Strafrechtsprofessor Edward Schramm

  • Quote

    "Der Tübinger Strafrechtswissenschaftler Edward Schramm bringt es auf den Punkt:
    „Würde die Beschneidung ihrer Kinder [...] strafrechtlich untersagt werden [...], würde sie wegen ihres Glaubens rechtlich diskriminiert und in einem zentralen Moment ihrer Glaubensausübung kriminalisiert werden. Das (straf)rechtliche Beschneidungsverbot für jüdische oder muslimische Eltern eines Knaben würde dann sogar lauten: Euer Sohn darf nicht Jude, Euer Sohn darf nicht Moslem werden, solange er nicht volljährig ist.“
    (Edward Schramm, Ehe und Familie im Strafrecht, Tübingen, 2011, S. 229)."



    http://www.jg-chemnitz.de/Beschneidung.pdf

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Das ist eine der blödesten Argumentationen, die ich je gehört habe. Ich verweise inhaltlich auf Prof. Dr. Thomas Fischer. Der ist nicht ganz umsonst einer der angesehensten Strafrechtler Deutschlands. Seine Argumentation folgt einer echten, nachvollziehbaren LOGIK. Auch wat schön, gell?

  • wollt Ihr mir den Nachmittag versauen?

    Den Typ hab ich im März bei der Evangelischen Akademie in Karlsruhe erlebt.

    Der ist ein krasser unbelehrbarer Jungsverstümmelungsverharmloser.
    Und er hat an dem Abend ganz besonders hartnäckig die Antisemitismuskeule geschwungen.
    Keine Folgen, Würdigung des Kindes, wir als Deutsche verbieten Juden, Juden zu sein etc: das ist alles, was der zu bieten hat.

    Das gerade DER jetzt die Klappe aufzureissen WAGT wenn es um FGM geht, ist an verlogener Heuchelei nicht zu toppen.

  • Schramm zeigt doch sehr schön auf, dass es absolut keinen Unterschied zwischen FGM und MGM gibt, ausser einem: der Unterschied zwischen dem Abschnippeln eines unnötigen Hautlappens und der Zertrümmerung der Geschlechtsorgane. X(

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Keine Folgen, Würdigung des Kindes, wir als Deutsche verbieten Juden, Juden zu sein etc: das ist alles, was der zu bieten hat.


    Hat er wirklich von "Deutschen" und "Juden" gesprochen? Frau Knobloch, Herr Kramer sind also seiner Meinung nach keine Deutschen? Und dann unterstellt er Beschneidungsgegnern Antisemitismus ...

    Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)

  • also den Wortlaut habe ich nicht haargenau im Kopf, aber auf jeden Fall, dass man Juden verböte, das ihre Kinder Juden sein dürften. Und Deutschland fiel auf jeden Fall auch.
    Er hat das unermüdlich wiederholt, ebenso die völlig-harmlos-Nummer, völlig ignorierend, was ich zwischendurch angemerkt hatte. Und ich erinnere auch, dass er sich brüstete, im Bundestag beratend tätig zu sein, was mich erschaudern ließ, aber ansonsten bei den politischen Ergebnissen nicht weiter verwunderte.

    Der Typ ist ein richtiger Schreibtischtäter, ganz ruhig und scheinbar verständnisvoll, aber knallhart seiner Ideologie folgend und die Wirklichkeit danach zurecht biegend, was er ja auch in dem Interview wieder tut.

    Und nun macht er einen auf Menschenrechte bei Mädchen, ganz entrüstet und empathisch.

    Sowas von widerlich.

  • "identitätsstiftend..."

    Ja sapperlot, kennen wir das nicht irgendwo her?

    Quote

    Nach dem Selbstverständnis des Judentums ist die Beschneidung des männlichen Kindes am achten
    Tag nach der Geburt zentraler Bestandteil der jüdischen Identität.


    So die Bundejustizverstümmlerin im Bundestag

    Burkhard Lischka, SPD: "...nur weil sie eine Beschneidung vornehmen, die für ihren Glauben identitätsstiftend ist""

    http://www.bundestag.de/dokumente/text…e_beschneidung/

    Hiiilfeeee!!! Man will Afrikanern ihre Identität rauben!!! Afrikanisches Leben in Deutschland wird unmöglich!!!
    Eine Jahrtausende alte Tradition wird vernichtet! Traditionspflichtbewusste Eltern werden KRIMINALISIERT! ;);)

    There is no skin like foreskin

  • Merket die Namen, auf dass sich keiner später windet und aalt und von nix mehr wissen will.

