Ne halbe Million kann nicht sein.
Lebenserwartung = ca. 70 jahre.
d.h. man käme langfristig auf 35. Millionen Beschnittene.
Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen
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Ne halbe Million kann nicht sein.
Du musst unterscheiden zwischen tatsächlich stattgefunden und abgerechnet.
Für 'ne halbe Mio. kassiert kann durchaus sein.
Und bei einem Verbot der MGM würde vielen Eltern klar werden, dass das kein Pillepalle ist.
Die würden dann viel kritischer. Und die getarnten traditionellen MGM wären dann zu riskant.
Wieviel würde sich dann noch kassieren lassen? Bestimmt keine Hundertmillionen mehr.! -
WD 9 092/12 schrieb
"vom Zentralrat der Juden ausgeführt: „Zu Recht hebt die UN-Kinderrechtskonvention
hervor, dass alle Bräuche, die der Gesundheit eines Kindes schaden, abgeschafft
werden (müssen). Die Beschneidung jedoch schadet dem Kind in keiner Weise. Im Gegenteil, es
verschafft ihm sogar gesundheitlichen Nutzen. Zudem mindert es die Gefahr eines möglichen
psychischen Drucks und der Stigmatisierung innerhalb der peer group, falls ein Junge nicht beschnitten
wurde.“Da redet man immer von Integration...wie soll das funktionieren mit "peer groups"?
WD 9 092/12 schrieb
"Die Beschneidung von Jungen als notwendige präventive Maßnahme zur Verhinderung von
Krankheiten diskutiert. Ältere Begründungen, vor allem aus dem anglo-amerikanischen Kontext,
verweisen auf die Notwendigkeit einer Beschneidung, um – neben der Verhinderung von Masturbation22 22 Diese Einschätzung ist inzwischen widerlegt."Ist dies echt widerlegt? Kommt darauf an wie man Masturbation definiert. Bei den prüden Puritanern war doch jedes anfassen des Genitals schon Masturbation. Und wie oft fassen sich kleine Jungs da an ziehen an ihrem Penis, ihrer Vorhaut (wenn man sie lässt)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich beschnittene Kinder genauso oft da unten anfassen, denn die Möglichkeiten da unten rumzuspielen sind doch massiv eingeschränkt...und trocken auf der Eichel ist doch eher unangenehm. Und wieviele Beschnittene entdecken Masturbation eher spät und "notgedrungen"?
Eine Psychologe schreibt hierzu:
http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=343712
"Das Ziel ist die Hemmung oder gar Unterdrückung der sexuellen Erregbarkeit und der erotischen Fantasien, wodurch es zu einer starken Störung der psychosexuellen Entwicklung kommt und somit zu einer enormen Beeinträchtigung in der Autonomieentwicklung der Betroffenen"Wann fängt die psychosexuelle Entwicklung denn an? Erst mit der hormonellen Umstellung in der Pubertät? Oder eher von Anfang, denn schon Ungeborene spielen an sich im Mutterleib herum, entdecken ihren Körper, der ihnen angenehme Gefühle bereiten kann? Aber durch die Beschneidung gibt es nicht mehr viel zu entdecken...
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Scharia und Grundrechte von Frauen in der Bundesrepublik
Gibt es spezielle Grundrechte von Frauen, die Männer nicht hätten?
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird Männern in einem Nebensatz ab-gesprochen:
QuoteReligiöse Vorstellungen sind nur dann durchsetzbar, wenn ihre Auswirkungen geringfügig sind
und den Bereich des Sozialadäquaten nicht überschreiten. Beispiel hierfür ist die im
Judentum und im Islam übliche Beschneidung von Knaben. -
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Moderator Arne Semsrott schrieb am 19. März 2016 18:31: Diese Ausarbeitung ist vermutlich inzwischen auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht worden. Um sie schnell zu finden, suchen Sie sie auf https://sehrgutachten.de. Wenn Sie Ihr Gutachten dort finden...
