Schmerzensgeldforderung abgewiesen.

  • Es handelt sich nur um eine Leitlinie. Eine Leitlinie ist eine Empfehlung von der abgewichen werden kann ohne das man von einer Abweichung irgendwelche Ansprüche ableiten kann. Es ist eben keine Pflichanleitung wie zwingend vorgegangen werden muss.

  • dann macht das ganze eh keinen Sinn.... meine Freundin die beim Anwalt arbeitet, meinte eh schon , die Chancen sind im medizien recht eh meist schlecht ....

    Bei meiner Schwiegermutter wurde der Herzschrittmacher falsch eingesetzt..also ein eindeutiger Fehler...sie hat trotzdem in allen Instanzen verloren

  • Es ist sehr komplex und vielschichtig...um was würde es in einer Klage gehen? Um einen Schaden? Der nicht beweisbar ist...und frühestens in einigen Jahren eintreten kann, wenn der Junge in die Pubertät kommt
    Oder kann und darf es eigentlich nicht nur darum gehen, dass der Arzt nicht Leitlinien gerecht gehandelt, die Eltern nicht richtig aufgeklärt haben?

    Da gehört meiner Meinung nach eine klare Trennung gezogen zwischen Schaden...und ärztlicher Behandlung und Beratung die nicht vollständig war...und mit der du immer noch haderst LiLi1316?

    Aber ob ein Gericht das trennen wird, den Jungen heraushält, er nicht zum Objekt gemacht wird...weiß ich nicht, bin kein Jurist...aber wenn der Arzt in dem Punkt Aufklärung die Verantwortung gegeben wird...könnte dann der Junge später noch Schadensersatz verlangen...ob er das als Schaden mal empfindet, kann er ja erst in einigen beurteilen?

    Der Schaden deines Jungen kann niemand abschätzen, klagen würde ich in deinem Fall, wenn ich wüsste das er komplett heraußen wäre, es nur um die Klärung der mangelnden Aufklärung, der damals nicht Leitlinien konformen Behandlung
    Was du machen kannst, OHNE das irgendwas an deinen Jungen kommt, dich mit deiner Kasse zusammentun, deinen Fall dort als Behandlungsfehler anzeigen...du beschreibst deinen Fall, die sammeln die Unterlagen, es wird wahrscheinlich zu einem MDK Gutachten kommen (was aber meist zu Ungunsten der Patienten ist...) ein Facharzt in dem Gebiet wird das schreiben, ein Urologe...und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...

    Aber...wenn da keine klare Trennung bezüglich möglichen Schaden durch das Geschehene...und dem Sachverhalt, die Verantwortung gibt, der Junge mitreingezogen würde...würde ich die Finger von lassen...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Ganz genau so sehe ich das Urolüge... ich würde den Arzt anklagen wollen wegen der 1.falschen und unzreichenende Aufklärung und 2. wegen der Fehlbehandlung einer beschwerdefreien Phimose...

    DAs ist nicht auf Schaden klagen kann, sondern nur er selbst später, dass ist mir klar... aktuell hat er ja keinen augenscheinlichen Schaden von dem Eingriff...weil es an sich chirurgisch ordentlich aussieht und er keine schmerzen oder missempfindungen hat... alles andere wie : gefühlsstörungen, sexuelle einschränkungen und psychische folgen werden sich ja wenn erst jahre später zeigen!


    Ich werde wohl dann doch nochmal an die Krankenkasse rantreten.... das kann ichaber erst wenn es mir psychsich etwas besser geht und ich mich sortiert habe... wie schon mal gesagt, wurde mir am telefon gesagt , dass keine Abrechnung von dr.Deindl vorliegt weil es ein Kleineingriff war! Darum muss ic hjetzt überlegen wie ich das ganze am besten angehe! Ideen??

  • die Rechnung... egal?

