Hat irgend jemand schon etwas von diesem Urteil gehört?

  • The Raw Story | Germany fines circumciser for initiation of 7 boys

    Zitat

    Germany fines circumciser for initiation of 7 boys

    Zitat

    dpa German Press Agency
    Published: Tuesday October 17, 2006
    Dusseldorf- A 77-year-old Turkish national who performed ritual circumcisions on seven boys was convicted Tuesday in Germany of causing dangerous bodily harm and fined 2,100 euros. Prosecutors told the state court in Dusseldorf that circumcision was only allowed in Germany for medical reasons and could only be performed by surgeons. Traditional Turkish Muslims practise circumcision on boys aged 6 to 11 as a manhood initiation ritual.

    The accused did not attend the trial, a re-hearing in an appeal court, two years after he had been fined the same amount.

    At the original trial, the accused agreed he had performed the circumcisions at the request of parents in several cities. Police who seized the surgical instruments at his home described them as dirty and university scientists said he did not follow hygiene rules.

    © 2006 dpa German Press Agency

  • Ich komme mir gerade beschämt vor, noch nicht selbst darüber gestolpert zu sein.

    Seltsam dass sich damals nicht schon viele gefunden haben die diesen Menschen in Schutz nahm.

  • Das ist ja fast sensationell. Also alles gar nicht so neu, wie uns manche glauben machen möchten. :thumbup:

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Ich war auch eben sehr erstaunt. Seltsam, das man immer nur das köllner Urteil erwähnt.
    Es liegt also schon ein Urteil vor, das vor 6 Jahren erlassen wurde.

    Scheinbar wird es von allen Gerichten ignoriert.

  • Scheinbar wird es von allen Gerichten ignoriert.

    Nicht nur das. Man sieht, dass an nichts hängt, dass das Kölner Urteil plötzlich diese Ausmaße angenommen hat. Das hätte vor 6 Jahren schon passieren können, tat es aber nicht.... warum nur?

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Noch vor einigen Jahren überwog bei diesen Themen eher eine Haltung des naiven Bestaunens solcher "exotischen Bräuche".
    Inzwischen sind wir alle näher zusammengerückt. Ernsthafte Bestrebungen, eine gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund z. B. am Bildungssystem zu ermöglichen und auch einzufordern, gibts auch noch nicht so lange.
    "Was die da mit ihren Bälgern so machen, geht mich ja nichts an!", so eine Haltung kann in einem kleinen, dicht besiedelten Land keine Dauerlösung sein.

  • Vielleicht lag es daran, dass der Verurteilte damals kein Arzt war, und somit nicht grundsätzlich die Beschneidung in Frage gestellt wurde, sondern "nur" das Ausführen des Eingriff zu Hause durch einen Nichtmediziner? Im Gegensatz zum Kölner Urteil...

  • susanna

    Susanna hat m.E. recht. Vor Gericht werden ja auch " subjektive Entschuldigungsgründe" geprüft (Täterstrafrecht, nicht Tatstrafrecht). Die Akzeptanz von " exotischen Bräuchen" unterliegt ja einer historischen Entwicklung. Vor Jahren wurden " Ehrenmorde" ja noch " rechtfertigend" betrachtet. In Sizilien wurde bis vor einigen Jahren noch jeder gehörnte Ehemann freigesprochen, der seine Ehefrau und deren Liebhaber erschoss, wenn er sie in flagranti erwischte. Heute jedoch nicht mehr,:)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • "Ehrenmorde" - Heute jedoch nicht mehr

    Wer sagt es denn? Es gibt doch noch einen Fortschritt. Gute Chancen, dass eines Tages auch die Beschneidung von Kindern unter Strafe gestellt wird.

    Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
    Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)

  • Vielleicht spielt noch dies eine nicht ganz unwichtige Rolle: Die Gefühle von Männern werden endlich auch einmal ernst genommen. Neulich gabs einen Prozess um häusliche Gewalt mit Verurteilung - dabei war das Opfer ein Mann!
    Und wenn es zu Aulandseinsätzen der Bundeswehr kommt, schwingt auch kaum einer mehr fröhlich die Fahne. Sondern alle bangen, das nur ja nichts passieren möge, und jeder "Gefallene" wird öffentlich mit großem Kummer registriert (glücklicherweise anders als in den USA, da gibts ja immer noch "Helden") - das nenn ich zivilisatorischen Fortschritt!

  • Nicht zu früh freu!

