Prozess um 78-Jährigen Verstümmler in Berlin

  • Zitat

    Der Vater eines siebenjährigen Jungen steht vor dem Amtsgericht Tiergarten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Er soll im Januar 2013 einen rituellen Beschneider engagiert haben, um seinen Sohn beschneiden zu lassen.
    Die Beschneidung soll in der Wohnung des Angeklagten in Friedrichshain erfolgt sein. Dem Mann sei dabei bewusst gewesen, dass es für den Eingriff keine medizinische Notwendigkeit gegeben und dass der Beschneider über keine ärztliche Zulassung verfügt habe. Das Kind soll durch den Eingriff ein halbes Jahr an Schmerzen gelitten haben.
    Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten 78-jährigen mutmaßlichen
    Beschneider musste abgetrennt werden. Der Mann soll derzeit
    verhandlungsunfähig sein.
    Der öffentliche Prozess beginnt um 9 Uhr im Saal B 229 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstraße 91.

    Berliner, hingehen!


    http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei…28547756-seite2

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    ...dass der Beschneider über keine ärztliche Zulassung verfügt habe.

    Der hat halt den Fehler gemacht, dass er sich nicht ein jüngeres Opfer gesucht hat - seit 2012 ist doch bis sechs Monate legal!

    There is no skin like foreskin

  • Stimmt, Selbstbestimmung. Das muss man sich mal geben:

    Zitat

    Er soll im Januar 2013 einen rituellen Beschneider engagiert haben, um seinen Sohn beschneiden zu lassen.

    Kein Problem

    Zitat

    für den Eingriff keine medizinische Notwendigkeit

    Passt

    Zitat

    der Beschneider über keine ärztliche Zulassung verfügt

    Geht auch klar

    Zitat

    Das Kind soll durch den Eingriff ein halbes Jahr an Schmerzen gelitten haben

    Grenzwertig. Ist nicht die Musterlösung, aber kommt immer wieder mal vor. In den meisten Fällen sind das halt Komplikationen, die auftauchen, behandelt und nie mehr wieder angesprochen werden. Ein bissi Schwund ist immer.


    Zitat

    siebenjährigen Jungen

    Tja, dumm gelaufen, hier hat der Vater einen Fehler gemacht. Wäre sein Sohn noch unter 6 Monaten gewesen, wäre ALLES andere folgenlos geblieben.
    Danke, Gesetzgeber!

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Das eine mal ist es "gefährliche Körperverletzung", das andere mal, meine Damen und Herren, schauen sie und staunen sie: *simsalabim!* ist es "elterliche Sorge". Toller Trick!

    Leutheusser-Schnarrenberger, die Scheisse-in-Bonbon-Verwandlerin.

    There is no skin like foreskin

  • Sollte der Vater tatsächlich verurteilt werden, dürfte der Weg nach Karlsruhe offen stehen, denn der Altersgrenze von 6 Monaten steht keinerlei sachliche Begründung entgegen, eher im Gegenteil, das geringere Alter würde einen Arzt eher erforderlich machen.

  • Die Begründung war, dass das im Staate Israel auch so sei.
    Wirklich, kein Scheiß.
    Ob das BVerfG das nachvollziehen könnte?
    Ich denke man wird alle Hebel in Bewegung setzen, dass das nicht vor das BVerfG kommt.

    There is no skin like foreskin

  • Es ging halt "nur" um einen Jungen. Bei einem Mädchen wäre es was anderes, das haben wir alles dem 1631d zu verdanken, der ja besagt, dass Genitalverstümmelung von Jungen prinzipiell OK ist.
    Und der Verstümmler ist also "verhandlungsunfähig". Das heißt ja nicht unbedingt dass er kein Messer mehr halten kann...
    Aha, die Mutter hat Anzeige erstattet. Da wüsste man auch gerne näheres. Hatten beide Sorgerecht, war das einverständlich? Wohl nicht, sonst hätte die Mutter sich ja selbst angezeigt.

