Posts by Steffen Wasmund

    Guy: "Und damit ist dieser Post off topic und läuft gerade aus dem Ruder."

    Läuft sie nicht, weil diese Antisemitismusprojektion von der Beschneidung verursacht wird. Das diskutiert die Auswirkungen der Beschneidung auf die Gesellschaft. Sie wirkt sich nicht nur auf die Beschneidungskritiker aus, sondern darüber hinaus.

    Mit dem Beitrag ist nicht gemeint, dass irgendwelche anderen von der Beschneidung unabhängigen Projektionsquellen hier mitdiskutiert werden sollen. Sondern nur welche Rolle die Beschneidung spielt und wohin sie sich auswirkt.

    Grundsätzlich zum Beitrag von Christian Fahl. Ich habe ihn erbeten und ins Netz gestellt, weil er ein (wesentlicher) Fachbeitrag zur Beschneidungsdiskussion ist. Würde ich ihm eine Überschrift geben sollen, könnte sie heißen: Ein Bewusstsein im Umbruch.

    In diesem Beitrag gibt es Richtiges und Falsches.

    Richtig: "Wenn schon nicht einmal mehr die Entfernung des – nach allem, was wir noch in der Schule gelernt haben – überflüssigen Appendix vorbehaltlos gutgeheißen wird, weil er möglicherweise doch eine Funktion haben könnte, um wieviel mehr Wert werden zukünftige Generationen auf den Erhalt der schützenden und mit Nervenenden ausgestatteten Vorhaut legen. Ich glaube daher nicht, dass man der jetzt heranwachsenden Generation und den zukünftigen noch lange wird vermitteln können, dass sie den Verlust von gesunden Körperteilen von Verfassungs wegen hinzunehmen haben, wenn nur ihre Eltern eingewilligt haben.97 Ein solches Verfassungsverständnis erscheint mir auf lange Sicht nicht mehr zeitgemäß. [...] ... aber dass das „Beschneidungsverbot“ kommen wird, erscheint mir sicher,100 nicht heute und nicht morgen und natürlich nicht verstanden als Verbot, sich selbst beschneiden zu lassen (auch das hat es in der langen Geschichte der Judenverfolgung gegeben101), sondern Kinder."

    Falsch: "Doch sollte Deutschland keinesfalls vorangehen. Es steht Deutschland gut zu Gesicht, sich weder der Türkei102 noch Israel103 gegenüber als „Besserwessi“ aufzuspielen,104 und ich weiß mich mit Beulke, von dem ich die Tradition der „Auschwitz-Seminare“105 übernommen habe, einig darin, dass wir alles unterlassen müssen, was jüdisches Leben hierzulande erschwert oder unmöglich macht.106"

    106 verweist auf Germann (s. Fn 87), S. 3: „So scheint mir folgender Satz evidient zu sein: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu verwendet werden, um jüdisches Leben in Deutschland unmöglich zu machen.“

    Zu beachten ist der Abschluss: "Als Vater zweier Söhne – wie Werner Beulke – der zur Vermeidung einer Phimose auf kinderärzliches Anraten selbst eine Zeitlang jeden Abend gecremt hat, hoffe ich mit diesen Überlegungen, wenn auch nicht seine ungeteilte Zustimmung, so doch seine Aufmerksamkeit erlangt zu haben."

    Beulke verteidigt die Beschneidung vollständig. Fahl erklärt die Beschneidungserlaubnis als nicht mehr zeitgemäßes Verfassungsverständnis, ist sich sicher, dass ein Verbot kommen wird, und hofft ausdrücklich mit diesem Widerspruch zu Beulke "doch seine Aufmerksamkeit erlangt zu haben."

    Und nun kann man sich ein paar schöne Stunden bereiten, indem man herausfindet was richtig oder falsch ist und warum. Nehmen wir Germann: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu verwendet werden, um jüdisches Leben in Deutschland unmöglich zu machen."

    Wir setzen zunächst, dass "jüdisches Leben" nicht die physische Existenz von Juden ist, sondern die jüdische Regel. Dann heißt der Satz: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu verwendet werden, um jüdische Regeln in Deutschland unmöglich zu machen."

    Die jüdische Regel wäre damit gegenüber dem Grundgesetz immun. Das Grundgesetz ist die Sicherstellung der Menschenwürde. Die jüdische Regel wäre damit gegenüber der grundgesetzlichen Sicherstellung der Menschenwürde immun. Innerhalb der jüdischen Religion hätte die Menschenwürde keine grundgesetzliche Absicherung. Das schließt Juden aus dem Grundgesetz aus.

