Posts by Paule89DE
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Also die meisten Mails an die Verschieden Justizstellen der Länder sind zurückgekommen auch direkt an die Senatskammer Berlin. (angeforderte MDN Zustellbenachrichtigung)
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An: Info ÄKHH
Betreff: Bitte um Prüfung: Aufklärungs- und Indikationsstandards bei Beschneidung Minderjähriger
Gesendet: Sonntag, 23. November 2025 11:04:34 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien
wurde am Freitag, 28. November 2025 14:01:21 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien ungelesen gelöscht.Allerdings hat die Stelle in Hamburg es an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz weitergeleitet. Hier die Antwort:
QuoteDisplay MoreSehr geehrter Herr Rxxxx,
Ihr Schreiben vom 23. November 2025, das die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz in Hamburg an uns weitergeleitet hat, wurde mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorgelegt.
Die von Ihnen angeregte Normenkontrolle hätte nach hiesiger Einschätzung keine Aussicht auf Erfolg, da von der Vereinbarkeit von § 1631 b BGB mit dem Grundgesetz und internationalem Recht ausgegangen wird. Insofern ist derzeit kein Ihrer Anregung entsprechendes Vorgehen beabsichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau Gxxxx
______________________________________________________
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Referat II B - Zivilrecht
Salzburger Straße 21-25, D - 10825 Berlin
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Danke,
Ja genau das stelle ich mir eigentlich immer vor.
Ich bin zuversichtlich das ich dranbleibe. Aber meinst du wirklich das man es nach dem restoren mit der Zeit einfach vergisst? Zumindest unterbewusst.
Auch wenn man weiß das man eigentlich nicht mehr so aussieht.Naja, wenigstens hättest du es nicht jeden Tag so vor Augen, wenn du es schaffst sie komplett oder fast komplett wiederherzustellen. Es wäre nicht bei jedem Toilettengang so präsent. Ich denke auch das macht mental was mit dir, wenn du dir das zurückholst. Und selbst wenn du nur einen Zentimeter restoren kannst, dann ist es ja doch ein besseres Gefühl beim Masturbieren und Sex. 😉
Wir können die Vergangenheit nicht ändern, aber die Zukunft schon. Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt, auch wenn er lang sein mag.
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Stell dir vor, wie es wehre, wenn alles wieder normal ist. Du hast deine Vorhaut, hast normal masturbieren und deine Eichel ist wieder empfindlich. Ein Punkt, an dem du endlich mit der Vergangenheit abschließen kannst. Ein Punkt, an dem es dich nicht jeden Tag erinnert, was passierte.
Das kann Realität werden, wenn du deinen Frust über die Situation in Tatendrang verwandelst. Über die Monate und Jahre immer mehr Resultate siehst. Schau beim Pinkeln immer runter: Das muss nicht so bleiben, du hast es in der Hand.
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*hebt die hand* ich wäre einer mit überlanger Vorhaut. Es gibt Dates, die das optisch nicht gut finden, beim sex hats nie gestört.
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Also, die Dame behauptet, das Sie die Pelle ein Ekel vor hat. Sie ist die erste Frau nach 35 Jahren Sex, Die die Pelle im ihre Vagina spürt und das törnt Sie dermaßen ab. Sie möchte mit die pure Eichel in sich spüren. Und der Clou an der Sache ist zudem,
Unbeschnitten mit Gummi
Beschnitten natürlich ohne y Gummi
Oral Sex gibt es auch keinen, da Unbeschnitten.
Angeblich liebt Sie Oralsex, aber auch nur wenn man dann auch zum b Höhepunkt kommt, was bei mir nicht so einfach ist.Meine Ärztin rät davon ab, wegen des Diabetes und Komplikationen und das nicht durch meine innere Überzeugung im Raum steht.
Die Dame hat bereits 3 Männer inklusive ihren Ehemann dazu gebracht.
Eigentlich haben wir auch mehr eine Fick Freundschaft mit Option auf mehr. Aber derzeit weniger🚩😨 Renn!
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Naja das klingt schon... verdächtig, sie scheint es nicht als "liebe fürs leben" zu sehen. Aber direkt zur trennung, soweit würde ich nicht gehen. Sicher liegt dir ja an ihr, sonst würdest du das nicht in Betracht ziehen. Eine Beziehung hat immer mit Kompromissen zu tun. Vielleicht reicht es ihr ja, wenns beschnitten aussieht oder sex... etwas "robuster" wird. Ich meine die meiste zeit ist der ja sicher in der unterhose verstaut. Und so ein ring ist schnell angelegt.
