Niemand kann wie immer nichts für gar nichts. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Wenn die Leitlinien fehlerhaft sind, kann man eben nichts machen. ![]()
Schmerzensgeldforderung abgewiesen.
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Mir gefällt das ganz und gar nicht.
1. Es ist ein vermeidbarer Schaden entstanden.
2. Der Arzt beruft sich auf die damaligen Richtlinien.
3. Die damaligen Richtlinien waren falsch.Müsste man dann nicht die Macher jener Richtlinien auf Schadensersatz verklagen können? Schließlich sind sie ursächlich für den Schaden.
Vielleicht sogar im Wege einer Sammelklage - sind ja noch viel mehr Männer betroffen?
Wenn es um Diesel-PKWs geht, dann geht ja alles mögliche...
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Man hat damals Mist gebaut, aber "die Zeiten waren halt so" - diese Art Ausflüchte kommen einem übelst bekannt vor.
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https://www.juris.de/jportal/portal…r-JUNA210702567
QuoteDas Urteil vom 1. Juli 2021 (Aktenzeichen I-8 U 165/20) ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank http://www.nrwe.de abrufbar.
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es wurde eine hochgradige Phimose diagnostiziert...aber das sie beschwerdefrei war, dies ein physiologischer Normalzustand in dem Alter sein kann...kein Ton...was das bei unbedarften Lesern für Gedanken aufrufen mag?
Aber trotz allem, der "Niederlage"...ich finde es toll, bin dem jungen Mann dankbar, dass er diesen Weg gegangen ist, diese Strapazen auf sich genommen hat. Denn im Umkehrschluss...es gibt neue Leitlinien...und Ärzte die unter diesen immer noch leichtfertig und schnell eine Beschneidung empfehlen und machen...können sich nicht mehr wie in diesem Fall rausreden...und hoffentlich fangen Ärzte, insbesondere Urologen, mal zu denken an...
Meinen Dank und größten Respekt an den jungen Mann...das ist keine Niederlage, sondern ein (Etappen)Sieg...
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Wer noch glaubt, vor deutschen Gerichten gäbe es so etwas wie "Gleichheit der Geschlechter" ist ein Traumtänzer.
Das OLG Düsseldorf sprach eine Frau, die sich auf eigenen Wunsch die Schamlippen verkleinern ließ Schmerzensgeld zu, weil der Arzt keinen Psychiater hinzugezogen hatte. Denn, so die Meinung des Gerichtes - so ein Wunsch könne nur auf einer psychischen oder sexuellen Fehlhaltung beruhen (dabei angeblich heute eine häufige "Schönheitsoperation").
Ja, wenn es um die Genitalien von Frauen geht - dann kann ein Arzt schon mal blechen!
Natürlich war die Salbentherapie 2003 längst bekannt. Dass sie sich nicht in den Richtlinien wiederfand lag allein am pekuniären Interesse der Ärzte! Und das ist ein Skandal.
Verstümmeln bringt weit mehr aufs Konto als ein Rezept für eine Salbe. -
Niemand kann wie immer nichts für gar nichts. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Wenn die Leitlinien fehlerhaft sind, kann man eben nichts machen.

Aber ist das nicht die gleiche Person welche Hilfe vom Beschneidungsforum haben wollte? Wegen der Klage? Zu sehen hier im Beitrag. -
Aber ist das nicht die gleiche Person welche Hilfe vom Beschneidungsforum haben wollte? Wegen der Klage? Zu sehen hier im Beitrag.
Ne das ist mein Urteil...
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Das Urteil vom 1. Juli 2021 (Aktenzeichen I-8 U 165/20) ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar.
"In der Kürze liegt die Würze" - in der NRW-Justiz ist offenbar fade Kost angesagt:
So kann man sich zur Zeit nur auf die dürren Pressemeldungen beziehen.
...ist anhand der im Jahr 2003 geltenden Standards zu beurteilen...
