Beschneidung kostet Sex-Spaß

  • ... Ich überlege dagegen immer noch ob man nach dem neuen Gesetz nun sein Sohn (formell) bis18 zwangsweise beschneiden lassen darf.

    Warum nicht? Oder kennst Du irgendeine Klausel, das der Junge irgendein Mitspracherecht hätte? Vielleicht musst Du etwas länger nach einem Arzt suchen, aber auf Privatrechnung sollte das kein Problem sein.
    Wenn der Bengel seine Zeit mit wichsen vergeudet oder mit den falschen Weiber rummacht (oder gar mit einem anderen Kerl) muss man halt zu härteren Maßnahmen greifen...

    (Ich teile NoCuts Optimismus, daß die Eltern sich von diesen Studien abschrecken lassen in keinster Weise.)

    Gruß
    Hickhack

  • Den Hardlinern wird diese Studie natürlich egal sein. In Kommentaren zu der Zeitungsmeldung in einschlägigen Gazetten rühmten sich Beschnittene schon selbst mit dem Hinweis auf das durch die Reduzierung der Sensitivität angeblich längere "Durchhaltevermögen", das auch den Frauen zugute käme. Die AAP sollte dies in ihren Katalog der "Benefits" aufnehmen. ;(

    Erreichen kann die Studie vielleicht einige der Zweifler, und sie vergrössert auch den Argumentationspool derer, die in Parlamenten, vor Gericht und in wissenschaftlichen Publikationen für ein Beschneidungsverbot kämpfen. Dort erregen solche Studien zumindest Aufmerksamkeit.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Den Hardlinern wird diese Studie natürlich egal sein. In Kommentaren zu der Zeitungsmeldung in einschlägigen Gazetten rühmten sich Beschnittene schon selbst mit dem Hinweis auf das durch die Reduzierung der Sensitivität angeblich längere "Durchhaltevermögen", das auch den Frauen zugute käme. Die AAP sollte dies in ihren Katalog der "Benefits" aufnehmen. ;(

    Wenn ich von jemanden erfahre, dass er beschnitten ist, so bringt mich dies immer wieder in eine komische Situation. Einerseits bedaure ich den Betroffen aufgrund seiner (sexuellen) Einschränkungen, wie ich dies auch bei Rauchern regelmäßig tue. Dann wird mir aber auch bewusst, dass ein Beschnittener im Gegensatz zu einem Raucher diesen Zustand meist weder selbst gewählt hat noch jemals wieder abwählen kann.

    Die "Hardliner" sind dann wie die Raucher, die bei -10 Grad vor der Tür stehen und einem was vom Tabak-Aroma erzählen wollen. Und so wie sich kein überzeugter Nichtraucher für Erzählungen über das Thema Tabak-Aromen einlassen wird, werden wohl auch solche "Hardliner" immer weniger interessierte Zuhörer außerhalb ihrer eigenen Clique finden.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Warum nicht? Oder kennst Du irgendeine Klausel, das der Junge irgendein Mitspracherecht hätte? Vielleicht musst Du etwas länger nach einem Arzt suchen, aber auf Privatrechnung sollte das kein Problem sein.
    Wenn der Bengel seine Zeit mit wichsen vergeudet oder mit den falschen Weiber rummacht (oder gar mit einem anderen Kerl) muss man halt zu härteren Maßnahmen greifen...

    (Ich teile NoCuts Optimismus, daß die Eltern sich von diesen Studien abschrecken lassen in keinster Weise.)

    Nein, nur höre ich über das Gesetz an
    sich nur wenig konkretes. Zwar hab las ich, dass es ohne diese die
    „Veto-Klausel “ verabschiedet wurde. Nur konnte ich es mir
    schlecht vorstellen. Denn bei Behandlungen von Kindern fliesen ihre Wünsche je nach Entwicklungsstand und Behandlung mit ein. Natürlich hängt das auch vom Arzt ab.

