Oberlandesgericht Hamm: Folgen einer strafbaren Beschneidung müssen aufgeklärt werden

  • Irgendwie hat das wieder was von Doppelmoral. Die Spätfolgen dürften sich nicht groß unterscheiden ob ein Kind unter 6 Monaten oder mit 6 Jahren beschnitten wird. Aber gut, ich glaube die Gerichte waren da immer schon weniger ein Problem im Gegensatz zum Bundestag.

  • Ja, es ist absurd. Hätte die Mutter eingewilligt, wäre dasselbe Kind genauso und mit denselben Folgen beschnitten worden, der Gesetzgeber will aber, daß man in diesem Fall weggesehen hätte.

  • Der Hammer aus Hamm

    Zitat

    Es sei in kindgerechter Weise zu versuchen, mit dem Kind Einvernehmen herzustellen.

    Sprich: Das Kind soll gefälligst mit dem Intellekt des Erwachsenen verbal überwältigt werden.
    Wie weltfremd können Richter eigentlich sein? "Kriegst 'n Pumuckel, wenn du es machen lässt"? "Den wolltest du doch schon immer haben!" "Oder lieber ein geiles Video-Spiel?"
    Kinder zu korrumpieren ist das schlimmste, was man machen kann - hinterher haben sie das Gefühl, ihre Seele verkauft zu haben.

    Bei jeglichen sexuellen Handlungen zwischen einem Erwachsenen und einer Dreizehnjährigen wird - selbst wenn sie sagt, es sei einvernehmlich gewesen - regelmäßig gesagt, es war aber tatsächlich nicht einvernehmlich, weil sie noch nicht die Reife hatte einzuwilligen - richtig!

    Wie soll ein SECHSJÄHRIGER die Reife und das Urteilsvermögen haben die Folgen einer solche Amputation abzuschätzen, der wird doch vom erwachsenen Vater einfach "über den Tisch gezogen", reingelegt, das ist doch nicht ansatzweise auf Augenhöhe, der kann dem Jungen doch das blaue vom Himmel erzählen. Lachhaft!

    Zitat

    Auch wenn der Angeklagte zu keiner Zeit sorgeberechtigt gewesen sei, habe er doch ein solches Gespräch mit dem Kind vor der Durchführung der Beschneidung führen müssen.

    Er hätte die Körperverletzung unterlassen müssen, das ist der Punkt. Sonst nichts.

    Was hat das Opfer davon, wenn der ihm körperliche weit überlegene Gewalttäter vor der Tat sagt: "Du, ich hab' jetzt Lusten, dir ein paar reinzuhauen, ist doch OK, ja? Siehst doch ein, gell?
    Ist das neuerdings strafmildernd?

    Zitat

    Ob und gegebenenfalls inwieweit ein solches Gespräch stattgefunden habe, sei im Rahmen der Strafzumessung im Zusammenhang mit der Frage eines kindgerechten Umgangs mit dem geschädigten Kind von Bedeutung.

    Warum? Was würde das ändern? Ein Sechsjähriger ist einem Erwachsenen in keiner Weise gewachsen!
    Hinterher fühlt sich der Junge nur noch korrumpiert und "verbogen".

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    ließ der Angeklagte seinen seinerzeit 6 Jahre alten Sohn .... gegen den Willen des Kindes in einem Beschneidungszentrum in Essen beschneiden.

    Zitat

    Es sei in kindgerechter Weise zu versuchen, mit dem Kind Einvernehmen herzustellen.

    Ich lese da: GEHIRNWÄSCHE. Gerichtlich angeordnete GEHIRNWÄSCHE.

    Das Kind will nicht, und soll nach Auffassung des Gerichts so lange von einem ihm intellektuell und rhetorisch weit überlegenen Erwachsenen bearbeitet werden, bis es nicht mehr weiß, wo ihm der Kopf steht und es zu allem ja und Amen sagt. Widerlich!

