In der Schweiz scheinen manche seit 2012 keinen Zentimeter weiter gekommen zu sein:
Die selben Scheinargumente wie anno dunnemals:
In der Schweiz scheinen manche seit 2012 keinen Zentimeter weiter gekommen zu sein:
Die selben Scheinargumente wie anno dunnemals:
QuoteUnd warum gilt dieses Argument nicht auch für FGM, also zumindest die weniger schweren Formen, wie sie z. B. in Malaysia praktiziert werden? Und wie steht die Autorin zu Metzitzah b'bpeh, dem oralen Blutabsaugen aus der offenen Wunde? Muss auch das mit dem Hinweis auf schummrige Hinterzimmer legalisiert sein? Nein, der Staat kommt an einem Verbot, welches eigentlich ja schon gibt, nur nie beachtet würde schlicht und ergreifend gar nicht vorbei. Worüber man sich unterhalten kann, ist ob ein Verbot eine Strafe und wenn ja in welchem Umfang mit sich bringt. Eine Beratungslösung mit Straffreiheit unter Einhaltung bestimmter Bedingungen ist sicherlich die bessere Lösung, als die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung für ein Geschlecht völlig freizugeben. Eine solche Freigabe und die Tolerierung der Beschneidung erschwert auch den Kampf gegen FGM, weil diejenigen, die das praktizieren, das Mantra FGM sei ja stets was völlig anderes als MGM aus eigener Erfahrung als Doppelstandard des Westens erkennen.
Von wem soll das jetzt ein Zitat sein, R2D2?
Quotewie steht die Autorin
Die Autorin? Die Dame wäre mir zu behaart! ![]()
http://www.nzz.ch/impressum/impressum_hehli_simon-1.18455777
Heute muss man die AutorIn schreiben!
Dann ist's politisch korrekt.
Themenschwerpunkte: ...Religion/Kirchen... Aha!
QuoteEine Beratungslösung mit Straffreiheit unter Einhaltung bestimmter Bedingungen ist sicherlich die bessere Lösung...
Am besten natürlich eine "ergebnisoffene Beratung" ohne jede Überprufung, ohne jede Nachweispflicht, dass sie irgend etwas zum "Schutz" des lt. Grundgesetz zu schützenden Gutes beiträgt.... kennt man ja.
Das wäre gar keine Lösung. Da gehen Eltern dann hin, um den "Schein" abzuholen, - wie heißt es so schön? "Ohren auf Durchzug" - und sie bekommen ihn und dann lassen sie ihr Kind verstümmeln. Das Kind wird vom Staat im Stich gelassen.
Dann liefe alles weiter wie gehabt. Das Scheinabholen - eine Pflichtübung. Letztlich ist der Schein dann doch so etwas wie eine "staatliche Weihe".
Und müssten dann nicht konsequenterweise auch Mädchen nach Abholen eines Scheins hygienisch, "medzynisch" und mit bester Betäubung widerrechtlich, aber straffrei verstümmelt werden dürfen? Warum sollten Mädchen dem betäubungslosen Hinterzimmer ausgeliefert werden?
Das Argument "die machen das ja doch" ist überhaupt kein Agument. Das ist ein Offenbarungseid.
Beides darf nicht sein. Der Staat muss Kinder ganz besonders schützen, denn sie sind die schwächsten Glieder der Gesellschaft.
Mit dem Argument "die Pädos bzw. Vergewaltiger machen das ja doch" - aber wenn sie Angst vor Bestrafung haben bringen sie das Kind/die Frau anschließend vielleicht um, um den einzigen Zeugen zu beseitigen - kann man dann auch Sex mit Kindern und Vergewaltigung für "widerrechtlich, aber straffrei" erklären. Ist doch besser, das Kind/die Frau bleibt wenigstens am Leben, oder?
Der ganze Artikel ist ja nun ziemlich konfus geschrieben - man wundert sich, wer bei der NZZ heutzutage alles schreiben darf - der Herr kommt von der "Blick"... der Autor widerspricht sich laufend stante pede.
Die Krönung ist:
QuoteEltern, die für ihr Kind nur das Beste wollen – und dazu gehört für viele die Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft mit all ihren Riten –, würden in die Illegalität gedrängt. Die Gefahr, dass künftig Pfuscher in schummrigen Hinterzimmern ans Werk gingen, ist schlicht zu gross.
Wie bitte? Eltern die für ihr Kind das beste wollen würden ihr Kind einem Pfuscher ausliefern? Merkt der Mensch überhaupt noch was der da so schreibt?
