Strafrechtsprofessor Edward Schramm

  • Quote

    Im übrigen hängt weder das Jude sein noch das Muslim sein am Genitalstatus.

    Unter anderem das habe ich gemeint, wenn ich sage, dass seine Argumentation auf von ihm willkürlich festgelegten und/oder falschen Annahmen beruht.
    Die Behauptung, die genitale Intaktheit mache es Eltern unmöglich ihre Söhne zu Muslimen oder Juden zu machen, ist so eine Annahme.


    Quote

    s gibt einfach kein religiöses Recht auf Körperverletzung, damit steht Schramm allein auf weiter Flur. D

    Das ist eine weitere Annahme. Eigentlich müsste erstmal geklärt werden, bzw. von den Befürwortern bewiesen werden, warum das Grundrecht der Religionsfreiheit der Eltern und deren Rechte auf religiöse Erziehungen Körperverletzungen unbedingt mitumfassen.


    Eine weitere Grundannahme in Schramms Argumentation ist eine medizinische Wertung die angebliche Geringfügigkeit des Eingriffs- Da stellt sich zunächst mal die frage, wie diese Geringfügigkeit definiert oder gemessen werden soll. Und zweitens stellt sich die Frage auf welche Autorität er diese Wertung stützt . Seine eigene Meinung? Auf die Konsenshaltung der europäischen Ärzteverbände, die sich zum Thema äußerten stützt sich Schrammers Wertung der Beschneidung als harmlos offensichtlich nicht.

  • Quote from Sokrates

    Eine weitere Grundannahme in Schramms Argumentation ist eine medizinische Wertung die angebliche Geringfügigkeit des Eingriffs

    Geringfügigkeit? Eine Backpfeife, ein Klaps auf den Po - schon strafbar. Dabei passiert nicht einmal ein irreversibler körperlicher Schaden. Dass eine Amputation nichts Geringfügiges sein kann, das möchte man gar nicht diskutieren. Wie würde Schramm wohl reagieren, wenn man ihm "geringfügig" was abschneiden würde?

    Man sollte sowieso allen, die mit "geringfügig" kommen entgegenschleudern: "Hannnemann, geh' du voran!" :D ^^
    "Und ein Tropfen Süßwein reicht völlig!"

    Dann hätte sich das Thema "Geringfügigkeit" erledigt. (Pino)

    PS: Weiß auch nicht, warum mir immer "Edward mit den Scherenhänden" durch den Kopf geht... :cursing:

    There is no skin like foreskin

  • Vielleicht wird ja ein Beschnittener mal Staatsanwalt. Dann wird es Anklagen wegen schwerer Körperverletzung nur so regnen.

    Was man auch berücksichtigen muss: Wenn so ein Arzt einfach leichtfertigt eine Beschneidung aus vermeintlich zwingenden medizinischen Gründen vorschlägt und die Eltern (oder Patient) daraufhin einwilligen, ist die Sache damit nicht gegessen. Weil bei unzureichender Aufklärung kann die Einwilligung gegebenenfalls unwirksam sein.

    Schwere Körperverletzung verjährt in 10 Jahren. Einfache in 5.

    Ich würde als Betroffener bei einem entsprechenden Verdacht übrigens trotz 1631d BGB Anzeige erstatten. Vielleicht hat ja mal ein Gericht die Eier das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorzulegen.

  • Quote

    Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.

    Um zu verschleiern, dass in beiden Fällen sensibles und funktionales Gewebe vom Genital des Kindes zerstört wird.

    Heute würde man das Schrammsche Traktat wohl als "Framing-Manual" bezeichnen. :D

    There is no skin like foreskin

  • und hat sich seitdem soweit ich weiß nicht mehr dazu geäußert...

    Das ist auch besser so. Noch besser wäre, er würde auf Knien um Entschuldigung bitten.

    Wie kommst Du denn auf einmal auf den?.


    Ich bin eben einer, der Geschichte nicht vergisst. Weil man aus Geschichte immer wieder etwas lernen kann. Und so bin ich noch mal einige Ergüsse des Rechtsausschusses zum §226a durchgegangen. Und da wurde ich an des Modewort "Framing" erinnert.

    Wenn er jetzt eine "geile" Stelle hat, das wundert mich nicht. Solche, den Politbonzen nützlichen Leute fallen immer irgendwie nach oben, siehe V.B.

    There is no skin like foreskin

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