Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?

  • doch sind die Krankenkassen gewöhnt diese Verfahren zu bezahlen, weil die Beschneidungen ja wie am Fließband anfallen.

    Wo kein Kläger...da kein Richter? Kassen dürfen glaub nicht von Haus aus ärztliche Behandlungen in Frage stellen...außer ihre Versicherten treten an die heran? Frag vielleicht echt noch bei deiner zuständigen kassenärztlichen Vereinigung wie das ist, wenn ein Arzt eine ärztliche Behandlung empfiehlt, die es laut Leitlinie gar nicht braucht?

    Ich weiß nicht genau wie die ganzen Systeme ticken...aber bei der kassenärztlichen Vereinigung kriegen Ärzte Füße...

    Was mich aber echt wirklich interessieren würde---bist mit diesem mistigem Gutachten an Prof. Stehr herangetreten? Der dürfte das doch nicht so auf sich sitzen lassen?

    Was ich noch machen würde...aber nur nach Rücksprache mit meinem 'Anwalt ob das möglich ist und ich das darf...den Gutachter direkt selber Fragen, mich dumm stellen und mir erklären lassen
    -warum er in seinem Gutachten eigentlich das Gegenteil von dem sagt was in den neuen Leitlinien steht
    -worauf er seine Behauptung stützt, dass ein nichtbehandeln zu sexuellen Entwicklungsstörungen führen kann, Beweise, Studien? Den es gibt zahlreiche Psychologen die sagen das eine "unnütze" Beschneidung gerade dies zur Folge haben kann...?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Was mich aber echt wirklich interessieren würde---bist mit diesem mistigem Gutachten an Prof. Stehr herangetreten? Der dürfte das doch nicht so auf sich sitzen lassen?

    Antwort: Ja, das Sekretariat, hat mich mit Sohn nach Nürnberg eingeladen. Die Mutter, der Verterter von der Mutter und das Jugendamt stimmt dem bislang nicht zu. Im Gegenteil das Jugendamt hatte mündlich explizit in der Verhandlung erklärt, dass der Gutachter aus der lokal nächsten größeren Institution zu erfolgen hat und jetzt in der Stellungnahme zum Gutachten nochmal explizit, weitere Untersuchungen nicht empfohlen, sie wären nicht "kindeswohldienlich". Was auch immer das heißen mag?

    Eine Beschneidung aufgrund eines "erlogenen d.h. pauschal behaupteten, weil keine wissenschaftlichen Nachweise für eine akute Handlung geliefert wurden und gegen die Leitlinien verstoßenden Gutachtens" ist scheinbar nach Ansicht des (blinden, ahnungslosen, vielleicht auch sich dumm stellenden) Jugendamts "kindeswohldienlich".

    d.h. eine Woche Schulverzicht, Schmerzen am Penis, Risiko der Beschneidung etc. psychologischen Nachbetreuung möglicherweise über Jahre wegen des Beschneidungstraumas (wer trägt die Kosten? wieder die per Blanko-Scheck arbeitende und ausstellende Krankenkasse?, so stellt sich das Jugendamt scheinbar das "kindeswohldienlich" vor. Hauptargument: Es gibt soviele Jungen und Männer, die auch beschnitten sind. Deshalb scheint es nichts schlechtes zu sein, einen weiteren Jungen zu beschneiden. Das aus Gewalt gegen kleine Jungen einmal Gewalt der Männer gegen Dritte und vielleicht sich selbst erwachsen kann, nach dem Motto "actio" führt zu "reactio"- Hat die Jugendamtsmitarbeiterin scheinbar mündlich nicht beeindruckt und zum Handeln veranlasst. Im Gegenteil sie meinte, sie gehe nun erst einmal in den Urlaub.

    Habe ich alles schon bei der Kollegin durchgemacht, Gericht ist dem Jugendamt gefolgt, Jahrelange Traumata-Bearbeitung mit der Kinderpsychologin, in jedem Schulzeugnis ist der "Jugendamts"-Stempel nun seit 7 Jahren beifgefüt.!