Getoppt wird das an Dämlichkeit nur noch von dem bisher einzig aufgelaufenen Kommentar:
QuoteTuvw Xyz • vor 8 Stunden
Ausser den Juden und den Muslimen, ist die Beschneidung in der königlichen Familien Englands und Spaniens praktiziert worden. Man liesst, dass in England dauerte die Praxis bis den gegewärtigen Thronfolger, den Prinzen Charles, und in Spanien wurde die mindestens bis 1907 praktiziert.
Na bitte, da fühlen sich alle Betroffenen doch gleich geadelt!
Dass das mit dem britischen Königshaus nichts mehr als ein Gerücht ist, hatten wir ja schon diskutiert. Und 1907 - wow - topaktuell! Zwischendurch war dann noch der Franco, ja, ja, das waren noch Zeiten! ![]()
Die Frage ist doch auch: Was kann an dem "Hinterhof-Szenario" überhaupt noch schrecken? Der Staat erlaubt jetzt, dass die Verstümmelung durch einen Nicht-Arzt, dessen Qualifikation er (der Staat) in keiner Weise überprüft vorgenommen wird, er erlaubt die Verstümmelung von Säuglingen, für die es für eine solche Operation keine "angemessene Betäubung" gibt und definiert einfach wider besseren Wissens Emla, dass für solche Zwecke nicht einmal zugelassen ist als eine solche - und nimmt wohlwissend und augenzwinkern in Kauf, dass weiterhin Säuglinge (Schmerz muss sein, gehört seit Jahrtausenden zum Ritual!) ganz ohne jede Betäubung verstümmelt werden. Deswegen hat er den 1631d extra so schwammig formuliert. Und dann sagt der Staatsanwalt regelmäßig (wir hatten das ja schon ein paar mal): "Beweisen sie doch erst mal, dass diese klare Flüssigkeit nur Octisept, und kein lokales Betäubungsmittel war! Können sie nicht? Sehen sie, durchgefallen!"
Denn dass ein Baby mit hochrotem Kopf losnrüllt, wenn mit einem Messer durch sein Fleisch geschnitten, wenn zigtausende Nerven gekappt werden - das ist doch für einen weisungsgebundenen deutschen Obrigkeitserfüllungsgehilfen -äh, Staatsanwalt kein Beweis, dass es "vermeidbare Schmerzen" erleidet, oder mit nicht-angemessener Betäubung amputiert wird.
Und ob nun im Wohnzimmer (angeblich nicht ungewöhnlich) oder auf den Küchentisch (AAP-Freedman) oder im Hinterzimmer verstümmelt wird ist doch piepegal - es bekommen eh nur die geladenen Gäste zu sehen.
Genau lesen, Selbstbestimmung, ich schrieb von "besserer Lösung" und nicht von optimale und richtige Lösung. Man muss da erst mal Sand in das Getriebe bringen und offensichtlich machen, dass die angezeigte Alternativlosigkeit gar nicht existiert und das Schwarz-Weiss Szenario nicht mit Weiss beantwortet werden muss, wenn man Schwarz für inakzeptabel hält.
Genau lesen, Selbstbestimmung
Ich weiß nicht recht, was das jetzt mit "genauem Lesen" zu tun haben soll R2D2, oder wem es hier daran mangelt.
Du schriebst "ist sicherlich die bessere Lösung" - und genau das habe ich auch gelesen.
Und ich schrieb, eine solche Regelung wäre KEINE Lösung. Wenn es keine Lösung ist, kann es folglich logischerweise keine "bessere Lösung" sein.
Für Lieschen Müller und Otto Normalverbraucher ist "straffrei" genau nichts anders als erlaubt, "legal".
"Widerrechtlich, aber straffrei", das kann man bei Bagatelldelikten machen aber nicht bei Menschenrechtsverletzungen, nicht bei Verstümmelungen.
Nehmen wir mal einen Fall, wie er in jeder Großstadt täglich passiert:
Zwei "Hähne" streiten sich um eine Parklücke. Es fallen wechselseitig Beleidigungen.
Straffrei? Neeeeinnn! So was doch nicht, doch keine Beleidigung!
Schließlich langt es einem von den beiden - und er langt zu. Eine "Ohrfeige".
So, könnte man meinen, ist doch nichts schlimmes passiert. Die leichte Rötung an der Backe ist doch in ein paar Minuten verschwunden, der Schmerz auch, es gibt doch keinen bleibenden Schaden. Ist doch keine Verstümmelung!
