Liebe Forenleitung. Ich erlöse nun dieses Forum von meiner Mitgliedschaft. Mein Account möge deaktiviert werden. Es muss sich dann auch niemand mehr durch meine Beiträge gelangweilt oder anderweitig gestört fühlen. Adieu!
Posts by Lutz Herzer
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Liebe Frau Werner, Sie missverstehen das, was ich schreibe und weshalb ich es schreibe. Ich fühle mich nicht an die Aufgabenstellung der Hausarbeit gebunden und werde auch weder ein 60 seitiges Gutachten verfassen noch meine Beiträge im Gutachtenstil schreiben. Vielmehr erlaube ich mir, schlagwortartig Aspekte darzulegen, die ich für interessant halte. Mehr gibt dieses Forum auch nicht her, bitte sehen Sie mir das nach.
Davon abgesehen: Wenn ich beurteilen möchte, ob die Eltern "durch die amtsgerichtliche Verurteilung in ihren Grundrechten verletzt werden (Aufgabenstellung)", komme ich wohl kaum umhin, zu prüfen, ob das Amtsgericht das einfache Recht (Strafrecht) korrekt angewandt hat. Ich habe doch diese Aufgabenstellung nicht formuliert.
Im vorliegenden Fall ist das eigentlich nicht möglich, da keine Urteilsbegründung des Amtsgerichts vorliegt, sondern nur fragmentarische Feststellungen. Insofern ist die Aufgabe unsinnig gestellt. Wie soll man auch ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit eines Urteils schreiben, dessen vollständige Begründung man nicht kennt. Die Aufgabenstellung müsste vielmehr lauten: "Die E bitten um eine gutachterliche Stellungnahme zu der Frage, ob sie durch die Regelungen des § 1631d BGB in ihren Grundrechten verletzt werden." So ist sie aber nicht gestellt.
Liebe Frau Werner, schreiben Sie doch lieber selbst etwas Fundiertes zur Sache, als immer wieder den Versuch zu unternehmen, die Leser des Forums darüber aufzuklären, dass ich mal wieder etwas nicht richtig verstanden habe.
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Wenn man von der Frage einer Mittäterschaft der Eltern absieht, müsste die Sache im Endeffekt darauf hinauslaufen, ob ein Verbotsirrtum gem. § 17 StGB durch geschlechtsneutrale Auslegung des § 1631d BGB begründet werden kann oder nicht. Falls nicht, dürften die Eltern durch die amtsgerichtliche Verurteilung wohl nicht in ihren Grundrechten verletzt werden, sofern wie gesagt die Frage der Täterschaft außen vor bleibt.
Ob sie darüber hinaus durch den § 1631d BGB per se in ihren Grundrechten verletzt werden, wäre dann eine ganz andere Frage, die aber offensichtlich nicht im Rahmen der Aufgabenstellung behandelt werden soll (wenn ich das richtig verstanden habe). Es geht ja nur um die Verurteilung durch das Amtsgericht.
Verbotsirrtum durch geschlechtsneutrale Auslegung - Ja oder Nein? Ich tendiere zu einem knappen Nein, da mir eine eigenmächtige geschlechtsneutrale Auslegung des § 1631d BGB zu weit geht und nicht schutzbedürftig erscheint.
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Eine Hausarbeit ist ein Gutachten. Das hat überhaupt nichts mit einem Urteil oder einer "Verurteilung" zu tun. Ganz, ganz andere Baustelle.
Quote"Die E bitten um eine gutachterliche Stellungnahme zu der Frage, ob sie durch die amtsgerichtliche Verurteilung in ihren Grundrechten verletzt werden."
(Prof. Dr. Stefan Huster/Dr. Jörn Lüdemann, WS 2014/15, Staatsrecht I (Grundrechte): Hausarbeit)
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Wer für eine Tat verurteilt wird, die er selbst nicht begangen hat, dürfte zunächst wohl in seinen Grundrechten verletzt sein. Es hätte m.E. der Arzt verurteilt werden müssen und nicht die Eltern für ihre Abgabe einer (nichtigen) Einwilligung. So geschehen in Köln am 07.05.2012.
Weiter stellt sich die Frage, ob der allgemeine Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 GG den Unterschied zwischen Eltern eines Sohnes und Eltern einer Tochter umfasst. Ich würde das bejahen, obwohl das Geschlecht der Eltern hier keine Rolle spielen kann und es auch nicht um die (geschlechtsspezifischen) Grundrechte ihrer Tochter geht. Die Diskriminierung wäre dann aus der Einschränkung des Umfanges der jeweiligen Erziehungsrechte zu begründen. Allerdings ist mir ein vergleichbarer realer Fall nicht bekannt.
