Warum es kein Beschneidungsverbot in absehbarer Zukunft geben wird: Vermeidung von Schmerzensgeld.

  • Die Regierenden und Beschneidungsärzte wollen kein Schmerzensgeld ausschütten.

    Aus der Sicht der Regierenden ergibt es kurz- bis mittelfristig Sinn, die Vorhautbeschneidung männlicher Kinder nicht zu verbieten, denn sonst könnten im aus deren Sicht schlimmsten Fall Hunderttausende von Männer einen Schadenersatz dafür verlangen, dass ihnen das Leben mit Vorhaut, welches ihnen zustand, weggenommen wurde.

    Auch bei den Giftspritzen-Menschenversuchen haben Leute Schadenersatz verlangt. Die Regierenden und Beschneidungsärzte, offensichtlich im selben „Team“, wollen selbstverständlich nicht, dass sich diese Geschichte bei Beschneidungsgeschädigten wiederholt.

    Falls es verboten wird, könnten die dann ehemaligen Regierenden und Beschneidungsärzte jedoch antworten, „damals war es nicht verboten“, um sich jeder Schuld zu entziehen, auch wenn die schädlichen Auswirkungen längst bekannt waren.

    Mit diesem Geld würden sie sich lieber Privatjachten und Luxusautos anschaffen.

    Außerdem ergibt es aus der Sicht der Massenmedien Sinn, möglichst spärlich darüber zu berichten. Die Illusion der heilen Welt soll aufrecht erhalten werden.

    Ein Beschneidungsverbot wäre außerdem ein peinliches Geständnis des Versagens. Damit würden sie sinngemäß sagen „wir lagen in 2012 daneben“.

    Ich meine eher „besser spät als nie“. Der Teufelskreis muss irgendwann gebrochen werden.

    Aus dem Grundgesetz (Fettschrift nachträglich hinzugefügt):

    Quote

    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. [...] In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Das manipulativ gewählte Wort „nur“ vermittelt den Eindruck, dass solche „Eingriffe“ nur in gut begründeten Ausnahmefällen stattfänden. Man könnte es sich eigentlich gleich wegdenken, oder Gedanklich durch „jederzeit“ ersetzen, und es würde an der logischen Bedeutung nichts ändern. Regierende können neue Gesetze jederzeit nach Herzenslust beschließen.

    Hat sich das Stück Papier „Grundgesetz“ zwischen dem Skalpell meines Schänders und meiner Vorhaut gestellt, als mir mein Leben mit Vorhaut weggenommen wurde, zu einem Zeitpunkt, wo die schädlichen Auswirkungen der Zirkumzision längst bekannt waren? Nein? Warum soll ich es also Vertrauen schenken? Mein Vertrauen wurde verspielt.

    Das Grundgesetz vermittelt ein falsches Sicherheitsgefühl. Sobald ein Vorwand vorhanden ist, fliegt deine zuvor hoch angepriesene „Menschenwürde“ kurzerhand aus dem Fenster, und du wirst metaphorisch zum Kanonenfutter oder zur Laborratte der Mächtigen umfunktioniert (Zirkumzision, Giftspritzen, Wehrzwang, ...).

    (Beitrag unter CC0 1.0 freigegeben.)

    Die Guten gewinnen in Märchen und DreamWorks-Filmen. In der Realität gewinnen sie nicht.

    Edited 4 times, last by ZirkumphilieExposed: Klammern nicht nötig. (July 24, 2026 at 6:46 AM).

  • Abgesehen davon das die aktuellen Summen für solche Fälle, sofern überhaupt mal Schmerzensgeld gezahlt wird, lächerlich sind. Kleine 5-stellige Beträge für eine Vorhaut?

    Die Vorhaut macht bei einem Baby ca. 75% der Haut des Penis aus, sofern ich richtig informiert bin.

    Was kriegt jemand dem 75% seines Beins entfernt werden?

    Also mein Bekannter kriegt eine 6 stellige Summe und eine lebenslange Zusatzrente…

  • Ich finde, man sollte die Corona-Impfung und einen Täter-Opferkreislauf wie die Genitalverstümmelung von Jungen überhaupt nicht in Beziehung setzen.

    Corona und die Impfungen sind hier (off topic)

    Ich muss mich aber gegen die Bezeichnung "Giftspritzen" wehren (ich habe vier dieser Spritzen bekommen - ohne irgendwelche bleibenden Folgen, so wie viele Milliarden Menschen weltweit auch). Jede Impfung, jedes Medikament, jede Heilbehandlung kann Menschen schädigen - das entscheidende ist das Verhältnis Nutzen/Schaden.

    Der Fall von Selin ist bedrückend und traurig. Aber Myasthenia gravis durch die Covid mRNA- Impfung ist extrem selten, weltweit soll es nur wenige Fälle gegeben haben. Selin hat extremes Pech gehabt. Viel häufiger wird Mg durch eine Covid-Infektion ausgelöst.

    Man kann nicht aus Angst vor schweren Nebenwirkungen die gesamte moderne Medizin abschaffen.