    -warum er in seinem Gutachten eigentlich das Gegenteil von dem sagt was in den neuen Leitlinien steht
    -worauf er seine Behauptung stützt, dass ein nichtbehandeln zu sexuellen Entwicklungsstörungen führen kann, Beweise, Studien? Den es gibt zahlreiche Psychologen die sagen das eine "unnütze" Beschneidung gerade dies zur Folge haben kann...?

    Wenn diese Fragen noch von Bedeutung sind, sollte das der Rechtskörper, sprich der Richter machen, das hat mehr Wirkung. Wir haben genau diese Fragen in unserer Stellungnahme zum Gutachten gerade aufgeworfen. Der Richter sollte nun entscheiden, ob er den Fragen nachgeht oder es verwirft und die Klage abweist. Sollte das Verfahren sich in die Länge ziehen, lohnt es sich durchaus diesen Fragen nachzugehen und diese einmal auszudiskutieren.

  • Hat jemand Erfahrungen mit Triple Inzision im späteren Erwachsenen Alter, wenn es als Kind im Alter von 10-14 Jahren durchgeführt wurde?


    Wie wirkt das auf das spätere sexuelle Leben sich aus? positiv? mit Einschränkungen? Wahrscheinlich ist eher abwarten angesagt, und Triple Inzision eine Art Ultimaratio.



    Ein in Deutschland seit 30 oder 40 Jahren beliebter Trick ist das Salben: die Salbenbehandlung der kindlichen Vorhaut (heutzutage etwa mit Cortison- oder Östrogen-Salbe), eine "Therapie / Behandlung", die grundsätzlich unnötig und daher grundsätzlich abzulehnen ist.
    Denn der Druck zum Beschneiden (Genitalverstümmeln) sinkt ja gerade nicht während so einer Salbenbehandlung, sondern steigt Woche für Woche: die Nerven der Eltern werden weich und mürbe, die Verunsicherung und vielleicht auch Verzweiflung steigt auch beim Kind, nur noch die Zirkumzision lockt als vermeintlich einziger, geradezu erlösender Ausweg.
    In so vielen Fällen in Deutschland hat eine Salbentherapie zielsicher auf den OP-Tisch und unters Beschneidungsmesser geführt.

    Genauso Yolanda hat mir der Verfahrensbeistand meines Sohnes seine Erfahrungen in diesem Bereich (Geschichte) erzählt.

    Zwei Tage später in dem gemeinsamen Gerichtstermin hat er plötzlich gemeint, es kam dann doch keine OP-zustande, da die Salbentherapie Wirkung gezeigt hatte. (Meiner Ansicht nach stimmt diese letzte Ansicht nicht. Dies sollte nun von der Staatsanwaltsschaft auf Prozessbetrug überprüft werden). Nach eigener Aussage von ihm er wollte mir entgegenkommen in dem Gerichtstermin.

    Scheinbar hat die Salbenbehandlung oder die Behandlung mit Heilextrakten wie Myrrhe und Weihrauch seit 2000 Jahren doch irgendwie Erfolg. Denn Abstrakt betrachtet schenkt man letztgenannte Heilextrakte einem Neugeborenen, so ist im Gegensatz zu früher (sprich Alter Testament der Bibel), keine Beschneidung (neues Testament der Bibel), notwendig. Diese sind abstrakte Betrachtungen.

    Es gibt wohl immer zwei Seiten von positiven Dingen, falsch angewendet führen diese zur OP oder Krankheit, in Maßen und richtig angewendet führen Sie zur Lebenserhaltung.

  • Zitat

    Wenn diese Fragen noch von Bedeutung sind, sollte das der Rechtskörper, sprich der Richter machen, das hat mehr Wirkung. Wir haben genau diese Fragen in unserer Stellungnahme zum Gutachten gerade aufgeworfen. Der Richter sollte nun entscheiden, ob er den Fragen nachgeht oder es verwirft und die Klage abweist.

