Wenn aber der Rabbi verurteilt wird, und sein Anwalt legt dagegen Widerspruch ein?
Erklär' doch mal kurz (!) das Verfahren, dann können wir Laien uns gleich das Stochern im Nebel ersparen. ![]()
Wenn aber der Rabbi verurteilt wird, und sein Anwalt legt dagegen Widerspruch ein?
Erklär' doch mal kurz (!) das Verfahren, dann können wir Laien uns gleich das Stochern im Nebel ersparen. ![]()
...jetzt muss die StA nur noch sagen, das Gesetz decke diese nicht mit ab, dann bleibt die Frage obsolet...
Die Staatsanwaltschaft müsste sich nur mit dem Strafverteidiger u.a. darüber streiten, ob die gesamte Beschneidung oder nur das in den Mund Nehmen gesondert den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllen soll. Das Gericht könnte dann das Gesetz schon mangels Bestimmtheit nach Karlsruhe senden.
Sollten Eltern und/oder Beschneider verurteilt werden, hätte das den Vorteil, dass die ihre Rechte dann bis zum EGMR in Straßburg verteidigen können. Da gibt es dann auch keinen Grund zum Kneifen und zum Jammern.
Im Grunde ist alles ganz einfach:
Wenn das Gericht sagt, dass die Blutsauge-Praxis nicht vom Legalisierungsgesetz abgedeckt sei, ist alles beim Alten. Es kann dann so entscheiden, wie es Köln auch schon tat. Jedenfalls dann, wenn es die Courage hat, das Recht so anzuwenden, wie es existiert. Im schlimmsten Fall labert es sich einen Schmarrn zusammen von schönen Bräuchen mit harmlosen Traditionen.
In § 1631 Absatz 2 BGB gibt es zwar keinen Kindeswohl-Vorbehalt. Dem Text zufolge muss der Mohel nur eine besondere Ausbildung genossen haben. Doch auch in einem solchen Fall kann das Gericht das Gesetz so auslegen, dass die Regeln der ärztlichen Kunst nicht haben ausgeschlossen werden sollen und der Mohel nicht hat bessergestellt werden sollen als ein Arzt. Für diese Auslegung spricht, dass der Mohel eine vergleichbare Ausbildung wie ein Arzt genossen haben soll. Wenn man dann aber einen Arzt dafür bestrafen würde, an der offenen Wunde eine Babys herumzulutschen, kann er dem Mohel gegenüber nicht schlechtergestellt werden.
Nur dann, wenn das Gericht sagt, auch die Blutsauge-Praxis werde durch das neue Gesetz erlaubt, wird es richtig spannend. Die Entscheidung hinge dann davon ab, ob das Gesetz anwendbar ist oder nicht. Kommt das Gericht zu der Entscheidung, dass es die Frage der Bestrafung von der Anwendung des Gesetzes abhängt oder nicht - dass also die Bestrafung entfällt, falls das Gesetz wirksam ist - dann muss es sich weiterhin die Frage stellen, ob es das Gesetz für verfassungsgemäß hält. Ist dies nicht der Fall, so legt es das Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vor. Dieses Vorgehen nennt man "konkretes Normenkontrollverfahren", weil das BVerfG in einem konkreten Fall prüfen und entscheiden soll, ob ein bestimmtes Gesetz mit der Verfassung im Einklang steht oder nicht. Wenn das BVerfG dann zu dem Schluss kommt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, dann ist es sofort und insgesamt ungültig. An diese Entscheidung ist die Legislative gebunden, sie hat ihrerseits Gesetzesrang.
In jedem Fall ist die Angelegenheit sehr spannend unabhängig davon, wie sie ausgeht. Putzke hat den richtigen und besten Schritt gemacht: er hat die Bevölkerung davon unterrichtet, dass es Rechtsbruch wäre, wenn die StA versuchen würde, sich feige zu drücken. Dahinter steht nicht selten auch Druck von Seiten der Politik - Staatsanwaltschaft heißt "Staats"anwaltschaft, sie untersteht dem Staat und ist weisungsgebunden, anders als das Gericht. NUR das Gericht ist die eigentliche Judikative.
Ein weiterer sehr wichtiger Schritt war es, dass MOGiS die Firma Infratest Dimap mit einer Umfrage beauftragt hatte. Die Bevölkerung ist mehr als unzufrieden. Das Legalisierungsgesetz wird vom größten Teil der Bevölkerung als Unrecht empfunden.
In diese Sachlage fällt nun auch der Prozess.
Besten Dank! Eigentlich klar wie Klossbrühe - wenn man sich auskennt. ![]()
wenn man sich auskennt.
