Erneute Strafanzeige gegen Teichtal / Fleischmann / Guary

  • Hier schimmern mir Interessen von Beschneidungsbefürwortern durch.


    Jetzt aber mal Butter bei die Fische und Schluss mit den Andeutungen:
    Wen meinst Du?
    Du willst doch wohl nicht ernsthaft behaupten, wir würden hier

    ein paar Foristen

    beherbergen, die insgeheim (oder gar von uns gedeckt) gegen uns arbeiten?
    Gehts noch???
    Beschneidungsforum als der lange Arm von Eurocirc oder was?

    Wir brauchen dringend einen Facepalm Smilie... *kopftisch*

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • aus http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/8449 :

    Zitat

    Nicht umsonst hat das von Shlomo Sand, einem Professor an der Hebräischen Universität Jerusalem, verfasste Buch Die Erfindung des jüdischen Volkes in Israel eine heftige Kontroverse ausgelöst. Denn darin wird die These aufgestellt, dass die wenigsten Juden, wenn überhaupt noch welche, faktisch von Abraham abstammen. Vielmehr sei die seit dem babylonischen Exil konstituierte Diaspora durch Konversionen, ja sogar durch jüdische Missionstätigkeit zum Judentum gekommen.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Jetzt aber mal Butter bei die Fische und Schluss mit den Andeutungen:
    Wen meinst Du?


    Vor über einem Jahr wurde im Forum der Vorschlag gemacht, ein Betroffener, der sich bei einer Schadensersatzklage in einem Fall aus den 1990er Jahren durch die allgemeine Verharmlosung der Folgen der Beschneidung durch § 1631d BGB im Zivilprozess neuerdings benachteiligt sieht, könne in Erwägung ziehen, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu erheben. Da hatte eure Hausjuristin aber schwer dagegen interveniert. Ihre Argumente gegen den Vorschlag beschränkten sich im wesentlichen darauf, dass er nicht von einem Juristen stamme und wohl deshalb gefährlich sei.

    Dem Forenmitglied Urolüge teilt sie mit, sein Fall sei verjährt, egal ob das nun stimmt oder nicht. Mein Hinweis darauf war eindeutig unerwünscht.

    Im Thread "Altfälle und Verjährung" schreibt sie:

    Zitat

    "Ich persönlich habe gewisse Befürchtungen im Hinblick auf ein solches Verfahren, solange nicht die Ärzteschaft in ihrer großen Mehrheit die medizinischen Folgen der Beschneidung fachlich korrekt darstellt und die medizinische Literatur hierzu in einem stabilen Maße und in einem gewissen Umfang vorliegt."

    wir reden hier von medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputationen. Da braucht kein Richter in medizinischer Literatur zu blättern, um den Tatbestand der Körperverletzung festzustellen. Es ist einer ihrer Versuche, Betroffene tendenziell von der Wahrnehmung ihrer Rechte abzuhalten. Weshalb sie diese Positionen vertritt, weiß ich nicht.

    Beschneidungsbefürworter und Anhänger des § 1631d BGB dürften aber recht gut damit leben können, wenn das Forum hier noch jahrelang weiter so vor sich hin dümpelt und psychologische Einzelfallberatung im Umgang mit Familienvätern bevorzugt.

  • Ich kann und werde hier nicht für die von Dir angesprochene userin sprechen.
    Meine eigene Meinung dazu ist aber:

