@Phil21. Der Fall aus der Arte Doku ist der selbe Fall den die Ärztezeitschrift zitiert. Die Doku hat sich über Jahre hingezogen. Corona hat viel verzögert. Daher meine Altersdifferenz zwischen den beiden.
Posts by Yelock
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Ich habe mich beteiligt! Wer ist noch dabei?

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https://www.thurnfilm.de/jungenbeschnei…leiner-schnitt/
Ausstrahlung: 23.07.2022, 21:58 Uhr, ARTE
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Übt euch noch etwas in Geduld.
Es wird noch ein paar Monate dauern - gut Ding will Weile haben. -
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Mit prominenter Präsenz aus dem Forum...

https://www.zif.uni-mainz.de/files/2021/12/ZIF-Tagung-Flyer.pdf
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Ich gehe davon aus, das du mit deiner Erkenntnis und spätestens als du den Arzt damit konfrontiert hast eine Frist angestoßen hast, sodass am 01.01.2025 zivilrechtliche Verjährung eintritt.
Danach kannst weder du noch dein Sohn ihn Belangen.
Ich sage das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, ich bin kein Jurist.
Dein Sohn würde vermutlich 1x bis 2x untersucht werden in so einem Prozess. Ansonsten wäre er fein heraus. Und mit dem richtigen Anwalt könntest du auch herausgehalten werden, es zehrt natürlich gedanklich trotzdem an einem...
Also solltest du dich doch umentscheiden, ich bin durch zwei Instanzen gezogen und kenne nun sehr viele Menschen denen das Thema sehr am Herzen liegt. Und eventuell ließe sich auch dein finanzielles Risiko mindern. Kannst mir ja eine PM schreiben wenn du Fragen hast...
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@LiLi1316 Vorsichtig gefragt: Würde sich an eurer Entscheidung etwas ändern wenn ihr die Kosten nicht tragen müsstet..?
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Keine Sorge
Aber das dauert noch, Ende des Jahres soll alles fertig sein. -
Ist das nichts?
Und wie Yelock sagte...relevante Sachen wurden in dem Artikel weggelassen, es wurde ein Bild gezeichnet, dass man sehen wollte...ich hoffe das da noch anderen Artikel und Berichte erscheinen werden, welche den Sachverhalt GANZ berichten...und nicht nur die gängigen Vorstellungen und Wertungen versuchen zu bestätigen....
Mein Fall wird der zentrale rote Faden in einer 52 Minütigen Artedoku... Und ich verspreche euch diese Dokumentation wird es in sich haben. Die ganze Welt kann dort den Schindluder betrachten den einige deutsche Urologen und Gerichte treiben. -
Das einzige was man jetzt Positiv sehen könnte ist das wenn jetzt ein Arzt bei einem Jungen aus Medizinischen Gründen eine Beschneidung vornimmt er jetzt genau begründen muss warum er so gehandelt hat.
Bei allem Respekt, bei dem was ich vor Gericht erlebt habe: Die können alles so drehen wie es denen passt. Logik, Fakten und Wahrheit interessieren da im Zweifelsfall keinen mehr...
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Am Ende ist es wohl doch nicht gut für dich ausgegangen.
https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Op…gen-421019.htmlUnd die Prozesskosten muss man wohl auch noch als betroffener Kläger dann zahlen.
War es das wirklich Wert den Urologen zu verklagen? Ich meine das Gesetz scheint hinter dem Arzt zu stehen. Sowie man es dort im Link der Ärztezeitung auch nachlesen kann. Und teures Geld durch die Anwalts- und Prozesskosten hat man auch noch als Kläger dadurch verloren. 
Jo das ist meine Klage... Die eigentlich relevanten Aspekte werden in dem Artikel nicht genannt. Würde auch nicht ins Bild passen. -
Aber ist das nicht die gleiche Person welche Hilfe vom Beschneidungsforum haben wollte? Wegen der Klage? Zu sehen hier im Beitrag.
Ne das ist mein Urteil...
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Danke für diesen Beitrag _GK_! Ich denke man kann die negativen psychischen Reaktionen auf die Beschneidung nur "heilen", wenn man sie auch versteht. Das hier ist ein wichtiges Puzzleteil.
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Ich verstehe den Text eigentlich schon so, dass auch damals eine reine kindliche Phimose (und/oder Verklebung) ohne sonstige Beschwerden keine ausreichende Rechtfertigung für die OP war.
