Beschnitten mit Fünf

  • Ich dachte mir, ich berichte mal wieder über Neuigkeiten die sich in den letzten zwei Monaten ergeben haben.

    Vor knapp einem Monat forderte ich die Behandlungsunterlagen aus meiner Schlachterei, padon "Klinik", an und bekam nun vor knapp einer Woche die "ambulante" Akte, so wie Sie sie nannten, zugeschickt. Das waren leider nicht die Akten, die ich haben wollte, da es sich nur um einen Brief an meinen Kinderarzt handelte, der immerhin die Diagnose, Terapie und die Befunde der Nachuntersuchung enthielt. Wer nun der behandelnde Arzt war, ist nur sehr undeutlich zu ersehen.

    Da ich allerdings in meinem Brief ausdrücklich alle Dokumente angefodert habe, habe ich mich nun per Email mit dem Sekretäriat in Verbindung gesetzt. Vor vier Tagen Versicherten sie mir nun, im Archiv nachzuschauen. Mal sehen, was dabei herumkommt... Ich frage mich da nur warum sie diese nicht sofort geschickt haben. Haben sie möglicherweise Angst vor irgendetwas? Wissen sie vielleicht sogar insgeheim, das Beschneidungen im Kindesalter unnötig sind? Hier Dr Ausschnitt aus dem Brief:

    "[...]

    Diagnosen:

    - Phimose mit Präputialverklebungen (ICD N 47)
    - Frenulum breeve (ICD N 48.8 )

    Therapie:

    - Lösung der Präputialverklebung (ICPM 5-640.5)
    - Frenulotomie (ICPM 5-640.5)
    - Frenulumplastik (ICPM 5-640.3)
    - Circumcision nach Loewe (ICPM 5-640.2)

    [...]

    Bei der Nachschau fand sich eine in Abteilung befindene Circumsisonsstelle. Die Glans penis war noch teilweise schorfig belegt. Verhaltensmaßregeln wurden besprochen. Das Nahtmaterial ist selbstresorbierend.

    [...]

    Mit freundlichen Kollegialen Grüßen

    Drs. (NL) Segers
    Oberarzt"

    Die Diagnosen machen mit den Anschein, als wenn mein Penis ein worst Case Fall war. Eine Phimose, dann auch noch mit verklebter Vorhaut und das Bändchen ist auch noch zu kurz. Dabei Frage ich mich, wie man bei verklebter Vorhaut überhaupt so etwas diagnostizieren kann?! Wo er es durch die Beschneidung doch eh durchtrennen musste... Warum meint dieser ******* eine Vorhautverklebung gewalttätig lösen zu müsse? Was mir grauer bereitet ist der Kommentar von der Nachschau - die einzigste die übrigens nur drei Tage nach der OP war: "Die Eichel ist schorfig belegt." Sagt mir nicht, dass dieser Metzger bei dem Versuch Gewebe auseinanderzureißen, was so fest mit einander verbunden ist, wie Finger und Figernagel meine Eichel so stark verletzt hat, dass sie geblutet hat!?! Woher kommt er überhaupt zu der Annahme soetwas behandeln zu müssen.
    Selbstresorbierendes Nahtmaterial? Warum steckt dann immer noch ein Stück in meiner Penishaut? Ich glaube eher das es denen scheißegal war, wie das verheilt.

    Wem also soetwas erspart bleiben möchte, der meidet diese Urologie.


    "Interessensschwerpunkte sind: Kinderurologie"

    "Leistungsspektrum ambulant: Circumcisionen"

    :thumbup:

    PS: Es lag noch ein zweites Dokument dem Brief bei. Das scheint eine Abrechnung für die Krankenkasse oder ähnliches zu sein. Das Dokument ist von Segers unterschrieben. Wird es sich bei ihm auch um den Arzt handeln, der die Diagnose gestellt hat, oder wird er wohl als Oberarzt grundsätzlich alle Behandlungen der Urologie unterschreiben haben? Ich habe mal ein Bild angehängt.

