Prozess um 78-Jährigen Verstümmler in Berlin

  • Zitat von rbb

    ...wen die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Genau daran aber mangelt es öfters.

    Und das ist offenbar allen bekannt, auch den Jugendämtern und dem Bundesgesundheitsministerium und alle drücken alle Augen und Hühneraugen zu. Staatliches Wächteramt? Drauf geschissen, Hauptsache, keine neue "Beschneidungsdiskussion!

    Wenigstens sieht man da mal Bilder von den furchtbaren Juristen. Bilder sagen mehr als 1000 Worte.

    Zitat von rbb

    "Bei Juden und Muslimen ist das gedeckt durch die Religionsfreiheit der Eltern"


    Glatte "Fake News", die können bei rbb nicht mal die paar dürren Zeilen des 1631d lesen, es ist leider für alle Eltern gedeckt "durch die elterliche Narrenfreiheit".
    Außerdem widerspricht eine irreversible, lebenslange religiöse Markierung der Religionsfreiheit des Kindes.

    Ach, der Vater hat die "damals schon getrennt lebende" Mutter gar nicht erst gefragt? Das scheint wohl die einzige Konstellation zu sein, wo es bei "schweren Körperverletzungen" ohne Betäubung überhaupt zu einer Klage kommen kann.

    "Hatte er keine Ahnung, dass..." Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - man kann doch wohl von einem Menschen, der hier lebt und arbeitet erwarten, dass er sich über die hiesigen Gesetze informiert?

    Zitat

    Es ist so, dass bei der Beschneidung der beiden anderen Söhne diese auch über Schmerzen geklagt haben...

    Das findet unser Gesetzgeber doch OK. Denn was "vermeidbare" oder "unvermeidbare" Schmerzen sind, entscheidet für ihn die jeweilige Tradition.

    There is no skin like foreskin

  • Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - man kann doch wohl von einem Menschen, der hier lebt und arbeitet erwarten, dass er sich über die hiesigen Gesetze informiert?

    Exakt. Deshalb halte ich die festgestellte verminderte Schwere der Schuld für skandalös.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Zitat

    Auslöser für das Verfahren war laut Gerichtssprecherin eine Strafanzeige der Mutter des Jungen.

    Über deren Kopf hinweg der Junge verstümmelt wurde. Und dies Anzeige wäre offenbar auch noch im Sande verlaufen, wenn sich nicht die Ärztekammer eingeschaltet hätte:


    Zitat

    Erst als die Ärztekammer sich einschaltete, wurde im Fall Bilal S. weiter ermittelt. Plötzlich sah die Moabiter Staatsanwaltschaft in der Beschneidung des siebenjährigen Ayman doch eine strafbare Tat.

    Tja, wenn ungeliebte Konkurrenz aufkommt, wenn €€€ durch die eigenen Lappen gehen, dann wird die Ärzteschaft schon mal aktiv! Ansonsten verstümmeln nicht wenige Ärzte gerne selbst.

    Aber was ist das für eine Staatsanwaltschaft, was für ein Berufsethos hat die? Als Unter-den-Teppich-Kehrer? Vom staatlichen Wächteramt über die Kinder schon mal was gehört?


    Zitat

    Das Gericht habe es deren Kindern ersparen wollen, vor Gericht als Zeugen in einem mutmaßlich komplexen Fall aussagen zu müssen.

    Haha, jetzt wird auf einmal das Kindeswohl wiederentdeckt, man kann auch sagen: das Gericht wollte lieber nichts über diesen "komplexen Fall" wissen.


    Zitat

    dass der ebenfalls angeklagte 78-jährige Beschneider aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist. Das Verfahren gegen ihn wurde abgetrennt. Auch als Zeuge ist er nicht vernehmungsfähig.

    Ja nee, ist klar - aber ein Messer wird er doch wohl noch halten können, oder?

    Zitat

    Entscheidend sei auch ein Geständnis des Angeklagten gewesen, sagte die Sprecherin. Der 46-Jährige sei vor Gericht "einsichtig gewesen".

    Der Mann ist dreifacher Wiederholungstäter!

    Zitat

    Es ist so, dass bei der Beschneidung der beiden anderen Söhne diese auch über Schmerzen geklagt haben...

    https://de.nachrichten.yahoo.com/prozess-wegen-…-115227515.html

    There is no skin like foreskin

  • Mal wieder auf dem berühmten Küchentisch:

    Zitat

    Auf einem Küchentisch einer Wohnung in Neukölln.