Das haben zwei Gerichtsurteile zum Tatzeitpunkt 1999 und 1987 auch so bestätigt. Es entspricht dem Berufsethos von Ärzten, dass sie nur dann Tätig werden dürfen, wenn Leiden und Beschwerden behandelt oder gelindert werden können. Es MUSS konkrete Beschwerden geben, die Leitlinie schreibt eindeutig, was als Behandlungsbedürftig einzustufen ist.Als der Sachverständige in der Sitzung auf den Passus angesprochen wurde musste der auch erstmal 6 Sekunden lang die Zähne zusammenbeißen bevor er sich auf den Interpretationsspielraum berief.
Meiner Auffassung und der meines Privatgutachters nach kommt der Reiter Therapie nur zum Tragen, wenn auch eine Therapie notwendig ist. Das bedeutet, dass man bei Beschwerden ab dem 2. Geburtstag eine operative Erweiterung oder Entfernung vornehmen darf. Bedeutet im Umkehrschluss auch, dass man vor dem 2. Geburtstag selbst bei Beschwerden abwartet, es seiden es liegen wirklich schwere Verläuft vor.
bis zum 3. Lebensjahr physiologisch normal [Wir wissen ja, dass dies veraltetes Wissen ist!]
Das war auch im Jahre 2003 schon lange überholtes wissen, das haben wir auch ausführlichst mit Fachliteratur bewiesen. Der Sachverständige meint ja ab dem 3. Lebensjahr wäre sie automatisch pathologisch, aber wie kann eine Pathologie ohne Krankheit bzw. Beschwerden existieren?
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Die Klage ist zulässig (keine Verjährung - steht im Urteil).
Die damals gültige Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie ist hier zu finden.
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Da haben wir es nun schwarz auf weiß. In diesem Land dürfen Urologen sanktionsfrei und ohne schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten in die OP, einem fünfjährigen gesunden Jungen ohne Gründe und ohne vorliegen von Beschwerden oder sonstigen Beeinträchtigungen die gesunde Vorhaut amputieren.
Der medizinische Sachverständige ignoriert dabei die damals gültige Primärliteratur im Jahre 2003, legt die damals gültige Leitlinie der Kinderchirurgen logisch falsch aus (angeblich Interpretationsspielraum, andere nennen es alternative Fakten) und stützt seine Aussagen auf Zahlen der Studie von Douglas Gairdner aus dem Jahre 1949, die bereits in den 60er Jahren und nachfolgend mehrfach wiederlegt wurden.
Die 2. Zivilkammer des Landgericht Kleve hat sich auch nicht an dem Umstand gestört, dass die Beklagten und der Sachverständige keine wissenschaftlich haltbaren Argumente vorlegen konnten, warum einem fünfjährigen Junge seine gesunde Vorhaut amputiert werden muss, bloß weil sie sich entwicklungsbedingt noch nicht zurückziehen lässt. Es wurden vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung genannt: HIV und Peniskrebs Prävention sowie bessere Hygiene.
Das Urteil ist menschenrechtswidrig, mein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung wurden wieder einmal mit Füßen getreten indem anerkanntes Fachwissen alternativen Fakten weicht.
Ich halte dieses Urteil für eine Schande für den deutschen Rechtsstaat und jeder der auf dieses Ergebnis hingearbeitet hat, sollte sich abgrundtief in den Boden Schämen.
Gegen das Urteil kann noch Berufung in der nächsten Instanz eingelegt werden. Dafür müsste erstmal geklärt werden, wie die weiteren Kosten in Höhe von circa 8000€ gestemmt werden könnten - ich denke über ein Crowdfunding nach.
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Ich hatte vor zwei Jahren mal die alten Artikel auf RP-Online konstruktiv kritisiert. Das war ein ziemlich langer Text gewesen, ich habe ihn zweimal an RP Online geschickt, im Abstand von drei Wochen. Ich habe bis heute keine Antwort erhalten...
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Hochgradige Phimose, kommt mir aus meiner eigenen Krankenhausdokumentation bekannt vor
Dumm nur für die Ärzte, das der terminus "hochgradig Phimose" weder in der deutschen noch internationalen Fachliteratur beschrieben ist. -
Die Sache ist noch weit davon entfernt zuende zu gehen.
Wir haben einen nicht neutralen Sachverständigen bekommen, der im Gutachten alle Tatsachen so verdreht hat, wie es ihm gerade passt.
Jetzt sägen wir an seiner Glaubwürdigkeit und es sieht so aus, als ob wir diese Schlacht gewinnen können. Dann würde ein neuer ernannt und das alte Gutachten gegenstandslos. Es ist sehr kostenintensiv Krieg gegen einen gerichtlichen medizinischen Sachverständigen zu führen...