Nix genaues wissen wir nicht.
Suchen sie doch selber!Bloss - wenn man unter dem Link "Klagemöglichkeiten" eingibt, dann kommt nichts dergleichen:
"Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes"
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Klagemöglichkeiten gegen ein Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
QuoteQuoteAnfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 6 Tage her
Nach meinem Kalender sind das ZEHN Wochen und sechs Tage.
Das kann doch unmöglich so lange dauern eine solche Anfrage zu "klassifizieren"?
Oder meinen die damit, die oberpeinlichsten Stellen aus dem Dokument herauszuschwärzen?
Sind das dieses mal so viele?
"Frag den Staat" - und warte bis du schwarz wirst!
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Bei mir steht da 2 Monate, 2 Wochen. Aber die Anträge sind mittlerweile sowieso unerheblich. Es wird nach und nach alles veröffentlicht, egal ob beantragt oder nicht. Allerdings kommen jeden Tag so 0-7 neue Dokumente rein, also wird es bei insgesamt 3855 Dokumenten noch eine Weile dauern.
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WD 9 – 092/12 Datenlage und gesundheitliche Folgen von Beschneidungen von Jungen
Manchmal haben sie das Schwärzen wohl vergessen. Ist ja peinlich, was da als Quellen so angegeben wird:
Verdammt, wieso klappt das mit dem Link nicht?
Kann mir jemand helfen?
Quotehatetepe://www.vasweb.org/de/leistungen/beschneidungszentrum-/beschneidungstechniken-und-
beschneidungsstile-aller-art-/beschneidungstechniken-und-beschneidungsstile-aller-art-.htmlDas einschlägig bekannte "Ärztehaus Kornwestheim"!
QuoteGerne können Sie Ihre Nachricht / Anfrage an Dr. med. Thomas E. Müller senden
Und als Sahnehäubchen:QuoteDie Beschneidung ist ein „biomedizinischer Imperativ im 21. Jahrhundert“
Wenn sich der "wissenschaftliche" Dienst auf solchen Seiten informiert, dann wundert einen nichts mehr! -
Kann mir jemand erklären warum Quellen geschwärzt werden? Ist das dann eig. ein Plagiat, wenn die Quellenangabe geschwärzt wird, die nötig wäre.
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Kann mir jemand erklären warum Quellen geschwärzt werden?
Was da genau geschwärzt wird wissen wir nicht. Sollen wir ja nicht wissen (das ist die vielbeschworene Transparenz). Es werden z.T. Fußnoten geschwärzt.
Es werden die Autoren geschwärzt.
Das ist in der "Wissenschaft" mega-unüblich. Man möchte eigentlich wissen von wem das kommt, was zu einem Gesetz geführt hat dass alle männlichen Kinder entrechtet.
Offenbar können die Autoren nicht zu dem stehen, was sie da verzapft haben. Menschlich verständlich.
Aber bestimmt können DIE dir das alles wunderschön (v)erklären:
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Hochspannend wäre z.B. zu erfahren, was und warum hier geschwärzt wurde:
QuoteFestzuhalten bleibt, dass der unbeschnittene Penis für die große Mehrheit aller Juden als ein verunstaltender körperlicher Mangel..angesehen wird.
Ein Mangel! Es mangelt an Anti-Vorhaut, eine Art Antimaterie...Woraus folgt das jetzt? Und warum läuft dann rd. die Hälfte der männlichen Juden in D mit diesem "verunstaltenden Mangel" herum, statt sich schnurstracks zum Urologen zu begeben?
Ich würde einiges dafür geben zu erfahren was da rausgelöscht wurde. Wäre bestimmt sehr aufschlussreich.
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Quellen- und Literaturangaben wurden auch geschwärzt. Und zwar heftig:
Das kann überhaupt nicht angehen. Wenn so geschwärzt wird, dann ist etwas faul.
Wenn in den Quellenangaben so viel geschwärzt wurde, hätte doch eigentlich auch im Text viel mehr geschwärzt werden müssen als nur diese eine Passage?
