Elternrecht / Sorgerecht und Beschneidung

  • Naja über das konkrete Normenkontrollverfahren könnte man das ggf. veranlassen; die Sache würde DANN zulässigerweise dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt werden und dieses würde sich auch mit den materiellen Rechtsfragen befassen.


    Und wie ist das dann? Muss ein Antrag zum Normenkontrollverfahren schon in der Klageschrift enthalten sein?

    Beim Sorgerecht wird unterschieden, ob es um Angelegenheiten des täglichen Lebens oder solche geht, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.


    Und wie sähe das konkret im Falle der Beschneidung aus? Die religiöse Mutter muss den Vater fragen? Die nichtreligiöse Mutter kann alleine entscheiden? Vielleicht mit der Begründung: braucht mein Sohn nicht. Wenn der auf Bäumen herumklettert, soll er sich vorher was anziehen.

  • Nehmen wir mal ein Paar, das seit Jahren in einer Art nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft lebt. Und nun kommt ein Kind, zur Welt. Lange Jahrzehnte hatte der Vater dann (verfassungswidrigerweise) keine Chance auf Sorgerecht. Erst als 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Gesetzeslage als menschnerechtswidrig verurteilte kam Bewegung in die Sache, es dauerte dann immer noch vier Jahre, bis es ein Gesetz gab - und auch das war wieder verfassungswidriger Murks.
    Zwar kann der Vater prinzipiell das gemeinsame Sorgerecht erlangen, aber er muss es in einem gerichtlichen Verfahren beantragen.
    Also das Baby ist ein Sohn, Vadder fährt morgens auf Maloche, Mudder fährt mit dem Baby zum Urologen oder "Beschneider", Vadder kommt abends nach Hause, das Baby hat so einen seltsam-traurigen Gesichtsausdruck, Mudder: "Ach, was ich dir noch sagen wollte..".
    Und wenn vorher klipp und klar abgemacht war - das Kind wird nicht verstümmelt - das nützt gar nichts. Der Vater hat weder eine Möglichkeit, die Verstümmelung seines Kindes zu verhindern, noch kann er die Mutter danach rechtlich belangen - und rückgängig machen lässt sich die Verstümmelung nicht.

    Und in der ganzen beschissenen Diskussion in der Politik 2012 hieß es ständig: "aber es müssen doch beide Elternteile zustimmen!"

    z.B.:

    Zitat

    Der Deutsche Ethikrat hat Ende August nach der zuvor kontrovers geführten Debatte dafür plädiert, religiöse Beschneidungen nicht zu verbieten (vgl. MuB 6/12). Dies sei jedoch nur unter Vorbehalten denkbar, erklärte die Vorsitzende Christiane Woopen. Diese Vorbehalte sind: Beide Elternteile müssen einwilligen

    http://www.bpb.de/gesellschaft/m…gen-deutschland

    In der Begründung zum 1631d heißt es ständig "die Eltern", "der Eltern", "den Eltern", usw. z.B.:

    Zitat

    Die Personensorge der Eltern umfasst das Recht, in eine Be- schneidung nach Absatz 1 einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll, was Ärzte regelmäßig gewährleisten können.
    ...
    Das Elternrecht beruht dabei auf dem Grundgedanken, dass in aller Regel den Eltern das Wohl ihres Kindes mehr am Herzen liegt als irgendeiner an- deren Person oder Institution

    Aber es geht beim 1631d überhaupt nicht um die Eltern, sondern um den oder die Sorgeberechtigten. Und das muss/müssen überhaupt nicht die Eltern sein.
    Ja, Pustekuchen! Ein Drittel aller Kinder wird heute nicht-ehelich geboren (in meinen Augen keine gute Entwicklung) - das ist heute allgegenwärtig. Und in alle diesen Fällen haben die Väter rechtlich keine Chance, die Verstümmelung ihres Sohnes zu verhindern. Um das sicher zu verhüten, müssten sie schon mit ihrem Sohn "türmen", was aber als strafbare Entführung ausgelegt würde, dafür könnte sie ins Gefängnis kommen.

    Witzigerweise steht das Wort "Eltern" dreiundneunzig mal in der Begründung zum 1631d, das Wort "sorgeberechtigte" gerade mal viermal!

    There is no skin like foreskin

  • Nur zur sachlichen Ergänzung:


    Zitat

    "In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht das Sorgerecht für die gemeinsamen nichtehelichen Kinder nach dem Gesetz allein der Mutter zu. Die Eltern können im gegenseitigen Einvernehmen das gemeinsame Sorgerecht dadurch begründen, indem sie eine Sorgerechtserklärung abgeben oder heiraten."

    http://www.scheidung.de/wer-hat-das-so…meinschaft.html

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Dass es nicht um Eltern sondern um Sorgeberechtigte geht, beklage ich schon lange. Ein Verkehrsunfall mit zwei toten Eltern und es kann jeden Jungen treffen. Jedes Jahr erhalten mehrere tausend Jungen einen Vormund, viele davon auch völlig familienfremd. Auch dieser darf einen Jungen beschneiden lassen, selbst wenn seine leiblichen Eltern das niemals zugelassen hätten.

  • Ich weiß ganz konkret von so einem Fall, bei der den Eltern die beiden Söhne entzogen wurden und im Pflegeheim dann einer der Jungs beschnitten wurde, obwohl - nach Aussage der Mutter - der Junge nie Probleme mit der Vorhaut hatte.
    Soweit ich weiß (jedoch nichts im Detail), strebt die Mutter eine Klage an. Wie aussichtsreich diese für eine nicht sorgeberechtigte Mutter ist, steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Zitat

    Zitat
    "In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft steht das Sorgerecht für die gemeinsamen nichtehelichen Kinder nach dem Gesetz allein der Mutter zu. Die Eltern können im gegenseitigen Einvernehmen das gemeinsame Sorgerecht dadurch begründen, indem sie eine Sorgerechtserklärung abgeben oder heiraten."

    http://www.scheidung.de/wer-hat-das-sorg…meinschaft.html


    Das war der verfassungswidrige Stand der Dinge vor dem neuen Gesetz. Damals war das ein "weiblicher Gnadenakt", wenn die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmte. Das wurde der Mutter dann auf dem Standesamt oft noch von Beamtinnen versucht auszureden: "Bedenken sie, dass sie das niemals rückgängig machen können!!!"

    Der heutige Murks (ab und an schreibt Prantl auch mal was vernünftiges):

    http://www.sueddeutsche.de/leben/neues-ge…ehler-1.1587717

    Muddi hat Zeit genug, das Kind zehnmal verstümmeln zu lassen. Legt sie gegen das Begehren des Vaters Widerspruch ein, hat sie sogar Zeit bis zum Abwinken...

    There is no skin like foreskin

  • Weguer, bei dem Fall steht, wie so oft, die behauptete medizinische Indikation im Wege. Das Kind wurde so gesehen (je nach Wertung) nicht nach §1631d BGB beschnitten, sondern weil sich ein Arzt hat finden lassen, der das ok fand. Oder habe ich das falsch verstanden?

  • Zitat

    Was im Regelfall das Beste für alle Beteiligten ist, das hat indes bereits das Bundesverfassungsgericht formuliert: Danach entspricht die gemeinsame elterliche Sorge "grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen".

    http://www.sueddeutsche.de/leben/sorgerec…-sein-1.1324800

    Ich transponiere mal: "Danach entspricht die gemeinsame elterliche Sorge "grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu all seinen Körperteilen" :P

    There is no skin like foreskin

  • Oder habe ich das falsch verstanden?


    Nein, im Endeffekt leider völlig richtig.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
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    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

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