Stimmt. Manchmal vergesse ich, dass ich mehr erklären sollte... und wenn mir dann ein IT-ler etwas von Technik erzählt, weiß ich wieder, was Fachchinesisch ist. ![]()
"...und das sterile Glasröhrchen, mit dem er einige Blutstropfen saugt...Mit einer Flüssigkeit betäubt Fleischman das Glied..."
Berlin: Rabbi Yehudah Teichtal versteht die Aufregung um die Beschneidung nicht
Interessant: die Übertragung der israelischen Qualifikation auf Deutschland...
Mag mir jemand mein Gedächnis auffrischen, wie ist der Stand der Dinge in der Sache mit Teichtal? Ich meine mich zu erinnern, dass das ganze eingestellt wurde. Nur weiss ich die Details nimmer und im Netz finde ich nichts...
dass das ganze eingestellt wurde
das wüssten wir aber....
Wahrscheinlich wurden versehentlich die Akten geschreddert und die dafür verantwortliche Putzfrau in ihr Heimatland ausgewiesen.
Wahrscheinlich wurden versehentlich die Akten geschreddert
Dann schickt man's halt nochmal hin...
Lieber Lutz mach doch ein Smiley in deinen Post, nicht dass das jemand für bierernst nimmt... ![]()
Wahrscheinlich stammt Josc aus der Zukunft und die Staatsanwaltschaft holt sich hier Anregungen, wie sie dem Dilemma entgehen kann. ![]()
Ich bin mal gespannt, ob die Staatsanwaltschaft dem Versuch von Teichtal, jegliche Schuld von sich zu weisen, folgen wird und wie weit man in der Strafverfolgung gegen Fleischmann gehen wird. Gibt es ein Rechtshilfeabkommen mit Israel und was besagt dies? Aber vermutlich wird es nicht soweit kommen. Da macht man wahrscheinlich lieber einen großen Haufen auf das deutsche Recht, als derartige Maßnahmen zu ergreifen. Ich befürchte, um das zu umgehen, wird man die Tat zwingend als nicht oder nur geringfügig strafbar zu deklarieren versuchen, wie es die Verharmloser im BT seit Anbeginn der Diskussion gemacht haben. Wie heißt es so schön: du kannst sie nicht zur Wahrheit zwingen, aber wohl dazu immer auffälliger und unverschämter zu lügen. ![]()
du kannst sie nicht zur Wahrheit zwingen, aber wohl dazu immer auffälliger und unverschämter zu lügen.
Der ist wirklich gut !
Es ist leider naiv zu glauben, dass etwas anderes bei der Anzeige gegen Teichtal herauskommen würde als eine Einstellung.
Gegen den Rabbiner Goldberg lagen sogar sieben Anzeigen vor.
"„Wir sind noch im Prüfverfahren“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt. Bis zum Jahresende werde das Verfahren gegen den Rabbi „kaum eingestellt“."
FOCUSSIERT: Justiz gegen Rabbi - Deutschland - FOCUS Online - Nachrichten
D.h., der Staatsanwalt ging schon während der Prüfung von einer Einstellung aus!
Gegen Goldberg sind nicht einmal Ermittlungen eingeleitet worden!
"Die Staatsanwaltschaft verwies auf die gesetzliche Neuregelung, die Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen weiter erlaubt."
Keine Ermittlungen gegen Rabbiner Goldberg wegen Beschneidung - SPIEGEL ONLINE
Das ist natürlich doppelt Kappes:
1. Wird durch den 1631d nichts rückwirkend legitimiert.
2. Wurden und werden die so schon lächerlichen Bedingungen des 1631d von Goldberg nicht eingehalten.
"Trotz einer Strafanzeige will der 64-jährige Rabbiner David Goldberg im oberfränkischen Hof weiterhin Jungen ohne Betäubung beschneiden."
Religion: Rabbiner lehnt Kompromisse bei Beschneidungen ab - Politik - Abendzeitung München
Ohne Betäubung, also mit Sicherheit nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst.
Begreift doch, es geht hier nicht darum, dass ein Priester einer fundamentalchristlichen Sekte aus religiösen Gründen am Penis eines Babys gesaugt hätte. Der würde selbstverständlich geteert und gefedert.
Es geht darum, dass wir alle für immer und ewig Massenmörder sind und deswegen gefälligst auf ewig die Klappe halten sollen, wenn Kinder verletzt und verstümmelt werden.
Und deswegen sind Leute wie Putzke, Herzberg, Eschelbach, Fischer, Paeffgen lästige Störenfriede, die man ruhig mit Schmutz bewerfen darf und Prozesse - sind völlig unerwünscht.
Friede, Freude Eierkuchen, jetzt muss aber endlich mal Ruhe im Karton sein bei den Komiker-Nation!
das wüssten wir aber....
...als Erste. ![]()
1. Wird durch den 1631d nichts rückwirkend legitimiert.
Doch, das wird es.