    Lg Yelock

  • Zitat

    - Lösung der Präputialverklebung (ICPM 5-640.5)
    - Frenulotomie (ICPM 5-640.5)
    - Frenulumplastik (ICPM 5-640.3)
    - Circumcision nach Loewe (ICPM 5-640.2)


    Jeder Eingriff wird von der Krankenkasse einzelnt bezahlt, der Arzt hat also maximal "gepunktet".

  • Was ist eine

    Circumcision nach Loewe

    ?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Aber was bei einer Beschneidung nach Loewe genau gemacht wird, bzw. was da an innerer Vorhaut und Frenulum zurückbleibt, da werde ich aus dem Arztdeutsch auch nicht schlau...

    Der rechnet Frenulotomie und Freunulumplastik ab, aber ist das nicht das gleiche?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Frenulum-…tik&redirect=no

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Hallo Yellock!

    Warum man Dir nicht gleich alles geschickt hat, darüber kann man wohl nur spekulieren. Die vorliegenden Unterlagen sprechen aber auch schon für sich.

    Phimose mit Präputialverklebung – zu Deutsch: Vorhautverengung mit Vorhautverklebung.

    Das ist der klassische Befund bei fast jedem Jungen im Kleinkindalter und bei vielen bis zur Pubertät. Dort steht NICHTS über Begleitsymptome mit Krankheitswert (Schmerzen, wiederkehrende Entzündungen, Harnverhalt, Hauterkrankungen). Fazit: KEIN Behandlungsbedarf! Keine medizinische Indikation! Du hattest eine ganz natürliche, kindliche Phimose, die sehr wahrschenlich bald von selbst verschwunden wäre.

    Nun könnte jemand sagen: Ja, aber das kann ja nur der Arzt beurteilen, der den Zustand des Penis gesehen hat und nicht jemand in einem Forum! Richtig! Dann hätte er diese Symptome aber vermerken müssen. Also hat er entweder bei der Dokumentation geschlampt oder es gab nie eine behandlungsbedürftige Phimose – wie bei so vielen Jungen.

    Frenulum breve – zu Deutsch: (zu) kurzes Vorhautbändchen

    Wie der Onkel Doktor das diagnostiziert haben will, wenn die Vorhaut schon wegen der Phimose und der Verklebung nicht zurückstreifbar ist, bleibt wohl ewig sein Geheimnis.

    Angenommen, er HÄTTE es tatsächlich diagnostizieren können, dann wäre die Logik gewesen, ZUERST das Frenulum breve zu behandeln, um eine Beschneidung vielleicht doch noch zu verhindern (primum non nocere - richte keinen Schaden an bzw. so viel wie nötig, so wenig wie möglich invasiv). Diese Vorgehensweise betrifft aber ältere Jungen und Männer. Bei einem 5-jährigen mit vollständiger Verklebung und absoluter physiologischer Phimose halte ich das für blanken Unfug.

    Mein EINDRUCK ist, dass man hier nach einem kurzen Blick aufgeschrieben hat, was man immer aufschreibt, ohne überhaupt über diesen Unsinn nachzudenken. 3 Diagnosen machen sich halt besser als eine (zweifelhafte). Es ist der gleiche Unsinn, der Jungen massenhaft ihre Vorhaut kostet und bei Dir hat der Dok gleich richtig „Kahlschlag“ gemacht – alles weg, was Spaß macht. Aber das ist meine persönliche Meinung.

    Das angehängte Dokument

    Scheint wirklich nur ein Wisch zu sein, mit dem der Arzt die OP bei der Krankenkasse „begründet“. Wenn die ganze Dokumentation so aussieht, dann Halleluja! Da steht ja nix drin!

    „Schorf“

    Das kann entweder von der Verletzung der Eichel durch das Abreißen der verklebten Vorhaut rühren (dabei wird die Eichel fast immer mehr oder weniger stark verletzt) – oder er meint die abtrocknende, sich „abpellende“ Schleimhaut, die irgendwann durch eine dünne Hornhautschicht ersetzt wird (Selbstschutz der Eichel ohne Vorhaut). Er fand das wohl nicht besonders schlimm.