Die beiden sollen sich doch einfach mal beruhigen, und dann die Friedenspfeife rauchen.
Straffrei? Von wegen! Das ist eine vorsätzliche Körperverletzung nach §223StGB. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Beate Klarsfeld bekam für eine einzige Ohrfeige ein Jahr Haft auf Bewährung. Im Wiederholungsfall kann es also in den Knast gehen.
Aber so ein Kläpschen auf den Po eines unartigen Kindes, das wird doch wohl straffrei sein?
Pustekuchen! Der Po von Kindern ist rechtlich bestens geschützt! (Die Genitalien von Mädchen und Erwachsenen auch). Wie bei Siegfried einst gibt es nur eine verwundbare Stelle. Das Lindenblatt muss dieses mal auf den Penis des wehrlosen Jungen gefallen sein.
Der Po eines Jungen ist also rechtlich besser weitaus geschützt als sein Penis, denn am Penis dürfen seine Eltern ihm Schmerzen zufügen, vom Po dürfen die Eltern nicht ein Fitzelchen Haut abschneiden - eine solche Gesetzgebung ist buchstäblich "für den Arsch". ![]()
Was hätte es Kindern denn genutzt, wenn man 2000 die Züchtigung "straffrei" gestellt hätte?
GAR NICHTS!
Man hätte heute nicht die geringste rechtliche Handhabe gegen die "12 Stämme" und Konsorten (es gibt da ja noch mehr:
QuoteInsgesamt lässt sich in Familien, die einer Freikirche angehören, ein überdurchschnittlicher Einsatz von Körperstrafen beobachten, jeder sechste Schüler hat dort in der Kindheit schwere elterliche Gewalt erlebt, bei Eltern ohne höheren Bildungsabschluss mehr als jeder vierte
)
Dann würden die sagen:
. "Hat der Gesetzgeber doch ausdrücklich straffrei gestellt, also was wollt ihr denn? Außerdem steht es doch in der Bibel "Wer seine Rute schont, der haßt seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn bald.
Na also , das ist elterliche Sorge! Ihr habt wohl eure Söhne nicht lieb? Das ist Vernachlässigung! Und überhaupt: Religionsfreiheit!!!!einself"
Die würden munter weiter prügeln!
QuoteDie katholisch-traditionalistische Piusbruderschaft musste die Schließung einer ihrer Privatschulen wegen wiederholter Züchtigungen hinnehmen.[40] Sie beklagt dies als Beeinträchtigung des „verfassungsmäßige[n] Recht{s} der Eltern auf Erziehung der Kinder“
Wenn es "nur" um Christen geht - bloß keine Hemmungen!
Ach ja, was hatte die Union da geplärrt - das kann man doch nicht verbieten! Jedem Vater, jeder Mutter "rutscht doch mal die Hand aus". Und überhaupt, der Staat hat sich da doch rauszuhalten! Immer muss der sich in alles einmischen, immer alles verbieten!
Die machen das doch so oder so!
Ja wollen sie die Eltern denn kriminalisieren?
Genau derselbe Schwachsinn wie 2012 bzgl. MGM!
Und man konnte doch! Und das wird heute nicht nur nicht mehr in Frage gestellt, das gilt heute als selbstverständlich. Kinder zu schlagen ist heute verpönt.
"Verpönt", da steckt es drin. Der Zusammenhang zwischen Strafe und Ächtung. Lat. poena, die Strafe!
Heute wird eine Mutter (12 Stämme) wegen eines einzigen Schlages auf den Po eines Kindes zu einem Jahr Haft verurteilt.
Es geht aber auch "billiger". Je, nachdem...
Eine Mutter schlägt und tritt ihr Kind in einem öffentlichen Verkehrsmittel? Eine Großfahndung wird ausgelöst, Handyphotos der Mutter werden von den Medien publiziert.
Die Mutter wird zu einer Geldstrafe von 630 € verurteilt, der Vater, wegen unterlassener Hilfeleistung zu 1250€.
QuoteBundesjustizministerin Brigitte Zypries hob 2005 hervor, das Gesetz habe innerhalb der fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu einer Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung geführt. Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie habe aufgezeigt, dass sich die Erziehungseinstellung der Eltern immer mehr mit dem Leitbild der gewaltfreien Erziehung decke. .
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zu…n_der_Erziehung
https://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCch…che_Entwicklung
Wir brauchen uns über "rechtswidrig, aber straffrei" gar nicht zu unterhalten. Eine solche Regelung wird es nie geben, weder hier noch anderswo.