    Klar sind diese Fragen von Bedeutung. Damit steht und fällt alles in diesem Fall. Wie kannst Du etwas anderes annehmen.
    Und du kannst dich nicht darauf verlassen, dass der Richter (medizinischer Laie) diesen Fragen nachgehen wird. Das haben wir schon oft durchgekaut. Wir brauchen die Stellungnahme und die Autoritäten anderer Medizinier um den Gutachter als den Quacksalber zu entlarven, der er ist.

  • Hallo Rolf, bitte unterlasse es für immer, öffentlich auch nur darüber nachzudenken, ohne medizinisch festgestellte Indikation und ärztliche Anweisung einem Kind, egal ob Junge oder Mädchen, Öl bzw. Salbe aus "Weihrauch und Myrrhe" oder auch aus Schwarzkümmel auf das Genital auftragen zu wollen.

    Bitte bleibe im Rahmen der Wissenschaft. Deine Phytotherapie kannst du dir als Erwachsener werweißwohin schmieren, solltest vermutlich allerdings auch das im eigenen gesundheitlichen Interesse unterlassen.

    Wer an einem männlichen Minderjährigen und gegen Phimose derartiges vornimmt, nämlich Weihrauch bzw. Kümmel bzw. Myrrhe zu applizieren, verdient die Strafanzeige. Das als Warnung an dich.

    Das Christentum in die Nähe deiner Zauberkräuter zu rücken im Sinne einer - antisemitischen? - Überhöhung und Überwindung des traditionell am achten Tag beschneidenden Judentums, ist kirchengeschichtlich - historisch - Unsinn. Christen machen das nicht und du weißt das.

    Bitte wende dich den Fakten zu und kehre dich ab von jeglicher Esoterik.

    Einmal editiert, zuletzt von Yolanda (25. September 2018 um 10:27)

  • Ganz grundsätzlich ist es nicht angezeigt, auch einen dieser Stoffe bei einer (völlig altersgemäßen, Anm.) Vorhautenge oder Vorhautverklebung anzuwenden. Aus Rolfs imaginärer Kräuterküche zur "Behandlung" des - völlig gesunden - Kinderpenis:

    Boswellia serrata (Weihrauch); der Echte Schwarzkümmel (Nigella sativa), oft nur Schwarzkümmel genannt; Commiphora myrrha oder Verwandte. Kaum, dass Rolf das Wort Östrogen hörte, fragte Rolf auf Beschneidungsforum nach Salbei ("mit einer östrogenhaltigen Salbe Erfahrung? [...] Würde eine Salbeisalbe ausreichen?"), also nach Salvia officinalis oder eine der anderen Salvia-Arten.

    Die auf diesem Forum von Rolf genannten Substanzen dürfen auf einem Kinderpenis - ob auf bzw. unter der Vorhaut oder auf der Eichel nicht angewendet werden - beispielsweise haben sie allergisches Potential, googlen reicht.

    Kräuter - engl. herbs - auf dem weiblichen Genital zu applizieren, findet sich unter FGM Typ IV der WHO-Klassifikation - es geht um weibliche Genitalverstümmelung.

    Jungen sind nicht weniger zu schützen als Mädchen.

    —

    Hallo Forenleitung / hallo Moderatoren, bitte beendet unverzüglich jedes öffentliche Grübeln eines Foristen über - rezeptpflichtige oder rezeptfreie - Substanzen aus der Phytomedizin als "Anwendung" bei kindlicher Phimose.

    2 Mal editiert, zuletzt von Yolanda (25. September 2018 um 12:08)

  • Wir raten dringend, hier von Unterstellungen ("antisemitisch", "Zauberkräuter") Abstand zu nehmen.

