Buchveröffentlichung mit einem Beitrag von Jérôme Segal - Herausgeber: Prof. Matthias Franz: "Die Beschneidung von Jungen, ein trauriges Vermächtnis"

  • In diesem Verlag wird im Herbst ein Buch erscheinen, in dem Jérôme Segal einen Beitrag mit dem Titel "Die Beschneidung aus jüdisch-humanistischer Perspektive" veröffentlichen wird.

    Seinen Gastbeitrag in der Wiener Zeitung hatten wir hier im Forum ja bereits veröffentlicht; hier sieht man die Grundzüge, auf die der Artikel wohl hinauslaufen wird.

  • In diesem Verlag

    Herzlichen Dank! :thumbup:

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Jérôme Segal schrieb mir kürzlich, der Artikel sei unter Dach und Fach und erschiene in einem Buch, das von Prof. Matthias Franz herausgegeben werde. Wir hatten über dieses Buch auch schon im Forum berichtet, soweit ich mich erinnere.
    Titel: "Die Beschneidung von Jungen. Abrahams trauriges Vermächtnis"
    Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht
    Umfang: 460 Seiten
    Geplantes Erscheinungsdatum: März 2014

  • Quote

    Sollen nun alle Beschneidungsgegner ohne (eigene) Argumente, ein großes Kompendium erhalten?
    Medizinische, juristische und religionswissenschaftliche Beiträge decken jedes Feld ab. Teile dieser Argumentationen werden jüdische Gemeinden in der Post finden, jüdische Onlinemedien in den Kommentaren oder in Gruppen zirkulieren, die sowieso gegen Israel und irgendwie auch gegen Juden sind.


    Ach Gott, wie lächerlich! Eines ist bei vielen pro-MGM-Advokaten in jedem Fall - und zwar bedauerlicherweise - festzuhalten: sie kennen offensichtlich keine Grenzen der Dummheit, wenn es um dieses Thema geht. Nicht einmal dann, wenn es sich im Übrigen um Menschen mit Verstand handelt. Sei's drum. Solche Äußerungen sind dermaßen absurd und primitiv, dass man sie unkommentiert einfach so stehen lassen und wiedergeben kann.

  • Da bleibt eigentlich nur eines:
    [Blocked Image: http://www.layman.org/wp-content/uploads/2013/10/face-1024x675.jpg]

    oder die klassische Variante:
     [Blocked Image: http://www.tacticalcode.de/wp-content/uploads/sites/2/2013/02/facepalm.jpg]

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Ui, ui, uiuiuiuiui!

    Quote

    ...warum das simple Abtrennen der Vorhaut so furchtbar sei..

    Genau, tut doch überhaupt nicht weh, und kann man doch später wieder dran machen!

    Quote

    ein paar vernünftige Links

    Und dann kommen Broder, Deusel und Martensstein! (würg) :cursing: :thumbdown:
    Die drei apokalyptischen Reiter der Vorhaut!


    http://www.sprachkasse.de/blog/2012/07/0…ipp-schnapp-ab/

    Hier wandte sich der Gast mit Grausen.... :evil:

    There is no skin like foreskin

  • Fundierte kritische Bewertung zum Thema Jungenbeschneidung aus allen relevanten Disziplinen

    siehe PDF im Anhang


    mit beiträgen von
    Matthias Franz / Andreas Gotzmann / Rolf Dietrich Herzberg / Adriaan de Klerk / Christoph Kupferschmid / Volker von Loewenich / Friedrich H. Moll / Holm Putzke / Marlene Rupprecht / Mattias Schäfer / Jörg Scheinfeld / Irmingard Schewe-Gerigk / Jérôme Segal / Maximilian Stehr / Josef Tutsch.

  • Entgegen den Unkenrufen mancher Buchhändler, dass das Buch von Matthias Franz nicht erscheinen würde...
    erhalte ich heute sein Vorwort zur Veröffentlichung, mit der freundlichen Erlaubnis des Verlags es zu veröffentlichen.

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    Fundierte kritische Bewertung zum Thema Jungenbeschneidung aus allen relevanten Disziplinen
    Matthias Franz (Hg.)
    Die Beschneidung von Jungen.
    Ein trauriges Vermächtnis
    2014. 447 Seiten mit 11 Abb., kartoniert
    ca. € 29,99 D / € 30,90 A
    ISBN 978-3-525-40455-3
    Erscheint im März 2014

    Die Auseinandersetzung um die rituelle, medizinisch nicht begründete Genitalbeschneidung kleiner, nicht einwilligungsfähiger Jungen findet seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012 nun auch in Deutschland statt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld der Grundrechte auf Religionsfreiheit einerseits und auf körperliche Unversehrtheit andererseits. Die Heftigkeit der Debatte lässt auf tiefgreifende Ängste und Konflikte schließen. Es geht um die Frage, ob es heute in einer säkularen Demokratie noch angemessen ist, kleinen Jungen zur Absicherung der gruppalen und religiösen Identität von Erwachsenen Schmerzen und Ängste zuzufügen, sie erheblichen Gesundheitsrisiken und irreversibler Verletzung der Intimzone auszusetzen. Leidvolle körperliche, sexuelle und seelische Langzeitfolgen der Beschneidung sind möglich und belegt. In diesem Buch äußern sich Betroffene, Ärzte, Juristen, Psychoanalytiker, Politiker und andere Fachleute kritisch zur Jungenbeschneidung und engagieren sich für den Kinderschutzgedanken. Sie werben für eine Debatte auf wissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage.

