Ich habe auch dem Verfahrensbeistand erklärt, dann sollten allen Frauen die Brüste amputiert werden, denn das Risiko des Brustkrebses ist nochmals deutlich größer als des des Peniskarzinoms.
Alternative Behandlung statt kortisonhaltige Salbe -> Weihrauchsalbe eventuell ergänzt mit Schwarzkümmelsalbe -> Erfahrungen?
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Der Verfahrensbeistand meinte noch so ein Verfahren ist ein Armutszeugnis für die Beziehung. Das sagen mir und meiner Ex-Frau auch alle Ärzte. Beigegeben wäre das falsche Signal. Ein höheres Gut als die Erhaltung der Gesundheit gibt es meiner Ansicht nicht.
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Danke Rolf, das Du das so durchziehst. Was Du noch machen kannst weiß ich nicht, ich kann Dir nur aus Erfahrung, das, um so älter Dein Sohn wird, umso mehr wird er in die Entscheidung mit eingezogen. Meine Tochter war 12 Jahre als sie es mit den Nieren zu tun bekam. Sie lag lange im Krankenhaus und sollte eine bestimmte Untersuchung bekommen vor der sie sehr viel Angst hatte. Die Ärzte haben sie nicht gezwungen und sie haben sich dann mit ihr geeinigt wie man an die Werte kommen kann. Was ich damit sagen will, wenn das Kind auch nicht per Gesetzt dazu in der Lage ist einzuwilligen oder abzulehnen, so wird es aber dennoch gehört. Wenn kein zwingenden Grund vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit, das ein "NEIN" von deinem Sohn ernst genommen wird.
Hast Du eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Selbst wenn die nicht einspringt, ist oft eine kostenlose Rechtsberatung einmal im Jahr drinn ....
Ich drück dir und Deinen Sohn die Daumen
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Danke Bela für den mutigen Zuspruch, Mein Sohn hat dazu noch keine Meinung und wie gesagt der Kinderarzt hat die Befürchtung, je älter der Sohn wird, desto eher kommt ein Nein, deshalb will er ja möglichst bis zum 11. Lebensjahr operieren. Mein in die Pubertät kommender 12 Jähriger Sohn rückt wohl allmählich auch von seinem Votum für die Beschneidung langsam ab, so deutlich wie vor einem Jahr war es jedenfalls nicht mehr. Aber erst müssen wir dahin kommen und das ist noch ein langer Prozess.
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je älter der Sohn wird, desto eher kommt ein Nein, deshalb will er ja möglichst bis zum 11. Lebensjahr operieren
Was ist das bitte für ein Argument. Also da hört es doch langsam auf. Lieber schnell beschneiden, bevor das Kind einen eigenen Willen hat? Ich fasse es nicht.
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Zitat von Rolf
Nein, der Kinderarzt ist als knallharter, eiskalter Geschäftsmann ein Bindeglied in einer ausgeklügelt sich entwickelten Maschinerie, der die Patientenströme Richtung Kinderchirurgie schiebt oder was hier im Forum propagiert wird, eben nicht. Das würde aber ein Austrocknen der Patientenströme in Richtung der Kinderchirurgie bedeuten und ein leeres Wartezimmer für die Nachsorgeuntersuchungen in der Kinderarzt-Praxis.
Also du gehtst davon aus, dass der Kinderarzt durch die Nachsorgeuntersuchungen sich eine Einnahmequelle aufgebaut hat, und so auch von den Beschneidungen in finanzieller Hinsicht profitiert. Das ist eine interesannte These. Ich sage nicht, dass es falsch ist. Ich lasse es einfach mal so stehen.
Deshalb wäre es auch sinnvoll, wenn man diesen Prozess auch in eine Anklage gegen diesen Kinderarzt (und die beiden übrigen Ärzte) umfunktioniert werden könnte, bei der dieser als der Quacksalber (oder noch schlimmeres) entlarvt werden könnte. Aber dafür braucht es einen geschickten Anwalt.
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Lieber Sokrates, wenn Du griechische Weisheits-Lehrer liebst, so liebe ich römische Weisheitssprüche wie Nomen est omen!
wie gesagt dieses Ärzte-Geschäftsmodell baut weniger auf Salben und Reden auf, sondern auf OP und kurzes Delegieren in die Diversifikation der Ärzte auf. Da ist nicht nur einer der so handelt, dass ist eine gesamte Gesellschaft die so handelt, ähnlich wie vor ca.80 Jahren eine gesamte Gesellschaft in die falsche Richtung in Deutschland gelaufen ist zusammen mit Ärzten und einem Rechtssystem und wenige haben dem widerstehen können oder sich aufgelehnt. Nur ein ganz kleiner Teil ist danach für diesen Irrsinn bestraft worden.