    Nach dem bisherigen Verlauf der Diskussion gehen wir nicht davon aus, dass Forist Rolf vorhat, seinen Sohn mit Beschwörungsformeln und dubiosen Kräutermischungen zu traktieren. Bedenken gegen dieses eventuelle Ansinnen wurden von verschiedenen Seiten bereits geäußert. Selbstverständlich unterstützen wir den dringenden Rat, derlei Behandlungen im Sinne des Kindes zu unterlassen. Ein Mindestmaß an Vernunft und Verantwortungsgefühl setzen wir voraus.

    Aggressive Anschuldigungen und Drohungen mit Strafanzeigen erachten wir jedoch als wenig förderlich für die Kommunikation hier im Forum.
    Deshalb mahnen wir ausdrücklich alle Beteiligten hier zu Ruhe und Sachlichkeit!

  • Kräuter - engl. herbs - auf dem weiblichen Genital zu applizieren


    Das Harz der Myrrhe gilt also als wundheilend, es löst Narben auf, es desinfiziert, es hilft gegen Entzündungen und beugt diesen vor, es ist antibakteriell, antiviral und antimikrobiell, außerdem kann es Pilzbefall bekämpfen und vorbeugen, zum Beispiel bei Scheidenpilz.
    Die desinfizierende Wirkung der Myrrhe macht sie heutzutage sehr beliebt, weshalb es im Handel inzwischen allerlei Tinkturen zu kaufen gibt. Diese helfen dann zum Beispiel als Mundwasser gegen Zahnfleischentzündungen oder gegen Entzündungen im Hals. Auch ist die Myrrhe oft in Zahnpasta enthalten. Besonders gut funktioniert eine Mundspülung mit Myrrhe gegen Zahnfleischbluten.
    Das Harz der Myrrhe pflegt schlecht abheilende Wunden und Narben, es steigert gleichzeitig die Durchblutung der Haut und erwärmt sie und regt den Stoffwechsel an.

    https://www.kraeuter-verzeichnis.de/frauenkraeuter…auenkraut.shtml

    Was für Frauen gut ist, ist auch für Männer gut!

    Sollten sich also an der engen "phimoseähnlichen" Vorhaut des Jungen/Mannes Entzündungen bilden aufgrund Mikrorissen, was einem so Ärzte alles einreden wollen, so dass die "Ärzte" dies als Indiz für Beschneidung nehmen, könnte wohl auch das Harz der Myrrhe rein praktisch und theoretisch helfen. Ich habe es noch nicht gemacht, wäre aber deutlich kostengünstiger und Vorhaut-erhaltender!

    Applizieren sich die Männer die Myrrhe auf die Vorhaut aussen mit anschließender Körperlicher Vereinigung, helfen Sie der Frau zum Vorbeugen und bekämpfen von eventuellen Scheidenpilz. Dann müssen Frauen auch nicht mehr deswegen zum Frauenarzt/ärztin etc. rennen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rolf (25. September 2018 um 16:52)

  • Kann die Moderation/Administration bitte endlich mal einschreiten und diese aggressive Querulantin und Denunziantin Yolanda hier sperren? Nicht nur dass das Geschwafel, Salbentherapie sei der beste Weg zur OP, absoluter Müll ist (wenngleich ich diese auch für überflüssig halte und das "gar nichts machen" als die bessere Methode ansehe), aber dieses aggressive und drohende von der Dame hier und dieses anmaßende "Tun Sie dies oder das, SOFORT!", geht mir echt gehörig gegen den Kamm! Ermahnt worden ist genug, die Dame schert sich nicht drum. Also bitte...


    Wenn gelesen und erledigt darf dieser Text hier gerne gelöscht werden. Übrigens wäre es auch toll wenn das Forum mal wieder Mails zwecks Accountaktivierung oder Benachrichtigungen verschicken würde. Das klappt nämlich nicht)

  • (wenngleich ich diese auch für überflüssig halte und das "gar nichts machen" als die bessere Methode ansehe

    Lieber Etwas,

    danke für Deinen Beitrag mit den Erfahrungen hierzu, insofern hat uns auch Yolandas Beitrag etwas weitergeholfen.


