Nachfolgend die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid:
ZitatBevor der gerichtliche Mahnbescheid
beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende
Bedingungen erfüllt sein:
- Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
- Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.
- Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen:
[Blockierte Grafik: http://www.mahnung-online.de/bilder/pict55.gif] Erfolgreiche Forderungseintreibung- In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.
Quelle: http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm
