Altfälle und Verjährung

  • Ein 15 jähriger kann gewiss nicht nach den Massgaben des §1631d vorhaut-amputiert worden sein. Denn ein 15-Jähriger ist kein Kind mehr, und nicht "nicht einsichts- und urteilsfähig".
    Realistischerweise scheint es mir für "Altfälle" unmöglich, wegen ihrer Verstümmelung in Karlsruhe vorstellig zu werden.
    Denn wer wurde schon 2009 mit 13 rituell vorhaut-amputiert? In Deutschland? Nach den Bedingungen des §1631d? Man beachte das Urteil des OLG Hamm, und das war ein nur sechsjähriger!
    Da wird man sich locker rauswinden: das war nicht nach 1631d!

    Wer als Kleinkind rituell verstümmelt wurde, dem wird höhnisch gesagt werden: "Was wollen sie denn, sie Jammerlappen? Ist doch längst verjährt!" Na ja, nicht ganz so direkt...

    Klageberechtigt vorm BVerfG gegen den 1631d müssten aber die "Neufälle" sein. Aber das kann altersbedingt erst in etlichen Jahren passieren. Bis dahin hofft man in der Politik auf die "normative Kraft des Gesetzes".

    Wenn wir in einer (kinder-) gerechten Welt lebten, dann würde die Verjährung für alle Straftaten ruhen, die an Kindern unter durch die Eltern oder mit Beteiligung der Eltern begangen wurden. Bis zum 21. Lebensjahr.
    Denn normalerweise sind die Eltern die erste Instanz, die die Rechte ihrer Kinder wahrnimmt. In diesem Fall sind sie aber selbst Partei.
    Wenn (auch erwachsene) Kinder die Straftat zu Anzeige bringen, zeigen sie damit auch ihre Eltern an. Das fällt den meisten Kindern naturgemäß schwer - i.d.R. haben die Eltern viel Zeit, Mühe und Geld aufgebracht, um sie großzuziehen.
    Das macht man auch kaum solange man noch "die Beine unter ihren Tisch streckt".
    Sie mögen über ihre Verstümmelung unglücklich sein, aber die eigenen Eltern, die ja ansonsten vielleicht liebevoll zu ihnen waren deswegen anzuzeigen ist so eine Sache.
    Deswegen muss Genitalverstümmelung von Kindern unbedingt als Offizialdelikt behandelt werden.

    Die Verjährung ruht ja bei einer ganzen Reihe von Straftaten (§§ 174 bis 174c, 176 bis 179, 225 und 226a)

    Interessant ist z.B:

    Zitat

    § 225
    Mißhandlung von Schutzbefohlenen

    (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die
    1. seiner Fürsorge oder Obhut untersteht,
    2. seinem Hausstand angehört,
    3. von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden oder
    ...

    quält oder roh mißhandelt...

    Da geht das! Da kann man als Betroffener noch mit 31 Jahren Anzeige erstatten.

    Aber mit einem Messer oder einer Schere - das ist doch nicht roh! (Pino)

    Da muss man dann schon als Kleinkind Anzeige erstatten. Sonst ist es zu spät.

    There is no skin like foreskin

  • Wer als Kleinkind rituell verstümmelt wurde, dem wird höhnisch gesagt werden: "Was wollen sie denn, sie Jammerlappen? Ist doch längst verjährt!" Na ja, nicht ganz so direkt...

    Klageberechtigt vorm BVerfG gegen den 1631d müssten aber die "Neufälle" sein. Aber das kann altersbedingt erst in etlichen Jahren passieren. Bis dahin hofft man in der Politik auf die "normative Kraft des Gesetzes".


    Grund- und Menschenrechtsverletzungen unterliegen im Gegensatz zu Straftaten nicht der Verjährung. Und nur Grund- und Menschenrechtsverletzungen können in Karlsruhe (BVerfG) und in Straßburg (EGMR) vorgebracht werden. Eine hohe Hürde ist dabei das Kriterium der unmittelbaren persönlichen Betroffenheit, die allerdings nicht an strafrechtliche Verjährung geknüpft sein muss. Insbesondere dann nicht, wenn man sich mit den Folgen für den Rest seines Lebens abfinden muss.

  • Zitat von Gerhard

    Fall 5:
    Können Eltern (ggf. stellvertretend für ihre Tochter) die Verfassungsmäßigkeit der Paragrafen 1631d und 226a angreifen, weil bei ihnen im Gegensatz zu Eltern mit einem Sohn (bzw. ihrem eigenen Sohn) die Personensorge in die Einwilligung einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung z.B. vom Typ FGM Ia des nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindes verwehrt ist...

    Die Eltern würden dann aber nur gegen den 226a klagen. Gegen den 1631d zu klagen sind sie nicht berechtigt. Das BVerfG hätte also den 1631d gar nicht zu prüfen. Von sich aus darf es das aber nicht.

    Welche Eltern würden das in Deutschland wagen? Würden es in Kauf nehmen, von einem kreischenden Mob Feministinnen verfolgt und bespuckt zu werden? Dass ihre Konterfeis in Boulevard-Zeitungen an den Pranger gestellt werden (ggf. mit einem hauchdünnen Balken über den Augen)? "So sehen sie aus die Eltern, die ihre Tochter grausamst genitalverstümmeln wollen!"
    Würden es riskieren, dass das Jugendamt ihnen die Tochter wegnimmt, und in eine Pflegefamilie steckt?
    Und selbst wenn sie am Ende vor dem BVerfG obsiegen würden, wenn das BVerfG sagen würde:
    "Die Entfernung der Klitorisvorhaut, sofern sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt ist keine Genitalverstümmelung, Eltern können im Rahmen ihre Sorgerechtes..."
    Bis dahin wären evtl. einige Jahre ins Land gegangen.
    Dann würde evtl. gesagt werden: "Die Tochter ist jetzt ihren Eltern entfremdet, die Rückführung zu den Eltern ist für sie unzumutbar."
    So deppert können Eltern nicht sein. Wer klagt, wenn er selbst im "Erfolgsfall" der Dumme ist?

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Grund- und Menschenrechtsverletzungen unterliegen im Gegensatz zu Straftaten nicht der Verjährung.

    Ich meinte damit nicht Karlsruhe. Ich meinte, dass die Betroffenen nicht erfolgreich Anzeige wegen Körperverletzung erstatten können.

    There is no skin like foreskin

  • Zitat von »Gerhard«
    Fall 5:
    Können Eltern (ggf. stellvertretend für ihre Tochter) die Verfassungsmäßigkeit der Paragrafen 1631d und 226a angreifen, weil bei ihnen im Gegensatz zu Eltern mit einem Sohn (bzw. ihrem eigenen Sohn) die Personensorge in die Einwilligung einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung z.B. vom Typ FGM Ia des nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindes verwehrt ist...

    Das OLG Hamm hat sie anscheinend erlaubt, die FGM:

    Zitat

    Leitsätze:

    1. Zu den Voraussetzungen der summarischen Prüfung nach den §§ 49 ff., 26, 51 Abs. 1 S. 2, 31 FamFG im einstweiligen Sorgerechtsverfahren.

    2. Grundsätzlich erlaubt der am 28.12.2012 in Kraft getretene § 1631 d Abs. 1 BGB es den sorgeberechtigten Eltern bzw. dem allein sorgeberechtigten Elternteil, für ein noch nicht selbst urteils- und einwilligungsfähiges, mehr als sechs Monate altes Kind die Entscheidung zugunsten einer nicht medizinisch indizierten, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchzuführenden Beschneidung aus autonomen kulturell-rituellen Gründen zu treffen. Auch ein deutlich unter 14 Jahre altes Kind ist bzgl. seiner möglichen eigenen Einwilligungs- und Urteilsfähigkeit durch das Familiengericht jedoch gemäß § 159 Abs. 2 FamFG persönlich anzuhören, denn selbst im Falle dabei nicht feststellbarer eigener Einwilligungsfähigkeit sind die geäußerten Wünsche und Neigungen des Kindes im Rahmen des § 1631 d Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung der §§ 1626 Abs. 2 S. 2, 1631 Abs. 2 BGB maßgeblich zu beachten. Der oder die sorgeberechtigten Elternteil(e) haben in einer dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechenden Art und Weise den beabsichtigten Eingriff mit ihm zu besprechen und in kindgerechter Weise zu versuchen, mit ihm Einvernehmen herzustellen.

    3. Die Entscheidung nach § 1631 d Abs. 1 BGB ist nur dann nicht wirksam von den oder dem sorgeberechtigten Elternteil(en) zu treffen, sondern im Streitfall zwischen Eltern zumindest im einstweiligen Anordnungsverfahren auf einen neutralen Ergänzungspfleger zu übertragen, wenn zwischen den Eltern in Streit steht, ob die Beschneidung zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen würde und sich im Rahmen einer Folgenabwägung kein gänzlich eindeutiges

    (Oberlandesgericht Hamm, 3 UF 133/13)

    (Satire off)

  • <satire>
    Na hör'n se mal, das ist doch selbstverständlich, das braucht man doch nicht extra zu erwähnen, dass da nur männliche Kinder gemeint sind! Was glauben sie denn???
    Sie, das iss 'ne Beleidigung von Amtspersonen, sie!
    </satire>

    There is no skin like foreskin


  • Na hör'n se mal, das ist doch selbstverständlich, das braucht man doch nicht extra zu erwähnen, dass da nur männliche Kinder gemeint sind! Was glauben sie denn???
    Sie, das iss 'ne Beleidigung von Amtspersonen, sie!

    Ach, die meinten wahrscheinlich der Kind und nicht das Kind. Hab's verstanden.

  • Zitat

    Aber ich habe Gerhards Fragen als von Anfang an eher theoretisch verstanden, um bestimmte Grundsätze und Unterschiede herauszuarbeiten.


    Genau so habe ich die Fragen auch gemeint.

    Zitat

    die Verfassungswidrigkeit wäre ja nicht nur an einem Grundrecht zu prüfen, sondern an mehreren.


    Ich habe nicht gesagt, dass ich nur auf den Artikel 3 GG abstellen würde, aber die Verletzung eines einzigen Grundrechtes würde doch bereits ausreichen, um das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Vor einigen Jahrzehnten gab es in einigen Gemeinden eine Feuerwehrabgabe (ca. 250 DM/Jahr) nur für Männer, die nicht Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr waren. Diese Abgabe wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.

    Zitat

    Die Feuerwehrabgabe verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Zudem liege das Feuerlöschen im Interesse der Allgemeinheit, wofür nur allgemeine Steuern heranzuziehen seien.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehrabgabe

    Zitat

    Was die Vergleichbarkeit von männlicher und weiblicher Genitalverstümmelung betrifft, gibt es immer wieder Diskussionen darüber, was genau verglichen wird und wie. Die Anzahl der spezialisierten Tastkörperchen, die anatomische Vergleichbarkeit oder die funktionelle Vergleichbarkeit?
    …
    schau Dir nur einmal an, was Urologenverbände dazu äußern


    Nach meinem Wissensstand ist es medizinisch unbestritten, dass die Klitorisvorhautreduktion anatomisch vergleichbar ist mit der Vorhautbeschneidung ist. Welche Quellen hast Du, dass z.B. Urologen oder Schönheitschirurgen die Klitorisvorhautreduktion nicht ebenfalls als kleinen Eingriff bezeichnen?
    Wikipedia meint:

    Zitat

    Die Klitorisvorhautreduktion der Frau ist anatomisch vergleichbar mit der männlichen Zirkumzision.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Klitorisvorhautreduktion

    Zitat

    Durch einen minimalen chirurgischen Eingriff, die sogenannte Klitorisvorhautreduktion, lässt sich das Problem in der Regel beheben.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Orgasmus

    Zitat

    Würden in einem Verfahren zu viele Sachverhalte unwahr dargestellt werden und hinterließen sie bei Gericht Zweifel, so könnte die Prüfung insgesamt zu "schwach" ausfallen.


    Von wem sollten sie unwahr dargestellt werden? Die Verfassungsbeschwerde muss vom Beschwerdeführer umfangreich begründet werden und dem Beschwerdeführer steht kein Antragsgegner gegenüber. In der umfangreichen Begründung könntest Du alle oder die meisten kursierenden Pro-Beschneidungs-Argumente widerlegen, bezweifeln oder relativieren.
    Muss das Bundesverfassungsgericht nicht auch die Höhe des Strafmaßes (insbesondere nach der Gesetzesänderung durch den §226a) bei seiner umfangreichen Prüfung berücksichtigen? Wie kann es sein, dass ein nach Meinung der Mediziner kleiner Eingriff an den Genitalien eines Kindes bei einem Geschlecht straffrei bleibt, beim anderen Geschlecht aber (bei minderschweren Fällen) eine Strafe von 6 Monaten bis 5 Jahren verhängt wird und wegen des Ruhens der Verjährungsfrist mit Sexualstraftaten an Kindern gleichgestellt wird?

    Zitat

    Wenn das Schundgesetz vom BVerfG gehalten werden würde, wären wir auf Jahrzehnte hinaus geliefert.


    Weshalb? Die Politik kann das Gesetz jederzeit rückgängig machen, wenn der politische Wille (z.B. durch Druck der Öffentlichkeit) und die Mehrheiten da sind.

  • Die Verfassungsbeschwerde muss vom Beschwerdeführer umfangreich begründet werden und dem Beschwerdeführer steht kein Antragsgegner gegenüber.

    Ganz ohne Gegnerschaft muss es nicht unbedingt ablaufen.


    Soweit ich weiß, gab es schon Fälle, wo man von staatlicher Seite die Frist hat widerstandslos verstreichen lassen. Darauf verlassen können wird man sich im Falle eines Angriffs auf den § 1631d BGB allerdings nicht, da Interessenverbände ordentlich Druck machen werden werden. Strategisches Vorausdenken wäre bestimmt nicht verkehrt.

  • Strategisches Vorausdenken wäre bestimmt nicht verkehrt.

    Womit sich der Kreis wieder schließt und die Frage beantwortet ist, warum dieses Forum nicht mit Hurragebrüll jeder Idee von Verfassungsbeschwerde oder anderweitigen Klagen hinterher hechelt.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Womit sich der Kreis wieder schließt und die Frage beantwortet ist, warum dieses Forum nicht mit Hurragebrüll jeder Idee von Verfassungsbeschwerde oder anderweitigen Klagen hinterher hechelt.

    Du brauchst deinen Unmut mir gegenüber nicht weiter kund zu tun.

    Wer sich als die Herren (und Damen) dieses Forums, das sich massiv in Google ausbreitet, betrachten, habe ich mittlerweile verstanden.

  • Du brauchst deinen Unmut mir gegenüber nicht weiter kund zu tun.

    Du hast es noch nicht verstanden, Lutz. Ich hege keinen Unmut gegen Dich. Ich wollte damit nur nochmal klarstellen, warum die Admins dieses Forums so zögerlich auf Klagebestrebungen reagieren.

    Wer sich als die Herren (und Damen) dieses Forums, das sich massiv in Google ausbreitet, betrachten, habe ich mittlerweile verstanden.

    Ist es denn so negativ, dass sich dieses Forum so "massiv in Google ausbreitet"?
    Und zu Deiner Bemerkung zu den Herren und Damen dieses Forums: Hier bleibt mir nur, mit dem Kopf zu schütteln, ehrlich.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Du hast es noch nicht verstanden, Lutz. Ich hege keinen Unmut gegen Dich. Ich wollte damit nur nochmal klarstellen, warum die Admins dieses Forums so zögerlich auf Klagebestrebungen reagieren.

    Deine Bemerkung "und die Frage beantwortet ist, warum dieses Forum nicht mit Hurragebrüll jeder Idee von Verfassungsbeschwerde oder anderweitigen Klagen hinterher hechelt." klang so, als hätte ich etwas völlig Unseriöses vorgeschlagen.

