Naja über das konkrete Normenkontrollverfahren könnte man das ggf. veranlassen; die Sache würde DANN zulässigerweise dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt werden und dieses würde sich auch mit den materiellen Rechtsfragen befassen.
Und wie ist das dann? Muss ein Antrag zum Normenkontrollverfahren schon in der Klageschrift enthalten sein?
Beim Sorgerecht wird unterschieden, ob es um Angelegenheiten des täglichen Lebens oder solche geht, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
Und wie sähe das konkret im Falle der Beschneidung aus? Die religiöse Mutter muss den Vater fragen? Die nichtreligiöse Mutter kann alleine entscheiden? Vielleicht mit der Begründung: braucht mein Sohn nicht. Wenn der auf Bäumen herumklettert, soll er sich vorher was anziehen.