    So, nun wette ich mal, dass die vollständigen Unterlagen im Archiv nicht mehr auffindbar oder bereits kassiert wurden; die Aufbewahrungsfrist ist abgelaufen, oder?

    Yellock, was die mit Dir gemacht haben ist genau das, was man bei kleinen Jungs (je unmündiger umso besser) jahrzehntelang bedenkenlos einfach so gemacht hat und gar nicht so selten noch heute mit den gleichen blödsinnigen Begründungen macht. Ich könnte


    *Kotz*


    Ich schreib Dir demnächst noch ne PN


    LG Mario

    „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo Yelock,

    was Dein Metzger da in Deine Akte schrieb, diagnostizierte und abrechnete, für mich ist das Betrug. Nicht nur Abrechnungsbetrug, sondern Du wurdest betrogen, Um einen Teil Deines Körpers, Deines Lebens und Deiner Sexualität

    Scheib es doch beim http://www.ndr.de/nachrichten/Ab…hlungen100.html . Stell doch dort Deine Fragen, gerade wie der Arzt ein Frenulum breve bei einer Phimose und Präputialverklebung feststellen kann. Und wie man eine Frenulotomie und Vorhautplastik abrechnen kann, und Du Dir nicht sicher bist (hab Deinen Thread nochmal gelesen), ob Dein Frenulum nicht sogar entfernt wurde.

    Dr. Brandt ist dort glaub immer noch aktiv, frag ihn. Auch wenn Du sauer bist, greif nicht ihn persönlich an, er scheint ein offenes Ohr für neg. Betroffene einer Beschneidung zu haben...

    Klagen wird wahrscheinlich wegen der Verjährung nicht mehr möglich sein (ein Unding, bis ein Junge merkt was der Mist für Auswirkungen auf seine Sexualität hat, verjährt...). Aber klage öffentlich darüber, möglichst viele Leute sollen darüber erfahren, was da abläuft, was unsere Urologen bei diesem Tabuthema alles treiben, abrechnen und bezüglich der Therapiemöglichkeiten lügen...

    Das was man bei Dir gemacht hat :cursing: ...


    Und das schlimme ist, es passiert immer noch, Eltern die einem Arzt glauben, das es bei einer Phimose nicht anders geht, das es für ihr Kind am besten ist...


    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • also dass die Ärzte die Rechnungen mal für ihr Gunsten fälschen ist nichts neues und keine Erfindung seit gestern. Deswegen macht die AOK gerade so einen Stress mit den Ärzten, weil sie gecheckt haben, dass die Ärzte die verarschen.

    Eltern können nichts dafür, daher sie dafür verantwortlich zu machen und ihnen die Schuld einzureden ist nicht richtig. Sie haben lediglich geglaubt was ihnen die Ärzte erzählten haben.

  • Hallo Yellock!

    In meinem Beitrag oben habe ich einen Fehler gemacht und bitte das zu entschuldigen.

    Soeben wurde ich von einer Ärztin wie folgt berichtigt - ich gebe den Text wörtlich wieder:

    Zitat

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten verjähren ... erst nach 30 Jahren, so daß die meisten Juristen empfehlen, die Unterlagen so lange aufzubewahren. Die Info von Mario Lichtenheldt, daß keine Ansprüche bestehen, wenn die Unterlagen nicht mehr vorhanden sein sollten, ist falsch – siehe auch z.B. die Info der Kassenärztlichen Vereinigung in der Anlage.

    Die PDF schicke ich per PN bzw. Guy kann sie hochladen, wenn der Absender einverstanden ist.

    Nun mal eine Frage meinrseits an die Juristen:

    Was wäre denn, wenn die Unterlagen TROTZ Bestehens der Ansprüche "verschwunden" wären? Beweislastumkehr?


    LG Mario

    „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Hallo zusammen,


    Mario, deine Antworten sind beide richtig. Maria Werner schrieb mir, dass die Aufbewahrungsfrist für die Berichte schon abgelaufen ist, da die Op länger als 10 Jahre her ist. Bei einem Strafverfahren wegen eines Behandlungsfehlers tritt ebenfalls nach 10 Jahren die Verjährung ein. Folglich kann man 12 Jahre danch nicht mehr strafrechtlich dagegen vorgehen.