§ 2 (3) StGB: "Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden."
Es geht darum, dass wir alle für immer und ewig Massenmörder sind und deswegen gefälligst auf ewig die Klappe halten sollen, wenn Kinder verletzt und verstümmelt werden.
Geht anderen Nationen aber genauso. In New York gibt es einen offenen Streit um Metzitzah BP, d.h. nur bezügl. der Aufklärung der Eltern über Risiken. Da ist man bei uns noch zurückhaltend.
Geht anderen Nationen aber genauso. In New York gibt es einen offenen Streit um Metzitzah BP, d.h. nur bezügl. der Aufklärung der Eltern über Risiken. Da ist man bei uns noch zurückhaltend.
Auch in anderen Ländern läuft die Diskussion ganz ähnlich wie bei uns (z.B. In Skandinavien). Ausserdem ist ja wohl der Versuch, die Diskussion zum Schweigen zu bringen, gründlich gescheitert.
Die Zahl der Jungen, die a la Teichtal/Fleischmann an ihrem achten Lebenstag unverhandelbar ohne Betäubung und mit Mund-Penis-Blutsaugen beschnitten werden, ist in Deutschland mit ca. 50 bis 200 jährlich etwa 18mal kleiner als in New York (3.600 jährlich), 35mal kleiner als in den Gesamt-USA (ca. 7.000 jährlich) und etwa 65mal kleiner als in Israel (10.000 (Halperin) ca. 13.000 jährlich). Die praktizierenden Orthodoxen (Chabad-Lubawitsch, Bobov, Satmar) sind in allen drei Staaten zahlenmäßig und politisch auf dem Vormarsch und praktizieren legal und offen – nun auch in Deutschland – ihr Mund-Penis-Blutsaugen.
...ohne Betäubung und mit Mund-Penis-Blutsaugen beschnitten werden, ist in Deutschland mit ca. 50 bis 200 jährlich...
Gibt es für diese (erschreckende) Feststellung einen Beleg?
Auch in anderen Ländern läuft die Diskussion ganz ähnlich wie bei uns (z.B. In Skandinavien).
Genauso würde ich nicht sagen. Der ständige Verweis auf den Holocaust, und dieses "ausgerechnet in Deutschland!!!", bzw. der Verweis auf "unsere besondere Verpflichtung gegenüber den Juden" - das gibt es in der Form in anderen Ländern nicht.
Immerhin werden hier rund 100 mal mehr muslimische als jüdische Kinder beschnitten, aber die Diskussion hat sich fast immer nur um Juden gedreht.
Die Situation in den USA ist per se anders als in Europa, dort wurden zeitweilig bis zu 90% der Knaben eines Jahrganges verstümmelt, der größte Teil davon weder muslimisch noch jüdisch. Davon kann in den meisten Ländern Europas keine Rede sein.
Nicht indizierte Beschneidungen von Jungen aus nicht-religiösen Gründen gab und gibt es in D praktisch nicht.
Auch hat man in den USA ein anderes Verhältnis zu Kindern- und Jugendlichenrechten. Es ist noch gar nicht lange her (bis 2005), dass Jugendliche dort sogar hingerichtet werden konnten. Und immer noch können Jugendliche dort zu lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verurteilt werden.
Bis in die 60er Jahre hinein wurden dort "aufsässige" Jungen in Erziehungsheimen in schlimmster Weise genitalverstümmelt, schlimmer als je eine Frau genitalverstümmelt wurde: sie wurden kastriert.
Außerdem ist die USA im Vergleich zu Europa ein extrem gläubiges Land. Schon von daher ist es dort schwieriger, die Religionsfreiheit in die Schranken der Vernunft und der Menschenrechte zu weisen.
Und Eingriffe des Staates in vermeintliche Elternrechte werden dort traditionell abgelehnt. Das ist eine andere Mentalität.
Um so erstaunlicher, dass es in den USA dennoch eine lautstarke Opposition gegen die Knabenverstümmelung gibt.
Man darf sich aber nichts vormachen: auf Grund des merkwürdigen Wahlverfahrens in den USA sind die jüdischen Wähler "das Zünglein an der Waage", kein Politiker kann es sich erlauben es sich mit ihnen zu verscherzen.
Und in der US-Ärzteschaft sind Juden und Muslime gegenüber dem Durchschnitt der Bevölkerung extrem (sieben- bzw. fünffach) überrepräsentiert,da wundert einen die geänderte AAP-Empfehlung auch nicht mehr.
Im Übrigen: Du magst Recht haben mit der Rückwirkung, wer allerdings wie Goldberg ohne Betäubung operiert, der verstößt mit Sicherheit gegen die elementarsten Regeln der ärztlichen Kunst, und kann sich gar nicht auf den 1631d berufen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!