    Ruf an bei deiner Kasse, oder schreib ne Mail, frag nach wegen eines von dir vermuteten Behandlungsfehler, erzähl wie es dir erging...und was du hinterher erfahren hast durch die Leitlinie...deine Sorge um den möglichen Schaden würde ich weg lassen...es geht um die Sache...und einen Schaden beweisen ginge eh nicht...und dein Junge würde unweigerlich mitreingezogen

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  • also ich hab jetzt lange mit meiner besten Freundin telefoniert (meine Kinder sind seit heute früh nicht mehr da, Ausflug und Ferienübernachtung bei der Oma)...

    sie hat mir auch ans Herz gelegt die Krankenkasse zu informieren und um ein MDK Gutachten vom medizinischen Dienst zu bitten... sie sagt allerdings, aus ihrer Erfahrung , dass die Ärzte die das bewerten sehr neutral sind und es nicht immer zugunsten des Arztes ausgeht.... allerdings kann sie natürlich auch nicht sagen in wie weit das gerade in unserem speziellen Fall wo sich viele Ärzte nicht nach den neuen Leitlinien halten ausgehen wird, die Behauptung mti der Vernarbung könnte ihn hier halt retten. aber ich muss es versuchen!!! Dann hab ich zumindest das Gefühl was getan zu haben.
    Und da ich ja nicht wegen einer Schädigung ein Gutachten will, ist sie auch sicher das mein Sohn weder befragt noch untersucht wird, es geht rein um die falsche Indikation zur Behandlung sowie den Abrechnungsbetrug!

    Wegen dem Abrechnungsbetrug soll ich die KVB informieren, da Deindl von denen ja 2012 schon mal genauer unter die Lupe genommen wurde, hab ich da vielleicht auch eine Chance!??

  • ist es abrechnungsbetrug....warum vermutest du das?

    Bringt es dich weiter, wenn du dieses "Fass" aufmachen würdest?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • aber ich muss es versuchen!!! Dann hab ich zumindest das Gefühl was getan zu haben.

    Solange die Kosten für dich übersichtlich bleiben kann man nur jeden juristischen Input bezüglich dieses Themas begrüßen.
    Den gerade durch den Mut so etwas rechtlich aufarbeiten zu wollen hat immer einen großen Impact für ein mögliches Umdenken der
    verantwortlichen Ärzte/Personen.

  • So ich hab jetzt mit der Krankenkasse telefoniert, es gibt da extra eine eigene Abteilung die sich mit Behandlungsfehlern etc. auseinander setzt ,der Mann am Telefon war sehr verständnisvoll ...

    Er schickt mir jetzt Unterlagen zum ausfüllen, unter anderem eine Schweigepflichtentbindung...

    jetzt nur nochmal eine Frage zwecks des letzten Berichts von Dr.Deindl vom 22.01.19.... hier steht: Praeputialstenose ..... das heißt Vernarbung, oder??? hab ich damit überhaupt eine Chance.. wahrscheinliclh nicht....

    Unten steht: Meatus kanpp einsehbar, Präputium eng, minimal reponibel.


    ich versteh nur nicht warum er während der Untersuchung nichts von der Vernarbung erwähnt hat??? es ging immer nur um die erneut aufgetretene Enge und das die Salbenbehanldung dauerhaft nicht geholfen hat.....

    Die einzige chance wäre jetzt, das er durch die Salbenbehandlung gegen die Leitlinie verstossen hat???

    Mir wurde gerade eben auch am Telefon gesagt, dass ich in der Beweispflicht bin.... ich glaub das ganze wird nichts bringen.. leider....

  • Hallo LiLi1316,
    ich habe das Ganze jetzt längere Zeit mitgelesen und ich würde es ehrlich gesagt lassen.
    Du sitzt am kürzeren Hebel und das Ganze reibt dich nur unnötig auf.
    Außerdem praktiziert Dr. Deindl eh nicht mehr und kann damit auch zukünftig keinen Schaden mehr anrichten.
    Alles Gute für Dich.

