doch sind die Krankenkassen gewöhnt diese Verfahren zu bezahlen, weil die Beschneidungen ja wie am Fließband anfallen.
Wo kein Kläger...da kein Richter? Kassen dürfen glaub nicht von Haus aus ärztliche Behandlungen in Frage stellen...außer ihre Versicherten treten an die heran? Frag vielleicht echt noch bei deiner zuständigen kassenärztlichen Vereinigung wie das ist, wenn ein Arzt eine ärztliche Behandlung empfiehlt, die es laut Leitlinie gar nicht braucht?
Ich weiß nicht genau wie die ganzen Systeme ticken...aber bei der kassenärztlichen Vereinigung kriegen Ärzte Füße...
Was mich aber echt wirklich interessieren würde---bist mit diesem mistigem Gutachten an Prof. Stehr herangetreten? Der dürfte das doch nicht so auf sich sitzen lassen?
Was ich noch machen würde...aber nur nach Rücksprache mit meinem 'Anwalt ob das möglich ist und ich das darf...den Gutachter direkt selber Fragen, mich dumm stellen und mir erklären lassen
-warum er in seinem Gutachten eigentlich das Gegenteil von dem sagt was in den neuen Leitlinien steht
-worauf er seine Behauptung stützt, dass ein nichtbehandeln zu sexuellen Entwicklungsstörungen führen kann, Beweise, Studien? Den es gibt zahlreiche Psychologen die sagen das eine "unnütze" Beschneidung gerade dies zur Folge haben kann...?