INTERSEXUALITÄT:Minister streiten über drittes Geschlecht

  • Ob §1631d BGB wohl angepasst wird in

    "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindes weiteren Geschlechts einzuwilligen, ..."
    :||
    Schließlich handelt es sich dabei nicht eindeutig um Mädchen, es könnte eine Penisvorhaut geben und sicher ist sicher!
    (Ironie)

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindes mit Penis einzuwilligen, ..."

    Und dann braucht es natürlich eine Definition, ab wann nach außen ausgestaltete Genitalien als Penis zu gelten haben.

  • Ich vermute eher, bis auf weiteres wird das Weitere in Hinsicht auf Genitaloperationen unter den Teppich gekehrt werden.
    Nach dem Heinzelmännchen-Motto:
    Wie war zu Cölln es doch vordem so bequem - wo kein Kläger, da kein Richter.

    There is no skin like foreskin

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