    Auf dem Küchentisch, ohne Betäubung, 78 jähriger "Beschneider", monatelange Schmerzen - lt. Politik gibt es das doch nur bei Mädchen in Afrika....


    Zitat

    Den Vorwurf, seine Frau habe von der Beschneidung des Jüngsten nichts gewusst, wies er zurück. Sie habe ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt und war nur deswegen nicht dabei, weil sie gerade eine Haftstrafe verbüßte.

    Also was denn nun? Sie kommt in den Knast, und er läuft frei herum.... auf alle Fälle tun mir die Kinder leid.


    Zitat

    Ende 2012 wurde diese Sicht durch die Einführung des Paragrafen 1631d des Bürgerlichen Gesetzbuches relativiert.

    Relativiert??? Auf den Kopf gestellt!


    Zitat


    Konsequenz war eine salomonische Lösung

    Salomonische Lösung? Bei der "salomonischen Lösung" blieb das Kind ganz, und die Frau, die wollte dass das Kind ganz blieb bekam das Kind zugesprochen.

    http://live.morgenpost.de/article2121926…iden-liess.html

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Ich hatte die Nummer des Mannes von Freunden. Alle sagten: ‚Der macht das sehr gut‘.

    Der bricht also offenbar regelmäßig das Gesetz - das Jugendamt - macht nichts.
    Kindeswohl, blablabla.....

    Zitat

    Aber im Interesse der gemeinsamen Kinder und auch, um nicht noch mehr Öl ins Feuer der Rechtsstreitigkeiten zu gießen, ist eine Einstellung des Verfahrens vertretbar.

    Friede, Freude Eierkuchen...

    und dann als noch Geld an den Kinder"schutz"bund bzw. Jungenverräterbund, der Jungen ans Messer liefert, der sagt dass Eltern das entscheiden sollen ob ein Junge sein vollständiges Genital behalten darf, der die Frechheit hat zu zitieren eine Betäubung sei bei Säuglingen nicht notwendig.

    http://www.bz-berlin.de/tatort/mensche…beschneider-aus

    There is no skin like foreskin

  • Mich entsetzen hier vorallem drei Fakten ganz besonders.

    Der "Kinderverstümmler" ist verhandlungsunfähig und macht sich dennoch mit einem Laser an den Genitalien eines kleinen Jungen zu schaffen. Das ganze dauert dann rund eine halbe Stunde ohne Betäubung!!!. Der Junge ist bei dieser Folter (anders kann man das nicht mehr nennen) bestimmt nicht ruhig liegen geblieben, was auch die postraumatischen Schmerzen erklärt.

    Außerdem finde ich es interessant, dass auch die beiden Söhne nach der Beschneidung über Schmerzen geklagt hatten. Der § 1631d BGB erlaubt die Beschneidung nur, wenn dies zum Kindeswohl sei. Sobald aber während oder wie hier nach dem Eingriff vor Gericht verwertbar ausgesagt wird, dass die Kinder unter Schmerzen litten, können doch "religiöse Befindlichkeiten" der Eltern kein Grund sein, dass Kinder auf diese Weise malträtiert werden.

    Und das Dritte ist wie hier auch schon angemerkt, dass der Kinderschutzbund die Hälfte der Kohle einstecken soll. Wenn schon müsste das Geld an MOGiS oder eine andere Organistation gehen, die sich für Kinderrechte bzw. gegen Beschneidung einsetzen. Alles andere ist doch Hohn und Spott für einen Staat, der sich selbst als Rechtsstaat begreift.

    Über die lächerliche Höhe der Geldstrafe kann man streiten. Die größere Strafe dürfte aber sein, dass ein Gericht dem Jungen bestätigt hat, dass ihm sein Vater bewusst und zu Unrecht fürchterliche Schmerzen zufügen hat lassen. Was sind schon 2.500 EUR, wenn der Junge dafür irgendwann für seinen Vater nur noch Hass und Verachtung empfindet.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Der "Kinderverstümmler" ist verhandlungsunfähig und macht sich dennoch...

    Vorsicht, das wissen wir nicht, die Tat liegt ja schon vier Jahre zurück, die Unfähigkeit könnte durchaus später eingetreten sein, z.B. durch einen Schlaganfall, in dem Alter keine Seltenheit.

    Allerdings ist mehr als fragwürdig, ob selbst ein CHIRURG mit 78 noch operieren sollte, selbst wenn die OP indiziert ist. Ans Steuer einer Verkehrsmaschine wird in dem Alter in zivilisierten Ländern auch ein ausgebildeter Pilot nicht mehr gelassen.