Mit dem hygieneargument... waschen. Es zwingt dich auch keiner mit Vorhaut zu pinkeln. Vorhaut hinten, dann lagert sich auch nichts ab. 😅 ich mach das auch manchmal im Wald ... kein Tropfen bleibt hängen und man kann schön weit peiseln.
Sie würde sich auch nicht sie Schamlippen abschneiden lassen, weil du das schick findest, oder?
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Schau mal hier Gedankenspiel
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https://www.amazon.de/Anal-Relax-Fluid-schmerzfreien-Spass/dp/B08CXGJ15P
Du könntest es "einwirken" lassen, abspülen und hast dann etwas weniger Empfindung, falls das Thema ist.
Ich hab aber auch noch ne frage an dich: Du kennst sie ein paar Monate, aber selbst mit einer OP müsste das erst monatelang verheilen, dauert ein halbes Jahr bis das Eichelempfinden abstumpft... bist du dir sicher, dass sie nach einem Jahr überhaupt noch da wäre? Oder eher schon längst wegen "schlechtem sex" abgehauen und du bleibst verstümmelt zurück?
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Wenn ein Mensch dich nicht akzeptiert wie du bist, ist es der falsche. Das ist einfach oberflächlich.
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Nun etwas, was die meisten nicht hören wollen: nichts ist für immer. Alles hat seine zeit. Eine. Start und Endpunkt. Auch die allermeisten Beziehungen. Man sollte sich keinen permanenten Schaden zufügen für jemanden. Vielleicht hast du nach einer Beschneidung keinen Spaß mehr an sex oder die nächste Freundin steht auf unbeschnittene...
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Wie groß dann die Liebe sein, wenn deine Partnerin auf eine Genitalverstümmeltlung besteht?
Ich würde folgendes vorschlagen. Zum einen immer gründlich waschen und damit auch zeigen, das es nicht unangenehm riechen muss und auch sauber ist. Zum anderen findet sich Sexspielzeug, welches man hinter die Eichel macht und die vorhaut zurückhält. und das wäre doch ein guter Kompromiss: vor der sexuellen Begegnung nochmal waschen, ein gummiring ran und es sieht aus wie beschnitten. Oft sind sowas vorurteile. Ich bin auch der Überzeugung, das liebe wenig mit vorhäuten zu tun hat.
Ich würde selbst, einen unbeschnittenen bevorzugen, einfach weil ich gerne blase und da eine empfindliche Eichel einen gefühlvollen sex ermöglicht und kein rabiates gerammel. Das heißt aber nicht, das ich keinen beschnittenen daten würde. Eine Beziehung geht immer mit Kompromissen einher. Und kein mensch ist wie der andere. Auch was Empfindungen angeht.
Also nein, meiner Meinung nach sollte man weder für eine Religion noch für einen Partner*in sich verstümmeln lassen. Kein ohrläppchen, kein finger und schon garkeine vorhaut.
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😅 ich finde den Gedanken beim Sex kopfrechnen zu müssen merkwürdig.
Jagut so wie das klingt, für mich wärs nichts. Hauptsache ist aber ja, dass es dir damit gutgeht und du zufrieden bist. Und es ist allemal besser als eine chronische Entzündung. Gefühl scheint bei dir ja ohnehin reichlich vorhanden zu sein 😉 Das mit dem Gel ist bestimmt eine gute Idee, dass sie nicht austrocknet. Danke für deine Offenheit 🙂👍
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§ 1631d BGB steht nicht über dem Grundgesetz. Es gibt deutliche verfassungsrechtliche Zweifel, ob der Paragraph mit den Grundrechten des Kindes vereinbar ist – insbesondere mit Art. 2 Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit), Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 4 GG (Religionsfreiheit des Kindes).
Da der Eingriff irreversibel ist, keinen medizinischen Nutzen hat und Risiken birgt, stellen Fachverbände und Ethiker infrage, ob er überhaupt mit dem Kindeswohl vereinbar sein kann.
QuoteBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Bis heute wurde § 1631d BGB jedoch nicht vom Bundesverfassungsgericht geprüft, weil kein Betroffener ein entsprechendes Verfahren bis nach Karlsruhe getragen hat.