    Unverständlich ist in der Tat Yolandas "angeblichen" google-Beweise über jahrtausende erfolgreich eingesetzte Heilmittel zu negieren und vielleicht nur noch auf neu modische Mainstream-Synthetik zu setzen. Es ist vielleicht ein Interessanter Gegenpol, den Sie hier vertritt.

    Bezüglich Weihrauch ist noch folgendes bekannt:
    Bei Enterokokkus faecalis konnten wir wieder über 200 Abstriche auswerten: Manuka, Neroli, Muskatellersalbei, Teebaum, Rosengeranie, Palmarosa, Lemongrass, Lavendel fein, Thymian CT Thymol, Niauli, Cistrose und Weihrauch waren hier die besten Ergebnisse.

    https://www.netzwerk-frauengesundheit.com/aromatherapie-…nentzuendungen/


    Auch mit bestimmten Aromaölen kann man das Problem lokal gut angehen. Da manche Öle aber Reizungen derSchleimhäute hervorrufen können und / oder einen unangenehmen Geruch haben, rate ich eher zu bestimmtenAromakombinationen, zum Beispiel aus: Cistrose, Weihrauch, Neroli, Teebaum, Salbei, Lavendel und einigen anderen.Hilfreich ist es zum Beispiel vorher auch ein sogenanntes Aromatogramm erstellen zu lassen, das zeigt, welchesAromaöl gegen welchen Erreger wirkt.

    https://www.naturheilt.com/Inhalt/Scheidenpilz.htm

  • Wir haben ein sehr gutes Rechtssystem, das wirklich schöne Spielwiesen eröffnet und zulässt. Da bekommt der Sohn einen RA als Verfahrensbeistand von Gesetzes-wegen, der die Interessen unabhängig der Eltern vertreten soll und den Richter dabei unterstützen soll. Zu zahlen hat den Verfahrensbeistand derjenige, der die Klage verliert. Der RA Verfahrensbeistand darf dabei den Richter täuschen durch unwahre Tatsachen zu Lasten oder Gunsten des/r Prozessverlierers(in) etc. jeder Beitrag des RA wird als per se dienlich für den Verfahrnes angesehen, so dass grundsätzlich ein RA Verfahrensbeistand alles von sich geben darf, egal ob es stimmt oder nicht! Die Wahrheit ist unbedeutend. Wer sich solch ein Mißbräuchliches System ausgedach hat?

    Ansonsten darf ich gegen diese Entscheidung beim OLG mit Unterschrift eines/r RA(in) klagen, wiederum auf eigenes Prozesskostenrisiko.

  • Servus Rolf,

    zuerst mal, Leerlauf darfst gerne ignorieren...beweisen musst du mir nichts, ich erlebe gerade auch die Perversität unseres Rechtssystems...

    Bitte zitiere keine genauen Sätze aus dieser Entscheidung, sondern erklär sachlich mit deinen Worten, was ist genau passiert, hat es ein Urteil zu "deinen" Ungunsten gegeben?

    Was meinst du mit täuschen durch unwahre Tatsachen?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Wir haben ein sehr gutes Rechtssystem, das wirklich schöne Spielwiesen eröffnet und zulässt. Da bekommt der Sohn einen RA als Verfahrensbeistand von Gesetzes-wegen, der die Interessen unabhängig der Eltern vertreten soll und den Richter dabei unterstützen soll. Zu zahlen hat den Verfahrensbeistand derjenige, der die Klage verliert. Der RA Verfahrensbeistand darf dabei den Richter täuschen durch unwahre Tatsachen zu Lasten oder Gunsten des/r Prozessverlierers(in) etc. jeder Beitrag des RA wird als per se dienlich für den Verfahrnes angesehen, so dass grundsätzlich ein RA Verfahrensbeistand alles von sich geben darf, egal ob es stimmt oder nicht! Die Wahrheit ist unbedeutend. Wer sich solch ein Mißbräuchliches System ausgedach hat?

