Buchveröffentlichung mit einem Beitrag von Jérôme Segal - Herausgeber: Prof. Matthias Franz: "Die Beschneidung von Jungen, ein trauriges Vermächtnis"
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Huhu.
Ich habe mir mal erlaubt, einen ersten Aufschlag für einen EMLA-Artikel im IntactiWiki zu machen, auch mithilfe der Informationen aus diesem Thread. Bitte gern kritisieren oder Verbesserungsvorschläge machen.
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Nee, nee - das kann nicht sein!
Denn Herr Latasch hat doch 2012 vor dem Ethikrat bewiesen, dass Emla ganz toll wirksam ist:
Quote from Leo LataschCa. 80 Prozent aller deutschen plastischen Chirurgen verwenden Emla. Bei den Preisen, die die Chirurgen nehmen, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Medikament nicht wirken sollte.
Dass Herr Latasch sich das nicht vorstellen kann, das hat dem Deutschen Ethikrat als Beweis der Wirksamkeit natürlich genügt.
Das liegt an der hohen Preisen der plastischen Chirurgen. Würden die günstiger arbeiten, dann wäre das vielleicht nicht wirksam.
Total logisch!Klar, so eine Brustvergrößerung mit Emla-Betäubung ist doch ein Klax! Einfach eine Stunde vorher die Brust mit Emla einschmieren, und dann schneiden.
Manches kann man einfach nur noch mit Satire nehmen....

PS: Vorsichtshalber hat der Ethikrat das PDF DRM-geschützt (encrypted). Man möchte wohl nicht gerne zitiert werden.
Aber abtippen geht noch.
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Vielleicht noch zur Ergänzung:
Aus der Packungsbeilage zu Emla (Stand Oktober 2019):
QuoteDisplay MoreWenden Sie EMLA nicht auf folgenden Hautflächen an:
Schnitte, Hautabschürfungen oder Wunden, mit Ausnahme von Beingeschwüren.
an Stellen mit Hautausschlag oder Ekzemen.
an oder in der Nähe der Augen.
in der Nase, dem Ohr oder dem Mund.
in der Afterregion (Anus).
an den Genitalien von Kindern.
Methämoglobinämie nach Überdosierung von Emla®-Creme bei einem SäuglingBzw.:
QuoteEMLA Cream should not be applied to the genital skin (e.g. penis) and genital mucosa (e.g. in the
vagina) of children (below 12 years of age) owing to insufficient data on absorption of active
substances.Dessen ungeachtet macht der zwangsgebührenfinanzierte Rundfunk auch noch Reklame für diese unethische Nicht-Betäubung:
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Ich habe die Anwendungsvorgaben vom Packzettel zum Artikel hinzugefügt, danke für den Hinweis.
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Emla ist die Grundlage für den Absatz (2) des §1631d. Fällt Emla als akzeptable Betäubung weg - was inzwischen als gesichert angesehen werden kann - dann fällt die Zirkumzision durch Nichtmediziner flach.
Nach den Maßgaben der ärztlichen Kunst könnte eine Zirkumzision dann frühestens im 2. Lebensjahr, und sowohl mit PWB als auch Vollnarkose stattfinden. Da setzt einen Chirurgen / Urologen und einen Anästhesisten voraus. Das wird dann natürlich teurer.
Aber angeblich geht es ja ums Kindeswohl.Der Emla-begründete Absatz (2) ist die Karte, die das Kartenhaus mit der Hausnummer 1631d eigentlich zum Einsturz bringen müsste.
Wenn Art. 1 des Grundgesetzes überhaupt noch etwas wert ist.
Der Absatz (2) ist das, um was es dem Gesetzgeber im wesentlichen ging. Ohne den hätte es meiner Vermutung nach gar kein Gesetz gegeben.
Mit der Emla-Quacksalbe wurde nicht nur der Ethikrat, sondern auch der Bundestag hinters Licht geführt.
Quote from StellungnahmeStefan KramerAußerdem sind wir der Auffassung, dass die Schmerzlinderung, wie sie
bisher vorgenommen wird, völlig ausreicht (EMLA-Salbe, Zäpfchen)...
Eine örtliche Betäubung (meist durch eine EMLA-Salbe) ist im Einklang mit den
religiösen Regeln.Hier wurde mal klar festgestellt, dass es nicht um Schmerzausschaltung oder "Regeln der ärztlichen Kunst" geht, sondern allein um "religiöse Regeln".
Evidenz, dass EMLA keine ausreichende Schmerzlinderung bewirkt, sind bei adäquater Anwendung
nicht gegeben.Falsch. "Religiös" mag sie ausreichend sein, religiös mag so gar gar keinen Schmerzlinderung erwünscht sein (siehe Paul Spiegel)
Aber faktisch ist sie nicht ausreichend.
Die Bundestagsmehrheit hat es geglaubt, weil sie es glauben wollte. Und weil sie sich nicht umfassend informiert hat.
Denn der Bundestag hatte sich ja schon lange vorher ruck-zuck festgelegt. Eine Legalisierung muss her, und wenn es dafür der Brechstange bedarf!Im übrigen fordern Graf und Co. da eine bizarre Beweislastumkehr. Wer Schmerzen auslöst muss beweisen!
Die Platzpatrone bzw. Nebelgranate "Emla" ist zerplatzt - nun sollte man eigentlich meinen, dass somit auch der Absatz (2) und damit auch der gesamte 1631d (wenn man zwei Jahre warten kann, kann man auch warten bis der Betroffenen das selbst entscheidet) sich zerlegt haben.
Die Betäubung von Babys ist der voluminöse Leib des Elefanten im Wohnzimmer den die Politik par tout nicht sehen will.
Da wird jetzt auch in DK schön drumherum gedruckst.Fazit: der 1631d ist ein Gesetz, das sich laufend selbst widerspricht. "Regeln der ärztlichen Kunst" - keine angemessene Anästhesie.
"für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt" ist schon deshalb gelogen, weil irgendwelche "Beschneider" nicht einmal einen PWB setzen können und dürfen. Emla ist aber der dickste Knaller. -
Das einzige wofür EMLA gut ist das man die Hautstelle wo man eine Örtliche Betäubung per Injektion setzen will so betäubt wird das man den Einstich nicht spürt.
Oder halt wenn bei einer geplanten Operation eine Infusionsnadel gesetzt wird damit man dieses Einstich nicht merkt. -
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