    Über die lächerliche Höhe der Geldstrafe kann man streiten

    Das war keine Strafe, das war eine Geldbuße. Es hat ja nicht einmal eine Verurteilung gegeben, sondern das Verfahren wurde eingestellt.
    Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: eine gefährliche Körperverletzung gegen ein Kind - mit monatelangen Folgeschmerzen - und das Verfahren wird eingestellt. Das ist der blanke Hohn.


    Zitat

    Die größere Strafe dürfte aber sein, dass ein Gericht dem Jungen bestätigt hat, dass ihm sein Vater bewusst und zu Unrecht fürchterliche Schmerzen zufügen hat lassen.

    Ach, hat es das? Fürchterliche Schmerzen und Schlimmeres können auch nach einer VA durch einen Arzt auftreten, hatten wir gerade erst, dann wird das Radio halt lauter gedreht... wird spannend was das Gericht in dem Fall befindet - falls man jemals noch etwas davon hört. Fürchterliche Schmerzen gehören für manche eben zum Ritual, das findet unser Gesetzgeber auch OK.
    Denn er macht nichts - außer unter den Teppich kehren..

    Denn - wie hieß das z.B. bei den Feuchtbiotop-Zerstörern?

    Keine neue Beschneidungsdebatte für Juden und Muslime

    (Wieso eigentlich "für Juden und Muslime"? Betrifft der 1631d nicht alle Jungen/Männer?)


    Und wie hieß das bei der SPD? "Das Thema ist gegessen!"

    Basta! Schnauze halten, ggf. Radio lauter drehen....

    There is no skin like foreskin

  • Nebenbei bemerkt, ich glaube nicht, dass hier der Kinderquäl-Greis mit einem Laser gearbeitet hat. Wäre auch viel zu teuer. Der Auftraggeber wusste es ja auch nicht genau. Üblich bei dieser Klientel ist ein Heißschneider, so eine Art Lötpistole. Da wird mit einem glühenden dicken Draht die Vorhaut durchgeschmort. Das erklärt auch mit die langanhaltenden Schmerzen. Also zu allem Überfluss noch eine Brandwunde an der sensibelsten Körperstelle. *Kotz*

  • Denn - wie hieß das z.B. bei den Feuchtbiotop-Zerstörern?

    Da mußte selbst ich einmal schlucken, was da so als Begründung gegen diese Passage im Antrag steht:

    Zitat

    Keine neue Beschneidungsdebatte für Juden und Muslime
    Fünf Millionen Muslimen und 250000 Juden in der Republik implizit zu unterstellen, sie verhielten sich nicht gemäß dem Beschneidungsgesetz vom 12.12.2012, stellt eine völlig überzogene „Sonderbehandlung“ dar, die nur zu weiteren Verletzungen der Betroffenen führt.
    Eine Meldepflicht oder ein gebahntes Verfahren, das „evaluierbar“ soll heißen kontrollierbar ist, gibt es nicht. BMG und BMI wären tatsächlich überfordert, einen solchen Bericht zu erstellen. Der Bundesvorstand sollte darauf verzichten, absurde Forderungen aufzustellen, um Beschneidungsgegner in der Partei ruhigzustellen.
    Wer religiöses jüdisches Leben in Deutschland will, muß im Jahre 5777 jüdischer Zeitrechnung und 70 Jahre nach der Shoah den religiösen Jüdinnen und Juden das Recht auf die Brith Mila gemäß dem o.g. Gesetz zubilligen, ebenso wie den Muslimen.

    Sonderbehandlung? Das Gesetz ist so eine! :wacko:
    Weitere Verletzungen der Betroffenen? Verletzt sie einfach nicht, dann sind sie auch nicht betroffen! :( :-((
    Oder meint der Herr Peter Modechai Zamory die Eltern bzw. die jüdische Religion? :whistling: Die werden es überleben und nach 5777 Jahren darf mal was geändert werden und die jüdische Religion geht deswegen auch nicht unter.
    Wie war das mit Brit Shalom? :thumbup:

    Ach ja: Wie könnte man den sonst die "Beschneidungsgegner ruhigstellen"? Zuckerwasser? :rolleyes:
    Ne mal ersthaft: Wie?

  • Zitat

    Jetzt hatte die Staatsanwaltschaft auf die von mir im Auftrag der Mutter erhobene Strafanzeige hin sachgerecht ermittelt und Anklage erhoben. In der Presse erhobene Vorwürfe, erst auf Druck der Ärztekammer seien die Ermittlungen weitergeführt worden, sind falsch.