Welche Körperverletzung wäre denn sonst "widerrechtlich, aber straffrei"? Sie sind entweder legal - oder strafbewehrt.
Es gibt bisher nur wenige Länder wo die MGM überhaupt irgendwie explizit geregelt ist, z.B.: D, S, N. In diesen Ländern ist die MGM unter Auflagen LEGALISIERT worden. Ich wüsste kein Land wo sie "widerrechtlich, aber straffrei" gestellt worden wäre .
Das ist doch auch völlig logisch! In dem Moment, wo der Gesetzgeber eingesteht, dass MGM widerrechtlich ist, gesteht er ein, dass sie in der Regel dem Kindeswohl zuwider läuft. Dann kann er eine solche Handlung aber nicht mehr straffrei stellen, das würde alles, was ansonsten bzgl. "Kindeswohl" gibt auf den Kopf stellen.
Meine Hoffnung ist, dass irgendwann ein Land eine Lücke in der Mauer aufreißt und die MGM unter Strafe stellt.
In dem Moment entfällt für andere Länder das Scheinargument "Ist doch in keinem Land der Welt verboten!"
Das könnte auch ein Land sein, mit dem man jetzt gar nicht rechnet.
Und ganz am Ende, wenn Deutschland als einziges Land in der EU mit der roten Laterne übriggeblieben ist, wenn es langsam oberpeinlich ist, dann... ![]()
Es heißt doch schon in der Bibel die ersten (LG Köln) - werden die letzten sein. ![]()
Schande!
Quote from SelbstbestimmungIch wüsste kein Land wo sie "widerrechtlich, aber straffrei" gestellt worden wäre
Bei dem Satz zucke ich zusammen. "Kein Land wo ..."
Aber nur zur Ergänzung: 2012 hatte das Law Reform Institute des Australischen Bundesstaates Tasmanien genau solch eine rechtliche Regelung vorgeschlagen. Ich glaube, das hatten wir hier bisher noch nicht verlinkt:
http://www.utas.edu.au/__data/assets/…August-2012.pdf
Bei dem Satz zucke ich zusammen
Och - da zucke ich noch lange nicht. Es heißt doch immer: "wer zu erst zuckt, hat verloren! " ![]()
Ich mach' da sogar ein Lied draus:
Kein schöner Land in dieser Zeit
als hier das unsre weit und breit
wo man beschützet die kleinen Schniedel zu jeder Zeit,
wo man beschützet die kleinen Schniedel zu jeder Zeit!
Na, welches Land, möchte das singen dürfen? Nur eines wird sich auf die Fahnen heften dürfen "Erster!" gewesen zu sein.
Abschaffung der Todesstrafe, Wahlrecht für Frauen, Abschaffung der Prügelstrafe - immer war irgend ein Land das erste.
Auch hier wird sich eines finden!
Tja, vorhaben und machen sind zwei paar Schuh. Ähnliche Überlegungen hatten ja 2012 auch einige MdBs angestellt.
Danke für den verlinkten Text - der ist durchaus interessant. Aber da z.B. komme ich nicht mit:
QuoteTo make it explicitly illegal will have the opposite of the intended effect. In Kurt
Vonnegut’s Cat’s Cradle he points out that if you want people to do something make it
illegal, it will add an element of excitement. (121)
Demnach wäre das Prügeln von Kindern nach 2000 also sprunghaft angestiegen? Und durch das Verbot der FGM 20113 werden wir jetzt mehr FGM in Deutschland erleben - weil die Illegalität den Eltern einen Extra-Kick gibt? Mit Verlaub... ![]()
Im Übrigen war MGM bis 2012 in Deutschland verboten, und Körperverletzung ist in fast allen Ländern ILLEGAL. Aber die Justiz hat einen blinden Fleck.
Ein Straffrei-Stellen wäre nicht, wie R2D2 meint "Sand im Getriebe". Straffrei oder legal - völlig Wurst - beides ist Öl im Getriebe!
Und die Hoffnung, dass das Getriebe irgendwann von selbst zum Stillstand kommt hat sich in mindestens 4.000 Jahren nicht erfüllt.
Bitte mal runterfahren, Selbstbestimmung...
R2D2 hat eine andere Meinung als Du. Und zwar eine sehr wohl begründete. Was meinst Du, warum auch eine "Straffrei"- inkl. neutrale Beratung-Lösung 2012 so vehement bekämpft wurde?