    Die beim weitaus größten Teil der Ärzte - nicht nur hierzulande - vorherrschende Ansicht über die Auswirkungen der Vorhautamputation ist klar: Nicht so schlimm, Komplikationsarm, Nachwirkungen werden diskutiert, sind aber nicht belegt.
    Ich denke, so ziemlich alle betroffenen Foristen hier können ein Lied davon singen, wie schnell man als Spinner hingestellt wird, wenn man seinem Urologen von den Auswirkungen auf den eigenen Körper, seine Sexualität und seine Psyche erzählt.
    Wenn nun so ein Fall in absehbarer Zeit zur Verhandlung käme und der Richter würde sich auf dem Weg zu seinem Urteil nicht auf sein Bauchgefühl verlassen, sondern zur Absicherung desselben medizinische Literatur oder Sachverständigenmeinungen einholen, wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass er zum Schluss käme: Alles nicht so schlimm. Urologen bestätigen die Komplikationsarmut, negative Nachwirkungen gibts nicht, steht auch so in der Fachliteratur.
    Das Urteil, das er höchstwahrscheinlich fällen würde, wäre wohl weniger im Sinne des Klägers.
    Vor allem wäre es ein Präzedenzfall und hätte mit Sicherheit eine fatale Signalwirkung.

    Die medizinische Forschung bleibt aber nicht stehen, sie entwickelt sich. Das Symposium in Köln am 6.5.2014 hat es gezeigt. Dieses Wissen muss nun transportiert werden und sich etablieren.

    DANN besteht eine reelle Chance, nicht als Mann mit blühender Phantasie dargestellt zu werden und den Befürwortern auch noch einen Dienst erwiesen zu haben.

    Aber das ist nur die Meinung eines juristisch gänzlich ahnungslosen Betroffenen.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Die Bedenken kann ich nicht teilen. Sie sind das Ergebnis der psychologischen Kriegsführung von Beschneidungsbefürwortern.

    Die Zeiten werden auch nicht besser. Wenn das Freihandelsabkommen TIPP tatsächlich durchgeht und US-amerikanische Investoren in deutsche Kliniken investieren, wird man schon sehen, wohin die Reise gehen wird. Wer dann wo Chefarzt wird. Wer dann wo seine Finger im Spiel hat.

  • Also ich finde die Unterstellung, einige, insbesondere die Juristen hier, wären die fünfte Kolonne der Beschneidungsbefürworter, schon reichlich daneben.

    Ich als Anwalt sehe es jedenfalls auch als meine Aufgabe an, meine Mandanten auch über juristische Fallstricke und mögliche eigene Fehleinschätzungen aufzuklären als ihnen nur das zu sagen, was sie hören wollen. Auch um sie vor bösen Überraschungen und nacher zu tragenden hohen Kosten zu bewahren. Ich kenne sie auch, diese Mandanten, die im Grunde keinen Rat wollen, sondern durch angelesenes Halbwissen alles schon besser wissen, und nur noch jemanden suchen, der es für sie vorträgt. Gerade durch solch laienhafte , durch Halbwissen verursachte Klagen passieren manchmal die übelsten juristischen Reinfälle.

    Aber bitte, ich würde mal sagen, jeder ist seines Glückes Schmied und kann gerne sein Glück vor Gericht versuchen. Wir halten hier bestimmt niemanden davon ab. Nur sollte man nicht vergessen, dass eine schlecht vorgetragene Klage oder Petition schonmal wie ein Bumerang wirken kann.

    Die von Dir, Lutz Herzer, angesprochene " Hausjuristin" hat übrigens vor Kurzem eine einstweilige Verfügung zur vorläufigen Verhinderung einer Beschneidung erwirkt und zwar indem sie sich für kaum Geld und zeitlich in höchster Eile ihre Freizeit geopfert hat. Also hör bitte auf mit solchen Beschuldigungen.

    Die Juristerei ist leider kompliziert und nicht immer so eindeutig, wie einige glauben. Letztendlich haben wir auch Gewaltenteilung in unserem System und Gesetzesänderungen sind über Wahlen und Abstimmungen , durch politische Entscheidungen anzustreben. Und hierfür muss man Mehrheiten sammeln und das geht nur durch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit. Auch das Bundesverfassungsgericht ist kein Gesetzgeber, sondern kann im Grunde nur Hinweise erteilen.

  • Also ich finde die Unterstellung, einige, insbesondere die Juristen hier, wären die fünfte Kolonne der Beschneidungsbefürworter, schon reichlich daneben.