    Zitat

    Die Erörterungen vor Gericht haben vielmehr deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft durchaus eine Ahndung der Straftat erreichen wollte.Eines will ich hierzu noch erwähnen: auch der Richter hat eine solche Position eines "Kulturbonus" nicht bezogen.

    https://hpd.de/artikel/gegen-…erhandelt-14880

  • Hört sich irgendwie an, als würde der Verteidiger des Vaters sprechen.

    Na, dann ist doch alles in bester rechtsstaatlicher Ordnung!

    Der Verstümmler ist jetzt der große Böse, und sein Auftraggeber und Finanzier ist nur ein kleiner Wicht?

    Zitat

    Von Bedeutung für die Einstellung des Verfahrens war u.a., dass der Vater nicht vorbestraft war...

    Und warum hatten die beiden zuvor verstümmelten Jungen Schmerzen?

    Zitat

    ...und den Tatvorwurf eingeräumt hat.

    Was sollte er denn auch sagen? Der Junge ist unter den Rasenmäher gerutscht, ein Messer ist vom Himmel gefallen?


    Zitat

    Die Überlegung, dem betroffenen Jungen und seinem auch minderjährigen Bruder eine Aussage vor Gericht, unter Umständen sogar in mehreren Instanzen, und die damit verbundenen Belastungen zu ersparen, spielte ebenfalls eine bedeutsame Rolle für die Verfahrenseinstellung.

    Die Überlegung "Prävention" bzw. "Abschreckung" und was für ein Signal von der Einstellung ausgeht spielte offenbar keine Rolle.


    Zitat

    Weiter wurde berücksichtigt, dass der Vater, der zunächst nur vage den Tatvorwurf eingeräumt hatte, in einer ergänzenden Aussage in der Gerichtsverhandlung eine Reihe von Angaben gemacht hat, die diesen – was den Tathergang angeht – schwer belasten und eine Verurteilung des Beschneiders besser ermöglichen.


    Für eine Verurteilung würde reichen, dass er kein Arzt ist, und der Junge nicht durch Abs. (2) für vogelfrei erklärt werden kann.

    Aber wer glaubt denn im Ernst, dass der noch vor Gericht gestellt wird? Erstmal jahrelang über die Verhandlungsfähigkeit streiten, und dann ist es verjährt, oder die "biologische Lösung".


    Zitat

    ...und zwar ohne Betäubung und außerhalb einer Klinik oder einer Arztpraxis.

    Und auch nicht in einer Synagoge oder im Wohnzimmer einer jüdischen Familie.


    Zitat

    Deshalb wurde diese Beschneidung als strafbare Körperverletzung, und zwar als gefährliche Körperverletzung gewertet, weil sie mittels eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 224 StGB durchgeführt wurde.

    Jede Genitalverstümmelung wird mit einem gefährlichen Werkzeug durchgeführt, mit bloßen Händen geht das schlecht. Auch in den Händen eines Arztes kann ein Messer ein gefährliches Werkzeug sein, auf alle Fälle dann, wenn er Kindern damit gesunde Körperteile abtrennt.

    There is no skin like foreskin

  • Hört sich irgendwie an, als würde der Verteidiger des Vaters sprechen.

    Das war auch exakt mein Gedanke.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Vorsicht, das wissen wir nicht, die Tat liegt ja schon vier Jahre zurück, die Unfähigkeit könnte durchaus später eingetreten sein, z.B. durch einen Schlaganfall, in dem Alter keine Seltenheit.


    Ja, wir wissen, nicht, in welchem Gesundheitszustand sich der ältere Herr befunden hat, als er den Jungen eine halbe Stunde lang brutal folterte. Wenn dieser Bastard ältere Herr nun aber zwischenzeitlich gesundheitlich noch nicht mal mehr seiner eigenen Gerichtsverhandlung beiwohnen kann, kann der Junge ja fast noch froh sein, dass dieser Typ nicht während der Beschneidung mit diesem "Folterinstrument" zusammengeklappt ist. Sonst wäre vielleicht sogar noch mehr als nur die Vorhaut weg gewesen.


    Und warum hatten die beiden zuvor verstümmelten Jungen Schmerzen?


    Nicht vorbestraft bedeutet ja nicht, dass der Vater sich bisher nichts zu Schulden kommen ließ, sondern dass er zu ersten Mal wegen "Beauftragung einer schweren Körperverletzung" mit einer Bagatellstrafe belegt wurde.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

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