    Zitat: Beschneidung und das deutsche Recht Historische, medizinische, psychologische und juristische Aspekte « TEKMAN POST


    "Doch weit gefehlt, wer nun gedacht hätte, das Gericht hätte Bedenken gegen die Beschneidung an sich gehabt! Grundsätzlich war es nämlich der Auffassung, dass der operative Eingriff nach den Grundsätzen der rechtfertigenden Einwilligung gem. § 228 StGB gerechtfertigt sei, wenn der Verletzte oder, wie hier im Falle unmündiger Kinder, der gesetzliche Vertreter eingewilligt hätte. Auch das Fehlen einer behördlichen Erlaubnis wurde für unschädlich angesehen. Allerdings handelte es sich bei diesen Erwägungen um obiter dicta, denn es kam letztlich nicht darauf an. Woran das Gericht Anstoß nahm, war lediglich der „verdreckte” Zustand des Besteckkastens („Arztkoffer”), in dem „sich diverse dort
    nicht hineingehörende Gegenstände wie Bahncard und Reiseunterlagen”40 befanden. In Kenntnis dieses Hygienezustandes hätten aber die Kindseltern, wovon das Gericht „zwanglos und als selbstverständlich”41 vermeinte ausgehen zu dürfen, von einer Beauftragung des Angeklagten Abstand genommen. Damit litten die erteilten Einwilligungen aber unter wesentlichen und durchgreifenden Willensmängeln und waren somit unwirksam.
    Mit anderen Worten: Hätte der Beschneider sein Besteck geputzt und Bahncard wie Reiseunterlagen nicht im Besteckkasten, sondern anderorts aufbewahrt, hätte das erkennende Gericht nichts gegen die Beschneidungen einzuwenden gehabt. So kann man das Urteil eigentlich nur als Mahnung lesen, beim Beschneiden besser auf die Hygiene zu achten."

    (Gefunden nach google Suche)

  • Eine Freundin von mir hat das Aktenzeichen des Urteils herausbekommen - da es aber nicht veröffentlicht wurde, könnt wohl nur ein Jurist es anfordern:

    Das Aktenzeichen lautet: 41Ds60Jf3518/00

  • Eine Freundin von mir hat das Aktenzeichen des Urteils herausbekommen - da es aber nicht veröffentlicht wurde, könnt wohl nur ein Jurist es anfordern:

    Das Aktenzeichen lautet: 41Ds60Jf3518/00


    Mittlerweile ist das Urteil öffentlich. Der Richter hatte seine Mühe mit dem Angeklagten...


    (Hervorhebungen und Textauslassungen von mir)


    Ein bildungsferner, gebrechlicher und bewaffneter Beschneider mit Bahncard! Hoffentlich ein einmaliger Fall...


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duess…l_20041117.html

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • strafverschärfend?

    Im Urteil steht in der Tat "scharfschärfend". Schöne Freud'sche Fehlleistung. 8)

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

  • "... kann ihm nach über 30 Jahren Aufenthalt in Deutschland nicht verborgen geblieben sein, in welchem Maße hier Anforderungen an die Voraussetzungen, unter denen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ausnahmsweise rechtmäßig sind, gestellt werden."

    Das Gericht geht hier also davon aus das Eltern an dem Pipiman ihrer Jungen rumschnippeln dürfen. Vorausgesetzt der Schnippler hat einen gut aufgeräumten "Arztkoffer" und seine Bahncard irgendwo anders untergebracht. Zusätzlich sollte er nach deutschem Recht ausgebildeter Beschneider sein... Beim Kölner Urteil war mehr als interessant das es sich um einen Arzt gehandelt hat, der in Deutschland auch praktizieren darf...

  • ...im Kölner Urteil war mehr als interessant das es sich um einen Arzt gehandelt hat, der in Deutschland auch praktizieren darf...

    Nein, lässt sich natürlich nicht vergleichen. War auch nicht von mir intendiert.

    Zwei Dinge finde ich an dem Urteil bemerkenswert. Zum einen, welche Art von rituellen Beschneidern (zumindes damals) in der Türkei "anerkannt" waren und dem türkische Eltern vertraut haben (hoffentlich hat sich wenigstens das mittlerweile geändert) und zum zweiten, dass es zumindest für die Staatsanwanwaltschaft nicht so klar war, dass Nicht- Ärzte beschneiden dürfen. Dadurch wird die Behauptung, dass bis zum Kölner Urteil alles selbstverständlich erlaubt war, doch deutlich eingeschränkt.

    "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.

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