    Edward Schramm, Hans-Michael Heinig, Michael Germann, Siegfried Willutzki, Matthias Jestaedt

    gehören auf jeden Fall in die Hall-of-Jura-Shame.

    Sie haben das Leiden negativ Betroffener verhöhnt, medizinisch-wissenschaftliche Forschung komplett ignoriert, Kinderrechte ausschließlich aus Erwachsenenperspektive betrachtet, Menschenrechtsverletzungen dadurch relativert, in welcher Absicht diese angeblich begangen werden.
    Sie haben in grundgesetzwidriger, kulturimperialistischer Denkart die abrahamitischen Religionen und Traditionen über andere Religionen und Kulturen gehoben.
    Sie haben Druck ausgeübt, das die Sühne Deutschlands für abscheulichste Nazi-Verbrechen auf dem Rücken von Kinderrechten ausgeübt werden muss - mit einem fatalen Signal in die Welt, dass in Deutschland Menschenrechte teilbar sind.
    In der Weigerung, sich dem Schicksal einzelner Opfer zu stellen, mit dem Hinweis, es ginge um etwas Größeres, um eine grundsätzliche Güterabwägung, haben sie im Kern faschistoides Gedankengut offenbart.
    In dem Moment, wo der einzelne Mensch, das einzelne Leben und Erleben, nichts mehr zählt, beginnt gedanklicher Totalitarismus, schwindet der Rechtsstaat.
    Genau das ist mit §1631d passiert.
    SOWEIT geht die Dimension dieses Gesetzes.
    Das Grundrecht des einzelnen, Schwachen, wird durch den Staat nicht mehr geschützt.
    Wie schrieb mir ein türkischstämmiger Betroffener:
    "Warum hat Deutschland zugelassen, dass man mir dies antun durfte?"

  • Eine wunderbar kompakte und präzise Kritik an diesen Herren Schramm und Konsorten. Den Nagel perfekt auf den Kopf getroffen. Danke.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Weil die Regierung im Falle Edward Schramms offensichtlich WEISS, dass er bei Bedarf unseriöse Arbeit abliefert, je nach politischem Gusto, ist er wohl auch derjenige, der zu einer Stellungnahme beordert wurde im Falle von FGM.

    Besonders tragisch daran ist, dass letztlich gar keine Kinder hinreichend geschützt werden. § 226a StGB ist eindeutig verfassungswidrig. Um dies zu erkennen, bedarf es für einen ausgebildeten Juristen kaum der Ausführungen von Prof. Dr. Tonio Walter, die gleichwohl überaus wertvoll sind.

  • Vielen Dank Maria, dass Du Schramms Stellungnahme herausgesucht hast.

    Der folgende Abschnitt ist ein atmenberaubendes Beispiel dafür, wie hier vorgegangen wird.
    Nicht nur wird die Wirklichkeit im Sinne der Intention frisiert - sondern auch noch in sich unlogisch argumentiert.

    Erstmal entspricht FGM grundsätzlich der Amputation des ganzen Penis, alles klar.

    Und nun beginnt die Eierei:

    Dann sagt er aber auch, dass das teilweis Entfernen der Klitorisvorhaut kein FGM ist, aber natürlich trotzdem klar strafbar sei.
    Also teilweise Entfernen der Klitorisvorhaut auch analog mit Amputation des ganzen Penis, oder was ?!
    Warum sonst die Ungleichbehandlung?

    Fazit:

    Ich wundere mich ja nicht, dass es Leute gibt, die gegen Geld solchen Unfug von sich geben.
    In der deutschen Geschichte haben sich ja schon viele Wissenschaftler aus Karrieregründen zu Unfassbarem hergegeben.

    Aber: dass es im jetzigen Deutschland möglich ist, so objektiv, wie Maria richtig sagt, unseriösen Quatsch von sich zu geben, ohne seinen Ruf als Wissenschaftler zu gefährden - dass man sich scheinbar, wenn einmal Inhaber eines Lehrstuhls, in seinem Falle wohl eher Leerstuhls, offensichtlich wohl alles erlauben kann - das ist mir unbegreiflich.

    Superklasse ist auch dieser Satz:

    Quote

    Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken,
    er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.

    Brüll! Jetzt haben sie sich solche Mühe gegeben, und sogar diesen genial pfiffigen Trick angewandt - und der böse Prof. Toni ist einfach nicht darauf reingefallen.
    Ich finde, dafür sollte "Prof." Schramm auch noch einen Strafrechtsbestand erfinden. Sicher könnte er der Bundesregierung dafür eine sattelfeste Begründung liefern.