  • Selbst wenn es keine Auswirkungen haben sollte, so wird mit jeder Beschwerde in den Vordergrund gestellt, das nicht alle mit diesem Tun einverstanden sind und das es ein Unrecht ist.

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Selbst wenn es keine Auswirkungen haben sollte, so wird mit jeder Beschwerde in den Vordergrund gestellt, das nicht alle mit diesem Tun einverstanden sind und das es ein Unrecht ist.

    Der MdK wird höchstwahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, dass alles rechtens gelaufen ist und die Beschneidung angezeigt war so sehr ich auch wünschte dass es anders kommt. Ich sehe das leider sehr pessimistisch auch aus eigener Erfahrung mit Ärzten und Krankenkassen. Der MdK kann sich nunmal nur auf die Unterlagen des Arztes stützen, selber haben die ja den Befund nicht gesehen.
    LiLi1316 hat sich dann nur weiter aufgerieben und sich Gedanken gemacht und als Unrecht wird es dann trotzdem von den Behörden nicht gesehen.

  • Ob das soviel negative Gefühle weckt, muss jeder für sich abwägen. Insgesamt rate ich jedem, der das Gefühl hat schlecht beraten zu sein, dass auch zu äußern, denn sonst wird sich nichts ändern. Dann hat sich weiterhin nie jemand beklagt.
    Wenn ich nichts von dem Arzt erwarte, kann ich nicht (spreche nur von mir) enttäuscht werden. Positiv ist dann dass es jemand gibt der sich beklagt ;)

    "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

    "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


    George Santayana (1863-1952)

  • Zitat

    jetzt nur nochmal eine Frage zwecks des letzten Berichts von Dr.Deindl vom 22.01.19.... hier steht: Praeputialstenose ..... das heißt Vernarbung, oder??? hab ich damit überhaupt eine Chance.. wahrscheinliclh nicht....

    Nein, heißt es nicht.

    Stenose heißt einfach Verengung. Eine Vernarbung ist dabei nicht notwendig.

    Es ist einfach ein Medizinerkauderwelsch für Vorhautverengung.Wobei hier das lateinischstämmige Wort "Präputium" mit dem aus dem Griechischen stammenden Wort "Stenose" kombiniert wird.

    In der Regel wird der Begriff "Stenose" in der Medizin mit Bezug auf die Verengung von Blutgefäßen verwendet.


    Der Begriff kommt in der Leitlinie exakt Null Mal vor.

  • also ich hab vorgestern den Bogen zum ausfüllen der AOK erhalten, hatte aber noch keine ruhige Minute das ganze genauer anzugucken...

    Ich hab aber die Tage davor schonmal alle Berichte kopiert und nochmal genauer angeschaut, analysiert .... und ich hab mittlerweile 2 Theorien

    Die Vernarbung wird ja im Abschlussbericht erwähnt: lockere Präputialfibrose

    Jetzt ist die Frage: wurde die Vernarbung für Abrechnungszwecke "erfunden" oder ist ihm eben bei der OP augefallen das die Vorhaut schon leicht vernarbt war??
    Beides wäre ja aber keine Indikation für eine OP gewesen weil er vorher die Narbe nicht gesehen hat, erwähnt hat oder schriftlich festgehalten wurde das dies der Grund für die OP ist???

    Meine erste Theorie ist nun eben, dass eigentlich alles im grünen BEreich war und die Vernarbung hinther als OP Indikation hergenommen wurde.

    Meine zweite Theorie (an die ich mittlerweile eigentlich eher glaube) : durch das zu frühe einschreiten mit der 2x Salbenbehanldung haben wir Narben erzeugt!!
    der erste Bereicht aus 2017 lautet nämlich wie folgt: Praeputium zwar eng, aber bis zu Hälfte reponibel, Meatus einsehbar, Frenelum breve, Verklebung , Schnürrung!
    Das war der Grundzustand mit 4 Jahren bevor das erste Mal mit Creme behandelt wurde!

