Das Gerichtsurteil von Osnabrück findet sich aktuell auch auf der Website der Kanzlei Dr. Rosenke.
Diese Anwältin schreibt sich explizit das Thema "Zirkumzision von Jungen" auf die Fahne.
Die Dame hat sich offensichtlich intensiv mit der Materie befasst und ist vielleicht eine gute Wahl, falls jemand in puncto Beschneidung eine Klage anstrengen möchte.
Die Website ist jedenfalls lesenswert. Ein anderes dort abgedrucktes Urteil des OLG Hamm aus dem Jahr 2017 ging wohl nicht positiv für den Kläger aus. Kann also je nach Einzelfall mal so und mal so ausgehen.
Ich erlaube mir hier mal den Link zu nennen:
https://www.dr-rosenke.de/zirkumzision-von-jungen.html
Schmerzensgeldforderung abgewiesen.
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Das Urteil vom 1. Juli 2021 (Aktenzeichen I-8 U 165/20) ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar.
Quote from Selbstbestimmung August 2021"In der Kürze liegt die Würze" - in der NRW-Justiz ist offenbar fade Kost angesagt
Zeichen und Wunder! Das Urteil ist jetzt tatsächlich abrufbar:
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Zeichen und Wunder! Das Urteil ist jetzt tatsächlich abrufbar:
In der Form ist das Urteil eine Schande! (bin kein Anwalt, liefere hier keine Rechtsberatung)[Der Kläger] trägt vor, das Landgericht gehe zu Unrecht davon aus, dass ein Behandlungsfehler im Zusammenhang mit der Zirkumzision nicht festzustellen sei. Rechtsirrig sei auch die Annahme des Landgerichts, über die Möglichkeit einer Salbentherapie als Alternative zur Operation habe nicht aufgeklärt werden müssen.
Im Zentrum der diesbezüglichen Ablehnung stehe die Ansicht des Landgerichts, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass eine konservative Therapie zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behandlung eine medizinisch gleichwertige Alternative zur Operation gewesen sei.Na, dann schauen wir uns mal an, welche "Therapie" der Kläger denn erhalten hat:
(ich wurde übrigens low and tight Beschnitten - Fenulum scheint mit entfernt worden zu sein oder starkt beschädigt, kennt sich jemand damit aus wie man das feststellen kann?)
Sieh an, das Landgericht behauptet also, dass die "konservativeren Therapien" nicht gleichwertig sind. Was sind denn ein paar Beispiele für Therapien, die "konservativer" sind als Low-and-Tight? Mir fallen sofort ein: Low-and-Loose, High-and-Tight, High-and-Loose und natürlich, ganz unabhängig von der Vorhaut: die Beibehaltung des Frenulums.
Also auf Gutdeutsch sagt das Landgericht: Hätte man statt der Low-and-Tight Verstümmelung eine andere Form gewählt, oder hätte man das Frenulum nicht entfernt dann wäre die Heilungswahrscheinlichkeit geringer gewesen.
Interessant, was das Landgericht da raushaut. Alle mir bekannten Quellen (auch die von damals) die die 4 Standardverstümmelungen beschreiben, stellen diese als gleichwertig dar. Und dass die Amputation des Frenulums irgendwie die Heilungswahrscheinlichkeit erhöhen soll ist mir auch nicht bekannt.Außerdem würde mich interessieren, wann die Dokumentation zu dem Urteil auf arte hochgeladen wird, @Yelock gibt es dazu schon irgendwas neues?
Mein Fall wird der zentrale rote Faden in einer 52 Minütigen Artedoku... Und ich verspreche euch diese Dokumentation wird es in sich haben. Die ganze Welt kann dort den Schindluder betrachten den einige deutsche Urologen und Gerichte treiben.
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Übt euch noch etwas in Geduld.
Es wird noch ein paar Monate dauern - gut Ding will Weile haben. -
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Auch wenn dies nicht detaillierter dokumentiert war, konnte der Kläger so das Vorliegen einer noch physiologischen Phimose nicht beweisen.
Wie soll er das auch? Seine Vorhaut ist ja längst verfault!
Ist das nicht Beweislastumkehr? Der Arzt schneidet etwas vom Kinderkörper ab, müsste er nicht nachweisen, dass sein Handeln korrekt war?
QuoteAndererseits kann der Relevanz des Fehlens, der Unzulänglichkeit oder der Unvollständigkeit einer Dokumentation auch schon entgegenstehen, dass sie gar nicht mehr aufzubewahren war. Denn muss ein Arzt Unterlagen nicht länger zivil- oder berufsrechtlich aufbewahren, was von Ausnahmen abgesehen (z. B., wenn mit späterer Inanspruchnahme bereits absehbar zu rechnen ist) grundsätzlich nicht länger als zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung der Fall ist, darf ihm wegen Vernichtung, Verlust oder Unvollständigkeit der Unterlagen nach diesem Zeitpunkt kein Nachteil mehr entstehen
Das ist ja sehr praktisch - für die Ärzte...
Wer also mit vier vorhautberaubt wurde muss bis 14 klagen, sonst ist die Dokumentation im Orkus und er kann nichts beweisen.
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https://www.thurnfilm.de/jungenbeschnei…leiner-schnitt/
Ausstrahlung: 23.07.2022, 21:58 Uhr, ARTE
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Dachte bei Kindern gilt bis 18 + 10 Jahre.
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