Eine abstrakte Normenkontrolle könnte nur beantragt werden von:
✅ der Bundesregierung,
✅ einer Landesregierung oder
✅ einem Viertel der Mitglieder des Bundestages.Deshalb habe ich die Berliner Senatsverwaltung für Justiz kontaktiert und um Prüfung gebeten.
QuoteDisplay MoreSehr geehrte Damen und Herren,
als Bürger wende ich mich mit der Bitte an Sie, die Verfassungsmäßigkeit von § 1631d BGB – der Erlaubnis nicht-medizinisch indizierter Beschneidungen minderjähriger Jungen – prüfen zu lassen und zu erwägen, ob eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Betracht gezogen werden kann.
Nach meiner Auffassung bestehen erhebliche Zweifel, ob der genannte Paragraph mit mehreren Grundrechten des Kindes vereinbar ist. Diese Zweifel ergeben sich nicht aus religiösen oder kulturellen Motiven, sondern aus der verfassungsrechtlichen Stellung des Kindes als eigenständigem Grundrechtsträger.
1. Eingriff in Art. 2 Abs. 2 GG – Recht auf körperliche Unversehrtheit
Die Beschneidung ohne medizinische Indikation ist ein irreversibler körperlicher Eingriff, der:
- gesundes, funktionelles Gewebe entfernt,
- Nervenendigungen zerstört,
- Schmerzen, Komplikationen und körperliche Folgeschäden verursachen kann.
Irreversible körperliche Eingriffe ohne therapeutischen Nutzen gelten nach medizinischem Grundverständnis als Körperverletzung. Die Behauptung „Geringfügigkeit“ erscheint angesichts dokumentierter Risiken und funktioneller Verluste fachlich zweifelhaft.
Ein Eingriff ohne Nutzen, aber mit Risiko, ist verfassungsrechtlich nur schwer als verhältnismäßig zu rechtfertigen.
2. Art. 4 GG – Religionsfreiheit des Kindes
Nicht nur Eltern, sondern auch das Kind besitzt Religionsfreiheit. Diese Freiheit umfasst:
- das Recht, später eine Religion zu wählen,
- das Recht, keine Religion anzunehmen,
- die Freiheit, religionsbezogene Symbole oder Rituale abzulehnen.
Ein irreversibler körperlicher Eingriff zur Erfüllung fremder religiöser Erwartungen berührt diese Freiheit schwerwiegend. Religion ist reversibel – der Körper nicht. Damit spricht viel dafür, dass die Religionsfreiheit des Kindes höher zu gewichten ist als die religiöse Motivation Dritter.
3. Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürde
Der Mensch darf niemals zum Objekt fremder Zwecke werden. Wenn ein Kind einen dauerhaft körperverändernden Eingriff erdulden muss, ohne eigene Einwilligungsfähigkeit und ohne medizinischen Nutzen, stellt sich die Frage, ob es nicht zum Mittel religiöser oder sozialer Erwartungen gemacht wird, statt als eigenständige Person geschützt zu werden.
Die Menschenwürde ist nicht abwägbar – sie bildet eine absolute Grenze.
4. Art. 6 Abs. 2 GG – Grenzen des Elternrechts
Elternrecht gilt nur innerhalb des Kindeswohls. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach klargestellt, dass Elternrecht endet, wo körperliche Integrität und Grundrechte des Kindes verletzt werden.
Ein Eingriff, der:
- irreversibel ist,
- keinen Nutzen bietet,
- Risiken birgt,
- funktionelle Verluste verursacht,
kann nach objektivem Maßstab nicht eindeutig dem Kindeswohl dienen. Eine „Ersatz-Einwilligung“ für irreversible, nicht-therapeutische Eingriffe ist verfassungsrechtlich äußerst fragwürdig.
5. Fehlende medizinische Indikation als entscheidender Faktor
Die medizinische Ethik folgt dem Prinzip:
Wenn ein nicht einwilligungsfähiges Kind einem Eingriff ausgesetzt wird, der:
- keinen gesundheitlichen Vorteil hat,
- aber Schmerzen, Risiken und dauerhafte Folgen erzeugt,
dann fällt die Verhältnismäßigkeitsprüfung nahezu zwangsläufig zulasten des Eingriffs aus.
Mehrere kinderärztliche Fachgesellschaften in Deutschland haben dies bereits öffentlich kritisch bewertet.