    Ansonsten darf ich gegen diese Entscheidung beim OLG mit Unterschrift eines/r RA(in) klagen, wiederum auf eigenes Prozesskostenrisiko.

    Hallo Rolf,

    hat es eine Entscheidung gegeben? Es würde mich wahnsinnig interessieren, vielleicht gibt es noch Möglichkeiten?

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • update: Meine Anwältin ist wirklich sehr, sehr gut! Wir hoffen, dass das Verfahren bald positiv gut ausgeht und der Richter sich der Ansicht meiner Anwältin anschließen kann. Dann wäre auch der Richter super gut, einfühlsam und verständig. Dann war es die ganzen Sache wert, die Lernerfahrungskurve mit der Familie vor allem für die Mutter zu durchlaufen und wir haben viel gelernt!

  • update: das AG hat das Recht zur Zuführung zu medizinischen Behandlungen für meinen Sohn und weitere Geschwister vollständig der Mutter übertragen, mit dem Argument ich wollte Ihr dazu keine Vollmachten ausstellen. Hätte ich das gemacht, so hätte die Mutter de facto die gleiche rechtliche Situation. Es würde an einer ausreichenden Kommunikationsebene in medizinischen Angelegenheiten fehlen. Was nicht stimmt, denn ich stimme durchaus in anderen Fragen zu, z.B. Kieferorthopädische Behandlungen etc. nur nicht eben in dem sensiblen Bereich der Beschneidung bei offensichtlicher und ärztlich attestierter beschwerdefreier Situation.

    Für die gemeinsame Ausübung wäre ein Mindestmaß an Übereinstimmung notwendig und würde insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraussetzen.

    Mir bleibt also nur noch übrig den Sohn zu bestärken, die Beschneidung nicht zu wollen und dies klar sowohl der Mutter als auch dem Arzt zu kommunizieren und sich dagegen zu wehren, sofern er das will. Als ich Ihn das letzte Mal dazu befragt habe, hat er geschwiegen.
    Zudem könnte ich wohl 10-20 oder mehr Mal die Mutter aufzusuchen und Ihr davon abzuraten den Sohn beschneiden zu lassen.

    Rechtlich geht nur noch auf sofortige Aussetzung der Vollziehung per Eilantrag zu beantragen mit der Begründung der Beschwerdefreiheit und dem Hinweis auf Abwarten eines Eilantrags beim BVerG.

    So sieht es in unserem rechtlichen Gesundheitssystem aus.

  • Der Richter hat die Ansicht meiner RAin überhaupt nicht einmal im Protokoll erwähnt zu dem Thema auch nicht des Verfahrensbeistands, denn die Lage scheint ja auf einer viel grundlegenderen Frage bereits geklärt worden zu sein, wogegen ich mich nun wehren muss, mangelnde Ladung und Vorbereitung auf das Thema. etc.

  • Hi Rolf, erstmal danke für dein Updates...

    auch wenn einem da das kalte grauen ereilt...das Gericht hat also, ohne irgendwie auf den Sachverhalt einzugehen, entschieden, dass die Mutter das alleine entscheiden darf? Mal blöd gefragt, warum hat es DIR nicht das überlassen? Einfach mal so, Willkür, aus den Augen, aus dem Sinn? Wir waschen unsere Hände in Unschuld? Die ganze Gutachtenscheiße hat gar keinen interessiert...oder sind die einfach nach Gutachten (das ja Pro-Beschneidung war?) gegangen, der hat "Recht", dann soll die Mutter, die will ja eh?

    Sorry, aber unsere "entmenschlichten" Systeme, Bürokratie...mich wundert langsam nichts mehr...