Die Feststellung des Amtsgerichts, es bestünden "erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Norm (§ 1631d BGB)", dürfte im Rahmen der Verurteilung bedeutungslos sein. Wer das Gesetz zu seiner strafrechtlichen Verteidigung heranzieht, darf es so lange für verfassungsgemäß halten, wie es in Kraft ist.
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Ach was. Niemand wird beleidigt.
Die sog. Heiligen Schriften hingegen enthalten ordentlich Beleidigungen und Schmähungen gegenüber Frauen, Ungläubigen, Andersgläubigen und Homosexuellen (hab' ich noch jemanden vergessen?).
Wer die Legitimation zu Kindesmisshandlungen - oder wie es hier im Forum allenthalben heißt: Verstümmelungen - aus dem Alten Testament ableitet, kann meine allgemeinen Standpunkte zu diesem Werk schon aushalten.
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Es reicht also die Absicht gehabt zu haben, ausführen muss man es dann nicht mehr.
Wer eine Stimme hört, die ihm befiehlt seinen Sohn zu töten und wer infolgedessen die Absicht verspürt, diesen Befehl umzusetzen, der sollte sich umgehendst einer psychiatrischen Untersuchung unterziehen. -
Du bemühst dich sämtliche Unterstellungen der Verstümmelungsbefürworter zu bestätigen und beschädigst dieses Forum.
Das Forum ist prall gefüllt mit allerhand Verstümmelungsvorwürfen, die nicht von mir sind und die ich einfach mal so stehen lasse. Gegen wen bitteschön sollen die aber gerichtet sein? Soll die Leserschaft etwa annehmen, religiöse Beschneidungen seien davon ausgenommen? Wohl kaum. Und für wen auch immer diese massive Antiverstümmelungskampagne zumutbar sein soll, der wird doch mit dem bisschen Atheismus noch zurechtkommen, das ich hier versprühe.Auf keinen Fall möchte ich ein Forum beschädigen. Meine Ansichten werde ich jedoch niemals irgendwelchen Forenbetreibern zuliebe anpassen und zurechtbiegen. Vielleicht wäre ein eigener Blog in der Tat für mich besser.
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Die "Existenzfrage Gottes" ist hier völlig off-topic

Ja ja ist ja gut!Die von dir ursprünglich herbeigezogene Meldung, dass das Vertrauen einer Bamberger Gemeinde in Frau Deusel unheilbar erschüttert sei, dürfte wohl zum Thema Beschneidung kaum mehr beitragen, als die Frage, ob durch die Beschneidung ein Bund mit einem Wesen geschlossen wird, dessen Existenz getrost ausgeschlossen werden kann.
Wer jedoch den Konflikt mit Religionsgesellschaften scheut, kann den Kampf gegen die Zwangsbeschneidung Minderjähriger gleich bleibenlassen.
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Der Artikel auf http://www.schwaebische.de/panorama/aus-…d,10207529.html ist einerseits hochinteressant, andererseits unterschlägt Michael Lehner entscheidende Tatsachen: der Bund zwischen einem Menschen und Gott wird eben nicht allein durch die Beschneidung hergestellt, sonst würden (bzw. müssten) ja Christen auch beschneiden. Voraussetzung für den Bund mit Gott durch Beschneidung ist die Zugehörigkeit zum auserwählten Volk durch Abstammung von einer jüdischen Mutter oder im Falle der Priesterkaste von einem jüdischen Vater. Vom auserwählten Volk als Kern jüdischer Weltanschauung und jüdischen Selbstverständnisses ist aber in dem Artikel mitnichten die Rede. Gott weiß warum!
Frau Deusel ist zum Judentum konvertiert und dürfte somit von ultraorthodoxen Juden nicht als Jüdin geschweige denn als Rabbinerin und erst recht nicht als Beschneiderin akzeptiert werden. Wenn's aber um die Durchsetzung politischer Interessen geht, scheint das dann niemanden sonderlich zu interessieren. Na Schön - geht mich ja vielleicht auch gar nichts an.
Da gibt es allerdings noch einen raffinierten Trick von den Fürsprechern der abrahamitischen Religionen wie z.B. Herrn Lehner, auf den man nicht oft genug hinweisen kann: indem eine Diskussion über Unterschiede und Gemeinsamkeiten eines von "Allen" angebeteten Gottes entfacht wird, lenkt man geschickt von der Existenzfrage dieses schillernden Wesens ab. Wer oder was also einen Streit unter Juden, Christen und Muslimen wert sein soll, muss ja schließlich existieren. Deshalb müssen Unterschiede und Gemeinsamkeiten sorgfältig austariert werden. Herr Lehner macht das zugegebenermaßen sehr geschickt.
