Es geht man muss nur argumentieren.
Aber bei der Beschneidung wegen religiösen oder medizinischen Gründen sollte man nicht mehr argumentieren müssen, sondern automatisch die Kostenübernahme für die Regeneration bekommen. Da muss die Gesellschaft schon die Kosten tragen, wenn da beide Augen zugedrückt wurden und sowas legalisiert wurde.