    Juden aus der Absicherung der Menschenwürde auszuschließen ist was? Antisemitismus.

    Und jetzt verstehen wir auch warum Dr. Fahl die Beschneidungserlaubnis aus einem nicht zeitgemäßen Verfassungsverständnis heraus entstanden interpretiert. Warum er um die Aufmerksamkeit des Beschneidungsbefürworters Beulke wirbt.

    Nachfolge im Zweiten Senat am BVerfG: Christine Langenfeld soll Herbert Landau beerben
    http://verfassungsblog.de/christine-lang…assungsgericht/

    Auf der Universitätsseite von Christine Langenfeld
    https://www.uni-goettingen.de/de/28521.html
    stellt sie ihr "Jahresgutachten des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2016" vor.
    http://www.svr-migration.de/wp-content/upl…rometer_WEB.pdf

    Im sehr interessanten Abschnitt über die Beschneidung steht auch Folgendes:
    "Mit § 1631d Abs. 2 BGB dürfen also erstmals im deutschen Recht Personen am Körper eines anderen (in diesem Fall eines Kleinkinds) einen Eingriff vornehmen,280 die nicht gegenüber einer staatlichen Stelle ihre Kompetenz dafür nachgewiesen haben (Ringel/Meyer 2014: 23)."

    und

    "Folgt man dieser Auffassung, müsste ein Geistlicher, der nach § 1631d Abs. 2 BGB die Beschneidung vornimmt, dabei von einem Arzt unterstützt werden, der mit der Betäubung betraut ist.285 Ist dies nicht der Fall, macht sich der Beschneider der Körperverletzung schuldig (in diesem Sinne auch Fischer 2015: § 223 Rn. 50). [...] Es ist aber nicht auszuschließen, dass die damit normierten Beschneidungen derzeit von Nichtmedizinern ohne medizinische Begleitung und infolgedessen ohne hinreichende Betäubung durchgeführt werden. Insofern ist hier im Sinne des Kindeswohls eine Klarstellung des Gesetzgebers geboten."

    Eine solche Beschneidung ist gerade in der Synagogengemeinde Potsdam vorgenommen worden.
    Beschneidung In der Synagogengemeinde Potsdam

    Nach meiner Anfrage bei Dr. Fahl Anfang des Jahres bzgl. einer Veröffentlichungserlaubnis seines Beitrages "Wird das Beschneidungsverbot kommen? Zur "Sozialadäquanz" von Beschneidungen" habe ich jetzt vom Verlag die Genehmigung bekommen.

    Prof. Dr. Christian Fahl: Wird das Beschneidungsverbot kommen? Zur "Sozialadäquanz" von Beschneidungen; in: Fahl/Müller/Satzger/Swoboda (Hrsg.), Ein menschengerechtes Strafrecht als Lebensaufgabe, Festschrift für Werner Beulke, 2015, S. 81–94
    http://www.zwangsbeschneidung.de/fachbeitrag.html#fahl

    Also ich finde die Diskussion dort super. Vor allem das hier von "Artemis Sengstock":

    "Artemis Sengstock haha jan- dann mal viel spaß dabei der kompletten jüdischen gemeinschaft zu erklären , dass sie ab heute ihre jungs nicht mehr beschneiden dürfen! einfach nur lächerlich und dreist was ihr von euch gebt. lasst doch jeden seinen glauben leben wie er möchte."

    Der jüdischen Gemeinschaft etwas erklären zu wollen, ist also dreist. Wer die jüdische Gemeinschaft automatisch außerhalb der menschlichen Fragestellung nach Richtig oder Falsch angesiedelt betrachtet, verkennt, dass die jüdische Gemeinschaft gleichrangiger Teil der Menschheit ist, innerhalb dessen jedes menschliche Verhalten dieser Fragestellung durch alle Menschen unterliegt.

    Der jüdischen Gemeinschaft muss also erklärt werden, dass sie "ihre jungs" ab einem Verbot nicht mehr beschneiden darf. Das ist keine Dreistigkeit, sondern Umsetzung der Menschenwürdegarantie. Wer die Einhaltung unserer Verfassung als Dreistigkeit bezeichnet, ist selber dreist.

    Das würde ich dem jedenfalls erklären, wenn ich bei Facebook wäre.

    Im Rahmen der Neurosenlehre sollte man Projektionsvorgänge prüfen.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Projektion_(Psychoanalyse)

    Wenn die jüdische Beschneidung wegen ihrer Menschenrechtsverletzung an einem Juden einen Antisemitismuswiderspruch in der jüdischen Religion erzeugt und dieser verdrängt ist, unterliegt er der Projektion. Der eigene antisemitische Anteil wird in die Außenwelt projiziert und dieser unterstellt. Diese Fehlwahrnehmung verstärkt das Bedrohungsgefühl, dem nun wieder eine verstärkte Absicherung (Verteidigung der Beschneidung) entgegengesetzt wird.

