist es wohl doch nicht gut für dich ausgegangen. :(

    https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Op…gen-421019.html

    Und die Prozesskosten muss man wohl auch noch als betroffener Kläger dann zahlen. :( War es das wirklich Wert den Urologen zu verklagen? Ich meine das Gesetz scheint hinter dem Arzt zu stehen. Sowie man es dort im Link der Ärztezeitung auch nachlesen kann. Und teures Geld durch die Anwalts- und Prozesskosten hat man auch noch als Kläger dadurch verloren. :(

  • Ob es gut für jemanden ausgegangen ist, was einem was Wert ist...kannst du das beurteilen? Darf man das überhaupt?

    Und wenn nie jemand klagt, versucht das was ihm angetan wurde, zu benennen und auszusprechen...glaubst du, dass es da je eine Veränderung geben kann?

    Ob da das Gesetz hinter den Ärzten steht...oder nur mehr Geld, Einfluss, Macht, Lobbyinteressen?

    Das einzige was hinter den Ärzten in dem Urteil steht...eine schon damals veraltete Leitlinie, die Haltung und Einstellung Phimose, also Beschneidung ? Was auch letzendlich dein Verhängnis wurde/war/ist?

    Ich hoffe es finden in Zukunft noch mehr Männer den Mut, diesen Weg zu nehmen (wenn ich auch jeden verstehen, der diesen Weg/ Kosten/Mühen scheut, vor dem Rechtssystem resigniert) Die Leitlinien haben sich schneller geändert, als die Einstellungen, das Wissen und handeln der Ärzte..

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Am Ende ist es wohl doch nicht gut für dich ausgegangen.

    Der angegebene Mann in dem Artikel, den du verlinkt hast, bin ich nicht. Ich habe meine Strafanzeige fallen lassen, nachdem die Staatsanwaltschaft mir mitteilte, dass sie nicht vor hat die Strafanzeige zu verfolgen. Außerdem handelt es sich in dem Artikel um einen Zivilprozess und da läuft man immer Gefahr, dass man die Prozesskosten selbst bezahlen muss.

    (Pino) Nicht die Wahrheit tut weh. Sondern die Lügen davor.
    ~Die eigene Freiheit sollte da aufhören, wo die Rechte des Anderen beginnen.~

  • Am Ende ist es wohl doch nicht gut für dich ausgegangen. :(
    https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Op…gen-421019.html

    Und die Prozesskosten muss man wohl auch noch als betroffener Kläger dann zahlen. :( War es das wirklich Wert den Urologen zu verklagen? Ich meine das Gesetz scheint hinter dem Arzt zu stehen. Sowie man es dort im Link der Ärztezeitung auch nachlesen kann. Und teures Geld durch die Anwalts- und Prozesskosten hat man auch noch als Kläger dadurch verloren. :(


    Jo das ist meine Klage... Die eigentlich relevanten Aspekte werden in dem Artikel nicht genannt. Würde auch nicht ins Bild passen.

  • Das einzige was man jetzt Positiv sehen könnte ist das wenn jetzt ein Arzt bei einem Jungen aus Medizinischen Gründen eine Beschneidung vornimmt er jetzt genau begründen muss warum er so gehandelt hat.

    Ist das nichts?

    Und wie Yelock sagte...relevante Sachen wurden in dem Artikel weggelassen, es wurde ein Bild gezeichnet, dass man sehen wollte...ich hoffe das da noch anderen Artikel und Berichte erscheinen werden, welche den Sachverhalt GANZ berichten...und nicht nur die gängigen Vorstellungen und Wertungen versuchen zu bestätigen....

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Das einzige was man jetzt Positiv sehen könnte ist das wenn jetzt ein Arzt bei einem Jungen aus Medizinischen Gründen eine Beschneidung vornimmt er jetzt genau begründen muss warum er so gehandelt hat.

    Bei allem Respekt, bei dem was ich vor Gericht erlebt habe: Die können alles so drehen wie es denen passt. Logik, Fakten und Wahrheit interessieren da im Zweifelsfall keinen mehr...

  • Ist das nichts?
    Und wie Yelock sagte...relevante Sachen wurden in dem Artikel weggelassen, es wurde ein Bild gezeichnet, dass man sehen wollte...ich hoffe das da noch anderen Artikel und Berichte erscheinen werden, welche den Sachverhalt GANZ berichten...und nicht nur die gängigen Vorstellungen und Wertungen versuchen zu bestätigen....


    Mein Fall wird der zentrale rote Faden in einer 52 Minütigen Artedoku... Und ich verspreche euch diese Dokumentation wird es in sich haben. Die ganze Welt kann dort den Schindluder betrachten den einige deutsche Urologen und Gerichte treiben.

  • Mein Fall wird der zentrale rote Faden in einer 52 Minütigen Artedoku... Und ich verspreche euch diese Dokumentation wird es in sich haben. Die ganze Welt kann dort den Schindluder betrachten den einige deutsche Urologen und Gerichte treiben.

    Es wäre toll, wenn du uns hierüber auf dem Laufenden hältst! :thumbup:

  • Der angegebene Mann in dem Artikel, den du verlinkt hast, bin ich nicht.


    Vielen Dank für die Richtigstellung. Da habe ich mich dann wirklich getäuscht.

    Keine Sorge 8) Aber das dauert noch, Ende des Jahres soll alles fertig sein.


    Dann aber bitte auch nach Möglichkeit einen Youtube-Link hier im Beschneidungsforum zeigen. Arte habe ich nicht mal auf meine Programmliste gefunden. :(

  • Mein Psychotherapeut meinte, dass mein geringes sexuelles Empfinden ausschließlich psychischer Natur sei.

    Kommt mir bekannt vor.

    Den selben Mist kennen wir nämlich auch aus Wikipedia - der zirkumphilen Enzyklopädie:

    [A]n individual's attitude toward their own circumcision status is more important than their actual circumcision status in matters of sexual functioning.

    According to Bañuelos Marco & García Heil (2021) there is now "enough literature supporting the fact that childhood circumcision has no negative influence in sexual function per se" for it to be considered a settled matter. However, the authors also write that an individual's body image and self-esteem surrounding their own circumcision status may lead to a subjective improvement or adverse change in these metrics, although this would not be caused by "objective histological or physiological reasons". A similar statement was made by Bossio & Pukall (2018), which concluded that an individual's attitude toward their own circumcision status is more important than their actual circumcision status in matters of sexual functioning.


    Und die Menschen im Jahr 2100: „Diesen Mist haben unsere Vorfahren geglaubt?”

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