    Mir bleibt also nur noch übrig den Sohn zu bestärken, die Beschneidung nicht zu wollen und dies klar sowohl der Mutter als auch dem Arzt zu kommunizieren und sich dagegen zu wehren

    Kannst du machen...
    Wäre ich in deiner Situation, dass mein Sohn...ich würde mit ihm reden, auf Augenhöhe, ihm klarmachen was Sache ist...das es mir richtig Scheiße geht, weil ich es falsch finde, dass er wegen eines beschwerdefreien "Problemes" operiert werden soll, dass Gericht geurteilt hat, die Mutter nun entscheiden darf...und ich ihn so quasi nicht mehr beschützen kann...und es mich zerreißt...(MEINE Gefühle, wenn ich da aus deiner Beschreibung "eintauche"...deine Gefühle/Sicht kann/darf/muss da abweichen...)

    Und ihn dann fragen, wie er das sieht, was er möchte, ihn dabei ernst nehmen und wahrnehmen was er will, wie er das Ganze sieht...und mit ihm gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden, ihm zu helfen...

    Ich bin mir sicher, wenn du absolut ehrlich und authentisch zu ihm bist, ihm deine Gefühle, Ängste, Sorgen erklärst, er dir seine Gefühle, Ängste und Sorgen mitteilt, wird es gut werden, ihr eine Lösung finden...

    Und wenn ihr sie habt...dann schreib sie bitte hier...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

  • Liebe Urolüge,

    ja, danke für Deine Bestärkung. Für mich besteht allein schon die Schwierigkeit meinen Sohn zum Thema alleine in den nächsten Wochen zu bekommen. Wahrscheinlich sehe ich Ihn erst am 26. April bis 28. April für wenige Stunden zusammen mit seinen Geschwistern. Gestern wollte ich mit Ihm allein reden, doch wie üblich bin ich von der Mutter trotz einer mit Ihr selbst vereinbarten Verabredung durch Abwesenheit und später nicht öffnene der Türe abgeblitzt worden.

    Ich habe es dann per WhatsApp-Nachricht versucht. Antwort habe ich noch keine erhalten. Am Telefon kann ich das auch schlecht erklären.

    Eine gute Idee, ich werde meinem Sohn deine "leidens" Zeilen zeigen. Vielleicht bzw. hoffentlich bestärkt es Ihn, sich gegen die Mutter und Ärzte zu wehren, wenn es dazu kommen muss.

    Wie oben geschrieben, ich wundere mich auch das ein Familiengericht, wie bei Wilhelm Busch beschrieben, Gerichtsverhandlungen quasi in "Lausbuben-Streiche" verwandeln kann, aus einer Klage der Mutter, diese in sekunden- bzw. in minutenschnelle in eine Widerklage mit mehrfacher Erweiterung des Vaters umwandeln kann, um diese nach Amtsermittlung auf "unzureichender"bzw. auf "unterster Stufe" dann in eine neue Klage der Mutter quasi Hinterher aufgrund scheinbarer Hinterlist umwandeln kann und die Aussagen meiner Kinder auf höhere Stufen "uminterpretieren darf", die meine Kinder so gar nicht gemacht hatten. Das Familiengericht nützte hier meine Gutmütigkeit und meine konstruktive Bereitschaft aus, Sachverhalte in Zukunft friedvoller zu lösen.


    Im normalen Zivilverfahren ist so etwas nicht möglich. Ich bin auch der Meinung, dass hier massiv gegen rechtliches Gehör, rechtsstaatliche Prinzipien und gegen den Willen des Gesetzgebers entschieden worden ist, der gerade eine Zustimmung von beiden Elternteilen bei irreversiblen Körperverletzungen erfordert und wegen der fehlenden Akutheit sich überhaupt nicht mit dem Fall beschäftigen dürfte nachdem das Gutachten eine Beschwerdefreiheit und keine akut drohende Gefahr bestätigt hatte. Auch der Verfahrensbeistand des Sohnes hat keine Gefahren gesehen, im Gegensatz zur "nicht" fachlich qualifizierten, weil weiblich, Mutter gehabt. Davon wurde aber weder im Protokoll noch in der Begründung Stellung genommen. Nur um sich scheinbar einer nachfolgenden Amtshaftung zu entziehen, so trickreich ist scheinbar unsere Justiz. Das dies nicht möglich ist, habe ich in meiner Beschwerde aufgezeigt.


