DRINGEND, Fragen zu Verjährung

  • Nachfolgend die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid:

    Zitat

    Bevor der gerichtliche Mahnbescheid
    beantragt wird, sollten bezüglich des vorgerichtlichen Mahnverfahrens folgende
    Bedingungen erfüllt sein:

    • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein.
    • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg.
    • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. Diesbezüglich können Sie den Ablauf eines typischen Mahnverfahrens auf folgender Seite nachlesen:
      [Blockierte Grafik: http://www.mahnung-online.de/bilder/pict55.gif] Erfolgreiche Forderungseintreibung
    • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen.


    Quelle: http://www.mahnung-online.de/mahnbescheid.htm

  • Mai 2003, da war ich fünf Jahe alt.

    Ich kenne jetzt deine Geschichte nicht, daher frage ich mal kurz hier nach. Was ist der Grund für das Schmerzensgeld ? Kunstfehler oder weil ohne Einwilligung beschnitten wurde?
    Bei einem Kunstfehler ist es nämlich so, dass die Verjährungszeit 3 Jahre ab dem Jahr des bekanntwerden des Kunstfehlers ( z.B. duch ein Gutachten oder duch Feststellung eines anderes Arztes ) beginnt zu laufen.
    Wann wurde festgestellt dass die Beschneidung fehlerhaft durchgeführt wurde?

  • Mit meinem Genital war alles in Ordnung, die Vorhaut war einfach nur alterstypisch noch mit der Eichel verklebt, sodass sie nicht zurückgezogen werden konnte. Ich hatte auch nie Beschwerden aufgrund dieser Tatsache, der Urologe meinte aber, bis zur Einschulung müsste das spätestens "behoben" sein. Also hat er meine Eltern zu ner radikalen Beschneidung gedrängt, die dann irgendwann nachgegeben haben.

    Die Erkenntnis, dass der Eingriff nie medizinisch Indiziert war, habe ich aber erst 2014 (durch Recherche) erlangt. Meine Eltern würden ohne meine Erkenntnis bis heute davon ausgehen, dass es medizinisch Notwendig war.


    Bezüglich des Mahnbescheides:


    • Die Forderung sollte durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein. (Bedingung erfülle ich)
    • Der Aufenthaltsort des Schuldners sollte bekannt sein, sonst hat die Zustellung eines Mahnbescheides keinen Erfolg. (Bedingung erfülle ich)
    • Der Schuldner sollte mindestens einmal unter Fristsetzung gemahnt und in Zahlungsverzug gesetzt worden sein. (Bedingung erfülle ich nicht. Wir haben bisher nie einen festen Betrag gefordert und dementsprechend auch nie auf Zahlungsverzug hingewiesen)
    • In der letzten Mahnung vor der Erwirkung des gerichtlichen Mahnverfahrens sollten Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen. (Bedingung erfülle ich)
  • Du kannst die Summe nur dann per Mahnbescheid geltend machen, wenn diese fällig ist. Bisher ist nicht einmal festgestellt ob deine Forderung überhaupt berechtigt ist. Sollte deine Klage Erfolg haben, legt die Summe das Gericht fest. Mit dem Urteil hast du dann einen Titel und brauchst den Mahnbescheid nicht. Der Mahnbescheid ist grundsätzlich nicht dafür geeignet ( und auch nicht vom Gesetzgeber vorgesehen ) irgendwelche Forderungen geltend zu machen, welche nicht festgestellt oder noch nicht fällig sind.

    Dein Schuldner ( Arzt, Krankenhaus bzw. deren Versicherung ) werden die per Mahnbescheid angemeldete Forderung bestreiten. Nur eine Anerkennung der Forderung durch deinen Schuldner würde die Verjährung unterbrechen. Insofern bringt der Mahnbescheid nichts, du musst den Klageweg gehen.

    Im Übrigen ist der Missbrauch eines Mahnbescheides eine strafbare Handlung ( BGH Urteil aus 2014 ), ferner wird bei Missbrauch des Mahnbescheides auch die Verjährung nicht gehemmt, wie der BGH 2015 entschieden hat.

  • Ich habe heute mit meiner Anwältin telefoniert, hier der Zeitplan:

    - 12.12: Anwältin ruft Versicherung an um im Vorraus nochmal mit denen persönlich über die "angeblich bereits eingetretene" Verjährung zu sprechen. Ich werde noch am selben Tag per Mail und telefonisch Unterrichtet.
    - 13.12: Schreiben an Versicherung rausschicken, argumentieren warum noch nicht Verjährt und nochmals Verjährungseinredeverzicht fordern. Frist bis zum 20.12 setzen.
    - 20.12 bis 28.12: Klage vorbereiten (Zunot arbeitet sie auch auf Weihnachten)
    - 28.12 oder 29.12: Klage dem Landgericht zufaxen

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden verklagen wir das Krankenhaus selber da es der Arbeitgeber des Urologen war. Die Anschrift vom Urologen haben wir ehe nicht und der arbeitet auch schon nicht mehr dort da seit Mitte 2016 in Rente.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yelock (11. Dezember 2017 um 22:34)

  • Ich habe heute mit meiner Anwältin telefoniert, hier der Zeitplan:

    - 12.12: Anwältin ruft Versicherung an um im Vorraus nochmal mit denen persönlich über die "angeblich bereits eingetretene" Verjährung zu sprechen. Ich werde noch am selben Tag per Mail und telefonisch Unterrichtet.
    - 13.12: Schreiben an Versicherung rausschicken, argumentieren warum noch nicht Verjährt und nochmals Verjährungseinredeverzicht fordern. Frist bis zum 20.12 setzen.
    - 20.12 bis 28.12: Klage vorbereiten (Zunot arbeitet sie auch auf Weihnachten)
    - 28.12 oder 29.12: Klage dem Landgericht zufaxen

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden verklagen wir das Krankenhaus selber da es der Arbeitgeber des Urologen war. Die Anschrift vom Urologen haben wir ehe nicht und der arbeitet auch schon nicht mehr dort da seit Mitte 2016 in Rente.