6. Internationale Verpflichtungen (UN-Kinderrechtskonvention)
Deutschland ist verpflichtet, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen und es vor körperlichen Eingriffen zu schützen, die nicht seinem eigenen Interesse dienen. Dies wurde in Stellungnahmen europäischer Kinderrechtsgremien mehrfach unterstrichen.
7. Ergebnis
Aus den genannten Gründen halte ich es für verfassungsrechtlich geboten, die Vereinbarkeit von § 1631d BGB mit den Grundrechten des Kindes durch das Bundesverfassungsgericht klären zu lassen.
Ich bitte daher die Landesregierung Berlin höflich zu prüfen:
- ob angesichts der dargestellten Grundrechtskonflikte ein verfassungsrechtlicher Klärungsbedarf besteht,
- ob eine abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG in Betracht kommt.
Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung.
Für Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen
Paul R.
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Ein direktes Verbot der nicht-medizinischen Beschneidung lässt sich nicht über Behörden erreichen, weil solche Entscheidungen ausschließlich beim Gesetzgeber bzw. im Rahmen einer verfassungsgerichtlichen Prüfung liegen.
Was allerdings möglich und sinnvoll sein könnte: die Ärztekammern auf die Problematik aufmerksam zu machen – insbesondere im Hinblick auf Kindeswohl, körperliche Unversehrtheit und die fehlende medizinische Indikation.
Ärztekammern können zwar keine Gesetze ändern, aber sie prägen Leitlinien, Stellungnahmen und die ärztliche Fortbildung. Dadurch lässt sich die Sensibilität bei Ärztinnen und Ärzten erhöhen – vor allem bei Eingriffen, die irreversibel sind und dokumentierte Risiken und Komplikationen mit sich bringen.
Wer ebenfalls schreiben möchte, findet hier die offiziellen Kontaktstellen der Ärztekammern:
Bundesland / Institution Kammername Ort E-Mail / Hinweis Gesamt-Bund Bundesärztekammer (BÄK) Berlin [email protected] (z. B.) (Versicherungsmakler Sven Hennig) Baden-Württemberg Landesärztekammer Baden‑Württemberg Stuttgart [email protected] (bvdh.de) Bayern Bayerische Landesärztekammer München [email protected] (bvdh.de) Berlin Ärztekammer Berlin Berlin [email protected] (Marburger Bund) Brandenburg Landesärztekammer Brandenburg Cottbus [email protected] (Marburger Bund) Bremen Ärztekammer Bremen Bremen [email protected] (Marburger Bund) Hamburg Ärztekammer Hamburg Hamburg [email protected] (Marburger Bund) Hessen Landesärztekammer Hessen Frankfurt am Main [email protected] (Marburger Bund) Mecklenburg-Vorpommern Ärztekammer Mecklenburg‑Vorpommern Rostock [email protected] (Marburger Bund) Niedersachsen Ärztekammer Niedersachsen Hannover [email protected] (Marburger Bund) Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Düsseldorf [email protected] (Marburger Bund) Westfalen-Lippe Ärztekammer Westfalen‑Lippe Münster [email protected] (Marburger Bund) Rheinland-Pfalz Landesärztekammer Rheinland‑Pfalz Mainz [email protected] (Marburger Bund) Saarland Ärztekammer des Saarlandes Saarbrücken [email protected] (Marburger Bund) Sachsen Sächsische Landesärztekammer Dresden [email protected] (info-slaek.aek-service.de) Sachsen-Anhalt Ärztekammer Sachsen‑Anhalt Magdeburg [email protected] (Marburger Bund) Schleswig-Holstein Ärztekammer Schleswig‑Holstein Bad Segeberg [email protected] (Marburger Bund) Thüringen Landesärztekammer Thüringen Jena [email protected] (Marburger Bund) Hier mein Schreiben, welches ich an alle gesendet habe:
QuoteDisplay MoreSehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit der Bitte an Sie, die Aufklärungspraxis und Indikationsstellung bei der Beschneidung minderjähriger Jungen neu zu bewerten.
Obwohl die nicht-therapeutische Beschneidung gemäß § 1631d BGB rechtlich zulässig ist, handelt es sich um einen irreversiblen operativen Eingriff, der ohne Einwilligungsfähigkeit des Kindes vorgenommen wird und wissenschaftlich belegte Risiken mit sich bringt.
1. Kindeswohl und fehlende Einwilligungsfähigkeit
Da Säuglinge und Kinder weder entscheidungs- noch einwilligungsfähig sind, wird ein dauerhafter Eingriff an einer Person vorgenommen, die keine selbstbestimmte Zustimmung geben kann und keinen unmittelbaren medizinischen Nutzen hat.