    Und ich finde die Unterstellung dieser Unterstellung ziemlich verfehlt. Deine Wortwahl mir hier unterzuschieben ist ganz schön dreist. Aber vor Gericht geht's oft so zu, da muss ich dann wohl etwas Verständnis dafür aufbringen.


    Ich als Anwalt sehe es jedenfalls auch als meine Aufgabe an, meine Mandanten auch über juristische Fallstricke und mögliche eigene Fehleinschätzungen aufzuklären als ihnen nur das zu sagen, was sie hören wollen.


    Darum geht und ging es ja überhaupt nicht. Es geht mir um die Verbreitung von tendenziösen Darstellungen der allgemeinen Situation, die von vorneherein als eher aussichtslos dargestellt wird. Da lesen dann viele Betroffene mit und denken sich, sie hätten wohl keine Chance, ihre Rechte wahrzunehmen.


    Gerade durch solch laienhafte , durch Halbwissen verursachte Klagen passieren manchmal die übelsten juristischen Reinfälle.


    Ja klar, das Totschlagargument Halbwissen. Wenn nur kein "Halbwissen" ausgerechnet durch Juristen verbreitet werden würde. Nur mal ein paar Beispiele aus dem Forum:

    Zitat

    Urolüge gibt an, dass die Beschneidung schon über 14 Jahre zurückliege, Tante Jay. Da geht rechtlich leider nix mehr. :S Die Tore der Verjährung sind fest geschlossen.

    noch Fragen?

    Zitat

    Zu Fall 1 möchte ich noch ergänzen, dass es darauf ankäme, ob die Einbeziehung des Jungen schon als eigene Einwilligung zu werten sein könnte. Anders als die Geschäftsfähigkeit ist die Einwilligungssfähigkeit nicht an starre Altersgrenzen gebunden. Es kommt hier sehr auf die eigene persönliche Entwicklung und die jeweilige Einsichtsfähigkeit an.

    Man lese dazu das Gesetz um das es geht:

    Zitat

    § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
    (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen


    So viel zum Thema Halbwissen.


    Auch das Bundesverfassungsgericht ist kein Gesetzgeber, sondern kann im Grunde nur Hinweise erteilen.


    Es verfügt über die Autorität, den § 1631d BGB für verfassungswidrig zu erklären und außer Kraft zu setzen, wenn es eine diesbezügliche Verfassungsbeschwerde für begründet hält und zur Entscheidung annimmt. Was soll also der oben zitierte Satz schon wieder???

    Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, muss das für niemanden von Nachteil sein, abgesehen von den Kosten, die durch eine Vertretung entstanden sind.

  • Allerdings gibt es hier im Forum die Tendenz, rechtliche Schritte und allein schon die Diskussion darüber regelrecht zu "verdrängen". Es soll von ein paar Foristen offensichtlich ein Gewöhnungsprozess an die "neue Rechtslage" und somit ein Status Quo gefördert werden. Hier schimmern mir Interessen von Beschneidungsbefürwortern durch.


    Wie ist das anders zu verstehen, als als Unterstellung, hier die Interessen von Beschneidungsbefürwortern zu vertreten ?


  • Wie ist das anders zu verstehen, als als Unterstellung, hier die Interessen von Beschneidungsbefürwortern zu vertreten ?

    Ich habe lediglich einen Eindruck geschildert, der mir entstanden ist und niemandem unterstellt, er gehöre zur fünften Kolonne der Beschneidungsbefürworter. Es gibt immer wieder Situationen im Leben, wo sich jemand unglücklicherweise in den Dienst von Interessen stellt, die im eigentlich nicht zuzuschreiben sind.

    BTW: der Bericht über eine Einstweilige Verfügung in einem einzigen Fall, zu der mir nicht einmal die Rechtsgrundlage genannt wird, beeindruckt mich nicht sonderlich.