    Wurde die Klage eingereicht?

  • Die Klageerwiderung ist eingetroffen. Ist eine schöne Bettlektüre wenn man sich Magenschmerzen zuziehen möchte. Auf das eigentliche Thema (ob der Eingriff überhaupt indiziert war) sind sie nur oberflächlich eingegangen - stattdessen vier Seiten wie toll die Durchführung des Eingriffes war. Wenn ich überhaupt nun Probleme hätte, dann deswegen, weil meine Eltern nach der OP irgendeinen Zwischenfall verpennt hätten. Also man merke sich, wenn Ärzte Eltern zur Beschneidung ihres Sohnes mit falschen Tatsachen drängen, dann tragen die Eltern die Schuld. Und das wichtigste: Wenn die Beschneidung einen Schaden darstellt, würde sie nicht in ganzen Kulturkreisen vollzogen werden. *Kotz*

  • Die Klageerwiderung ist eingetroffen. Ist eine schöne Bettlektüre wenn man sich Magenschmerzen zuziehen möchte

    Wenn du von sowas Magenschmerzen bekommst...darfst du so was nicht machen. Die Gegenseite wird alles versuchen um DIR oder deinen Eltern die Schuld zu geben, um sich vor der Verantwortung zu drücken...wenn du da weitermachst, ich garantier dir das es noch dicker kommen wird.

    stattdessen vier Seiten wie toll die Durchführung des Eingriffes war.

    Selbst wenn der Eingriff perfekt war...es ist eine Amputation, es wurde ein Körperteil ohne zwingende Indikation entfernt...und DU musst damit leben. Ich glaube die Durchführung des Eingriffes war auch nicht Gegenstand dessen, worüber du dich beklagst? Warum sind die dann so darauf eingegangen? Um davon abzulenken?:

    (ob der Eingriff überhaupt indiziert war

    Wenn die Beschneidung einen Schaden darstellt, würde sie nicht in ganzen Kulturkreisen vollzogen werden.

    Haben die schöne alte Bräuche als Argument für die Unschädlichkeit einer Beschneidung angeführt? Erwiesen ist, dass die Einführung der Beschneidung in den USA eindeutig ZUR Schädigung der Sexualität eingeführt wurde...

    Hast du geglaubt das die sofort einschwenken, sich entschuldigen und zahlen? ;) Die werden sich sträuben, beißen und kratzen...und zahlen erst, wenn sie dazu verknackt werden

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Die Einrede der Verjährung wurde nicht geltend gemacht?
    Vielleicht heben sie sich das auch noch als Joker auf. Manche Anwälte fahren hier solche Taktiken.

    Ah sorry, ganz vergessen! Natürlich ist das alles nach Ansicht des Beklagten schon lange verjährt. Während der Arzt damals (und vermutlich auch noch heute) zu inkompetent war um eine physiologische von einer pathologischen Phimose zu unterscheiden, hätten meine Eltern als medizinische Laien bereits alle unsere Vorwürfe direkt nach der OP erkennen können.

  • Gibt es in der Sache Neuigkeiten?


    Aus den schriftlichen Ausführungen des Gerichtes lässt sich entnehmen, dass die Tat nicht verjährt ist. Nächste Woche wäre eigentlich n Verhandlungstag gewesen, der wurde aber kurzfristig aufgehoben. Stattdessen wurde mir nun vom Gericht aufgetragen, meine Beschwerden noch weiter zu konkretisieren.

  • Yelock, jetzt geht es offensichtlich zur Sache. Bitte komm gerne auf uns zurück, wenn es um solche Erläuterungen geht. Anwälte sind keine Kriminalkommissare, die einen Sachverhalt selbst ermitteln. Es ist deine Aufgabe als Mandant, Informationen beizusteuern.

    Laß deinen Anwalt lieber um Fristverlängerung bitten, solange es überhaupt noch möglich ist, sich zur Sache zu äußern.

    Du kannst uns gerne mit einbeziehen, wir helfen dir.

  • Ich weiß eure Hilfe sehr zu schätzen. ^^ Wenn ich das Gefühl habe, dass ihr mir helfen könnt, werde ich es hier kund tuen.

    Das Schreiben, in dem meine Beschwerden genauer konkretisiert wurden ist fristgerecht beim Gericht eingegangen. Die Gegenseite hat nochmal geschrieben... Beharrt weiterhin auf der Einrede der Verjährung (auch wenn das Gericht sich unterschwellig im Schreiben anders geäußert hat), der Eingriff war medizinisch indiziert (einzige Erklärung bisher von denen: Wenn verengt dann immer Abschneiden), bei "Routineeingriffen" reicht die Unterschrift eines Elternteils aus, etc.


    Bin mal gespannt wann nun der erste Gerichtstermin kommt, vorausgesetzt wenn es einen gibt...

    Lg

  • Das Gericht möchte jetzt eine Beweisaufnahme durch einen Gutachter machen lassen, jetzt werden die Fragestellungen ausgearbeitet. Ich schätze, einen Gerichtstermin wird es dieses Jahr nicht mehr geben. So ein Gutachter kann sich locker ein Jahr zeit lassen ohne Konsequenzen befürchten zu müssen...

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