    Ich vermute, dass die Entschädigung wegen Informationsmangels der wichtigste Punkt sein wird. Die Aufklärung erfolgt ja unabhängig vom späteren Fehler. Sie erfolgt also prinzipiell deshalb, um über mögliche Schäden aufzuklären. Da man sich hier nun ausdrücklich auf die Information über die Alternativen bezogen hat (soweit ich sehe), kann sich die Informationspflicht zu diesen nur auf einen geringeren Schaden gegenüber der operativen Methode allgemein beziehen. Damit würde anerkannt worden sein, dass die Beschneidung einen rechtlich zu würdigenden Schaden erzeugt, unabhängig von der Komplikation in diesem Fall. Wenn ein rechtlich anzuerkennender Schaden besteht, kann die Beschneidung auch bei optimalem Verlauf nicht mehr als schadensneutraler Vorgang eingestuft werden.

    Der Rest der Entschädigung ist offensichtlich stark vom hier entstandenen Fehler (Komplikation) abhängig und kann deshalb nicht auf den als komplikationslos angenommenen Standardfall übertragen werden.

    Abgesehen von dem, was nicht allgemein übertragen werden kann, wahrscheinlich eine sehr wichtige Entscheidung. Man stelle sich einen solchen Leidensweg bei einem Kind vor. Für dieses sind Monate Ewigkeiten.

    In Schweden ist die Beschneidung derzeit so geregelt.
    http://www.taz.de/!5089257/
    https://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Schweden

    taz: "Nach dem Gesetz dürfen Beschneidungen nur von Ärzten und unter Betäubung vorgenommen werden, bei Jungen unter zwei Monaten auch von dazu von der schwedischen Gesundheitsbehörde speziell legitimierten Personen. Eine Genehmigung kann bekommen, wer Kenntnisse und Erfahrungen hat, die mit denen des Personals innerhalb des Gesundheitswesens vergleichbar sind."

    Demzufolge soll die betäubungslose Organentnahme an einem Juden durch Nichtärzte erlaubt werden.

    taz: "In einer ersten Bilanz des Beschneidungsgesetzes bezifferte die Gesundheitsbehörde 2007 die Zahl legaler Beschneidungen auf jährlich 3.000. Die Zahl illegaler Eingriffe wird auf 1.000 bis 2.000 geschätzt."

    Dann war wohl meine Einschätzung, dass sich die Religionsmitglieder an geltendes Recht halten werden falsch. Die Notwendigkeit einer strengen Bestrafung ist also erwiesen.

    Was bedeutet der Tod von Kindern durch die Beschneidung?

    taz: "Hier hat der Tod eines zwei Monate alten Babys im Mai eine aktuelle Beschneidungsdebatte ausgelöst."

    Nichts.

    Diesen skrupellosen Personen gehört endlich die absolute Eindeutigkeit des Rechtsstaates entgegengesetzt und nicht irgendein serviles "Verständnis".

    Guy: "Es gibt Fragen, die niemand stellt, und die man trotzdem hört."

    Genau. Weil sie sich aus der Antwort ergeben.

    Auf welche Frage antwortet Frank-Walter Steinmeier?

    Steinmeier: „Offen gesagt – das zum Schluss –: Ich fühle mich ausgesprochen unwohl mit der Vorstellung, dass ausgerechnet wir Deutsche unseren jüdischen Mitbürgern beibringen, was Inhalt von Lebensschutz und Kindeswohl ist. Dasselbe gilt für Muslime. Ich fände es sogar unerträglich, wenn wir das erste Land in Europa wären, das nichtärztliche oder ärztliche jüdische Beschneider mit dem Staatsanwalt verfolgt und mit Strafrecht sanktioniert, und das ab morgen, nach mehreren Tausend Jahren Geschichte.“
    http://www.spdfraktion.de/themen/beschneidung-geregelt

    Auf welche Frage antwortet Rabbi Hershy Worch:

    Rabbi Worch: "Es tut weh. Es ist Missbrauch. Es traumatisiert. Und wenn jemand, der nicht in einem Bund ist, das tut, sollte man ihn einsperren. Ich glaube, dass niemand eine Entschuldigung dafür vorbringen kann, ein Kind zu verstümmeln, einen Teil seines Geschlechtsteils zu rauben."
    http://frblog.de/rund-um-das-th…/#comment-33715

    Und noch viel lauter hört man die Frage, wenn sie auch tatsächlich gestellt wird.