Genau, weil damit befürchtet wird, dass es der Anfang vom Ende von staatlich geduldeter MGM wäre. Weil damit, allein schon aufgrund der staatlichen Pflichtberatungen, das Thema nicht vom Tisch zu kriegen sein, sondern weiter behandelt werden würde.
Politik ist kein Wunschkonzert, mit Haltungen wie Deiner, so richtig sie theoretisch sein mögen, kommt man auch in Menschenrechtsfragen keinen Schritt weiter, wird keine Menschen mitnehmen.
Rechtliche Zwischenlösungen bis zu einem schließlichen klaren Verbot unabhängig vom Geschlecht sind sogar dringend nötig.
Christian Bahls hat in einem Artikel einmal einen bedenkenswerten Vorschlag formuliert:
QuoteEine Neuregelung (Erlaubnis) kann nicht im Zivilrecht erfolgen, sondern ist unseres Erachtens wegen der Schwere des Eingriffes allerhöchstens im Strafrecht zu verorten. Den Eltern muss bewusst gemacht werden, dass sie massiv in die Rechte ihrer Kinder eingreifen. Denkbar wäre es, die Zustimmung der Eltern rechtlich als schwebend unwirksam zu gestalten. Dem Kind könnte die Möglichkeit gegeben werden, mit Erlangen
der Volljährigkeit, beziehungsweise wenn es den elterlichen Haushalt verlassen hat, diese Zustimmung der Eltern, welche ja in seinem Namen abgegeben wurde, mit allen daraus folgenden Konsequenzen zu widerrufen. Dies würde auch dem Umstand gerecht, dass erst mit der Volljährigkeit und einer von den Eltern erlangten Unabhängigkeit sowie dem Erstarken einer eigenen Partnerschaft und eventuell eigenen Kindern eine vollumfängliche Bewertung der Folgen des Eingriffes möglich wird.
Die zivilrechtliche Haftung sollte ähnlich geregelt werden wie im StORMG die Haftung bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, mit der entsprechenden 30-jährigen Verjährung nach Ablauf der Hemmung mit Ende des 21. Lebensjahres. Eine lange Verjährung würde auch dem teilweise sehr späten Auftreten von Folgen und der Dauer von Disclosure-Prozessen bei intergenerationeller Gewaltweitergabe gerecht.
So der so ähnlich können realistische Zwischenschritte aussehen.
Wie gesagt: es geht nicht um Bestrafung, es geht um SCHUTZ.
Walter, Tonio (2012): Der Gesetzentwurf zur Beschneidung – Kritik und strafrechtliche Alternative. In: JuristenZeitung 67 (22), S. 1110–1117. DOI: 10.1628/002268812803987835.
http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/gesellsch…ungswidrig.html
R2D2 hat eine andere Meinung als Du.
Ach nee! ![]()
QuoteUnd zwar eine sehr wohl begründete
Ach so, und ich schreibe mir hier die Finger mit Gründen wund, und keiner geht inhaltlich darauf ein.
QuoteWas meinst Du, warum auch eine "Straffrei"- inkl. neutrale Beratung-Lösung 2012 so vehement bekämpft wurde?
Das habe ich doch geschrieben. Einfach lesen!
Aber für dich wiederhole ich es auch gerne:
Die Juristen von Schnarrenberger waren ja auch nicht ganz blöd.
Entweder MGM ist in der Regel mit dem "Kindeswohl" vereinbar oder nicht. Wenn nicht, dann geht "straffrei" nicht mehr, ohne dass so einiges im Gebäude der Justiz einstürzt. Die Ausrede "ist doch bloß ein Zellhaufen" geht bei einem geborenen Kind wohl schlecht.
Quote...mit Haltungen wie Deiner, so richtig sie theoretisch sein mögen, kommt man auch in Menschenrechtsfragen keinen Schritt weiter, wird keine Menschen mitnehmen.
Dann ist das Verbot der FGM und das Verbot der Züchtigung auch nur "theoretisch richtig"? Werden denn die "Freikirchen" vom §1631 (ohne d) "mitgenommen"? Werden die afrikanischen Eltern vom §226a StGB "mitgenommen"?
QuoteWie gesagt: es geht nicht um Bestrafung, es geht um SCHUTZ.
Manche begreifen offenbar nicht in welch engem Zusammenhang das steht. Ein Arzt, der gewohnheitsmäßig und für Geld gesunde Kinder verstümmelt, der gehört in den Knast - egal, ob die Kinder da unten ein Zipfelchen oder ein Löchlein haben.