Zur Existenzfrage Gottes empfehle ich dennoch am frühen Ostersonntag völlig unbefangen und mit der Unschuld eines frisch gelegten Eies den "Gotteswahn" von Richard Dawkins.

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Aber mein Freund ist sauer und schläft nicht mehr mit mir.
Tja - so ist das nun mal im Leben. Wer die Vorhaut nicht ehrt, ist des Penis nicht wert. -
Nach dem jüngsten (unsäglichen) Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts müsste man jetzt eigentlich die Muslime feiern lassen und es zunächst auf einen Unfrieden ankommen lassen. Wenn Lehrerinnen solange Kopftücher tragen dürfen bis der Schulfriede gefährdet ist, dann sollten Muslime am Karfreitag solange feiern dürfen, bis der erste erboste Christ einen Stein aufhebt.
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Im Oktober 2012, kurz nachdem der Gesetzentwurf zum § 1631d BGB auf dem Tisch war, hatte ich dem Herrn Bundespräsidenten einen mehrseitigen Brief geschrieben und u.a. an ihn den Appell gerichtet, er möge die Unterzeichnung des Gesetzes verweigern.
Das Bundespräsidialamt hatte mir innerhalb von zwei Wochen geantwortet und die Lektüre meines Briefs durch den Adressaten bestätigt. Es wurde mir von einem Justiziar u.a. mitgeteilt:
"... Ich darf Ihnen aber versichern, dass der Bundespräsident, sollte ihm nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ein die Beschneidung betreffendes Gesetz vorgelegt werden, die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes im Rahmen der ihm durch sein Amt verliehenen Kompetenz umfassend prüfen wird. Ihre Ausführungen wird er prüfen, soweit sie verfassungsrechtlich von Belang sind."Man halte sich dann aber mal das Tempo des weiteren Verlaufs der Dinge vor Augen:
14.12.2012: Der § 1631d BGB wird vom Bundesrat zwei Tage nach dem Bundestag abgesegnet und muss nur noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.
19.12.2012: Der Bundespräsident trifft nach einem dreitägigen Aufenthalt in Afghanistan wieder zurück in Deutschland ein.
20.12.2012: Der Bundespräsident unterzeichnet zusammen mit Angela Merkel, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Guido Westerwelle, Hans-Peter Friedrich, Kristina Schröder und Daniel Bahr das Beschneidungsgesetz.
Ein gutes halbes Jahr später, bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien, § 226a StGB, hatte sich Herr Gauck dann auf einmal ungewöhnlich viel Zeit gelassen. Dieses Gesetz ist am 05.07.2013 vom Bundesrat abgesegnet und von Gauck erst am 24.09.2013 unterzeichnet worden. Überlastung kann's eigentlich nicht gewesen sein, denn das ebenfalls am 05.07.2013 vom Bundesrat durchgewunkene "Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft ... der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" ist von Gauck bereits am 15.07.2013 unterzeichnet worden.
Ich hatte lange darüber gerätselt, weshalb der sich da so viel Zeit lässt, gerade wo doch im Strafrecht das Rückwirkungsverbot gilt. Auch wollte ich endlich meine Verfassungsbeschwerde gegen den § 226a StGB loswerden.
Irgendwann ist es mir dann gedämmert: Der § 226a StGB durfte (höchstwahrscheinlich) nicht in Kraft treten bevor das OLG Hamm am 30.08.2013 dem § 1631d BGB die Weihen der offiziellen Rechtsprechung (3 UF 133/13) erteilt hatte. Da hätte der § 226a StGB wohl noch etwas gestört. War ja schließlich nur zufällig ein Junge, um dessen Beschneidung es ging. Ich kann es zwar nicht beweisen, aber es riecht schon irgendwie danach, als hätten sich geteilte Gewalten über dieses Timing abgesprochen. Es kann sich ja jeder seinen eigenen Reim darauf machen.
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Quote
"A third of the male population has been circumcised, but..."
Das mit dem Drittel aller Männer ist einer der doofsten Einwände, die ich in der Debatte jemals gehört habe.Ein Drittel der Weltbevölkerung ließe sich problemlos heranziehen um auch Defizite in Ernährung, medizinischer Versorgung, Bildung etc. pp. zu rechtfertigen. Da gab es doch ein Mitglied aus dem Ethik(ver)rat, das im Zusammenhang mit Beschneidung glatt von der "Evidenz normaler Lebenswege“ sprach.
Diese Argumentationsweise erinnert mich irgendwie an vergangene Diktaturen. Man dreht der Bevölkerung ein beschissen schlechtes Auto zu einem horrenden Preis an, komponiert ein fröhliches Liedchen dazu und - sieh an - die Leute sind glücklich.