    Zitat

    Dazu Prof. Dr. med. Dr. jur. Christian Dierks :

    „Selbst mit einem nicht einwilligungsfähigen Kind sollte man sich über die
    Handlungsoptionen verständigen. Man kann ein nicht
    einwilligungsfähiges Kind nicht so ohne weiteres gegen seinen Willen
    behandeln. “

    Meines Wissens können auch Kinder im Einzelfall indizierte Behandlungen untersagen, gegen den Willen beider Eltern und selbst dann wenn dies den Tod zur Folge hat. Wie gesagt sind das aber alles Einzelfälle und ich hab nicht nichts davon gehört wie es weitergeht sollten sich die Eltern gegen Arzt und Kind stellen. Wie sieht es dann bei einer nicht indizierten Behandlung aus? Kann man sich schon als Kind juristisch wehren?
    Das wäre ein interessanter Präzedenzfall, würde ein 16 Jähriger seine Eltern deswegen anzeigen.

  • Wie sieht es dann bei einer nicht indizierten Behandlung aus? Kann man sich schon als Kind juristisch wehren?

    Kann ein Kind überhaupt klagen? Müsste das nicht sein gesetzlicher Vertreter tun, also diejenigen, die ihn beschnitten haben? Die würden dann praktisch gegen sich selbst klagen. Hm...

    Ich stelle jetzt mal eine Behauptung auf: diejenigen Gesellschaften/Gruppen/Familien, die Kinder beschneiden, haben auch sonst nicht viel mit dem Kinderwillen am Hut. Nicht umsonst wird aus dieser Ecke immer wieder betont, wieviele Entscheidungen Eltern ständig über die Köpfe ihrer Kinder hinweg treffen würden. Dass in der Erziehung Kinder bei der Entscheidungsfindung gehört/berücksichtigt/ respektiert werden, habe ich von dort noch nie gehört. Den Kindern wird dort der eigene Wille auch an anderen Ecken mehr oder weniger systematisch ausgetrieben. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, dass Kinder juristisch gegen ihre Eltern vorgehen. Ist ja auch noch nie passiert, oder?

    Ich weiss: ist eine gewagte Behauptung, die ich zur Zeit nur mit meinen persönlichen Erfahrungen stützen kann. Aber, frei nach Popper, kann ich eine Behauptung solange aufstellen, bis das Gegenteil bewiesen wird... :rolleyes:

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • Es ist so weit ich weiß, eine der besonderen Perfidien von 1631d, daß es de facto nur einen einzigen Fall gibt in dem gegen diesen Paragraohen geklagt werden kann: Wenn ein Paar sich nicht einigen kann ob der Junge unter's Messer soll und einer der beiden nicht nur eine Sorgerechtsänderung beantragt und dann auch noch einen Richter findet, der so sehr von der Verfassungswidrigkeit des Schandparagraphen überzeugt ist, daß er tatsächlich das BVerfG anruft - in allen anderen Fällen müsste der Sorgeberechtigte gegen sich selbst klagen - ich wage mal zu bezweifeln, daß das ein Gericht annimmt...

    Gruß
    Hickhack

  • in allen anderen Fällen müsste der Sorgeberechtigte gegen sich selbst klagen - ich wage mal zu bezweifeln, daß das ein Gericht annimmt...

    In der Klinik sagte man mir, dass es durchaus zu einen Rechtsstreit kommen könnte. Das Kind würde demnach einen Betreuer gestellt bekommen der es gegen seine Eltern vertritt. Nur ging es bis her um indizierte Behandlungen.
    Wie es in diesem Fall wäre konnten sie mir nicht sagen. Sieht so aus als wäre da wieder eine rechtliche Grauzone.

  • Wenns nicht so traurig wär, müsst man glatt lachen. Aber konsequent ist das schon: Warum sollte man für eine Leistung, die viel mehr Zeit in Anspruch nimmt, nicht auch mehr verlangen?

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

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