Wenn religiöse Sonderrechte kollidieren.
Unsere Gerichte machen sich über alles Gedanken, aber nicht über den Schutz der Kinder, nicht über den Schutz elementarer Grundrechte.
Ein Kind zu verstümmeln ist OK, aber das darf man doch nicht an dem Tag feiern, an dem Jesus final/lethal verstümmelt wurde...
Man muss halt Prioritäten setzen!
http://www.katholisch.de/de/katholisch/…ws.php?id=46541
Ganz tolle Stilblüte:
ZitatDen Ausschlag gegeben habe, dass das Beschneidungsgesetz aus religiösen Gründen nicht unbedingt am Karfreitag gefeiert werden müsse.
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Das wusste ich noch gar nicht, dass der §1631d auch noch gefeiert werden muss! Aber gut zu wissen, das man das wenigstens nicht unbedingt am Karfreitag machen muss...