    Nun aber los:

    Quote

    b) Zur Tathandlung „Beschneidung“
    Der Gesetzentwurf des Bundesrats enthält als Tathandlung die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in andere Weise. Dadurch, dass der Gesetzentwurf als Tatmodalität auch und sogar in erster Linie die Beschneidung erwähnt, könnte die Vorstellung aufkommen, dass jede Beschneidung eine Verstümmelung darstellt. Dies könnte zunächst zu dem kriminalpolitischen Fehlschluss verleiten, dass im Grunde genommen jede Beschneidung – mithin auch diejenige von Knaben - eine Verstümmelung sei. Dann würde sich aber die Frage stellen, warum nur Mädchen und Frauen vor Beschneidung in § 226 a StGB n. F. strafrechtlich geschützt werden – noch dazu durch einen Qualifikationstatbestand -, nicht aber Knaben und Männer. Durch eine solche Gesetzesformulierung würde die Entscheidung des Gesetzgebers zur familienrechtlichen Erlaubnis der Beschneidung von Knaben in 1631 d BGB konterkariert, und sie würde Zweifel an der Legitimität dieser Sorgerechtsregelung hervorbringen. Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben. Abgesehen davon erscheint der Begriff der Beschneidung im Rahmen der weiblichen
    Genitalverstümmelung nicht nur begrifflich unklar, sondern – ungewollt - womöglich sogar missverständlich, irreführend und bagatellisierend. Bei der Beschneidung eines Knaben wird nur dessen Vorhaut entfernt; bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden hingegen die Genitalien abgeschnitten oder massiv verstümmelt. Zwischen der Beschneidung der männlichen Vorhaut und der Verstümmelung weiblicher Genitalien bestehen grundlegende Unterschiede. Insofern entspricht nicht die Penisvorhaut-, sondern nur die Penisamputation in der Sache der weiblichen Genitalverstümmelung. Abgesehen davon wird sehr kontrovers diskutiert, ob die Zirkumzision bei Knaben nur negative oder nicht vielmehr ausgesprochen positive gesundheitlichen Effekte hat und ob es überhaupt strafbedürftiges Unrecht darstellt. Eine weibliche Genitalverstümmelung hat hingegen keinerlei positive physisch-medizinischen Effekte bei der Frau, sondern ist stets massiv schädigend. Es würde daher eine erhebliche Relativierung und Verharmlosung der negativen Dimension der weiblichen Genitalverstümmelung darstellen, wenn man sie tatbestandlich - auch oder wie in diesem Gesetzentwurf sogar vorrangig - mit dem Begriff der Beschneidung verbinden würde. Außerdem ist der Begriff der Beschneidung unscharf, da es Beschneidungsformen geben kann, die zwar eine Körperverletzung i. S. d. § 223 StGB darstellen und damit eindeutig strafbar sind, aber noch keine „Verstümmelung“ der Geschlechtsorgane auslösen müssen, wie etwa die teilweise Beschneidung der Klitorisvorhaut. Solche Gesundheitsschäden entsprechen vom Unrechtsgehalt her nicht den anderen Formen qualifizierter Körperverletzung (§§ 224, 225, 226 StGB) und können daher nicht mit diesen gleichgestellt werden.

  • Dies könnte zunächst zu dem kriminalpolitischen Fehlschluss verleiten, dass im Grunde genommen jede Beschneidung – mithin auch diejenige von Knaben - eine Verstümmelung sei. Dann würde sich aber die Frage stellen, warum nur Mädchen und Frauen vor Beschneidung in § 226 a StGB n. F. strafrechtlich geschützt werden – noch dazu durch einen Qualifikationstatbestand -, nicht aber Knaben und Männer. Durch eine solche Gesetzesformulierung würde die Entscheidung des Gesetzgebers zur familienrechtlichen Erlaubnis der Beschneidung von Knaben in 1631 d BGB konterkariert, und sie würde Zweifel an der Legitimität dieser Sorgerechtsregelung hervorbringen. Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.


