Die taz mal wieder mit Scheuklappen und einem dicken Brett vor dem Kopf.
Christian Rath, "Rechtspolitischer Korrespondent" labert Dummquatsch.
ZitatMan muss es so klar sagen: Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich völlig überflüssig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.
Pustekuchen!
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt es nur für Erwachsene und für Mädchen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
Einen Kommentar dort zu schreiben erübrigt sich wohl. Bei der taz sitzt der Löschprügel locker.