Posts by Pöser Pürger

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    Es würde mich aber schon interessieren, weshalb die Intersexuellen zu diesem doch eigentlich wichtigen Tag nicht miteinbezogen worden sind.

    Ich stehe zwar nicht mit der Organisation der Veranstaltung in unmittelbarer Verbindung und möchte mir auch nicht anmaßen sie zu verteidigen - das können die selbst - allerdings geht mir die Kritik auf den Keks. Es ging gestern um den Jahrestag bezüglich eines Urteils des LGs Köln zu einer Jungenbeschneidung, infolgedessen der Paragraph 1631d BGB in Kraft gesetzt worden ist, von dem Jungen und indirekt auch Mädchen betroffen sind. Intersexuelle sind in ihrer spezifischen Eigenschaft von der Regelung definitiv nicht betroffen, da mit Beschneidungen keine Geschlechtsumwandlungen verbunden sind. Ein allgemeines Beschneidungsverbot käme selbstverständlich auch ihnen zu Gute, sofern sie dem Risiko einer Beschneidung ausgesetzt wären.

    Das neue Beschneidungsgesetz ist nun ein ziemlich harter Brocken. Der Kampf gegen eine übermächtige Religionslobby macht es erforderlich, sich auf seinen Gegner und das Ziel des Streits zu konzentrieren. Es ist somit eine völlig redliche Haltung, das Thema Beschneidung klar einzugrenzen, solange man sich in der Aufbauphase befindet. Eine Überfrachtung mit zusätzlichen Forderungen wäre der Sache nicht dienlich.


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    Da von meiner Seite reine Empathie die Motivation ist, kann ich mich nicht so intensiv mit der Sache beschäftigen , wie sie vielleicht jemandem am Herzen liegt, der betroffen ist.


    Dann müsste es ja möglich sein, dies auch in umgekehrter Weise von Anderen zu akzeptieren.

    Was mich erstaunte war, daß in der Gruppe der unter-18-jährigen - die ja vom Verlust ihrer Grundrechte durch §1631d BGB betroffen sind - nur sehr wenig Bewusstsein vorhanden war für die Tatsache, daß der Bundestag hier sehr massiv in ihre Rechte eingegriffen hat.


    Eigentlich sind es ja die unter 14-jährigen. Mich erstaunt das nicht. Mit 13 hatte ich mich für meine Grundrechte auch noch nicht allzu sehr interessiert. Damals war ich noch zu sehr in biologische Forschungen vertieft.

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    Als Negativbeispiel aus Deutschland führte die vom Weißen Haus und vom
    Kongress eingesetzte Kommission das Urteil des Landgerichts Köln vom
    Juni 2012 an, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als
    strafbare Körperverletzung gewertet hatte.

    Diese Kommission scheint nicht zu kapieren, dass Gegenstand des Kölner Urteil nicht eine religiöse Beschneidung war, sondern eine Beschneidung ohne medizinische Indikation. Der religiöse Hintergrund hat dann sogar noch zu einem Freispruch geführt. Die Kommission versucht das nun geschickt zu verdrehen, um Deutschland und Europa Religionsfeindlichkeit unterstellen zu können. Es soll der Eindruck erweckt werden, das LG Köln habe die Beschneidung etwa nur wegen der religiösen Gründe verboten.

    Da die USA den eigenen historischen Bezug zum Thema Menschenrechte längst verloren haben brauchen sie Europa keine Belehrungen zu erteilen. Sollen sie erstmal Guantanamo dicht machen und die Opfer entschädigen, dann könnte man weiter reden.

    Naja über das konkrete Normenkontrollverfahren könnte man das ggf. veranlassen; die Sache würde DANN zulässigerweise dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt werden und dieses würde sich auch mit den materiellen Rechtsfragen befassen.


    Und wie ist das dann? Muss ein Antrag zum Normenkontrollverfahren schon in der Klageschrift enthalten sein?

    Beim Sorgerecht wird unterschieden, ob es um Angelegenheiten des täglichen Lebens oder solche geht, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.