    Mit Beiträgen von

    Matthias Franz / Andreas Gotzmann / Rolf Dietrich
    Herzberg / Adriaan de Klerk / Christoph Kupferschmid /
    Volker von Loewenich / Friedrich H. Moll / Holm
    Putzke / Marlene Rupprecht / Mattias Schäfer / Jörg
    Scheinfeld / Irmingard Schewe-Gerigk / Jérôme Segal /
    Maximilian Stehr / Josef Tutsch.

  • Danke für das Vorwort. Hört sich interessant an.

    Quote

    Der Strafrechtler und
    Rechtsphilosoph Reinhard Merkel (2012) hat darauf aufmerksam gemacht, dass
    es Eltern, die beispielsweise die Selbstbefriedigung ihres Jungen unterbinden
    möchten, zwar verboten wäre, ihren Jungen deswegen zu schlagen. Das Gesetz
    würde es ihnen jedoch gestatten den Jungen beschneiden zu lassen, um seine
    Selbstbefriedigung zu erschweren.

    Lt. Ansicht der Bundesregierung würde es das doch gerade nicht gestatten.

    Quote

    §1631d (1):
    ...Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

    Quote

    Ergibt sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls eine Gefährdung des Kindeswohls, steht § 1631d Absatz 1 Satz 2 BGB- E der elterlichen Einwilligung entgegen. Im Rahmen der Kindeswohlprüfung muss auch der Zweck der Beschneidung in den Blick genommen werden (etwa bei einer Beschneidung aus rein ästhetischen Gründen oder mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren).

    Gut, "muss berücksichtigt werden" ist natürlich echter Naturschwamm.

    Der Gesetzgeber redet von einer "Kindeswohlprüfung" - aber die findet überhaupt nicht statt. Oder höchstens dann, wenn die Eltern nicht einig sind, und die Sache vor Gericht geht.
    Welche Eltern würden denn vorher öffentlich ausposaunen: "so, wir lassen jetzt unseren Sohn "beschneiden", damit der noch immer so viel schubbert!"? Und selbst dann, garantiert würde kein Staatsanwalt eingreifen.
    Denn dann käme das Argument: "Aber die anderen dürfen das auch - und das Ergebnis ist das selbe." Und da ist schwer gegen zu argumentieren.
    Die Motive der Eltern können überhaupt keine Rolle spielen. Es kommt allein darauf an, ob die Amputation objektiv dem Kindeswohl dient (nicht dem Elternwohl).

    There is no skin like foreskin


  • ...mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren.)

    Man fragt sich, wieso dieser Vorsatz hier eigentlich so ungeprüft übernommen wird. Nach Ansicht der "evidenzbasierten Wissenschaft" sind doch mit der Beschneidung keinerlei sexuelle Einschränkungen verbunden, eher im Gegentum. Aber der Gesetzgeber geht wie selbstverständlich davon aus, dass Beschneidung die Masturbation erschwert (wenn er dies auch als Erziehungsziel missbilligt.)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Nach der Studie von Laumann et al. sollen vorhautlose Männer ja im Durchschnitt öfter masturbieren, wenn also eine Reduzierung der Mastubationsfrequenz das elterlich Ziel wäre, dann wäre die OP eher kontraproduktiv.
    Eine Erschwernis muss eben nicht unbedingt zu einer Reduktion führen. Da käme wieder das Beispiel mit den "light"-Zigaretten. Erschweren die Nikotinaufnahme, führen aber nicht zu "weniger rauchen". Im Gegenteil.

    Es ist völlig logisch, dass die Vorhaut-Amputation eine Masturbationserschwernis darstellt, das muss man nicht diskutieren.
    Wenn man also die Masturbation als legitimes Recht des Kindes (und später des Erwachsenen) ansieht - und daran kann heute eigentlich auch kein Zweifel bestehen - dann ist diese Erschwernis ein Nachteil und ein Eingriff in die freie Entfaltung des Menschen.
    Diese Erschwernis tritt aber immer ein, gänzlich unabhängig davon, ob die Erschwernis Ziel des elterlichen Angriffs auf ihr Kind ist, oder ob es religiöse oder "indentitätsstiftende" Motive sind.
    Wenn also das eine verwerflich ist, ist es das andere auch.

