Na das hast du dir ja jetzt nett schöngeredet wo doch die ganze Zeit 100% sicher warst, dass bei deinem Sohn ein Behandlungsfehler vorliegt.
Und nein, ein kurzes Bändchen ist keine Indikation für eine Beschneidung.
Hast du dir das ok vom Verfasser des Gutachtens geholt es veröffentlichen zu dürfen, denn das ist meines Wissens sonst nicht zulässig.