...denn dies war nach den damaligen Verhältnissen....
....Aus der maßgeblichen Sicht des Jahres 2003....
Hach ja! Diese Argumentation "aus damaliger Sicht - aus heutiger Sicht" kennt man die nicht, hat man die nicht in unguter Erinnerung?
Wird die nicht heute auf allen möglichen Gebieten nicht akzeptiert, wenn es um Entschädigung für erlittenes Unrecht geht?Mal ein Beispiel von vielen. Im Jahr 2017 hat sich der Staat endlich dazu durchgerungen, Opfern des §175 StGB Entschädigung zu zahlen. Reichlich spät.
Das Bundesjumini schreibt dazu:
Das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen und die daraus resultierende Strafverfolgung sind nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.
Ja, ja - nach "heutigem Verständnis"!
Und nach damaligem Verständnis, nach dem Verständnis der muffigen 50er Jahre war Homosexualität "pervers", "abartig", "widernatürlich", "gefährlich", "Sünde" - und strafbar. Vom höchsten Gericht, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet.Nicht zustimmungsfähigen Kindern ist ein vermeidbarer Schaden entstanden. Und der Staat, der in Form des Bundesgesundheitsministeriums ein Wächteramt hat - schleicht sich aus der Verantwortung.
Das ist aus seiner Sicht naheliegend, denn er hat ja im §1631d BGB definiert, dass die männliche Vorhaut (im Gegensatz zur weiblichen Vorhaut) Pillepalle ist, ein höchst überflüssiges Anhängsel, auf das die Besitzer kein Anrecht haben. Dass ihr Verlust kein Schaden ist.Ich hoffe, dass ich den Tag erleben werde, wo die Opfer von geldgierigen Urologen/Kinderchirurgen ebenso entschädigt werden wie die Opfer des §1631d BGB.
Denn das ist das wenigste, was man für sie tun kann. Ein vollständiges Genital kann ihnen niemand zurückgegeben.Und der §1631d BGB ebenso hinweggefegt wird wie der §175 StGB. Ab in die Mülltonne der Geschichte!
Denn nach heutigem Verständnis lehnt die große Mehrheit der Deutschen die Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen ab. Und eine tatsächliche medizinische Notwendigkeit dazu ist sehr selten.
Besonders bizarr und diskriminierend ist, dass hier exakt das selbe Gericht, das OLG Düsseldorf, das einer erwachsenen Frau auf Grund einer kunstfehlerfreien, selbstbestimmten Labienbeschneidung Schadensersatz zusprach hier die Schadensersatzforderung eines als Kind ungefragt vorhautamputierten Mannes glatt abbürstete.
Wie lächerlich möchte sich das OLG D-Dorf noch machen?
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Das ist einer der Gründe warum wir uns gegen das klagen entschieden haben ( hauptgrund ist weil wir unseren Sohn schützen wollen) weil die Chancen einfach so gering sind.. obwoh lich sogar anhand von Unterlagen und E-Mail austausch beweisen könnten, dass Dr.Deindl gegen die Leitlinie verstossen hat
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@LiLi1316 Vorsichtig gefragt: Würde sich an eurer Entscheidung etwas ändern wenn ihr die Kosten nicht tragen müsstet..?
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nein , ich muss mein Kind schützen , ich möchte nicht das er davon was mitbekommt und das würde er denk ich zwangsläufig
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nur mal allgemein : trägt solche kosten die Rechtsschutzversicherung oder ist das bei Medizinrecht schwierig??
Wie gesagt, ich würde es wirklcih gerne machen weil ich es absolut sinnvoll fände aber der psychische Schaden den das ganze bei meinem Kind anrichten könnte, ist es mir einfach nicht wert.
Ich muss hier als Mutter vernünftig sein und das Wohl meines Kindes an erste Stelle stellen , egal wie stark mein Hass und meine Wut gegen den Arzt sind!