Internationale Positionen – u. a. aus Skandinavien – weisen darauf hin, dass nicht-therapeutische Beschneidungen in Konflikt mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung geraten können. Auch in Deutschland wurde im Rahmen der Debatten 2012 betont, dass das Kindeswohl oberste Priorität haben muss.
Aus ethischer Sicht stellt sich daher die Frage, ob bei irreversiblen Eingriffen ohne medizinische Indikation striktere Aufklärungs- und Dokumentationsstandards notwendig sind.
2. Medizinisch indizierte Beschneidungen – häufig vermeidbar
Bei der häufigsten medizinischen Begründung – der Phimose im Kindesalter – handelt es sich in den meisten Fällen um eine physiologische Entwicklungsphase, die sich bis zur Pubertät spontan zurückbildet.
Aktuelle Daten zeigen, dass konservative Therapien wie Dehnungsbehandlungen oder kortisonhaltige Salben in einem hohen Prozentsatz erfolgreich sind:
- Moreno et al., Journal of Pediatric Urology (2014) – berichtet Erfolgsraten von über 80 % für konservative Therapieansätze.
Leitlinien fordern, operative Maßnahmen erst nach Ausschöpfen konservativer Optionen zu erwägen. Dennoch berichten Eltern immer wieder, dass sie nicht über Alternativen aufgeklärt wurden, was rechtlich einen Aufklärungsfehler darstellen kann.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine zurückhaltende Indikationsstellung sowie eine verpflichtende Information über konservative Behandlungsoptionen sinnvoll.
3. Operative Risiken und funktionelle Auswirkungen
Mehrere etablierte Studien zeigen relevante Komplikationen wie Blutungen, Infektionen, Narbenbildung und Meatusstenosen:
- Weiss et al., The Lancet (2010)
- Krill et al., Urology (2011)
Darüber hinaus weisen peer-reviewte Veröffentlichungen auf Unterschiede in der genitalen Sensibilität hin:
- Bronselaer et al., BJU International (2013)
- Sorrells et al., BJU International (2007)
Die Schmerz- und Stressreaktion bei Säuglingen ist ebenfalls klar dokumentiert:
- Taddio et al., New England Journal of Medicine (1997)
Diese Daten unterstreichen die Notwendigkeit einer konsequenten Schmerztherapie und einer vollständigen Risikoaufklärung, einschließlich irreversibler Folgen.
4. Bitte um Prüfung
Vor diesem Hintergrund möchte ich höflich anregen zu prüfen,
1. ob bestehende Aufklärungsstandards bei nicht-therapeutischer Beschneidung Minderjähriger ausreichend sind,
2. ob eine verbindliche Dokumentation irreversibler Folgen, Schmerztherapie und alternativer Behandlungsmöglichkeiten empfohlen werden kann,
3. ob eine Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Indikationsstellung und konservativen Behandlung sinnvoll wäre.Ziel dieses Anliegens ist nicht die Infragestellung religiöser oder kultureller Hintergründe, sondern die Stärkung des Kindeswohls und eine informierte Entscheidungsgrundlage für Sorgeberechtigte.
5. Hinweise aus öffentlich zugänglichen Betroffenenberichten
Neben der wissenschaftlichen Literatur gibt es eine wachsende Zahl von Männern, die über langfristige körperliche und psychische Belastungen nach einer Beschneidung berichten. In öffentlich einsehbaren Austauschplattformen und Foren schildern Betroffene unter anderem:
- Sensibilitätsverlust oder verminderte sexuelle Empfindung,
- Spannungs- und Trockenheitsgefühle,
- Schmerzen bei Erektionen oder Narbenzug,
- Scham, Identitätskonflikte oder psychische Belastung,
- sowie den Wunsch nach rekonstruktiven Maßnahmen oder Dehnbehandlungen.
Ein Beispiel hierfür ist ein frei zugängliches Online-Forum (https://www.beschneidungsforum.de/forum/), in dem sich Betroffene ohne Registrierung austauschen können. Die Vielzahl der dort geschilderten Erfahrungen deutet darauf hin, dass Aufklärung über mögliche Langzeitfolgen nicht nur theoretisch, sondern praktisch bedeutsam ist, und dass der Bedarf an klarer Risiko- und Erwartungskommunikation möglicherweise unterschätzt wird.