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Die Kasse kann klingeln, denn das unsichtbare chemische Kondom per Ganzkörpervergiftung bis in die Haarspitzen hinein muss bald auch für Hepatitis B erfunden werden, ein weiteres (nach HIV dann drittes) Medikament für Hepatitis A. Für die Syphilis bitteschön die vierte lebenslang einzunehmende Tablette. Gonorrhö (Tripper), Ulcus molle genannt weicher Schanker, und, und, und, dem Pharma-Fabrikanten leuchten die Augen.
Edward (bei dessen Vornamen wahrscheinlich ein NSA-Mitarbeiter aufsteht und ne extra Festplatte anstöpselt) hat es auf den Punkt gebracht. -
Jetzt driftet es ins alberne ab, gell? Über Krebs sollte man sich nicht lustig machen.
Tut doch auch niemand.Mit dem latinisierten Begriff wollte ich eigentlich nur die Pathologisierung des gemeinen Vorhautbefalls des männlichen Penis in den USA zum Ausdruck bringen. Man kann diesem Phänomen eine gewisse Komik abgewinnen, muss es aber nicht.
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Und das ohne Zwinkern, jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen, du guckst zu viele Krimis, Lutz!
Krimis langweilen mich meistens, weshalb ich sowas nur selten kucke, das nur nebenbei. Sonderbar finde ich in dem einen Fall allerdings schon, dass ein tödlicher Peniskrebs erst nach Eintritt der Narkose und erst nach Ansetzen des Skalpells beim Abtrennen der Vorhaut diagnostiziert worden sein soll.
Wenn sich jemand mit 59 "zirkumzidieren" lässt, dann nicht aus Jux und Tollerei. Dann liegt praktisch immer eine Grunderkrankung vor.
Wobei eine dieser Grunderkrankungen in den USA ja nun streng genommen lauten müsste: "Praeputionitis Vulgaris".
Wenn das nicht gleich nach der Geburt "behandelt" wird, halb so schlimm. Die Entfernung der Vorhaut lässt sich auch noch bei älteren Patienten problemlos nachholen.
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Zwei Möglichkeiten:
a. Operationsauftrag falsch verstanden
b. Komplikationen bei der Beschneidung
wie wär's noch mit:
c. Zahlungskräftiger Transplantationsempfänger.
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... hätte man den damals jedem Akteur seit Monaten bekannten Entwurf zu einem zu schaffenden § 1631d (vom 20.07.2012) verwenden können
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
Zitat
§ 1631d
Verbot der rituellen GenitalmutilationDie Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
Meiner Ansicht nach hätte es gar keines neuen Gesetzes bedurft. Das Landgericht Köln hatte vorhandenes Recht (§ 223 StGB) in zunächst ausreichender Weise angewendet. Man hätte danach abwarten müssen, wie sich andere Gerichte verhalten werden.Die politische Botschaft der Petition finde ich grundsätzlich nicht schlecht und nur ungern kritisiere ich eine Aktion gegen Kindesbeschneidung. Ein paar Anmerkungen möchte ich dennoch loswerden:
Ein spezielles Verbot von Genitalmutilationen - noch dazu mit der Einschränkung auf rituelle - würde Tücken bieten, zumal wenn es ohne konkrete Sanktionen im BGB platziert wäre. Es wirft die Frage auf, weshalb gegen die Amputation von gesundem Gewebe vom Geschlechtsorgan eines Kindes überhaupt ein eigenes Verbot notwendig sein soll und ob im Umkehrschluss andere Eingriffe etwa so lange zulässig sein sollen bis auch gegen diese wiederum Verbote verhängt werden würden. Wenn man einmal mit solch speziellen Regulierungen anfängt, würde man u.U. ein weites Feld für die Strafverteidigung eröffnen und die Kreativität von Tätern und deren Advokaten möglicherweise unterschätzen.
Besser wäre es m.E., die Auslegung dessen, was verboten ist oder nicht, den Gerichten zu überlassen. Köln hatte einen guten Anfang gemacht. Der Gesetzgeber hätte sich damals nach dem Urteil zurücklehnen können und seine Unzuständigkeit mit dem Hinweis auf sowohl die Gewaltenteilung als auch den Rechtsweg über das Bundesverfassungsgericht bis zum EGMR nach Straßburg für zukünftige Fälle begründen können.
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Ich würde sagen, Guy hat sich bei nicht-B vertan. Die logische Umkehrung müsste, könnte, dürfte lauten : wer unbeschnitten besser dran ist, der wäscht sich.
Das klingt doch einigermaßen plausibel, oder?