    Strategisches Vorausdenken meine ich im Hinblick auf eine zu erwartende Äußerung der staatlichen Seite gem. § 94 BVerfGG.

    In zehn Jahren dürfte damit zu rechnen sein, dass in dieser Äußerung zunächst der bis dahin womöglich erreichte über zehnjährige Rechtsfrieden über den grünen Klee gelobt werden wird.

    Er dürfte zwar kaum entscheidungserheblich sein, dennoch wüsste ich mal gern, wie Guy, Weguer, Pizzaro, MW etc. diesen schönen Rechtsfrieden vom Tisch bekommen wollten.

  • Ich habe nicht gesagt, dass ich nur auf den Artikel 3 GG abstellen würde, aber die Verletzung eines einzigen Grundrechtes würde doch bereits ausreichen, um das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Vor einigen Jahrzehnten gab es in einigen Gemeinden eine Feuerwehrabgabe (ca. 250 DM/Jahr) nur für Männer, die nicht Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr waren. Diese Abgabe wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.

    Es ist zunächst einmal vollkommen richtig, was Du sagst: ein Verstoß gegen ein Grundgesetz genügt bereits, um die Verfassungswidrigkeit festzustellen. So ist das auch grundsätzlich bei jedem anderen Gerichtsurteil: wenn das Ergebnis nach einem Gesetz feststeht, muss nicht zwingend noch ein anderes Gesetz besprochen werden, das auf das gleiche Ergebnis hinauslaufen würde. Gleichwohl sind hier objektiv mehrere Grundrechte tangiert und es ist zunächst einmal davon auszugehen, dass die auch alle "durchgenudelt" werden. Was auch absolut sinnvoll wäre, sofern das Ergebnis tragbar ist, was am Ende dabei rauskommt. Nehmen wir an, das BVerfG prüft diese anderen Grundrechte überhaupt nicht: dann kann es immer noch sein, dass in der Begründung eher auf die anatomischen Unterschiede hingewiesen wird und daher eine sachliche Vergleichbarkeit abgelehnt wird. Bei der Feuerwehrabgabe ist das anders. Da ist die sachliche Vergleichbarkeit ganz schlicht feststellbar. Verstehe mich bitte nicht falsch an diesem Punkt, Gerhard. Man muss an dieser Stelle antizipieren, was geschehen könnte. Man kann nicht von sich selbst ausgehen, weder von seinem eigenen Wissensstand noch von seinem eigenem Standpunkt. Das siehst Du natürlich genauso, das weiß ich, dennoch muss man sich das immer wieder ganz aktiv ganz bewusst machen. Die Anatomie männlicher und weiblicher Geschlechtsteile ist grundsätzlich nicht gleich, auch wenn in einem gewissen Stadium in der Embryonalphase noch keine Auseinanderentwicklung stattgefunden hat. Klar ist jeder unnötige Eingriff oder sogar Gewaltanwendung an Geschlechtsteilen kleiner Kinder widerwärtig, egal ob Mädchen oder Junge. Das Gericht muss jedoch von einem anderen Standpunkt ausgehen. Es muss die sachliche Vergleichbarkeit prüfen.

    Nach meinem Wissensstand ist es medizinisch unbestritten, dass die Klitorisvorhautreduktion anatomisch vergleichbar ist mit der Vorhautbeschneidung ist. Welche Quellen hast Du, dass z.B. Urologen oder Schönheitschirurgen die Klitorisvorhautreduktion nicht ebenfalls als kleinen Eingriff bezeichnen?
    Wikipedia meint:

    Zitat

    Die Klitorisvorhautreduktion der Frau ist anatomisch vergleichbar mit der männlichen Zirkumzision.

    Ja, das wäre als Argument ins Feld zu führen. Dennoch hatte es selbst unter uns schon Diskussionen darüber gegeben, was mit was verglichen werden kann, wenn man da in die Einzelheiten geht.

    Von wem sollten sie unwahr dargestellt werden?