    Michael Zeller: „Willst du einem jahrhundertealten, über die ganze Welt verbreiteten, täglich tausendfach geübten Brauch, der für Juden und Moslems eine tiefe religiöse Bedeutung hat, unsere eng-deutsche, zeitbedingte und zeitgebundene Gesetzgebung entgegenstellen?“

    Und wer antwortet???

    "Ja, ich will dem heiligen alten Brauch der Beschneidung mit seiner tiefen religiösen Bedeutung unsere eng-deutsche, zeitbedingte und zeitgebundene Gesetzgebung entgegenstellen, und ich halte für richtig, ganz allgemein die medizinisch nicht notwendige Zirkumzision, die man einem kleinen Jungen antut, in Anwendung des Gesetzes (§§ 223, 224 StGB) als Körperverletzung zu verfolgen und zu bestrafen."

    Professor Dr. Rolf Dietrich Herzberg in: Rechtliche Probleme der rituellen Beschneidung 2009
    http://www.zwangsbeschneidung.de/archiv/koelner…2009-auszug.pdf (Auszug aus Juristenzeitung (JZ) 2009, S. 332–339, da Original nicht mehr online.)

    Und nun erklärt Laffelrog sicher noch, warum er meinen Beitrag ohne Begründung abgewertet hat, wo ihm doch angeblich soviel an der "sachlichen Ebene" liegt. (Beschneidungsdebatte ist Neonazibestaerkung) Oder möchtest Du nur demonstrieren, dass Deine Maßstäbe nur für andere gelten.

    Selbstbestimmung: "Also Heimann hat diese Frage offensichtlich nicht gestellt, weder wortwörtlich noch sinngemäss - wer war's denn nun?"

    Herauszufinden, wo Du den Sinn dieser Frage in der Beschneidungsdebatte wiederfindest, überlasse ich Dir. Ich betrachte Deine Gegenfrage als reine Provokation.

    Selbstbestimmung: "Wer hat eine solche Frage denn gestellt?"

    Ich hoffe, Deine Gegenfrage stützt sich nicht auf die Prüfung bei Google, ob meine Frage ein wörtliches Zitat war.

    Der eigene Abschnitt zur Beschneidung.

    Prof. Dr. Hans Markus Heimann:
    "Beschneidung
    Ebenfalls eine religiös motivierte Tradition kann die Beschneidung darstellen. Diese erfolgt traditionell bei jüdischen und muslimischen Jungen, zum Teil werden auch muslimische Mädchen beschnitten. Wie bereits erläutert, ist die Bestrafung der Beschneidung an Mädchen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, der hierin liegende Eingriff in die Religionsfreiheit und das Elternrecht ist wegen des schwerer wiegenden Rechts des Mädchens auf körperliche Unversehrtheit immer gerechtfertigt. Für diese Abwägung ist die irreversible Beschädigung weiblicher Körperfunktionen, die mit einer Beschneidung oder Entfernung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane einhergehen, von entscheidendem Gewicht."

    Hiermit beruft er sich ja ebenfall auf den Abwägungsprozess und er zeigt, dass das Ergebnis dieser Abwägung eben genau kein Kompromiss sein muss, sondern ein eindeutiges Ergebnis erzeugen kann.

    Prof. Dr. Hans Markus Heimann: "Weniger eindeutig stellt sich die Rechtslage für die Beschneidung bei Jungen dar. Diese war bis zu einer strafrechtlichen Entscheidung des Landgerichts Köln[82] 2012 für die Rechtspraxis nicht von Interesse. [Darstellung des Kölner Urteils und der Entwicklung bis zur Gesetzgebung.]"

    Prof. Dr. Hans Markus Heimann: "Der Gesetzentwurf sieht in seiner Begründung den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes als nicht so erheblich an, dass der Staat hier eingreifen müsste.[84] Auch hier ist letztlich die Gewichtung der widerstreitenden Grundrechtspositionen entscheidend, insofern war die Entscheidung des Landgerichts Köln auch nicht »falsch«."

    Unter wahrheitsgemäßer Anerkennung des Schadens wäre das Urteil als richtig gewesen. Das ist doch sehr interessant.

    Prof. Dr. Hans Markus Heimann: "Allerdings erscheint es vor dem Hintergrund der langen und religiös sehr wichtigen Tradition der Beschneidung einerseits und der eher geringen Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit bei Jungen andererseits kulturell unsensibel und zugleich unnötig, die Religionsfreiheit hintanzusetzen. Das schnelle Tätigwerden des Gesetzgebers ist daher sinnvoll gewesen.