    Das ist schon wirklich unglaublich entlarvend. Was machen wir bloß, um eine objektiv vorliegende sachliche Ungleichbehandlung, die im Grunde jedem Menschen klar vor Augen steht, der fehlerfrei bis drei zählen kann, sprachlich so zu verdrehen, daß es vielleicht doch nicht jedem auffällt? Man bemerkt an diesen Zeilen vor allem Folgendes: alle wissen, dass es sich um eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen handelt. Schramm macht der Regierung in diesem Entwurf Vorschläge dazu, dies sprachlich zu vertuschen und zu verdrehen und unterstellt objektiv unwahre Tatsachenbehauptungen, um die eindeutige Ungleichbehandlung mit allen denkbaren Mitteln in ein legitimierbares Licht zu stellen. Schramm lügt wie gedruckt, ohne rot zu werden. Es handelt sich quasi um einen Leitfaden zur Falschdarstellung. Schramms Rechnung geht allerdings nicht unbedingt auf. Weder Prof. Dr. Tonio Walter noch andere Menschen in diesem Land sitzen dieser lächerlich anmutenden Täuschungskampagne auf.

  • um solche Leute öffentlich zu demaskieren?

    Maria, Du bringst diese Unfassbarkeiten ungemein schlüssig auf den Punkt.

    Kann man, muss man nicht dagegen vorgehen?

    Wie gesagt, der Typ hat einen Lehrstuhl inne, ist ein vom Staat hoch bezahlter Wissenschaftler!
    Bringt das einen Freibrief mit sich?

    Darf man da einfach das Blaue vom Himmel herunterlügen?

    Das ist für mich ein Phänomen.

  • Das ist ja, was mir an der ganzen Sache so ungeheuer aufstößt. Wie sehr man bereit ist, um die eigene (politische) Karriere nicht zu gefährden, dass offensichtliche zu leugnen bereit ist. Und das passiert nicht nur etwa unwissentlich oder aufgrund "kultureller" Vorprägung, sondern ganz bewußt, aus Kalkül, weil das politische Ziel klar vorgegeben wurde. Die Beschneidung von Jungen muss legal sein, koste es was es wolle und sei es die Verleugnung eigener Werte. Alle sehen die faktischen Parallelen zur FGM aber nur durch das konsequente Leugnen dieser Parallleln kann das Ziel erreicht werden. Dies ist der einzige Ausweg aus dem Dilemma, dass man die MGM in den Status der Unantastbarkeit gestellt hat und das zieht sich quer durch alle Parteien mit Ausnahme der Linken und der Piraten. Wie diese Sorte Mensch morgens noch in den Spiegel schauen kann ist mir unerklärlich.

  • Die Wissenschaft ist frei und unabhängig, das muss auch so sein. Allerdings hindert uns das ja nicht daran, einen Beschwerdebrief etwa an die Universitätsleitung zu schreiben. Hierbei müssen die Unlauterkeiten Schramms einzeln und sehr sauber seziert und widerlegt werden. Es muss ganz deutlich werden, was dieser Mann eigentlich macht - und zwar so, dass es sich aus dem Sachverhalt selbst erschließt. Dass so jemand den Ruf einer ganzen Universität zu gefährden vermag, ist ein Rückschluss, den die Universitätsleitung letztlich selbst ziehen muss. Wichtig ist erst einmal, Feedback zu geben und zu zeigen, dass solche Unsäglichkeiten gesehen werden, dass man sie beobachtet und diskutiert.

  • Ich sehe ja ein, dass das mit dem Lügendürfen wohl so sein muss wg der freien Wissenschaft...ich habe den falschen Beruf gewählt, darf keine falschen Töne treffen, und bei MOGiS muß auch jeder Satz tausendmal abgeklopft werden, ob er wasserdicht ist...ICH WILLs AUCH MAL SO LEICHT HABEN wie diese Leute!!! :cursing:

    Gut, zurück zur Sache, Deine Idee, Maria, klingt sehr gut, DANKE!
    Ich weiß ja von Deiner Pipeline, aber das wäre doch echt eine sinnvolle Aktion.
    Wir haben soviel basierten Rückhalt, den wir nutzen können.

  • Klar braucht die Politik für ihre Zwecke Leute. Das ist für mich und mein (vielleicht unrealistisches) Weltbild eine andere Sache.

    Was ich so phänomenal im eigentlichen Sinne finde, ist, dass sich Leute für Geld dafür hergeben, und zwar welche, die in Amt und Würden agieren, und lügen dürfen, dass es kracht, ohne (bisher) um ihre Reputation fürchten zu müssen - die Unis schmücken sich wahrscheinlich noch damit, wie gefragt ihre Leute beim Gesetzgeber sind.

    Das gilt es zu ändern. Sie sollen in Zukunft um ihre Reputation fürchten müssen.
    Let´s work.

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!