    Von verschiedenen Ärzteverbänden, beispielsweise den Urologen.

    Die Verfassungsbeschwerde muss vom Beschwerdeführer umfangreich begründet werden und dem Beschwerdeführer steht kein Antragsgegner gegenüber.

    Nein. In dem von Dir angesprochenen Strafverfahren herrscht der sog. "Amtsermittlungsgrundsatz". Man kann allenfalls Einfluss nehmen.

    Weshalb? Die Politik kann das Gesetz jederzeit rückgängig machen, wenn der politische Wille (z.B. durch Druck der Öffentlichkeit) und die Mehrheiten da sind.

    Rein theoretisch ja, allerdings bist Du da schon sehr optimistisch, meiner Meinung nach. :rolleyes: Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass so etwas in den nächsten Jahren passiert.

  • Zitat

    Rein theoretisch ja, allerdings bist Du da schon sehr optimistisch, meiner Meinung nach. :rolleyes: Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass so etwas in den nächsten Jahren passiert.


    Nein, da bin ich leider nicht so optimistisch, Maria, es sei denn, es passiert irgend etwas Unvorhersehbares. Ich bin allerdings noch weniger optimistisch was die Aussichten der Aufklärung einer breiten Bevölkerung über die Folgen der Beschneidung betrifft. Mit einer Demonstration im Jahr in Köln, die weniger als 100 Teilnehmer hat, 99,9% der Bevölkerung gar nicht bekannt ist und von keiner größeren Zeitung erwähnt wurde wird man diese breite Aufklärung nicht erreichen, vergleichbares gilt für dieses Forum. Ob die Aussichten in 10 Jahren für ein Verfahren vor dem BVerG besser sein werden, wenn neue Richter ernannt sind, bei denen neben der fachlichen Qualifikation und dem richtigen Parteibuch vielleicht auch eine beschneidungsfreudige Haltung erwartet wird ist mehr als fraglich. Die Religionsfunktionäre werden sich in den nächsten Jahren sicher nicht entspannt zurücklehnen.

  • Naja weißt Du Gerhard, die Frage ist ja, was man machen kann. Zum einen nützt es m.E. nichts, eine Situation - etwa auch vor Gericht - unrealistisch einzuschätzen. Das ist manchmal ein bisschen wie Kriegsspiel oder Sport. Du musst Dir ein klares Bild von der Lage machen.

    Zum anderen finde ich es schade, wenn man dann, wenn sich herausstellt, dass es viele Hindernisse gibt, aus Frust resigniert. Es gibt viel Arbeit zu erledigen. Es gibt Ärmel hochzukrempeln. Der Kampf gegen FGM, die Durchsetzung der Frauenrechte oder ähnlich Sachen kamen auch nicht über Nacht, aber das heißt nicht, dass es nichts zu tun gäbe und alles aussichtslos sei, nur weil die strategischen Aussichten im Moment noch nicht sonderlich gut aussehen. Wohlgemerkt, die strategischen Aussichten, die Prognose. Wie etwas am Ende kommt, wenn es kommt, weißt Du vorher nie ganz genau.

    Diese Phase sehe ich persönlich als Chance an, die Arbeit zu erledigen und die Veränderungen zu bewirken, die notwendig sind für den Fall des Falles. Jetzt ist die Zeit, das Feld zu bestellen. Wie viele Leute auf eine Demo kommen, ist dabei nicht ganz so meine Prio. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, das Thema MGM überall einzubringen, und das MUSS auch gemacht werden. Viele von uns tun genau das. Wir befinden uns m.E. in einer wichtigen Phase, die nach außen hin ruhig aussieht, aber deswegen noch lange nicht ruhig ist. Für mich persönlich ist das hier die wichtigste Phase überhaupt.