    Was soll der Vater dem Kleinen denn sagen? Z.B.:

    "Das muss sein, sonst wirst du kein richtiger Mann?" - völliger Blödsinn, aber das ist offenbar die Standardargumentation. Für einen Sechsjährigen natürlich eine höchst erschreckende Perspektive, denn der will so natürlich schnell wie möglich ein Mann werden.

    Oder: "Mir hat das auch nicht geschadet" (Ich hatte aber auch nie Sex mit unreduzierten Genitalien, also keine Vergleichsmöglichkeit, aber das muss ich dem Kleinen ja nicht sagen)

    "Das muss sein, sonst bekommst du später Peniskrebs und stirbst qualvoll?" *Brech*

    Wie soll ein sechsjähriges Bübchen gegen diesen Bullshit an-argumentieren? NULL CHANCE.

    Was wäre ein so durch Psycho-Terror herbeigeführtes "Pseudo-Einvernehmen" wert? Und warum sollte sich das strafmildernd auswirken?

    Was für Zeiten, was für Richter!

    Und das ist typisch: das KONKRETE, wie der Vater das "Einvernehmen" "herstellen" soll, das lässt das Gericht offen. Weil - dann wird es übel!
    Und dann wird die Absurdität dieses "Einvernehmens" unübersehbar.

    There is no skin like foreskin

  • hat das Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig das Ausmaß der konkreten Verletzung und die Auswirkungen der Tat auf das geschädigte Kind aufzuklären."

    Darf das Tatgericht darüber aufklären? Oder wird das ein Gutachter oder Sachverständiger machen müssen/dürfen? Wer wird das sein...ein Urologe? Wird da mal wieder ein Bock zum Gärtner gemacht?

    Wird es am Ende keine Strafzumessung geben...weil die konkrete Verletzung keine Auswirkung hat? Laut irgendeinem beschneidungsaffinen Gutachter?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • "Wird ein Angeklagter nach einer rechtswidrigen Beschneidung eines Kindes wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt, hat das Tatgericht im Rahmen der Strafzumessung regelmäßig das Ausmaß der konkreten Verletzung und die Auswirkungen der Tat auf das geschädigte Kind aufzuklären."

    Ja, es ist absurd. Hätte die Mutter eingewilligt, wäre dasselbe Kind genauso und mit denselben Folgen beschnitten worden, der Gesetzgeber will aber, daß man in diesem Fall weggesehen hätte.

    Das ist genau der springende Punkt. Einer nach §1631d legale Genitalverstümmelung dient lt. Gesetzgeber dem Wohl des Kindes, der Verlust an sensiblem Genitalgewebe und die Desensibilisierung der Eichel ist demnach an sich nichts Schlimmes. Der Gesetzgeber hat sich auf die mit ihrer Meinung gegen alle europäischen Kinderärzteorganisationen stehende US-Organisation AAP gestützt (die diese "just in time" geliefert hatte), wonach die Vorteile einer Jungenverstümmelung die Nachteile überwiegen würden.
    Der Jungen kann sich also eigentlich nicht beschweren, ihm ist eine Wohltat widerfahren. (Ironie)
    Ein Staatsanwalt kann nur geltend machen, dass die Verstümmelung in diesem konkreten Fall ein Schaden auftrat, weil sie stattfand, ohne dass der entgegenstehende Wille des Kindes berücksichtigt. Letzteres heißt aber lt. Gesetzgeber nicht, dass dem Willen des Kindes zu entsprechen wäre, sondern genau das Gegenteil. Dass das Kind so lange bearbeitet wird, bis es die Verteidigung seines Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aufgibt.

    Leute, macht euch nichts vor: Bei dem ganzen Prozess geht es in Wahrheit nicht um Kinderrechte, sondern ausschließlich um "Frauenrechte". Hier ist die Mutter in ihrer Entscheidungskompetenz "beschnitten" worden, und damit ist sie in der heutigen politischen Lage das "eigentliche Opfer".
    Alles andere, das mit dem durch Psycho-Terror Pseudo-Einverständnis herbeiführen ist BULLSHIT.
    Das nützt dem Kind nichts, das kann sogar alles noch schlimmer machen.
    Und danach fragt KEIN SCHWEIN, wenn beide Elternteile zustimmen. Das juckt keine Sau. Schon gar nicht den Staat in seinem Nachtwächteramt.
    Von Mädchen wollen wir gar nicht erst anfangen...