    Aber, es gibt ja noch das Zivilverfahren, wo die Verjährung erst nach 30 Jahren Eintritt:

    Zitat

    Rechtliche gesehen gibt es theoretisch zwei verschiedene Verfahren, die sehr unterschiedlich sind: das Zivilverfahren und das Strafverfahren. Für ein Strafverfahren wäre in Deinem Fall die Verjährung bereits eingetreten. Zivilrecht heißt, dass Bürger untereinander Streitigkeiten austragen oder Ansprüche geltend machen. Also Du als Bürger, jetzt noch bis zu Deinem nächsten Geburtstag vertreten durch Deine Eltern, kannst privat gegen den Arzt vorgehen.

    Aus diesem Grund werden solche Akten gerne 30 Jahre lang aufbewart. Mal sehen ob das auch für meine Zutrifft...

    Zitat

    Fazit: KEIN Behandlungsbedarf! Keine medizinische Indikation! Du hattest eine ganz natürliche, kindliche Phimose, die sehr wahrschenlich bald von selbst verschwunden wäre.

    Zitat

    Yellock, was die mit Dir gemacht haben ist genau das, was man bei kleinen Jungs (je unmündiger umso besser) jahrzehntelang bedenkenlos einfach so gemacht hat und gar nicht so selten noch heute mit den gleichen blödsinnigen Begründungen macht.

    Diese beiden Dokumente bestätigen leider alles, was ich seit einem Jahr vermutet habe... Je länger ich in den letzten sechs Monaten nachforschte, um so mehr wurde ich in dieser Annahme bestätigt.  ;(


    Eine kleine Anmerkung bezüglich der Beschneidung nach Loewe: Auf dem Buch, welches Franke87 gepostet hatte, findet sich auf Seite 1072 eine kleine Karrikatur des Ablaufes (siehe auch in meinem Dateianhang). Wie es mit scheint, lässt man auf der oberen Seite ein kleines Dreieck der äußeren Vorhaut bestehen. Auch scheint es sich nach der Karrikatur um eine Teilbeschneidung zu handeln. Persönlich gesaht habe ich nicht das Gefühl, dass hier nach dem Vorbild von Loewe gearbeitet wurde. Dieses "Dreieck" ist bei mir nicht vorhanden (und man kann die Beschneidungsnaht bei mir sehr gut erkennen). Es ist einfach nur ein ungerader Kreisförmiger Schnitt. Also haben die nicht einmal die richtige "Behandlung" durchgeführt. ;)

    Ich habe mich des weiteren dazu entschlossen, einfach beide Dokumente hochzuladen. Möglicherweise habe ich eine relevente Information nicht erwähnt...

    LG

  • Tja Blaubär, das frage ich mich auch. Mündlich wurden meine Eltern überhaupt nicht über den Beschneidungsstil aufgeklärt, geschweige denn für welchen Stil sie sich entscheiden möchten. Da bleibt dann die Frage, ob es in den Dokumenten stand, die meine Eltern kurz vor der OP unterschrieben haben.

    Der Artikel ist ja mega geil!  8o Danke für diesen Link! Ich muss gestehen, dieses Urteil des Landgerichtes Osnabrück gibt einen etwas Hoffnung. :)

  • Wie der Onkel Doktor das diagnostiziert haben will, wenn die Vorhaut schon wegen der Phimose und der Verklebung nicht zurückstreifbar ist, bleibt wohl ewig sein Geheimnis.

    was Dein Metzger da in Deine Akte schrieb, diagnostizierte und abrechnete, für mich ist das Betrug. Nicht nur Abrechnungsbetrug, sondern Du wurdest betrogen, Um einen Teil Deines Körpers, Deines Lebens und Deiner Sexualität

    Hallo Yelock, super, was Du machst, finde ich klasse! Also - ab zu der Krankenkasse und denen mitteilen, dass hier was abgerechnet wurde, was so gar nicht geht!!!! Falls Du gesetzlich versichert bist, zahlt das nämlich die Gemeinschaft aller Beitragszahler. Und ich sehe auch nicht mehr ein, dass mit meinen Beiträgen Sachen bezahlt werden, die so nicht stimmen und oder unnötig sind. Befolge doch bitte den Rat von Urolüge mit dem NDR-das soll ruhig noch woanders stehen.