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Die Problematik liegt auch darin, dass - sollte ein Kind später als Erwachsener selbst klagen wollen - die Behandlungsunterlagen üblicherweise längst vernichtet sind.
Die müssen nur 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
Das ist eine völlige Fehlkonstruktion. Bei OPs an nicht zustimmungsfähigen Kindern müssten die Unterlagen mindestens bis 10 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit aufbewahrt werden. -
also ich hab mir von allem unterlagen schicken lassen was ging und hebe die auch auf..... frage wird eher sein , wenn er klagen will, ob der arzt bis dahin überhaupt noch lebt

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Ärzte haben eine Haftpflichversicherung. Theoretisch könnte da man was holen auch wenn der Arzt nicht mehr lebt.
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Ärzte haben eine Haftpflichversicherung. Theoretisch könnte da man was holen auch wenn der Arzt nicht mehr lebt.
Ums Geld gehts hier garnicht.. Geld ist mir egal, bringt seine vorhaut auch nciht zurück.
MIr gehts eher darum, dass der Arzt merkt was er hier angerichtet hat und sich vielleicht mal Gedanken darüber macht was er Leuten mit so einem Eingriff antut! (schöne Wunschvorstellung ,ich weiß)
Mir gehts dabei eher darum ein Zeichen zu setzen... wie gesagt, aus Geld mach ich mir nichts, ich würde all mein Hab und Gut hergeben könnte ich damit den Eingriff rückgängig machen und er hätte seine Vorhaut noch!!!!
Sollte Foregen irgendwann so weit sein und er möchte das, dann zahl ich das für ihn!!!!
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Ich gehe davon aus, das du mit deiner Erkenntnis und spätestens als du den Arzt damit konfrontiert hast eine Frist angestoßen hast, sodass am 01.01.2025 zivilrechtliche Verjährung eintritt.
Danach kannst weder du noch dein Sohn ihn Belangen.
Ich sage das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, ich bin kein Jurist.
Dein Sohn würde vermutlich 1x bis 2x untersucht werden in so einem Prozess. Ansonsten wäre er fein heraus. Und mit dem richtigen Anwalt könntest du auch herausgehalten werden, es zehrt natürlich gedanklich trotzdem an einem...
Also solltest du dich doch umentscheiden, ich bin durch zwei Instanzen gezogen und kenne nun sehr viele Menschen denen das Thema sehr am Herzen liegt. Und eventuell ließe sich auch dein finanzielles Risiko mindern. Kannst mir ja eine PM schreiben wenn du Fragen hast...
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Ja mir ist das bewusst das es verjährt .. meine beste Freundin arbeitet bei Anwalt....
Dann ist es so... ich werde es jetzt aus psychologischer Sicht nicht machen weil ich mein Kinde schützen MUSS!!
Wenn er da was mitbekommt oder im schlimmsten Fall sogar befragt wird, dass würde einen Knacks hinterlassen und dann
fängt er an zu hinterfragen was an ihm falsch ist etc. ... noch sieht er seine Beschneidung total neutral und das soll auch im besten
Fall seine Kindheit über so bleiben damit er diese unbeschwert genießen kann!Und wenn er später klagen wollen würde und es geht nicht mehr.... dann ist es so... wie gesagt, der Arzt wird bis dahin wahrscheinlich tot
sein und Geld bringt ihm seine Vorhaut auch nicht zurück! -
er würde doch garnicht verstehen warum.er untersucht werden soll, für ihn ist aktuell alles ok ubd das soll auch so bleiben. Außerdem weiss ich nicht wie eine körperliche Untersuchung nachträglich beweisen soll das gegen die leitlinie verstoßen wurde ??
Wüsste ich das mein Sohn aus dem ganzen raus gehalten würde, würde ich es machen, aber das kann mir vorher wahrscheinlich auch keiner sagen.
Er ist 8 Jahre alt und seine Kinder Seele zu schützen muss für mich an erster Stelle stehen
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