    Verdammt billig dabei weggekommen, das "Wächteramt" des Staates ist ein schlechter Witz.
    Und jetzt soll der Vater dem siebenjährigen Sohn 1250 Euro bezahlen. und da kann er sich dann später ganz viel Gleitcreme und Manhoods von kaufen, oder wofür soll das sein?

    2500 Euro als "Strafe" für eine "gefährliche Körperverletzung" an einem Kind, inkl. ein halbes Jahr Schmerzen, wie tief kann der "Rechtsstaat" sinken?

    There is no skin like foreskin

  • Die Hälfte von der "Strafe" geht an den Jungen, bleibt so gesehen in der Familie, die andere an den Kinderschutzbund, weil der Kinder so toll vor derartigen Misshandlungen beschützt.

    "Außerdem stamme der angezeigte Vater aus einer Kultur, in der die Beschneidung von männlichen Kindern eine verbreitete Sitte sei." wird das Gericht bei der Jungen Freiheit zitiert:

    https://jungefreiheit.de/politik/deutsc…rd-eingestellt/

    "Im Islam sei die Beschneidung jedoch Pflicht. „Es muß jeder machen. Ich weiß nicht genau warum. Die Juden machen es auch“"

    Na mehr Begründung wäre doch völlig überflüssig, oder? Gottgegeben, aus die Maus.

  • Dabei wurde der 1631d 2012 doch als "Kinderschutzparagraph" verkauft, er sollte doch angeblich vor den gefährlichen "Hinterhofbeschneidungen" durch irgendwelche unqualifizierten Tattergreise schützen.
    Wenn es dann (in den meisten Fällen kommt das sicher nie vor Gericht) tatsächlich mal zur Anklage kommt und das Verfahren wird postwendend eingestellt weiß man, ja, was man von diesem Schutz zu halten hat.

    Riecht auch stark nach "Kulturrabatt" - "Der Ärmste kam ja aus dem Libanon, der konnte ja nicht ahnen, dass so etwas nicht mal im verstümmelungsfreundlichen Deutschland erlaubt ist""

    Wenn jedem Zuwanderer unmissverständlich klar gemacht würde, dass Kinderverstümmeln in Deutschland verboten ist und konsequent bestraft wird könnte Kindern viel Leid erspart werden.

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  • Zitat

    Eine Zuhörerin empörte sich später vor dem Gerichtssaal, dass die Anklagebehörde mit dieser Begründung auch wegen der Beschneidung eines Mädchens das Verfahren einstellen könnte, wenn deren Eltern aus einem afrikanischen Land mit einer Kultur stammten, wo Beschneidungen von Mädchen üblich seien.

    Und alles erst auf äußeren Druck. Ansonsten stellt sich Staatsanwaltschaft bei so etwas lieber weiter stumm, taub, blind und doof:


    Zitat

    Erst als die Ärztekammer sich einschaltete, wurde im Fall Bilal S. weiter ermittelt. Plötzlich sah die Moabiter Staatsanwaltschaft in der Beschneidung des siebenjährigen Ayman doch eine strafbare Tat:

  • Zitat

    Beschneidung ohne Betäubung
    Am 11. Januar 2013 hat Akif Ö., ein ritueller Beschneider, an der Tür der Friedrichshainer Wohnung geklingelt, wo der siebenjährige Ayman mit seinen beiden älteren Brüdern und einer Schwester lebt. Der angeklagte Vater Aymans öffnete dem Türken. Am Dienstag erklärte Bilal S. dazu, Ö. habe einen guten Ruf unter den Muslimen Berlins

    Aha, der verstümmelt also regelmäßig und ohne Betäubung, dank die schee, Kinderschutzparagraph 1631d!

    Zitat

    Richter: "Womit wurde die Beschneidung dann durchgeführt?"
    Bilal S.: "Es war so ein Gerät. Ich glaube, ein Laser."
    Richter: "Wie lange hat es gedauert?"
    Bilal S.: "So 20 bis 30 Minuten."
    Richter: "Hatten sie eine Einwilligungserklärung erteilt?"
    Bilal S.: "Nein, ich glaube nicht. 100 oder 200 Euro habe ich Akif danach in bar in die Hand gedrückt."