    Was hätte ein Oberlandesgericht gemacht, das ein Herz für Kinder hat?
    Den §1631d zu Überprüfung ans Bundesverfassungsgericht überwiesen.
    Sie sind durch den §1631d betroffen, weil sich ohne §1631d nach dem Kölner Urteil kein Arzt mehr gefunden hätte, der die Verstümmelung durchgeführt hätte. War ja strafbewehrt. Zumindest wäre die Tat stark erschwert gewesen.
    Und sie erfahren keine strafrechtliche Genugtuung, weil sich der §1631d jetzt in dem Prozess strafmildernd auswirkt. Denn der Verlust der Vorhaut darf ja lt. 1631d an sich nicht als Schaden angesehen werden.

    There is no skin like foreskin

  • An das BVerfG abgeben ging nicht, weil der Ausgang des Verfahrens von der Existenz von §1631d BGB völlig unabhängig ist. Er kommt hier überhaupt nicht zur Anwendung.

  • Doch, er ist zur Anwendung gekommen. Ohne ihn hätte die Genitalverstümmelung aller Wahrscheinlichkeit nicht stattgefunden. Und er beeinflusst das Verfahren erheblich, und zwar in strafmindernder Weise.

    Ich mache mir aber keine Illusionen, das BVerfG wird alle Register ziehen um sich vor dem Thema BGM zu drücken. Und da man weiß, welche Parteien die Richterstühle besetzt haben und wie diese Parteien im BT abgestimmt haben würden ggf. die Richter vermtl. "in Anbetracht der deutschen Geschichte" und "damit die (die Erwachsenen) sich hier willkommen fühlen!" so ähnlich verfahren wie beim §218a StGB. Widerrechtlich, aber dem Gesetzgeber freizustellen wie er meint, dass "das zu schützende Rechtsgut" "am besten" zu schützen sei. Z.B. durch eine "Beratungslösung" wobei muslimische und jüdische Organisationen diese "ergebnisoffene" Beratung sicher gerne übernehmen. D.h. Eltern gehen da hin, holen den Schein ab - und schnipp-schnapp. Wie seit x-tausend Jahren. Bzw. sogar noch die verschärfte Variante.

    Von daher ist es vielleicht ganz gut, dass das BVerfG wegen des gegen neun Artikel des GG verstoßende Gesetz nicht angerufen wird.

    Die Hoffnung, dass unser Land einmal Vorreiter und mal nicht Schlusslicht in Sachen Menschenrechte sein könnte habe ich weitgehend aufgegeben. Wahrscheinlich wird unser Land eher der letzte der Domino-Steine sein, der kippt.
    Egal, der Kampf geht weiter. Manchmal geschehen auch Wunder.

    There is no skin like foreskin

  • ...ist die Tat genauso wie ohne zu verurteilen.

    Eben nicht, du hast doch gerade selbst auf den Bezug zum1631d verlinkt:

    Zitat

    Ein Anlass zu derartigen Ausführungen ergibt sich auch aus der Regelung des § 1631d BGB, wonach der oder die sorgeberechtigten Elternteil(e) den beabsichtigten Eingriff mit dem Kind in einer seinem Alter und seinem Entwicklungsstand entsprechenden Art und Weise zu besprechen hat/haben.

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  • Das nimmt aber nur insofern auf §1631d BGB, als dass festgestellt wird, dass dieser Grundsatz auch unter §1631d BGB gelten würde und sagt, dass das dann ohne §1631d BGB erst recht zu gelten habe.