Das muss als schwere Körperverletzung und als Offizialdelikt, bei dem ein Staatsanwalt von sich aus tätig werden gesehen werde, ohne geschlechtliche Diskriminierung.
Alles andere ist Wischi-Waschi. Und krass grundgesetzwidrig. Alles andere schreckt nicht ab.
Auch in Skandinavien wird doch kein "straffrei" gefordert, sonder ein Verbot unterhalb eines Mindestalters.
Dann läuft es weiter wie gehabt.
Walter, Tonio (2012): Der Gesetzentwurf zur Beschneidung – Kritik und strafrechtliche Alternative. In: JuristenZeitung 67 (22), S. 1110–1117. DOI: 10.1628/002268812803987835
Das Dokument ist anscheinend nicht mehr abrufbar. Ich hatte da aber mal was von ihm gelesen, was ich ziemlich enttäuschend fand. Nach dem Artikel in der ZEIT unter dem Untertitel "In Deutschland wird jetzt Genitalverstümmelung bestraft – aber nur, wenn Frauen die Opfer sind" hatte ich mir mehr Konsequenz von ihm erhofft.
Eine amputative Körperverletzung von Kindern? Entweder verboten oder legal - da passt keine Vorhaut, nicht mal eine Briefmarke dazwischen.
"Straffrei" würde die MGM auf das Niveau eines Bagatelldeliktes herabwürdigen. Z.B. minimale Steuerhinterziehung. Da kann der Staat sagen, OK, da drücken wir mal ein Auge zu. Ist ja nicht viel, kann der ja nachzahlen.
Oder der Besitz von kleinen Mengen illegaler "Betäubungsmittel". Da ist nicht vom Weiterverkauf auszugehen, es wird also kein Dritter geschädigt (falls überhaupt jemand geschädigt wird
)
Das geht nicht bei einem Verbrechen gegen Menschen- bzw. Kinderrechte..
Hm.
Im Grunde stimme ich Dir ja voll zu, Selbstbestimmung. Was Du formulierst, möchte ich gern unterschreiben, aber nur als Fernziel.
Natürlich sähe ich es auch gerne, wenn jeder, der die Verstümmelung eines Kindergenitals durchführt oder veranlasst, bestraft wird, ohne übertriebene Nachsicht und der Schwere des Delikts angemessen.
Nur gibt es halt einen Unterschied zwischen dem, was irgendwann in mehreren Jahrzehnten möglich ist und dem, was wir JETZT fordern können.
Es gibt ein geflügeltes Wort, wonach man sein Gegenüber dort abholen muss, wo er steht. Und ganz sicher werden wir niemanden erreichen, wenn wir jetzt mit der vollen Härte des Strafgesetzbuchs argumentieren.
Es muss um eine langfristige Veränderung gehen. Und die erreichen wir - nach meiner Meinung - am ehesten schrittweise.
Nur gibt es halt einen Unterschied zwischen dem, was irgendwann in mehreren Jahrzehnten möglich ist und dem, was wir JETZT fordern können.
Wer Angst vor der eigenen Courage hat, wer seine berechtigten Forderungen selbst zurück nimmt - ja sie in der praktischen Wirkung völlig auflöst - der untergräbt selbst seine Verhandlungsposition, der wird am Ende gar nichts bekommen.
Ist wie beim Doppelkopf: Mitt' ist Schitt!
Man wird nie alle Eltern "mitnehmen" können. Das konnte man und kann man bei der Prügelstrafe auch nicht. Da gibt es welche, die sagen: "steht in der Bibel, das muss sein. "
Aber schlage heute mal dein Kind in der Öffentlichkeit! Das ist total verpönt!
Aber die MGM, die wird im größten Umfang öffentlich zelebriert, die Presse wird eingeladen, es wird gefilmt, bei Teichtal sollen ja 400 Gäste dabei gewesen sein - und natürlich, keiner hat "was" gesehen.
Ich wiederhole das Zitat der Zypresse, weil ja niemand auf die naheliegende Parallele eingeht (da hatte sie ausnahmsweise mal Recht, ich nehme aber an, dass der Schutz des Jungen-Gesäßes nur ein "Kollateralschaden" war
)
QuoteBundesjustizministerin Brigitte Zypries hob 2005 hervor, das Gesetz habe innerhalb der fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu einer Bewusstseinsveränderung in der Bevölkerung geführt. Eine vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene Studie habe aufgezeigt, dass sich die Erziehungseinstellung der Eltern immer mehr mit dem Leitbild der gewaltfreien Erziehung decke.