  • @ Lutz:

    Du musst von gar nichts beeindruckt sein. Du kannst theoretisch auch sämtliche rechtliche Erörterungen, die es hier im Forum gibt, ablehnen oder für tendenziell erklären. Wirklich, das ist Dein gutes Recht. Wir haben sicher alle schon einmal die Erfahrung gemacht, dass es zu einem Thema sehr unterschiedliche juristische Einschätzungen gibt. Dann wäre es sehr bereichernd, wenn diese ebenfalls hier mitgeteilt würden und ein fachlicher Diskurs entstünde. Allerdings sollte das von den entsprechenden Fachleuten passieren. Such Dir doch einen Anwalt, der Deine Einschätzungen teilt und hier diskutieren möchte.

  • Jetzt tue ich etwas, was ich gar nicht gerne mache, weil es an der Grenze der Fairness liegt.
    Ein maßgeblicher juristischer Kontrahent der Debatte (ein eindeutiger Beschneidungsgegner) sagte mir, er glaube, dass die Zeit für eine Überprüfung des 1631d durch das BVG, erst so ungefähr in 10 Jahren reif sein wird.
    Vorher sei eine Menge Vorarbeit zu tun, in Punkto allgemeine und breite Aufklärung und Erlangung weiterer Studienergebnisse.
    Erst wenn die Abscheu vor diesem pädosexuellen Übergriff (das sind jetzt meine Worte) in breiten Bevölkerungsschichten angekommen sein wird, wird eine Klage eine wesentlich größere Chance auf Erfolg haben.
    Er fügte sinngemäß hinzu, dass eine abgewiesen Klage vor dieser erfolgten breiten Aufklärung den Prozess der gesellschaftlichen (und in der Folge auch juristischen) Ablehnung der Beschneidung nur in die Länge ziehen wird.

    Die 5. Kolonne hat den langen Marsch angetreten...

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Erst wenn die Abscheu vor diesem pädosexuellen Übergriff (das sind jetzt meine Worte) in breiten Bevölkerungsschichten angekommen sein wird, wird eine Klage eine wesentlich größere Chance auf Erfolg haben.


    Die Bevölkerungsmehrheit lehnt doch jetzt schon das Beschneidungsgesetz ab (leider nur passiv).
    Wenn auch bei den jetzigen Rechtfertigern die Abscheu angekommen sein sollte, braucht man das BVerfG nicht mehr zu bemühen, dann wird es auch eine Mehrheit im Bundestag gegen das Gesetz geben.

    Er fügte sinngemäß hinzu, dass eine abgewiesen Klage vor dieser erfolgten breiten Aufklärung den Prozess der gesellschaftlichen (und in der Folge auch juristischen) Ablehnung der Beschneidung nur in die Länge ziehen wird.


    Das Risiko besteht sicherlich. Andererseits fürchte ich einen gewissen Gewöhnungs- und Abstumpfungseffekt, wenn das Gesetz erst mal ein paar Jahre ohne jegliche Anfechtungsversuche auf dem Buckel hat. Genau das war (und ist) ja Ziel der Politik: vollendete Tatsachen schaffen, über die nicht mehr diskutiert wird. Ein Verzicht auf rechtliche Prüfung könnte als Zeichen für die Unwichtigkeit der Sache ausgelegt werden. Frei nach Gysi: "Wenn Beschneidung ein Problem wäre, hätte längst jemand dagegen geklagt."
    Ein Prozeß vorm BVerfG würde die Diskussion wieder aufflammen lassen und könnte selbst bei einer Niederlage Menschen für das Thema sensibilisieren. Schlechter als jetzt kann es eigentlich nicht werden.

    Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

  • einen gewissen Gewöhnungs- und Abstumpfungseffekt


    Gegen den anzukämpfen ist Ziel unserer Bemühungen...

    Ein Prozeß vorm BVerfG würde die Diskussion wieder aufflammen lassen und könnte selbst bei einer Niederlage Menschen für das Thema sensibilisieren.

    Kann man so sehen. Wenn die dabei aber gewisse Punkte festnageln, wird es schwierig für die nächste Besetzung (bei einer späteren Klage) zurückzurudern.

    Jetzt sind wir dann im religiösen Bereich und ich scheue nicht zu sagen "ich glaube, dass es schädlich wäre, zu früh eine Klage am BVG zu haben".