    Zitat

    Zivilrechtliche Ansprüche eines Patienten verjähren ... erst nach 30 Jahren, so daß die meisten Juristen empfehlen, die Unterlagen so lange aufzubewahren. Die Info von Mario Lichtenheldt, daß keine Ansprüche bestehen, wenn die Unterlagen nicht mehr vorhanden sein sollten, ist falsch – siehe auch z.B. die Info der Kassenärztlichen Vereinigung in der Anlage

    Was mich immens ärgert ist, dass das nicht einheitlich praktiziert wird. Es gibt tatsächlich im Gesundheitswesen die Frist von 10 Jahren! Aber was soll das mit den zivilrechtlichen Ansprüchen? Ich kann doch nach 10 Jahren vllt. noch gar nicht wissen, ob ich die vernichteten Akten mal für ne zivilrechtliche Sache brauche. Also müsste doch zumindest alles 30 Jahre aufbewahrt werden. Dann sollten diese 10/15 Jahre endlich mal gekippt werden - zum Wohle der Bevölkerung hier.

    Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

    Ich

  • Der Student hat operiert, allein? Er hätte es nicht mal unter Anleitung eines erfahrenen Arztes machen dürfen?

    Bei mir war es eine Anleiter-Übe-OP... und der Name des Lehrlings tauchte nicht im Op-Bericht auf, sondern der Name eines anderen. War mein Schnippler vielleicht auch nur Student (ich dachte er war Arzt im praktischen Jahr, Aip)? Oder nur ein Versehen, beide Namen fingen mit Sch... an?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Hallo alle Miteinander,


    Ich werde heute nicht allzu viel schreiben. Meine seelische Verfassung ist gerade auf Talfahrt und so werden dies heute nur weniger Sätze. Ich lasse stattdessen lieber die Fotokopieren meiner angeforderten Dokumente sprechen lassen, welche heute angekommen sind. Es wurde mit sogar schriftlich bestätigt, dass ich nun eine vollständige Kopie aller Dokumenten habe. Was enthielt der Umschlag also?

    - Ein mehrseitiges Dokument über die Anästhesie bei Kindern mit allen Nebenwirkungen. Übrigens das einzigste Dokument was meine Eltern unterschrieben haben. (Die Einverständniserklärung habe ich als Anhang hier hochgeladen.)

    - Den Operationsbericht (siehe ebenfalls Anhang)

    - Und zu guter lezt ein Dokument über den Verlauf der Anästhesie (enthielt keine für mich relevanten Infos)


    (Spät-)Folgen auf die Sexualität, Beschneidungsstile, etc. - das wurde alles nirgendwo erwähnt. Lediglich über die Anästhesie wurde aufgeklärt...


    Lg Yelock

  • Hallo Yellock!

    Tut mir leid, Junge, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Du nicht aus vorsätzlicher böser Absicht, sondern einfach „nur“ aus Routine, Gedankenlosigkeit, Dummheit und fehlender Empathie für Jungen („männliche Kinder“) beschnitten wurdest.

    VOR 2012 mögen Ärzte nicht gewusst haben, dass Jungen/Männer unter den Folgen der OP leiden, aber sie machen ja auch nach 2012 weiter; sie lügen sich ihre „Begründungen“ und „Diagnosen“ zurecht…

    Ich weiß, wie Du Dich fühlst. Du bist Klasse, weil Du Dich wehrst, weil Du es nicht einfach hinnimmst. Hoffentlich hältst Du das durch… Du hilfst dadurch nicht Dir, aber vielleicht anderen, jüngeren ... Jungs, die HEUTE gar nicht wissen, was ihnen da geschieht.

    LG Mario

    „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)

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