  • Zitat

    Der Angeklagte unterzeichnete eine Erklärung über die Einwilligung zur ambulanten Beschneidung des W und versicherte zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zustehe bzw. dass soweit eine weitere Peron sorgeberechtigt sein sollte, diese mit dem Eingriff einverstanden sei.

    Tippfehler in einem Urteil eines Oberlandesgerichts? Tss, tss...

    Und somit ist der schneidende Arzt aus dem Schneider?

    Es ist doch lachhaft, da kommt ein Erwachsener mit einem Kind (das nicht mal seines sein muss) zum Arzt, möchte gerne, dass dem von Kind was amputiert wird, und der Arzt gibt ihm einen Wisch, "hier unterschreiben sie mal" - mit dem Prozedere sind solchen Fällen Tür und Tor geöffnet.

    Es geht nicht um eine Wundversorgung, es geht nicht um das Schienen eines gebrochenen Arms, es geht um eine Operation, ja um eine Amputation!. Da müsste man erwarten, dass der Erwachsene mit amtlichen Dokumenten belegt, dass er der alleinige Sorgeberechtigte für das Kind ist, oder eine beglaubigte Vollmacht des weiteren Sorgeberechtigten vorlegen.
    Einfach so behaupten kann jeder, und der Schaden ist nicht wiedergutzumachen.
    Der Verstümmler gehört wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht angeklagt. Schließlich hat er ermöglicht, dass die Mutter um ihr Sorgerecht betrogen wurde.

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  • An das BVerfG abgeben ging nicht, weil der Ausgang des Verfahrens von der Existenz von §1631d BGB völlig unabhängig ist.

    Das ist doch eine Illusion. Der 1631d haut da voll rein. Wie soll ein Gericht feststellen, dass der Verlust der Vorhaut und die dauerhafte Trockenlegung und Desensibilisierung der Eichel in diesem Fall ein Schaden ist wenn der Gesetzgeber im 1631d normiert hat, dass im Regelfall das Gegenteil der Fall ist?
    Ob die Mutter zugestimmt hat, ändert an dem Schaden kein iota.

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  • Zitat von LG Essen

    Darüber hinaus fiel positiv ins Gewicht, dass er nicht beabsichtigte, seinen Sohn zu verletzen und ihm Schmerzen zuzufügen...

    Hä? Ein erwachsener Mann weiß nicht, dass ein Messer, wenn es durchs Fleisch schneidet verletzt? Und dass das immer mit Schmerzen verbunden ist?

    Zitat

    sondern es ihm allein darum ging, einen in der islamischen Gesellschaft üblichen Ritus durchzuführen

    Das ist strafmildernd? Ist der Rechtsstaat Bundesrepublik jetzt schon eine "islamische Gesellschaft"? Kommt jetzt doch wieder der "Kulturrabatt" für Körperverletzungen und Tötungsdelikte? Täter, die "lediglich ihre Ehre (oder die der Familie) wiederherstellen" wird es freuen!
    Erinnert stark an jene Frankfurter Richterin, die ob eines prügelnden Ehemannes eine "entlastende" Koran-Sure zitierte.

    Zitat

    Dabei war besonders bedeutsam, dass er so [durch sein Geständnis] seinen beiden Kindern die für diese belastende Aussage vor Gericht erspart hat.

    An der Tatsache der Genitalverstümmelung kann es doch wohl kaum Zweifel geben, müsste sich doch schon aus den Praxisunterlagen ergeben. Keine Mutter erstattet eine Anzeige, wenn sie nicht mit eigenen Augen gesehen hat, dass "da unten" was fehlt.

    Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das LG krampfhaft nach "Argumenten" für ein niedriges Strafmaß gesucht hat.

    BTW, das Gericht verlässt sich also bezüglich des Ablaufs auf die parteiische Aussage des Vaters? Ob das der Wahrheitsfindung dient?