    Man kann das auch anders sehen. Das ist mit Zukunftsabwägungen immer so. Ansichtssache. Frage des Gefühls.

    Und wenn noch ein paar Todesfälle dazukommen, verbessern sich die Aussichten. Irgendwie deprimierend.

    Wer weiß schon, wann der beste Zeitpunkt gekommen ist.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Guy

    Bitte zitiere so, dass der Satzteil "der dies zum Beispiel per Gentest belegen kann." nicht so dasteht, als stamme er von mir.

    Entschuldige bitte. Das habe ich gerade korrigiert. Das war keine Absicht. Danke für den Hinweis.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • (Zitatreihenfolge geändert)

    Man kann das auch anders sehen. Das ist mit Zukunftsabwägungen immer so. Ansichtssache. Frage des Gefühls.


    Natürlich. Dafür gibt es ja dieses Forum, um sich darüber auszutauschen.


    Gegen den anzukämpfen ist Ziel unserer Bemühungen...


    Wen erreichen wir denn? Ich fürchte, wir schmoren im eigenen Saft.


    Kann man so sehen. Wenn die dabei aber gewisse Punkte festnageln, wird es schwierig für die nächste Besetzung (bei einer späteren Klage) zurückzurudern.


    Bei einer vollständigen und einhelligen Bestätigung des Gesetzes als verfassungskonform. Das wäre der worst case. So düster sehe ich - obwohl in der Sache grundsätzlich sehr pessimistisch - die Lage dann doch nicht. Es könnte Gegenstimmen geben und ein Sondervotum beigefügt werden, das spätere Korrekturen erleichtert und zudem eine intensive Diskussion auslöst (bitte korrigieren, falls ich hier juristischen Stuß erzähle).
    Auch denkbar wäre, daß das Gesetz zumindest in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wird und Änderungen angemahnt werden. Papier et al stützen ihre Argumentation ja auf den religiösen Hintergrund, es wäre also möglich, daß sie eine Beschränkung auf religiös motivierte Fälle verlangen (was die Frage des Nachweises aufwirft, vor der sich die Politik gedrückt hat). Selbst eine Unterscheidung der Religionen wäre nicht ausgeschlossen, der "zwingende" (Judentum) vs. "empfehlende" (Islam) Charakter der Beschneidung wurde diskutiuert.
    Kurz gesat, gibt es zwei hypothetische Möglichkeiten:
    a) Kurzfristige (eventuell sogar deutliche) Reduzierung der Beschneidungszahl, dafür längere Dauer des (geänderten) Gesetzes.
    b) Kürzere Dauer des Gesetzes bei höheren Beschneidungsraten.

    Allerdings sind solche Überlegungen so lange mehr oder weniger sinnlos, wie es keine Möglichkeit gibt, das Beschneidungsgesetz überhaupt zum BVerfG zu bringen.

    Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

  • Allerdings sind solche Überlegungen so lange mehr oder weniger sinnlos, wie es keine Möglichkeit gibt, das Beschneidungsgesetz überhaupt zum BVerfG zu bringen.


    Ich sehe das auch so: Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Die Hürden hierfür sind extrem hoch, deshalb sind wir eben nicht in der komfortablen Situation, uns die geeigneten Fälle aus einer großen Masse mal eben heraus zu picken, sondern wir müssen warten, bis irgendwann mal die passende Konstellation überhaupt mal eintrifft.
    Und das dauert.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • muss ich jetzt doch meinen Senf dazu abgeben - Cato-Du sprichst mir hier fast aus der Seele. Ich denke nicht, dass man noch 10 Jahre oder so warten sollte, bis man nach Karlsruhe geht! Gerade jetzt sollte das eigentlich jemand in die Hand nehmen-gerade nachdem man den 06.05.14 hatte und all die grauenvollen Berichte dazu lesen kann. Ich denke es wäre Zeit Gysi so eine Klage vorbereiten zu lassen (LOL).