    There is no skin like foreskin

  • Ich habe ja hier noch meinen alten Palandt-Kommentar zum BGB, 71. Ausgabe 2012. Dort steht so schön in Randnummer 7 zu § 1631:
    "Ob der körperliche Zugriff entwürdigend ist oder so empfunden wird, ist unerheblich; ebenso, ob er religiös motiviert wird (LG Bln ZKJ 06, 103)."

  • Ob der körperliche Zugriff entwürdigend ist oder so empfunden wird, ist unerheblich;

    Bezieht sich das auf die Jungenbeschneidung? Das kann ich kaum fassen. So einfach wird die Frage der Menschenwürde vom Tisch gefegt? Aus welchem vergangenen Zeitalter stammt denn der Urheber dieses Kommentars?

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Ja, Danke, der Link ist wirklich klasse! Dieses lexetius ist eine Fundgrube.

    Quote

    [1] Der Vater kann kraft des Erziehungsrechts angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden. [2] Auf seinen Antrag hat das Vormundschaftsgericht ihn durch Anwendung geeigneter Zuchtmittel zu unterstützen.

    Kann Papi wegen Rheuma nicht mehr doll genug kloppen, dann kloppt ggf. auch schon mal der Gerichtsdiener. :evil:
    Ja, und früher, da durfte Papi auch die Mami hauen! "Maßvoll züchtigen" nannte sich das damals. In Bayern wurde das Züchtigungsrecht erst 1928 offiziell aufgehoben.


    Und vergewaltigen durfte der Papi die Mami auch, das war halt "Notzucht". ;)

    Und nach der preußischen Gesindeordnung hatte die "Herrschaft" gegenüber dem minderjährigen "Gesinde" noch bis 1918 ein Züchtigungsrecht.

    Quote

    (1) Mit Zuchthaus wird bestraft, wer durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Frauensperson zur Duldung des außerehelichen Beischlafs nöthigt, oder wer eine Frauensperson zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, ...


    http://lexetius.com/StGB/177
    Ja, ja, die Betonung liegt auf "außerehelich"! Und Mannspersonen - die konnten selbstverständlich nicht vergewaltigt werden.
    Das "Vergewaltigungsrecht" wurde sogar erst 1998 abgeschafft.

    Das wie auch der berüchtigte §175 geht alles zurück auf christlich-religiöse Vorstellungen (das Weib sei dem Mann untertan...), über die der Gesetzgeber sich hinweggesetzt hat. Man kann also alte, stinkende Zöpfe abschneiden. Das geht schon, es kommt offenbar nur auf die Religion an.

    Fortschritt ist möglich, und das spiegelt sich auch im §1631 wieder. Aber der 1631d stellt jeden Fortschritt auf den Kopf. Eltern dürfen Kindern nicht nur Gewalt antun, sie dürfen sie sogar verstümmeln. Aber nur am Genital. Und nur Jungen. Aber bloß keinen Klaps auf den Po!

    There is no skin like foreskin

  • Im Buch „Male and Female Circumcision“ von Denniston, Hodges und Milos (1998, ISBN 0-306-46131-5) findet sich ein immer noch erschreckend aktuelles Buchkapitel „Anaesthesia for Circumcision“. In diesem beschreibt, erfaßt und belegt Robert S. Van Howe umfassend auf der Grundlage von 216 Literaturhinweisen die unzureichenden Betäubungsversuche um diesen Eingriff.

    Dem Buch von Matthias Franz fehlt ein solches Kapitel. Er hat sich neben kinderchirurgischem und kinderärztlichem Sachverstand keiner anästhesiologischen Fachkompetenz bedient, um auch zu dieser Thematik eine Aktualisierung vorzulegen. Dies ist bedauerlich und kann einer der ersten inhaltlich fundierten Kritikpunkte nach der Veröffentlichung sein.

    Das Buch wäre eine gute Gelegenheit gewesen, der behaupteten Wirksamkeit der immer noch verwendeten Anästhesieillusionen insbesondere bei der Neugeborenenbeschneidung die wissenschaftliche Grundlage zu entziehen. Es hätte zur Aufklärung der jüdischen und muslimischen Eltern einen entscheidenden Beitrag leisten können. Das Thema als Teilbereich anderer ärztlicher Aspekte zu behandeln, verfehlt seine Bedeutung.

    Warum ein solches Kapitel nicht konzipiert wurde, kann nur gemutmaßt werden. Jeder kann einmal einen wesentlichen Aspekt eines Themas vergessen, auch ein Herausgeber. Insbesondere wenn sein beruflicher Fokus eher auf der sexuellen Traumatisierung älterer Jungen liegt. So wäre es Aufgabe der Begleiter bei der Zusammenstellung des Buches gewesen, auf diese Problematik und ihre Bedeutung hinzuweisen.

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