Da passt etwas nicht zusammen.Ich würde einiges dafür geben zu erfahren was da rausgelöscht wurde. Wäre bestimmt sehr aufschlussreich.
Ganz abgesehen davon, dass der Sinn dieser Abhandlung schleierhaft ist. Wenn Religionsgesellschaften sagen "das muss so sein" - dann glauben die das eben. Wie kann der Staat sich anmaßen, die "Ernsthaftigkeit" dieser Aussage zu bewerten? Das ist nicht des Staates!
Es kann doch nicht sein, dass in einem modernen, aufgeklärten Staat einzelne Religionsgesellschaften definieren was rechtlich möglich ist.
Z.B. an Körperverletzung gegenüber Kindern.Aufgabe des Staates ist es seinem Wächteramt gegenüber wehrlosen Kindern nachzukommen.
Die "12 Stämme" sagen auch "das muss so sein" - und WTF schert das?
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Futter für die Hobby-Verfassungsrechtler unter uns:
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"Nach alledem dürfte das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit überwiegen und eine Beschränkung de s Elternrechts und de r Glaubensfreiheit verfassungsrechtlich rechtfertigen. Denn der körperliche Eingriff wäre im Fall der erlaubten Beschneidung irreversibel, während das religiöse Gebot auch noch von dem religionsmündigen Kind befolgt werden kann. Die religiöse Beeinträchtigung ist dann allein zeitlicher Natur und erscheint als im Vergleich zur
dauerhaftenBeeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit milder"Es hat sie alle nicht interessiert. Unsere Politiker haben auf unserere Grundrechte einen großen Haufen gemacht.
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Unsere Politiker haben auf unserere Grundrechte einen großen Haufen gemacht.
Deswegen mussten diese Dokumente auch erst mal vor der Öffentlichkeit versteckt werden.Dieses verdammte Bundesverwaltungsgericht aber auch!

25.06.2015:
QuoteBundesverwaltungsgericht: Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen nach Informationsfreiheitsgesetz zugänglich sein
https://netzpolitik.org/2015/bundesver…gaenglich-sein/
Ein Dank an die, die geklagt hatten!
QuoteEine gleichwohl erteilte elterliche Einwilligung wäre
wegen Überschreitung des Umfangs des Sorgerechts daher unwirksam, die tatbestandliche Körperverletzung mithin nicht gerechtfertigt und grundsätzlich strafbar
.
Dieses Ergebnis entspricht
dem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln
.Ach nee. Das hätte man dann auch einfacher haben können. Hätte Hunderttausend Jungen vor Verstümmelung bewahrt.
Und deswegen, weil sie das schon geahnt hat, hat die Regierung dann auch gleich eruieren lassen unter welchen Voraussetzungen eine Klage vorm BVerfG möglich ist.
QuoteDa § 1631d BGB-E ausdrücklich die Beschneidung von „nicht einsichts- und urteilsfähigen“ männlichen Kindern erlaubt, ist davon auszugehen, dass regelmäßig keine Grundrechtsmündig-keit und damit Verfahrensfähigkeit vorliegen wird.
Wie praktisch!QuoteEine Vertretung des Minderjährigen im Verfassungsbeschwerdeverfahren durch seine Eltern ist eher unwahrscheinlich, da der Minderjährige im Zweifel gegen die (potentielle) Einwilligung der El-tern vorgehen wird, die § 1631d BGB-E diesen ermöglicht. Daher ist es sehr zweifelhaft, ob es Fallkonstellationen geben kann, in denen der Beschwerdeführer tatsächlich verfahrensfähig ist bzw. seine Verfassungsbeschwerde von einem Vertreter geltend gemacht werden wird.
Sauber! Gute Arbeit! Genau das wollten die Auftraggeber hören!
Und wenn die vom Elternhaus unabhängig sind und klagen können, dann haben wir längst unsere gesunde Altersversorgung bei der EU, oder als Lobbyist für die Wirtschaft!Und dann heißt es wieder: "Ja, aus heutiger Sicht!"