    Und wie sähe das konkret im Falle der Beschneidung aus? Die religiöse Mutter muss den Vater fragen? Die nichtreligiöse Mutter kann alleine entscheiden? Vielleicht mit der Begründung: braucht mein Sohn nicht. Wenn der auf Bäumen herumklettert, soll er sich vorher was anziehen.

    Vor dem BVG wäre das Beschneidungsgesetz zum ersten Mal direkt angreifbar gewesen. Das wäre vor den einfachen Gerichten nicht möglich gewesen. Allerdings scheint der Kläger ohnehin ein anderes Gesetz zu meinen.


    ...Damit bedürfe es auch im Rahmen der ausnahmsweisen Straffreistellung der Elternteile bei einer Beschneidung aus religiösen Gründen einer gründlichen elterlichen Überlegung, ob sie ihrem Kind diese schmerzhaften Verletzungen im Kleinkindalter zumuten wollten oder ob hiermit bis zu einem späteren Zeitpunkt zu warten sei...


    Ein Gesetz, das so eine religiöse Sonderregelung vorsieht, ist mir nicht bekannt.

    Davon abgesehen bezweifle ich, dass ein gemeinsames Sorgerecht ausreichen würde, um eine Beschneidung zu verhindern. Braucht man für eine Impfung auch die Einwilligung beider Elternteile? Das wäre mir neu.

    Wenn ich das richtig sehe, hat sich Gericht gar nicht auf das Gesetz eingelassen, sondern nur das Verfahren geklärt. Der Eilantrag hätte zunächst an das Familiengericht gestellt werden müssen.


    Beim Bundesverfassungsgericht können nur Grundrechtsverletzungen geltend gemacht werden, insofern würde mich schon interessieren, was in dem Eilantrag drin stand.

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    "Soeben hat das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eines Elternteils, der Sorge hatte, der nun alleinsorgeberechtigte Elternteil würde dieses nach Inkrafttreten des neue § 1631 d BGB nunmehr nutzen, um eine Beschneidung des gemeinsamen Kindes vornehmen zu lassen, abgeschmettert"

    Ich kann ja nicht bloß gegen eine Nutzung eines Gesetzes vorgehen, ohne gegen das Gesetz selbst vorzugehen. Der Eilantrag selbst könnte sich zwar nur gegen die Nutzung gerichtet haben, dann müsste allerdings eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz nachgeschoben werden, sofern die nicht zeitgleich erhoben worden ist. Die würde das BVG aber wohl kaum anders entscheiden, sonst hätte es dem Eilantrag stattgeben müssen.

    Erstaunlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht anscheindend auf die vom Gesetzgeber vorgegebene Verharmlosung des Eingriffs einlässt. Wie man dann irgendwann mal aus dieser Nummer wieder raus kommen und etwas anderes feststellen möchte, ist mir nicht klar.

    Interessant zu wissen wäre natürlich, wie der Eilantrag genau gestellt worden ist.

    Mal zum Vergleich, für welche verbraucherfeindlichen Interessen Eilanträge durchgehen können, sozusagen um Verbraucher noch ein paar Monate länger abzocken zu dürfen:
    Das Bundesverfassungsgericht

    Als ob Preisansagen für Dienstleistungen welcher Art auch immer nicht von Haus aus selbstverständlich wären.

    Bei den Beschneidungen von Säuglingen habe ich viel öfter von schwereren Komplikationen lesen müssen. Ich führe das zum einen darauf zurück, dass es bei einem Säugling viel schwerer vorauszusehen ist, wie sich der kindliche Penis entwickeln wird.


    Genau das ist der entscheidende Punkt. Das ist auch nicht verwunderlich, da beim Säugling nichts vernäht wird und das Zusammenwachsen dem Zufall überlassen wird. Dagegen gibt es im Netz Fotos und Berichte von im Erwachsenenalter beschnittenen Männern, wo das Ergebnis nach der Heilungsphase narbenfrei und für die, die drauf stehen, ästhetisch ist.

    Glücklich ist von den Leuten, die ich kenne niemand mit seiner Säuglingsbeschneidung. In Amerika wurden an manchen Krankenhäusern die Jungs automatisch beschnitten, wenn die Eltern von sich aus keinen Widerspruch erhoben hatten.