Außenstehende hätten nun eine größere Bereitschaft, sich gegebenenfalls einzumischen...
Das kommt vom Verbieten, nicht vom Straffrei-Stellen!
Es geht, es geht wirklich. Es gibt kein besonderes "Minderheitenrecht". Das Recht ist für alle gleich. Der Gesetzgeber kann Entscheidungen treffen die Minderheiten nicht gut finden. Das passiert laufend.
Ich erinnere in dem Zusammenhang an das gewaltige Geschrei, dass es auf den AAP- (jawoll, AAP - wo es was zu verdienen gibt sind die immer dabei) Vorschlag mit dem "Ritual Nick" bei Mädchen gab.
Eine kleine, von einem Arzt unter hygienischen Bedingungen und bester Betäubung vorgenommene Einkerbung am Genital, um größeres Unheil (Typ IIb oder III ) von dem Mädchen vorgeblich abzuwenden.
Neeeinnn! Das geht ja gar nicht!
Völlig richtig, das geht gar nicht. Das war auch von der AAP auf die MGM gemünzt. Damit niemand sagen konnte: Geschlechtergerechtigkeit! Es ging da nicht wirklich um Mädchen, sondern um Jungen.
Genau den selben, berechtigten Protest gäbe es hier bzgl. eines solchen Vorschlages. Selbst bei einem solche vergleichsweise minimalen Eingriff käme man mit "aber straffrei stelllen, bei Beratung der Eltern"... nicht durch. (Und nein, auch Hörnle hat so etwas nie gefordert)
Niemals.
Das einzige was man problemlos straffrei stellen könnte wäre ein symbolisches Ritual wie "Brit Shalom". Aber das wäre ja lächerlich, das verstößt gegen kein Gesetz.
Im Übrigen - die "Beratungslösung" - die haben wir bezüglich MGM doch längst - würde unsere geliebte Regierung zynisch-diabolisch formulieren.
Die Eltern müssen doch vor dem "Eingriff" ausführlich aufgeklärt werden!
QuoteDisplay MoreDem Erfordernis einer umfassenden Aufklärung der Eltern
als Wirksamkeitsvoraussetzung für deren Einwilligung in
eine Beschneidung des männlichen Kindes (so auch der
Deutsche Ethikrat, Pressemitteilung vom 23. August 2012:
„umfassende Aufklärung ... der Sorgeberechtigten“) trägt
bereits das geltende Recht Rechnung, ohne dass es insoweit
zusätzlich einer ausdrücklichen Regelung bedarf. Denn be-
reits nach geltender Rechtslage setzt die rechtfertigende
Einwilligung in einen nicht medizinisch indizierten Eingriff
in die körperliche Unversehrtheit zwingend eine ordnungs-
gemäße und besonders umfassende Aufklärung des Rechts-
gutsinhabers bzw. seines gesetzlichen Vertreters voraus...
usw, blablabla, Blech rasselt vor sich hin...
Beratung ist völlig selbstredend, kein Thema! ![]()
Und zumindest beim Arzt müssen die Eltern immer einen Wisch unterschreiben, dass sie bestens aufgeklärt wurden über alle Risiken und Nebenwirkungen
- wie, sie wollen das in Ruhe durchlesen?
Das ist reine Formsache! Hier unterschreiben, sie halten den ganzen Betrieb auf!
Ich kennen diesen Schmonzes doch aus eigener Anschauung: "das können sie vergessen, da passiert alles so gut wie nie, das müssen sie halt unterschreiben, ist halt so vorgeschrieben..."
Es muss um eine langfristige Veränderung gehen. Und die erreichen wir - nach meiner Meinung - am ehesten schrittweise.
Das denke ich auch. Und solange die Schulmedizin (und vor allem die Urologen) sich nicht herablassen und endlich zu der Einsicht kommen, das die Vorhaut eine entscheidende Rolle für das sexuelle Empfinden spielt und auch eine aktive Rolle (Gleiteffekt) hat, sondern weiterhin behauptet, das ist nur stinkende unnütze Haut und ein tolles Übungsobjekt für den Medizinernachwuchs, solange wird sich auch nichts tun, egal auf was für einer Ebene...
BW, ich vermute auch stark, dass schon 2000, als die Zypresse & Co sich den Absatz 2 des 1631 ausgekäst hatten die MGM im Hinterkopf eine wichtige Rolle bei der Formulierung gespielt hatte. Dass da in der Hinsicht bloß kein Strick draus gedreht werden kann.
QuoteKinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Und das ist schon der ganze Trick. MGM ist ja keine Erziehung! (Manche verplappern sich aber und argumentieren mit dem elterlichen Recht auf religiöse Erziehung - peinlich)
Kinder haben aber kein Recht auf eine gewaltfreie Kindheit! Denn dazu gehören ja ggf, auch Rituale von Erwachsenen.
Nur die Erziehung...
Ganz interessant finde ich in dem Zusammenhang noch:
QuotePflichtgemäße Eltern hätten dieses Mittel in Erfüllung des göttlichen Auftrags ausdrücklich auch dann anzuwenden, wenn sie dies als unangenehm empfänden. Im Gewissensdilemma, einerseits Kindern Schmerz zuzufügen und andererseits das Wort Gottes zu missachten, sei die Befolgung des Bibeltexts notwendig.
Quote
Die Freiheit des religiösen Gewissens erlaube es, dem Wort Gottes eine höhere Autorität zuzusprechen als dem Gesetz. Stellen im Alten und Neuen Testament betrachteten Züchtigung von Kindern als legitimes Erziehungsmittel, zumindest in bestimmten Fällen. Sie seien im Gewissenskonflikt dem Gesetz vorzuziehen.
Das hat der Gesetzgeber aber anders gesehen. Und die Strafverfolgung sieht das auch anders.
Und was haben wir uns im Jahre 2012 dann immer wieder anhören müssen? Eine Stelle aus dem alten Testament.
Da war das alte Testament auf einmal das schlagende Argument.
Geht nicht anders. Steht ja im alten Testament.
QuoteDas Verbot dürfe aus gewohnheitsrechtlichen Erwägungen heraus nicht im vollen Umfang angewendet werden. Diese Sicht stützt sich auf Teile der juristischen Literatur, die mit der kriminalpolitischen Erwägung des Gesetzgebers argumentiert. Eine Strafbarkeit körperlicher Züchtigung könne demnach nur in einem Umfang angenommen werden, der eine Kriminalisierung großer Teile der Elternschaft ausschließe.
Kommt einem das nicht sehr bekannt vor?
QuoteDas Recht auf gewaltfreie Erziehung sei als rein privatrechtliche Regel zu betrachten. Es könne nicht angenommen werden, dass deshalb jede Form der Züchtigung auch strafrechtlich zu missbilligen sei. Zumindest sei die Strafbarkeit durch das Kriterium der Erheblichkeit der körperlichen Beeinträchtigung beschränkt. Ein „Klaps auf den Po“ sei daher auch juristisch unbedenklich.
Und eine Amputation von 50% der sensiblen Oberfläche des Genitals doch wohl erst recht! Oder wie?
QuoteDas gesetzliche Verbot nach § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB greife in das verfassungsrechtliche Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 GG unzulässig ein. Dieser Verstoß gegen das Grundrecht der Erziehung führe zur Nichtigkeit des Gesetzes.
Genau das hatten wir bei der MGM auch... Art 6. Abs. 2, das "natürlich Recht" der Eltern...
Ich bin juristisch ja ein Laie, aber persönlich bin ich gegen eine langfristige Lösung - Salamitaktik. Bis dahin passiert einfach noch viel zu viel Unheil! So wie das Betreuungsgeld jetzt kassiert wurde, muss doch endlich auch mal dieses verfassungswidrige Gesetz nach Karlsruhe; oder sonst wohin. Es geht hier um ein Menschenrecht-ich kapier nicht, dass das juristisch nicht möglich sein soll.
Juristisch bin ich auch Laie...gegen das Betreuungsgeld hat ein Betroffener (glaub Hamburg) dagegen geklagt und dadurch kam das vors Verfassungsgericht.
Und gegen §1631 kann wohl auch nur ein Betroffener klagen...entweder die Eltern, die ihren Sohn beschneiden ließen...oder ein Junge wenn er 18 geworden ist und §1631 bei ihm zur Anwendung kam...
Ich glaube es hilft leider nur die Salamitaktik...und das meiste Unheil richten in meinen Augen Ärzte an, die immer noch erzählen die Vorhaut ist nur ein unnützer, stinkender Hautlappen und §1631 ohne Hemmungen anwenden, und absolut nicht med. indizierte irreversible Eingriffe an nicht einsichtsfähigen Menschen vornehmen...
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