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2008 hieß es beim WD noch:
QuoteReligiöse Vorstellungen sind nur dann durchsetzbar, wenn ihre Auswirkungen geringfügig sind und den Bereich des Sozialadäquaten nicht überschreiten. Beispiel hierfür ist die im
Judentum und im Islam übliche Beschneidung von Knaben.https://sehrgutachten.de/bt/wd3/406-08-…-bundesrepublik
"Religiöse Vorstellungen sind nur dann durchsetzbar, wenn ihre Auswirkungen geringfügig sind" - was ist das überhaupt für ein Bullshit? Ist es z.B. "in den Auswirkungen geringfügig", wenn Frauen nicht zum Priesteramt zugelassen sind?
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Fällt euch beim der 2. Charge der Veröffentlichung was auf, im Vergleich zur ersten?
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Fällt euch beim der 2. Charge der Veröffentlichung was auf, im Vergleich zur ersten?
Fällt denn wirklich niemanden was auf? Das ist doch ein drastischer Unterschied!
Da ist auf einmal nichts mehr geschwärzt!
(Außer ganz am Anfang (Verfasser) und ganz am Ende (Auftraggeber?) jeweils)Nochmal, zum Vergleich:
Haben die Zensoren Muffen bekommen? War das eine andere Abteilung?
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Quote
Eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 Var. 1 StGB ist eine üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.8 Die darin enthaltene Erheblichkeitsschwelle dient der Abgrenzung zu bloßen Unannehmlichkeiten und ist bei Verletzungen der körperlichen Substanz stets über-schritten. Der BGH hat selbst in dem Abschneiden von Haaren eine körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB gesehen.9 Die Entfernung der Vorhaut wird als Substanzverletzung insoweit ebenfalls als körperliche Misshandlung gewertet werden können.10 Überdies erfüllt eine Beschneidung die zweite Tatbestandsalternative des § 223 StGB in Gestalt einer Gesundheitsschädigung, da durch die Entfernung der Vorhaut ein vom Normalzustand abweichender Körperzustand geschaffen wird.11
2.2. Rechtfertigende
Klar, dass das so lange es ging unter Verschluss gehalten wurde! -
Ich weiss gar nicht, wie ich dem WD danken soll, dass er mal Tacheles geredet hat, die Jungenverstümmelung als das bezeichnet hat, was sie ist: eine üble, unangemessene Behandlung die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, eine körperliche Misshandlung, eine Substanzverletzung, eine Gesundheitsschädigung.

Hoffentlich sind im WD daraufhin keine Köpfe gerollt. Kann man leider nicht checken, weil die Autoren geschwärzt sind.
Ich hätte mich gerne für diese politisch unerwünschte, aber völlig korrekte Einschätzung durch eine nette mail persönlich bedankt. Also mein Dank hier öffentlich.
QuoteAbschluss der Arbeit:
19. Juli 2012
19. Juli 2012 war da nicht was?Genau, am 19. Juli 2012 wurde von der Bundestagsmehrheit eine unsägliche Resolution beschlossen.
Somit ist kaum anzunehmen, dass die Abgeordneten, die aus ganz anderen Gründen (Notkredite für Spanien) aus der Sommerpause zurückgerufen wurden Zeit und Gelegenheit hatten sich vor der Abstimmung mit dieser Abhandlung zu befassen.QuoteDisplay More
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
im Herbst 2012, unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten
Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religions-
freiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung, einen Gesetzentwurf vorzule-
gen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von
Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.Wie makaber: die körperliche Unversehrtheit (zu 0% berücksichtigt) wird vor der Religionsfreiheit (gemeint ist die der Eltern, nicht des Kindes - zu 100% berücksichtigt) genannt.
"das Recht der Eltern auf Erziehung" - Erziehung, die laut Gesetz gewaltfrei sein muss.
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