Formale Fehler müssten schon gravierend sein, um eine Rolle zu spielen. Selbst bei den Lissabon-Klagen gab es ein paar Patzer, die dann unerheblich waren.
Was vielleicht daran gelegen haben könnte, dass der über die Annahme entscheidenden Kammer daran gelegen war, dass das BVerfG über diese Angelegenheit entscheidet. Wenn sie eine Fragestellung nicht mögen, mag ein Formalfehler in der internen Diskussion vielleicht gern genommen werden, um sich vor sich selbst zu rechtfertigen und wenn man das nach außen nicht mal offen legen muss, um so besser. Hier kann das BVerfG Politik betreiben.