    Was soll das mit all den Sachverständigen vor den Gerichten? Man müsste die erst mal ganz unbefangen fragen, ob sie beschnitten sind, bevor sie hier ein 100 seitiges Gutachten abgeben, das besagt, dass alles nicht so schlimm ist! Wieso soll ein Richter auf solche hören? Er soll dann vllt. Männer einladen, die gegen ihren Willen beschnitten worden sind; oder Männer, die was zu den Folgen einer Beschneidung aussagen können. Wieso kann das Recht nicht einmal so einen Weg wählen? Was soll der Quatsch mit den Studien? Auch wenn es dazu mehr und mehr gäbe, ich denke nicht, dass diese seriös und wissenschaftlich durchzuführen sind (ich arbeite in dem Bereich).

    Am meisten ärgert mich die angebliche Trennung von Staat und Religion - und dann kommt ein Gesetz zustande, das von Religionen "erzwungen" wurde.

    Jeder Richter und jede Richterin, der/die die Berichte vom 06.05.2014 liest und anschaut, kann meiner Meinung nach diesen Tatbestand nicht so einfach zur Seite wischen. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet!

    Ganz einfach ausgedrückt: Es muss jegliche Art von nicht-medizinisch indizierter Körperverletzung aller Jungen und Mädchen einfach verboten werden. Was ist daran so schwierig? ?( ?(

    Viele Grüße aus dem Rhein-Neckar-Raum

    Ich

  • Ganz einfach: sehr viele haben ein großes Interesse daran, den Grundrechten auch für Jungen auf sexuelle Selbstbestimmung nicht zur Durchsetzung zu verhelfen (übrigens auch sehr viele Betroffene.)
    Von denjenigen sitzen sehr viele in Schaltpositionen unserer Gesellschaft (es wurde 2012 z.B. die Überrepräsentanz von Religionen in Mediengremien und im Ethikrat thematisiert).
    Politiker meiden Themen, mit denen sie nichts (für sich) gewinnen können. Das wird völlig kalt und pragmatisch entschieden.
    Wir leisten mit unserer Arbeit, lieber ich, z.B. mit dem 6.5., einen Beitrag dazu, dass sich das ändert.
    Und was passiert, wenn Gerichte selbstständig denken, haben wir nach dem Kölner Urteil erlebt.
    Wie Staatsanwaltschaften Arme von politischem Willen sind, bei der Nichtaufnahme eines Verfahrens gegen Teichtal.

  • Allerdings sind solche Überlegungen so lange mehr oder weniger sinnlos, wie es keine Möglichkeit gibt, das Beschneidungsgesetz überhaupt zum BVerfG zu bringen.


    Ja, das sehe ich auch so. Wir sind da mehr oder weniger auf Kollege Zufall angewiesen, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass der Bundestag beantragen wird, 1631d BGB vom Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Also käme nur ein Vorlagebeschluss in irgend einem Verfahren in Betracht, in dem es zwingend auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Norm ankäme.

    Dann würde das BVerfG mit Sicherheit verschiedene Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Hier kommt es schon auf die Auswahl an: welche Sachverständigen wird das Gericht laden? Was würde in den Gutachten drinstehen?

    Dr. Kupferschmied beispielsweise betont, dass nur wenige Ärzte mit der Bedeutung und Physiologie der Vorhaut, ihrer natürlichen Entwicklung und der Indikation einer Beschneidung wirklich umfassend vertraut sind; vor allem in seinem Artikel im Buch "Beschneidung von Jungen. Ein trauriges Vermächtnis". Medizinische Lehrbücher halten demnach in der Regel nur wenig oder falsches Wissen vor; Dr. Kupferschmied analysiert diesen Punkt sehr anschaulich in seinem Artikel. Wenn jetzt beispielsweise nur Prof. Dr. Stehr mit der Erstellung eines gerichtlichen Gutachten beauftragt werden würde, wäre ich beruhigt. Aber gemeinhin gelten die Urologen als Fachleute für Geschlechtsorgane. Ein Blick auf deren Homepage genügt, um zu wissen, woran wir da eigentlich sind.