Auch wenn es sich hierbei nicht um wissenschaftliche Studien handelt, zeigt die Fülle individueller Berichte, dass Beschneidung für einen Teil der Betroffenen mit erheblichen und dauerhaften Einschränkungen verbunden sein kann. Dies unterstreicht die Relevanz einer sorgfältigen Indikationsstellung und vollständigen Information vor dem Eingriff.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob zu diesem Themenbereich bereits Initiativen bestehen oder eine Befassung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Paul R.Anlage: Literatur- und Quellenhinweise
Weiss et al., The Lancet (2010): Systematische Auswertung internationaler Daten zu Komplikationsraten nach männlicher Beschneidung.
Krill et al., Urology (2011): Analyse von Komplikationen bei pädiatrischen Patienten nach Beschneidung.
Taddio et al., New England Journal of Medicine (1997): Untersuchung von Schmerz- und Stressreaktionen bei Neugeborenen während operativer Eingriffe.
Bronselaer et al., BJU International (2013): Studie zu Veränderungen der wahrgenommenen genitalen Sensibilität nach Beschneidung.
Sorrells et al., BJU International (2007): Messung von Sensitivitätsunterschieden an der Penishaut bei beschnittenen und unbeschnittenen Männern.
Moreno et al., Journal of Pediatric Urology (2014): Erfolgsraten konservativer Therapieansätze bei kindlicher Phimose.
American Academy of Pediatrics (AAP), Technical Report 2012 / Update 2018: Positionspapier zur männlichen Beschneidung mit Betonung umfassender Risikoaufklärung.
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Wie ist jetzt die Empfindung? Hat die Empfindsamkeit der Eichel dadurch nachgelassen und viel wichtiger: wie gehts dir damit? Bist du mit dem Ergebnis im großen und ganzen zufrieden?
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🙂👍 Ich persönlich finde es richtig was du gemacht hast. Es ist keine Planlose Verstümmelung gewesen, sondern du hast dich aus medizinischen Gründen zu diesem Weg entschlossen. Du hast mit bedacht gehandelt und es auch nicht leichtfertig getan. 4 Jahre ist ein langer Leidensweg und ich wünsche dir eine baldige Genesung und das du endlich schmerzfrei wirst. Und ich denke, du hast da gute Chancen.
Meine prognose ist, das deine Eichel empfindsam bleibt und auch die vorhaut den allergrößten teil der Empfindsamkeit behalten hat. Wenns verheilt ist, könntest du die Eichel sanft nachpflegen, das sie nicht trocken wird, wenn sie ein wenig frei liegt. Ich hab da gute Erfahrungen mit Olivenöl (nativ extra) gemacht. Dort eher was sanftes, die Eichel ist eigentlich eine schleimhaut und entsprechend empfindlich was manche dinge angeht.
Ich fände es toll, wenn du uns später nochmal ein Update gibst.
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Ganz ehrlich? Wenn das Erwachsene so haben wollen... ist ihr Körper. Is auch irgendwie sexuelle selbstbestimmung... ich frag mich wie es dem "opfer" geht... wollte er es wirklich so? Ist er jetz glücklich?
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Ich verstehe deinen Schritt. Und ob es richtig war, kannst nur du sagen. Wenn es keine Option gab und immer wieder Probleme macht, kann das Teilbeschneiden ja eine Lösung sein. Ständige Entzündungen sind ja auch problematisch fürs Empfinden. Wie gehts dir den nun? Noch genug gefühl da? Die Eichel noch zum großteil bedeckt?
(sorry wenn ich zu direkt bin, bin einfach neugierig)
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Vielen fehlt einfach das Verständnis, warum es so problematisch ist. Bei Männern ist das narrativ oft: dass irgendwie robust wären und zu empfindlich auf Krankheiten reagieren. Die Realität ist, dass Männer selten über ihre Probleme reden und du Suizidraten deswegen hoch sind.
Bald können wir schon froh sein, wenn wir nicht "Für die Demokratie" an der ukrainischen Front sterben müssen.
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Es war selbst unter dem Operationsmikroskop nicht möglich, die Arterie wieder zu verbinden ... nur der "Abfluss", die Vene haben sie verbunden. Es war alles zu klein... sie haben ein "compusite-graft" gemacht... im Grunde angenäht, ohne alle nerven oder Venen weiterzuverbinden. Sprich, das Teil bleibt taub. Kein toller Start ins Leben 😔