    Der Befund von 2019 ist ja dann: Meatus kanpp einsehbar, Präputium eng, minimal reponibel.

    Das ist doch schon eine Verschlechterung vom Befund von 2017 auf 2019, oder? das war auch das was ich in Erinnerung hatte, warum wir das ganze üpberhaupt nochmal abchecken lassen wollte, weil wir eben auch das GEfühl hatten, es ist deutlich enger als es jemals war + die Ballonierung!

    Jetzt eben die große Frage: kommen die Narben nur von der Salbenbehanldung??? wir waren wirklich extrem vorsichtig!!! beim duschen aht er es immer selbst gemacht und beim cremen waren wir wirklcih ganz ganz vorsichitg beim zurück schieben... .wie kann das passieren???

    ich bin einfach so sauer, wir wollten mir der Salbenbehanldung nur gutes, die OP verhindern, woher hätten wir wissen sollen, dass es besser gewesen wäre einfach garnicht zu machen. Ich hab das gefühl durch das ganze rum gedokter an ihm, haben wir die Beschneidung ausgelöst!!! :( :( :(

  • Zitat von LiLi1316

    Jetzt eben die große Frage: kommen die Narben nur von der Salbenbehanldung??? wir waren wirklich extrem vorsichtig!!! beim duschen aht er es immer selbst gemacht und beim cremen waren wir wirklcih ganz ganz vorsichitg beim zurück schieben... .wie kann das passieren???

    Ganz ehrlich: Rein theoretisch ist das durchaus möglich. Wer weiß wie fest dein Sohn unter der Dusche gezogen hat? Allerdings halte ich das für unwahrscheinlich.

    Ich glaube auch, dass man Narbenbildung gesehen hätte!

    Ich vermute eher, dass sich die physiologische Vorhautenge, nachdem durch die unnötige Salbenbehandlung vorzeitig beseitigt worden war, sich wieder zurückbildete. Es kann durchaus passieren, dass eine Vorhaut nach erfolgter Salbenbehandlung "wieder" nicht-zurückziehbar wird.


    Zitat von LiLi1316

    ich bin einfach so sauer, wir wollten mir der Salbenbehandlung nur gutes, die OP verhindern, woher hätten wir wissen sollen, dass es besser gewesen wäre einfach garnicht zu machen. Ich hab das gefühl durch das ganze rum gedokter an ihm, haben wir die Beschneidung ausgelöst!!!

    Gar nicht. Es wäre die Verantwortung des Arztes gewesen, dir das zu sagen.

    Zitat von LiLi1316

    Ich hab das gefühl durch das ganze rum gedokter an ihm, haben wir die Beschneidung ausgelöst!!!


    Nein. Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, und die Salbenbehandlung eine narbige Verengung ausgelöst hätte (Betonung auf wenn!) hätten die Beschneidung immer noch der Arzt ausgelöst, die eine Salbenbehandlung wegen eines physiologisches und in dem Alter deines Sohnes in der großen Mehrzahl der Jungen vorhandenen Zustandes verordnet haben.

    Darüber hinaus wäre selbst im Falle einer (durch die unnötige Salbenbehandlung) narbigen Phimose noch immer keine Beschneidung indiziert gewesen. Die aktuelle Leitlinie empfiehlt ausdrücklich, dass grundsätzlich immer auch in Fällen sekundärer Phimosen zunächst eine konservative Behandlung erfolgen sollte. (Ausnahme sekundäre Phimosen infolge von Lichen sclerosus).

    Dies wäre dann eine medizinisch indizierte Salbenbehandlung für eine sekundäre Phimose, die ausgelöst wurde durch eine medizinisch fehl-indizierte Salbenbehandlung für eine physiologische Vorhautverklebung - enge. Aber auch nur dann, wenn tatsächlich eine Vernarbung vorgelegen hätte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sokrates (14. August 2021 um 11:36)

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