  • Sich auf Recht und Politik zu verlassen, bringt bei dem Thema Beschneidung glaube ich nichts.Ich glaube auch hier hilft nur Aufklärung auf breiter Front. Den kam dieser § nicht nur durch Unwissenheit auf den Weg? Das hat ja keinerlei Auswirkungen, darum kann man es ja erlauben. Und nur wenn sich diese Unwissenheit ändert kann und wird dieser § wegfallen. Denn erst wenn MGM die gleiche Ächtung in unserer Gesellschaft erfährt wie FGM wird sich nachhaltig etwas verändern und verbessern. Ein Verbot von oben bringt nichts, erst eine Veränderung von unten wird was bewegen.


    (Zur Unwissenheit bei Ärzten:Erst vor ein paar Monaten schilderte ich einem (relativ jungen) Urologen mein Hauptproblem (Orgasmuslosigkeit). Zur Antwort bekam ich, er könne sich nicht vorstellen, das meine Probleme durch meine Beschneidung entstanden sind: "Wenn das real wäre, was sie mir sagen, würde dass doch keiner mehr machen. Bei Juden, Moslems und in den USA ist das ganz normal, da hat keiner solche Probleme und die wollen doch auch alle...".
    Inzwischen frage ich mich, wen er mit diesen Worten mehr beruhigen wollte, mich oder sich selber....)

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Er dürfte zwar kaum entscheidungserheblich sein, dennoch wüsste ich mal gern, wie Guy, Weguer, Pizzaro, MW etc. diesen schönen Rechtsfrieden vom Tisch bekommen wollten.

    Gerne, Lutz.


    Ich sehe hier mehrere Komponenten:

    1. Ein Empörungslevel in der Bevölkerung, der noch zunehmen muss.
    2. Ein Erhöhung der Kenntnisse über die Negativfolgen der Beschneidung und die weite Verbreitung dieser Kenntnisse in der Bevölkerung.
    3. Eine zunehmende Verbreitung der Schicksale Betroffener
    4. Weitere seriösen Studien im Bereich der Medizin und Psychologie, die unsere Überzeugungen stützen
    5. Ein exogener Schock (Todesfall), der das ganze wieder hochkochen lässt. Unsere Politiker sind es ja gewohnt in Eile und anlassgezogen zu regieren (zu reagieren).

    Hab ich was vergessen? Wenn mehrere dieser Parameter erfüllt sind, stehen die Chancen besser, dass auch die höchsten Richter vor der Evidenz nachgeben.

    Wenn das zu lange geht, der probiert es halt auf seine Weise. Auch das Spektrum der FGM-Engagierten ist (war) heterogen und zerstritten über Mittel und Zwischenziele.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • "Wenn das real wäre, was sie mir sagen, würde dass doch keiner mehr machen. Bei Juden, Moslems und in den USA ist das ganz normal, da hat keiner solche Probleme und die wollen doch auch alle...".

    Wie kann ein Arzt derart dünne Bretter bohren und so einen Mist unreflektiert von sich geben?

    1. weiß man das erst hinterher, ob man und wie stark man betroffen ist.
    2. redet man dann darüber am Wenigsten
    3. Wer will das? Doch nur die Eltern!
    4. Niemand behauptet das alle Problem haben, aber keiner? Das glaubt fast keiner mehr. Außer Beck, Grauman, Kramer, Montag, Morris, Cohn-Bendit, Gysi usw. usf.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • (Zur Unwissenheit bei Ärzten:Erst vor ein paar Monaten schilderte ich einem (relativ jungen) Urologen mein Hauptproblem (Orgasmuslosigkeit). Zur Antwort bekam ich, er könne sich nicht vorstellen, das meine Probleme durch meine Beschneidung entstanden sind: "Wenn das real wäre, was sie mir sagen, würde dass doch keiner mehr machen. Bei Juden, Moslems und in den USA ist das ganz normal, da hat keiner solche Probleme und die wollen doch auch alle...".


    <Ironie>
    "Herr Doktor, könnte mein Lungenkrebs vom vielen Rauchen kommen?" - "Aber nein. Wenn das real wäre, was Sie mir sagen, würde doch niemand mehr rauchen. Es gibt Millionen Raucher auf der Welt, von denen viele ein hohes Alter erreichen und keine Probleme haben."
    </Ironie>

    Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

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