    Positiv zu verbuchen ist allerdings, dass das OLG jener Kammer des LG Essen einen deftigen Rüffel verpasst hat:

    Zitat

    Die zulässige Revision hat in der Sache Erfolg.17Sie führt aufgrund der Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteils im Rechtsfolgenausspruch und in diesem Umfang zur Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen

    Das nennt man dann wohl "trial-and-error-Justiz" :P

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  • Es könnte sich um dieses "Beschneidungszentrum" handeln:

    Cerrah-Med Sünnet-Merkezi Beschneidungszentrum- NRW- Rhein-Ruhr -
    Essen

    Altendorferstr. 288
    45143 Essen

    Zitat

    Cerrah-Med ist ein ambulantes Zentrum für rituelle Beschneidungen


    Also erst gar kein "medizynisches" Feigenblatt. Ein echtes, "reines" Jungenverstümmelungszentrum.

    Der 1631d macht's möglich *Brech* :

    http://www.cerrah-med.de/de/beschneidung%20smartklamp%20methode.pdf

    http://www.cerrah-med.de/de/Ueber_uns_D…eschneidung.htm

    Zitat

    Beschneidung mit Smartklamp ©:

    Mit der neuen Methode namens Smartklamp ©, verläuft die Beschneidung nun noch sicherer, schneller und sanfter.

    Konventionelle Beschneidung:
    Natürlich können Sie sich auch für die herkömmliche konventionelle Art entscheiden.

    Laut Homepage bietet die Praxis zwei Methoden an: Eine »konventionelle« und eine, die als »sicherer, schneller und sanfter« beschrieben wird.

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  • Offenbar verstümmelt dort (u.a.?) ein gewisser Dr. Kandemir:

    Webwiki-Bewertung von "Cerrah-Med":

    Zitat

    ...Fazit nach der durchgeführten Beschneidung ist, dass während der Beschneidung unser Sohn sehr geschrien hat, obwohl er örtlich betäubt war.....
    Im Großen und Ganzen empfehle ich die Methode weiter, aber ein Spaziergang ist es für die mütterlichen Nerven nicht.

    Die Perversität des 1631d tritt offen zu Tage.
    Die mütterlichen Nerven sind ja auch das einzig wichtige!


    Zitat

    Leider müssen wir von Aliscamp abraten, weil die vorhaut nicht ausreichend entfernt werden kann. Mein Sohn hat heute fasst zwei Jahre später immer noch kein straffe Penis-haut, sodass die Eichel ein-wenig mit vorhaut verdeckt ist

    :rolleyes:


    Zitat

    Und auch als Mutter wenn einem die Tränen kommen, bekommt man Mut zugesprochen.

    Na, dann ist ja alles in Butter!


    https://www.webwiki.de/cerrah-med.de

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    Das Tor zum Islam ist ganz in Blau gehalten: In der Ecke steht eine Plastikwippe und auf der Garderoben-Ablage liegt die Junior-Ausgabe von Monopoly – Zeitvertreib für den Nachwuchs, der seit gut fünf Jahren jedes Wochenende den Vorraum des Beschneidungszentrums „Cerrah-Med“ an der Altendorfer Straße füllt. Bis zu 15 Jungen werden hier wöchentlich behandelt. Immer am Wochenende oder in Ferien, „damit die Kinder dafür nicht extra in der Schule fehlen“, erklärt Leiter Hulusi Kandemir.

    Zitat von 2012

    Vielleicht hat sich diese Frage auch schon bald erledigt. Dann nämlich, wenn eine mögliche Klage vor dem Bundesgerichtshof, wie sie zurzeit von muslimischen und jüdischen Verbänden geprüft wird, Erfolg hat. Darauf hofft auch Kandemir und will bis dahin nur medizinische Fälle behandeln, auf religiöse Beschneidungen aber, trotz unklarer Kontrollsituation, verzichten.

    Da wird immer gesagt, ein Verbot würde nichts bringen.
    Es hat was gebracht, bis am 12.12.2012 434 Kinderverräter... :cursing:

    https://www.derwesten.de/staedte/essen/…-id6859086.html

    There is no skin like foreskin

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