    Ohne Betäubung, und das Verfahren wird - eingestellt. Pfui Deibel, Berliner Justiz!

    Zitat

    Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Eltern als Sorgeberechtigte der Körperverletzung ihres Sohnes durch Beschneidung zugestimmt hätten. Außerdem stammte der angezeigte Vater Bilal aus einer Kultur, in der die Beschneidung von männlichen Kindern eine verbreitete Sitte sei.
    Eine Zuhörerin empörte sich später vor dem Gerichtssaal, dass die Anklagebehörde mit dieser Begründung auch wegen der Beschneidung eines Mädchens das Verfahren einstellen könnte, wenn deren Eltern aus einem afrikanischen Land mit einer Kultur stammten, wo Beschneidungen von Mädchen üblich seien.

    Zugestimmt spielt keine Rolle, wenn es um eine gefährlich Körperverletzung geht. Seit wann wirkt es strafmildernd, wenn der Täter seiner Tat zustimmt?

    Danke, "Zuhörerin!"

    Sage ich ja der "Kulturrabatt", den es lt. deutschem Juristentag ja gar nicht gibt.


    Zitat

    Ärztekammer protestierte
    Erst als die Ärztekammer sich einschaltete, wurde im Fall Bilal S. weiter ermittelt. Plötzlich sah die Moabiter Staatsanwaltschaft in der Beschneidung des siebenjährigen Ayman doch eine strafbare Tat: Der Vater habe gewusst, dass seinem Kind bei der Operation eine Wunde erleiden würde. Er habe die monatelang anhaltenden Schmerzen seines Sohnes zumindest billigend in Kauf genommen.

    Außerdem habe keine medizinische Notwendigkeit für die Beschneidung bestanden und Operateur Akif Ö. verfüge nicht über eine ärztliche Zulassung. Deshalb wurde Beschneider Ö. von der Staatsanwaltschaft mitangeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung. Doch der 78-Jährige legte ein Attest vor, dass er krank sei.

    Also die Staatsanwaltschaft hat zunächst versucht, die Sache gleich abzubügeln: "Bloß keine neue "Beschneidungsdebatte"!" *Kotz*

    Wurde das Attest denn amtsärztlich überprüft? Gewisse KZ-Ärzte waren in den 60er Jahren auch "verhandlungsunfähig", haben aber derweil fleißig weiterpraktiziert...

    Zitat

    Das Berliner Urban-Krankenhaus erlaubte ihm 1983, einer achtstündigen Nebentätigkeit nachzugehen. Freimütig hatte Ö. angegeben, Beschneidungen an Jungen durchführen zu wollen.

    Geht's denn noch? :cursing:


    Zitat

    ...entschied schließlich der Richter im Sinne aller Verfahrensbeteiligten: "Alle sind mit im Boot. Damit ist maximaler Rechtsfrieden eingekehrt."

    So ein Schmarren!

    https://www.rbb24.de/panorama/beitr…eldauflage.html

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Die Berliner Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Eltern als Sorgeberechtigte der Körperverletzung ihres Sohnes durch Beschneidung zugestimmt hätten.

    Zitat

    Obendrein sei nicht klar, ob die Mutter, die sich als aufgeklärte Muslimin bezeichnet und Gegnerin der Beschneidungen ist, der des Sohnes zugestimmt habe.

    Was denn nun? Kann sich das "hohe Gericht" mal auf eine Version einigen?

    There is no skin like foreskin

  • Dieser Richterspruch wegen einer betäubungslosen Genitalverstümmelung ist ein Freibrief:

    "Schau, die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist minimal - wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn doch mal, dann drückst du halt eine klein Geldbuße ab, wo die Hälfte noch in der Familie bleibt, alles easy!"

    There is no skin like foreskin

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