Öffentlicher Fahndungsaufruf wegen Verdacht der gefährlichen Körperverletzung
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Sollte der beschissene 1631d nicht genau davor schützen?
Wurde uns so was nicht iimer angedroht füf den Fall, dass Jungenverstümmelung nicht legalisiert würde? So what?
Jetzt hat man Jungen entrechtet und gleichzeitg fliegende Pfuscher!
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Die Botschaft "Beschneidung ist erlaubt" überstrahlt alles. Das kriegen die betreffenden Eltern gar nicht mit, dass die Erlaubnis an Bedinungen geknüpft ist.
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Allein der Ausdruck "unSACHGEMÄSSe" Beschneidung eines Säuglings erweckt bei mir Brechreiz.
Als ob diese Schweinerei jemals sachgemäß sein könnte! -
"sachgemäß" trifft es doch sehr gut. Jungen sind eine Sache, von der man einfach ein Stück abschneiden darf.
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Das überhaupt die Eltern Mut haben den Beschneider bei der Polizei anzuzeigen? Normalerweise wäre das eine Körperverletzung wenn in Deutschland die Beschneidung verboten wäre. Und die Eltern mit Ihrer Einwillung hätten sich somit auch strafbar gemacht.
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Die Frage ist doch, wie es überhaupt "fahrlässige" KV sein kann. Die KV war ja beabsichtigt, und wenn die Bedingungen des 1631 nicht eingehalten wurden - war es gefährliche Körperverletzung. Ein Angriff mit einem Messer. Auf ein völlig wehrloses Baby.
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Zitat
Rheinbrohl. Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann, der am 10.10.2018 in Rheinbrohl eine unsachgemäße Beschneidung bei einem Säugling durchgeführt haben soll, wird zurückgenommen. Ein Tatverdächtiger konnte ermittelt werden.
https://www.blick-aktuell.de/Nachrichten/Po…ter-409813.html
http://web.archive.org/web/2019083119…rperverletzung/
Auch ein "angeblicher Arzt"
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