    Deshalb werde ich meine Beschwerde in den nächsten Wochen innerhalb der Beschwerdefrist über Ostern präzisieren.

    Wie sich das Gericht über diesen vom Gesetzgeber festgelegten Grundsatz hinwegsetzen kann, da ja kein akut Fall vorliegt, verstehe ich auch nicht.

  • Echt eine krasse Sache, was du und dein Sohn, ihr da mitmachen müsst...

    Zeig deinem Sohn nicht meine Worte des "leidens"...sag ihm deine...deine Gefühle und Gedanken...und mach ihm klar, dass es ganz allein um sein Leben geht, und wenn er nicht zum Spielball/Objekt anderer werden will, er sich dafür entscheiden muss, er muss lernen der Gestalter SEINES lebens zu werden und zu sein...und dass DU ihm dabei helfen wirst, alles in deiner Macht und Möglichkeiten stehendes machen wirst...

    Was ich noch machen würde...einen Brief an die Mutter deines Sohnes schreiben...und ihr auch klar machen und mitteilen, um was es dir geht...ganz allein um das Leben deines Sohnes, ihr keinen vorwurf machen, keine DU-Botschaft, sie aber fragen, WARUM sie das will, so wichtig findet...

    Deinen Schwiegervater hast du mal erwähnt...dem würde ich evtl. auch einen Brief schicken...mit ähnlichem Inhalt...

    Das Gericht...Recht und Gerechtigkeit, da denke ich manchmal das verkommt bei uns zur Farce...was und wie du es schreibst, da steig ich eh nicht durch, aber kann mir schon vorstellen wie verworren das sein wird...

    Aber zum Einen würde ich den Kampf auch als Zeitgewinn sehen, dein Sohn ist jetzt (fast) 12, da kann er vielleicht nun eher für sich sprechen? Zum anderen würde ich das Urteil an die Verantwortlichen der neuen Leitlinie schicken...um ihnen zu zeigen, was Gerichte/Gutachter davon halten...nämlich nichts?

    Vielleicht noch eine Geschichte...von meinem 13jährigen...zum einen hatte der auch immer eine absolute Phimose...erst ein paar Monate vor seinem 13. Geburtstag gab sich das, ohne das da irgendjemand (außer er selber) was gemacht hat...

    muss ein wenig ausholen...bei der letzten U-Untersuchung, (mit 8 oder 9 Jahren?) ging ich mit ihm...er sagte mir, dass er keine Untersuchung im Intimbereich wolle, ich das dem Doc sagen solle...er saß in Unterwäsche da, der Doc kam mit der Sprechstundenhilfe rein, die Sprechstundenhilfe wollte was von mir...und der Doc war schneller, untersuchte schon den Intimbereich...mein Sohn war bocksauer auf mich, aber noch mehr auf den Doc...
    Dann kam die J1 als er 13 war...mein Sohn geladen, wollte da nicht hin "der alte Grapscher"...ich ging wieder mit, mein Sohn wurde geholt zum Seh und Hörtest, man sagte mir dann, dass ich zur Untersuchung geholt würde...nach einer Weile kam mein Sohn, sagte, dass er fertig sei, wir gingen.
    Am nächsten Tag kam ein Anruf von der Sprechstundenhilfe, der Chef hat ihr aufgetragen zu berichten, denn so was hätte er noch nicht erlebt, unser Sohn hätte sich seiner kompletten Untersuchung verweigert, er hätte ihn sogar beschimpft...
    Mein Sohn meinte dann nur, "Wenn mir was fehlt, dann geh ich zum Arzt..."

    Zuerst war ich schon ein wenig sauer auf mein Gör...aber irgendwie bin ich auch wenig froh...stolz? Ich hätte mich das in seinem Alter nie getraut...

    Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama

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