England: Familienrichter des Obersten Gerichtshofes konstatiert, dass männliche Beschneidung schlimmer ist als FGM Typ IV

  • http://www.inside-man.co.uk/2015/01/15/mal…s-senior-judge/

    Zitat

    Sir James Munby acknowledged he was entering “deep waters” by highlighting inconsistencies in the law, but said it would be “irrational” to dispute the fact that male circumcision can be more harmful than some forms of FGM.

    Zitat

    The uncomfortable truth, to which Munby has now given judicial credibility, is that male circumcision is different and sometimes worse than FGM.

    This is particularly true of Type IV FGM which incorporates practices such as pricking, piercing and nicking the genitals, which are less harmful and invasive than removing the foreskin in it’s entirety.

  • Kann doch gar nicht sein. Ist doch ganz was anderes. FGM ist immer viel schlimmer als MGM. Da geht es schließlich um Mädchen und die werden unterdrückt, während Jungen ein "Upgrade ihrer Mannwerdung" erfahren. So ein Antisemit und religiöser Legastheniker.

  • Das kann sich wohl nur ein englischer Richter erlauben.
    In Deutschland käme dann sofort ein "Gesetz zum Verbot des Vergleiches der grausamen weiblichen Genitalverstümmelung mit der kindeswohlförderlichen männlichen Beschneidung".
    Damit nie wider ein deutscher Richter wagt....
    Denn sonst ist ja der "innere Friede" bedroht. (Sie wollen doch wohl keine weiteren Kalaschnikov-Attentate provozieren"?)
    Siehe auch die Ein/Ausfälle von Reinhard Böttcher auf dem dt. Juristentag.

    There is no skin like foreskin

  • In Deutschland käme dann sofort ein "Gesetz zum Verbot des Vergleiches der grausamen weiblichen Genitalverstümmelung mit der kindeswohlförderlichen männlichen Beschneidung".


    Das ist übrigens ein Punkt, den ich nie verstehen werde. Holocaustleugner werden bestraft, wer aber behauptet, dass MGM nur ein unnötiger Hautzipfel wäre, darf sogar noch öffentlich in Talkshows oder im Bundestag ungestraft seine Unwahrheiten verbreiten.

    Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, ist nun die MGM in einigen Fällen schlimmer als die FGM Type IV, aber weil Männer ja harte Kerle sind bzw. Jungen oder männliche Babys zu harten Kerlen gemacht werden sollen, ist dann doch wieder alles in Butter.

    Schreiben wir wirklich schon das Jahr 2015?!

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Soweit ich verstehe, stellt Munby also die höhere Schädigung für männliche Kinder bei bestimmten Formen der Beschneidung fest. Weiterhin konstatiert er die daraus entstehende rechtliche Ungleichbehandlung. Welche Wertung trifft Munby bzgl. dieser rechtlichen Ungleichbehandlung? Stellt er sie lediglich fest, befürwortet er diese oder kritisiert er sie?

  • sorry. lösche alles und lese den ARtikel nochmal durch.

    ...Wir haben bis jetzt keine Freiheit des Einzelnen, des Individuums, des Bürgers. [Allen Menschen bei uns ist das Zugehörigkeitsgefühl] am wichtigsten. Sie sind Mitglieder der Nation oder Religion, aber nicht selbstbewusste und -verantwortliche Menschen.
    ein katholischer Theologe in einer Doku über Ex-Jugoslavien

    Eure Kinder sind nicht eure Kinder.
    Sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selber. ...
    Khalil Gibran

  • Welche Wertung trifft Munby bzgl. dieser rechtlichen Ungleichbehandlung? Stellt er sie lediglich fest, befürwortet er diese oder kritisiert er sie?

    Die Judikative trifft grundsätzlich Feststellungen und nimmt Wertungen allenfalls dahingehend vor, dass zu erörtern ist, ob ein bestimmtes Gesetz so oder so ausgelegt und angewendet werden kann. Persönliche Meinungen oder Vorlieben hat sie im Grunde nicht mit in die Entscheidungen einfließen zu lassen, wenn sie sauber arbeitet (dass das trotzdem oft geschieht, steht auf einem anderen Blatt).

    Munby hält MGM nicht grundsätzlich für rechtswidrig; selbst wenn die angeblichen medizinischen Vorteile umstritten sind, kann er darin eine berechtigte Ausübung des elterlichen Erziehungsrechts erkennen. Das ist natürlich juristisch stark angreifbar und wenig überzeugend.

    Gleichwohl ist die Vergleichbarkeit zwischen männlicher und weiblicher Genitalverstümmelung ein wesentliches Element, wenn es um rechtliche Fragen geht. Dies gilt gleichermaßen in allen demokratischen Staaten.

  • Gleichwohl ist die Vergleichbarkeit zwischen männlicher und weiblicher Genitalverstümmelung ein wesentliches Element, wenn es um rechtliche Fragen geht. Dies gilt gleichermaßen in allen demokratischen Staaten.

    Im Grunde ist dieses Gericht jetzt am selben Punkt angelangt wie Frau Prof. Hörnle, die auch feststellen musst, dass die erlaubte Zwangsbeschneidung einerseits und ein kategorisches Verbot der FGM andererseits, juristisch nie lösbar sein wird, wenn man nicht beides verbietet.

    Würden die Herrschaften über den Tellerrand blicken, wäre die Lösung aber zum greifen nah. Es genügt doch, wenn man die Altersgrenze für solche Eingriffe ins Erwachsenenalter verschiebt. Umgekehrt kommt doch auch keiner auf die Idee, dass Zwangsheirat von Minderjährigen aus kulturellen Gründen erlaubt sein müsse oder ähnliches.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!