    Zum Abschluss dann nochmals die Begründung, worum es wirklich geht. Um die lange und religiös sehr wichtige Tradition der Beschneidung. Eine schönere religiöse Verteidigung der Menschenrechtsverletzung kann man sich kaum wünschen: "kulturell unsensibel und zugleich unnötig"

    Zu Beitrag 102

    JA: "Samuel Salzborn besorgt: »Wenn man in einer empirischen Einstellungsuntersuchung zahlreiche, zumal die dominierenden, Formen von Antisemitismus ignoriert, dann bekommt man am Ende nicht nur empirisch völlig schiefe Ergebnisse, sondern sendet ein heikles politisches Signal eines angeblichen ›Rückgangs‹ von Antisemitismus.«"

    Das läuft ja auf die Forderung hinaus, die Haltung zur Beschneidung als Antisemitismuskriterium in Umfragen zu etablieren. Beschneidungskritiker werden damit pauschal als Antisemiten verleumdet und werden somit als "Teile der Bevölkerung" volksverhetzt. (https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung)

    Hier sollte man prüfen, ob man dies verbieten lassen kann. (http://verfassungsblog.de/ueber-antisemi…ezeichnen-darf/)

    Prof. Dr. Hans Markus Heimann: "Ein Beispiel: Wenn eine Mutter, die ihre Tochter aus religiösen Gründen einer Beschneidung unterzogen hat, strafrechtlich verurteilt wird, stellt dies einen Eingriff in ihre Religionsfreiheit dar. Dieser Eingriff kann jedoch gerechtfertigt sein und deshalb keine Verletzung der Religionsfreiheit darstellen, weil der grundrechtlich ebenfalls geschützten körperlichen Unversehrtheit der Tochter in diesem Fall ein stärkeres Gewicht zukommt als der Religionsfreiheit der Mutter." (Deutschland als multireligiöser Staat – eine Herausforderung)

    Man kann also Menschen bestrafen, wenn die Religionsausübung eine Straftat ist. Die Frage, "Wollen Sie etwa einen Juden wegen seiner Religionsausübung bestrafen?" welche impliziert, dass dies grundsätzlich bei Juden nicht möglich ist, ist entweder falsch, oder deshalb richtig weil die jüdische Religion einen anderen verfassungsrechtlichen Wert als andere Religionen besitzt. Das ist aber verfassungsrechtlich unmöglich.

    Die Antwort auf die Frage muss also lauten: Ja wir wollen Juden für die Ausübung ihrer Religion bestrafen, wenn dies mit einer Straftat verbunden ist.

    R2D2: "Beides. Zum einen war die Aufklärung mangelhaft und Alternativen wurden verschwiegen. Zum anderen ist die Operation aber wohl auch fehlerhaft durchgeführt worden"

    Danke. Ich habe Deinen Beitrag übersehen. Genau das meine ich. Das könnte die positiven Auswirkungen dämpfen, wenn durch einen (weitere) Fehlbehandlung über die normale Beschneidung hinausgehender Schaden verursacht wurde.

    Die alten Links funktionieren wieder. Problem gelöst.

    Guy: "Steffen, ich vermute mal, dass du den Link kopiert hast, bevor wir hier die Umschreibung von Links in eine sprechende URL, mit den entsprechenden Stichworten für Google, eingeführt haben, oder?"

    Genau so ist es und es muss - wie Du jetzt siehst - trotzdem funktionieren.

    Alle alten Links seit 2012 sind wieder erreichbar.

    Guy: "Ich habe nach "beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=" gesucht, aber nichts stichhaltiges gefunden."

    Das kannst Du auch nicht finden. Der Link (URL) alter oder neuer sind nicht Teil vom Suchindex.

    Den Link habe ich von meiner eigenen Seite
    http://www.zwangsbeschneidung.de/presse-2014.ht…lddokumentation

    Und es ist richtig, er verweist auf den von Dir genannten Beitrag. Der existiert jetzt unter einer neuen URL

    Das Weiterleitungsproblem ist dann behoben, wenn beim Aufruf der alten Url auf die neue URL von der Forensoftware umgeleitet wird. Genau wie damals nach dem letzten Forenupdate.
    Forum-Update - Was habt Ihr nur mit dem Forum gemacht? Das alte war 1.000 mal besser

    Wenn Bastian das damals über die .htaccess gelöst hat, hat er diese wahrscheinlich noch nicht übertragen/geändert. Ist das Forum jetzt eigentlich auf neue Hardware umgezogen?