    Meine Auffassung liegt so zwischen Guy und Cato: bestimmte Fachleute und Institutionen müssen in der Frage zunächst einmal gut aufgeklärt sein. Ich denke da an Psychologen, mehrere angesehene Ärzteverbände (selbst WENN die niedergelassenen Urologen hier weiterhin Märchen erzählen, würde es viel ausmachen, wenn es innerhalb des medizinischen Bereichs hier eine deutliche und breite Opposition gäbe) usw. Die Rechtsfragen folgen den fachlichen Einschätzungen, nicht umgekehrt. Gerichte massen sich nicht an, fachlich fremde Frage selbst zu beurteilen.

  • Dann würde das BVerfG mit Sicherheit verschiedene Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Hier kommt es schon auf die Auswahl an: welche Sachverständigen wird das Gericht laden? Was würde in den Gutachten drinstehen?

    Kein einziges Sachverständigengutachten wäre notwendig, um die Verfassungswidrigkeit des Beschneidungsgesetzes festzustellen. Dass die Vorhaut abgetrennt wird und nicht wieder nachwächst, müsste sich kein Richter von einem Sachverständigen erläutern lassen. Um festzustellen, welches Maß an Schmerzen während der Prozedur und danach etwa verfassungsgemäß sein sollten, auch dazu wird kein Richter, der klar bei Verstand ist, ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben.

    Zum Thema Schmerzen und Verfassung bzw. Menschenrechtskonvention empfehle ich einen Seitenblick auf das Rettungsfolterverbot. Der Fall Magnus G. dürfte allgemein bekannt sein. Einem überführten Kindesentführer dürfen Schmerzen nicht einmal angedroht werden, selbst wenn dies der Rettung eines Menschenleben dienen würde. Damit ist ein Standard gesetzt, der fallübergreifend und somit Verfassung und Konvention umfassend wirken dürfte. Es braucht mir deshalb niemand zu kommen, es handele sich um zwei völlig verschiedene Fälle, die nichts miteinander zu tun hätten. Meiner Auffassung nach kann bereits vom Prinzip eines Schmerzzufügungsverbots gesprochen werden, unabhängig davon, ob der Staat selbst Schmerzen zufügt bzw. androht, oder es Dritten per Gesetz erlaubt. Die Sachlage ist auch strikt von medizinischen Eingriffen zu trennen. Das OLG Hamm hingegen dürfte da gegen jegliche rechtsstaatlichen Grundsätze verstoßen, wenn es die Legitimierung von Schmerzen auf die bei medizinisch notwendigen Eingriffen stützt:

    Zitat

    "...(aa) Die von dem Kindesvater angeführten verbleibenden medizinischen Restrisiken auch einer ärztlich ordnungsgemäßen Beschneidung sowie die von mehreren Beteiligten und der Sachverständigen aufgeführten mit dem Eingriff verbundenen Schmerzen sind insoweit für sich genommen allerdings nicht entscheidungserheblich, denn diese liegen auch bei jeder medizinisch indizierten Beschneidung vor. Würde man auf diese Risiken und Schmerzen abstellen, würde das Recht der Eltern aus § 1631 d Abs. 1 BGB ausnahmslos ins Leere laufen, da jeder medizinisch nicht indizierte Eingriff dann bereits wegen der gesundheitlichen Restrisiken und der durch den Eingriff zugefügten Schmerzen zu unterbleiben hätte. Bzgl. dieser Folgen muss es nach dem oben Gesagten aber genügen, wenn sich die sorgeberechtigten Eltern vor der Zustimmung zu dem Eingriff umfassend ärztlich aufklären lassen..."
    (Oberlandesgericht Hamm, 3 UF 133/13)

    Bei dieser irren Begründung muss es einem eigentlich eiskalt den Rücken runterlaufen. Das OLG Hamm hat mal eben kurz einen Einblick ins Gruselkabinett gewährt.

    Das wird beim BVerfG und beim EGMR niemals passieren.

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