    Ich habe in der Familie und im Freundeskreis auch die furchtbaren Wirkungen schwerer Covid-Infektionen erlebt. Long Covid, und sogar den Tod. Das passierte während der ersten Wellen viel, viel häufiger als Impfschäden. Diese angeblichen "Giftspritzen" haben vielen Menschen das Leben gerettet bzw vor lang anhaltender, schwerer Krankheit bewahrt. Solche, viel zahlreicheren Fälle wurden in dem Nano-Bericht nicht gezeigt. Zeitweise wusste man ja mancherorts nicht mehr wo hin mit den Leichen. Da mussten Kühllaster requiriert werden.

    Wofür man logischerweise nicht entschädigt werden kann sind Schäden aus Risiken in die man selbst per Unterschrift eingewilligt hat. Das ist dann eben extremes Pech. (Es sei denn, das Risiko wäre untertrieben worden).

    Ansonsten sind die Hürden für eine Entschädigung inzwischen gesenkt worden, was zu begrüßen ist.

    Und "Regierende" bezahlen Entschädigungen für Impfschäden nicht aus ihren Privatschatullen. Die bezahlt ggf. der Steuerzahler. Hat mit "Privatjachten und Luxusautos anschaffen" nichts zu tun. Ärzte könne für vom RKI oder vom Staat empfohlene Impfungen eh nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, es hätte Fehler z.B. bei der Aufklärung oder Kontraindikationen gegeben. Ansonsten würde sich wohl auch niemand mehr finden, der Arzt werden wollte - und das wäre eine Katastrophe. Wir alle brauchen Ärzte, sie werden eh immer knapper!


    Was die Entschädigungen für nicht oder falsch indizierte Zirkumzisionen im Kindesalter angeht: die wird es nicht geben solange der Gesetzgeber die Penis-Vorhaut (im Gegensatz zur Klitoris-Vorhaut) und das Frenulum als nutzlose und problemlos disponible Körperteile bezeichnet und das Recht auf Eigentum bezogen auf den Körper des Jungen bestreitet.

    Und solange eine wirkmächtige Lobby dafür sorgt, dass in Schulen Genitalverstümmelung von Jungen als eine Selbstverständlichkeit dargestellt wird und die Mehrheitsgesellschaft, die BGM ablehnt den Arsch nicht hochkriegt.

    Und die Wehrpflicht ist noch mal ein ganz anderes Thema. Hat mit BGM rein gar nichts zu tun.

    Und jetzt bitte, bitte: (zurück zum Thema)

    There is no skin like foreskin

  • Nur mal so zur Info. Vernarbungen durch Masern oder Windpocken können auch zu Vorhautverengung führen.


    Ich glaube er hat den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gemeint der damit einhergeht, sowie mit der Wehrpflicht.

    Ich verstehe das jemand nach so einem schweren Medizinischen Missbrauch zwiespältig ist, das bin ich jetzt auch.

    Aber Impfungen zum Beispiel ist jetzt nicht mein Problem.

  • Staatlich auferlegte Pflichten über die sich manche erregen gibt es zahllose: Schulpflicht, Helmpflicht, Anschnallpflicht, Steuerpflicht, Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühr, Pflicht zur Hilfeleistung, Versicherungspflicht...

    Die "Wehrpflicht" ist seit 2011 "ausgesetzt". Eigentlich war sie schon lange keine Wehr-pflicht mehr sondern eine Dienst-pflicht. Jeder hatte die freie Wahl zwischen Wehr- und Ersatzdienst. Diese Pflicht betraf Erwachsene, nicht Kinder. Die einzige Parallele, die ich zwischen Art. 12a GG und §1631d BGB sehe ist das beide eine krasse geschlechtliche Diskriminierung zum Nachteil des männlichen Geschlechts (eine zum Nachteil des weibliche Geschlechts wäre heutzutage unvorstellbar) darstellen.

    Aber es gibt keine Pflicht für erwachsene Männer, sich beschneiden zu lassen und es gibt keine Pflicht für Eltern ihre Kinder verstümmeln zu lassen (auch wenn der Circumfetischist Brian Morris so etwas gefordert hat). Der Gesetzgeber hat aber 2012 Eltern eben das erlaubt. Das entspricht eher der Situation von Frauen in der BW einige Jahre vor 2011: Sie konnten, wenn sie wollten (was ihnen lange verwehrt war) "Dienst an der Waffe leisten" - aber sie mussten nicht Dienst leisten (im Ggs. zu Männern). Eben so können seit 2012 Eltern... aber sie müssen nicht. Und hierzulande macht gottlob die Mehrheit der Eltern von dieser unverlangten Ermächtigung keinen Gebrauch.

    Das es grundsätzlich staatliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gibt, ja geben muss ist doch selbstverständlich. Gibt es in jedem Staat. Aber bitte nicht zum Schaden von Kindern, geschlechtlich diskriminierend und gegen etliche Grundrechte verstoßend!

    There is no skin like foreskin

  • Falls es verboten wird, könnten die dann ehemaligen Regierenden und Beschneidungsärzte jedoch antworten, „damals war es nicht verboten“, um sich jeder Schuld zu entziehen, auch wenn die schädlichen Auswirkungen längst bekannt waren.

    Genau das ist der entscheidende Satz. Strafbar oder klagbar kann nur etwas sein, was zur Zeit der Tat auch gesetzlich als Straftat deklariert worden ist. Wenn am Tag X willkürliche Beschneidung verboten wird, dann haben alle, die noch im Moment, bevor der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, verloren.

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