Grundsätzlich zum Beitrag von Christian Fahl. Ich habe ihn erbeten und ins Netz gestellt, weil er ein (wesentlicher) Fachbeitrag zur Beschneidungsdiskussion ist. Würde ich ihm eine Überschrift geben sollen, könnte sie heißen: Ein Bewusstsein im Umbruch.
In diesem Beitrag gibt es Richtiges und Falsches.
Richtig: "Wenn schon nicht einmal mehr die Entfernung des – nach allem, was wir noch in der Schule gelernt haben – überflüssigen Appendix vorbehaltlos gutgeheißen wird, weil er möglicherweise doch eine Funktion haben könnte, um wieviel mehr Wert werden zukünftige Generationen auf den Erhalt der schützenden und mit Nervenenden ausgestatteten Vorhaut legen. Ich glaube daher nicht, dass man der jetzt heranwachsenden Generation und den zukünftigen noch lange wird vermitteln können, dass sie den Verlust von gesunden Körperteilen von Verfassungs wegen hinzunehmen haben, wenn nur ihre Eltern eingewilligt haben.97 Ein solches Verfassungsverständnis erscheint mir auf lange Sicht nicht mehr zeitgemäß. [...] ... aber dass das „Beschneidungsverbot“ kommen wird, erscheint mir sicher,100 nicht heute und nicht morgen und natürlich nicht verstanden als Verbot, sich selbst beschneiden zu lassen (auch das hat es in der langen Geschichte der Judenverfolgung gegeben101), sondern Kinder."
Falsch: "Doch sollte Deutschland keinesfalls vorangehen. Es steht Deutschland gut zu Gesicht, sich weder der Türkei102 noch Israel103 gegenüber als „Besserwessi“ aufzuspielen,104 und ich weiß mich mit Beulke, von dem ich die Tradition der „Auschwitz-Seminare“105 übernommen habe, einig darin, dass wir alles unterlassen müssen, was jüdisches Leben hierzulande erschwert oder unmöglich macht.106"
106 verweist auf Germann (s. Fn 87), S. 3: „So scheint mir folgender Satz evidient zu sein: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu verwendet werden, um jüdisches Leben in Deutschland unmöglich zu machen.“
Zu beachten ist der Abschluss: "Als Vater zweier Söhne – wie Werner Beulke – der zur Vermeidung einer Phimose auf kinderärzliches Anraten selbst eine Zeitlang jeden Abend gecremt hat, hoffe ich mit diesen Überlegungen, wenn auch nicht seine ungeteilte Zustimmung, so doch seine Aufmerksamkeit erlangt zu haben."
Beulke verteidigt die Beschneidung vollständig. Fahl erklärt die Beschneidungserlaubnis als nicht mehr zeitgemäßes Verfassungsverständnis, ist sich sicher, dass ein Verbot kommen wird, und hofft ausdrücklich mit diesem Widerspruch zu Beulke "doch seine Aufmerksamkeit erlangt zu haben."
Und nun kann man sich ein paar schöne Stunden bereiten, indem man herausfindet was richtig oder falsch ist und warum. Nehmen wir Germann: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu verwendet werden, um jüdisches Leben in Deutschland unmöglich zu machen."
Wir setzen zunächst, dass "jüdisches Leben" nicht die physische Existenz von Juden ist, sondern die jüdische Regel. Dann heißt der Satz: "Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf nicht dazu verwendet werden, um jüdische Regeln in Deutschland unmöglich zu machen."
Die jüdische Regel wäre damit gegenüber dem Grundgesetz immun. Das Grundgesetz ist die Sicherstellung der Menschenwürde. Die jüdische Regel wäre damit gegenüber der grundgesetzlichen Sicherstellung der Menschenwürde immun. Innerhalb der jüdischen Religion hätte die Menschenwürde keine grundgesetzliche Absicherung. Das schließt Juden aus dem Grundgesetz aus.
Juden aus der Absicherung der Menschenwürde auszuschließen ist was? Antisemitismus.
Und jetzt verstehen wir auch warum Dr. Fahl die Beschneidungserlaubnis aus einem nicht zeitgemäßen Verfassungsverständnis heraus entstanden interpretiert. Warum er um die Aufmerksamkeit des Beschneidungsbefürworters Beulke wirbt.