Prof. Stehr stellt schon richtig fest, wenn 10% faktisch beschnitten werden, wobei die reelle Quote vielleicht im Vergleich zum Ausland bei 1,5% liegt, sind dies ca. 8,5% = ca.27.000 Beschneidungen a mindestens 1000-2000€ Krankenhaus-, Operationskosten und Nachsorgeuntersuchungen, das ist ein Umsatz von ca. 50 Mio.€ oder mehr/Jährlich auf diese Community verteilt. Dafür braucht es also nicht einen geschickten Anwalt, sondern mehrere geschickte Anwälte und vor allem eine größere Unterstützungsaktion von vielen Unterstützern, die die geschickten Anwälte finanzieren. Das würde für viele Familien und Mütter ein Segen sein! Vielleicht hilft eine ePetition beim Bund und ein Förderverein zur Finanzierung der Verwaltung der Unterstützer und Anwälte.
Ich habe an Dr.med. Kreutzig Langenfeld folgende Fragen gestellt:
ich war heute bei dem Kinderarzt
erstmals, der die Diagonse des engen Schnürrrings gestellt hat. Auf
meine Frage, welche körpliche Gefahren und seelischen er sieht, meinte
der Kinderarzt, der heranwachsende 10,5 Jährige Sohn könnte aufgrund des engen Schnürrrings seine Sexualität
nicht entwickeln und entdecken, dass würde er wenn er Beschnitten wäre
und um ca. 20.000 feinen Nervenenden ärmer wäre besser können. Außerdem
könnte es sein, dass mit 14 Jahren oder 15 Jahren die Vorhaut reißt.Würden Sie den Aussagen zustimmen? Reißt Ihrer Erfahrung nach bei Jugendlichen mit 14 oder 15 Jahren die Vorhaut und muß dann genäht werden, wenn vorher der Schnürring mit 10 Jahren enger war?
Außerdem würde sich ein 14 /15 Jähriger gegenüber den Ärzten oder Eltern
nicht offenbaren, wollen, deshalb würde eine prophylaktische,
standardmäßige Beschneidung vor der Pubertät bevorzugt und durchgeführt.und folgende Antwort erhalten:
Ich halte die Aussagen für Unsinn (Sie kennen meine Auffassung).
Lieben Gruß
Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
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Es ist bekannt das wenn es um Überweisungen geht gerne Ärzte zusammen arbeiten. Da wird gerne zur Magen- oder Darmspiegelung an einen bestimmte Praxis verwiesen.
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Ich habe noch nie in meinem Leben gehört, dass eine Vorhaut reißen kann, egal wie stark eine Phimose ausgeprägt ist. Selten so einen Stuss gehört.
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Der Arzt meint wohl folgende Fälle:
https://www.gesundheitsfrage.net/frage/vorhautb…erissen-was-nun -
Ich hatte als Teenager bei der Selbstbefriedigung anfangs eher einen Rustikaleren Stil. Das endete irgendwann damit das mal ein kleiner Riss im Frenulum entstand der aber nach 2 Tagen abgeheilt war. Ich hatte danach nie wieder Probleme was das an ging.
Ich habe allerdings dann auf ein zurückziehen der Vorhaut bis zum Anschlag bei der Selbstbefriedigung verzichtet.
Ich hatte aber nie Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr.
Ich habe aber von einer Freundin gehört das sie mit einem Partner dies auch beim Geschlechtsverkehr erlebt hatte. -
Neuigkeiten:
Das OLG besteht auch auf einem ca. 2000€ kostenpflichtigen Gutachten und stimmt folgendem Artikel abstrakt betrachtet leider nicht zu:
https://www.thieme-connect.com/products/ejour…55/s-2001-12876auch eine angeborene Phimose könne eine pathologische Phimose sein, und das müsse in einem Gutachten untersucht werden. Und eine unbehandelte Phimose müsste gegebenenfalls behandelt werden, um Entzündungen und Harnwegsinfektionen oder einen chronischen Verlauf im Vorfeld auszuschließen, genauso wie Schwierigkeiten beim Wasserlassen oder häufige Schmerzen oder Jurckreiz. Ein Zuwarten bis zum 18. Lebensjahr wegen möglicher Schmerzen beim Geschlechtsverkehr oder eine vollständige Vorhautverengung mit einer Abschnürung der Blutgefäße, wäre nicht möglich. Meiner Ansicht nach ist der Geschlechtsverkehr jenseits und nicht vor dem 18. Lebensjahr bei Jungen relevant.
Um das Prozessrisiko von 2000-6000€ besser einzuschätzen und die Ex-Frau keine Einwilligung zu einer Konsultation mit dem Sohn bei Ärzten wie Dr.med. Stehr gibt, versuche ich pro aktiv die Einwilligung über eine einstweilige Anordnung zu bekommen, obwohl das widersprüchlich zu meiner folgenden Argumentation scheint.
Gleichzeitig werde ich Verfassungsbeschwerde wegen Eingriff in Art.2II GG und Art. 6 GG, in den nächsten 3 Wochen einreichen, und hoffen, dass die Verfassungsrichter, der Ansicht im Artikel folgen und erkennen, dass auch abstrakt gesehen, eine offensichtlich angeborene Phimose nicht gleich eine pathologisch erworbene Phimose ist und Eltern diese erst einmal sich natürlich auswachsen lassen können und sollten. Oder wie seht Ihr das?
Darf sich der Staat soweit einmischen und bei einer angeborenen, sich möglicherweise von alleine auswachsenden Phimose auf Kosten der Eltern Gutachten etc. in Höhe von 2000-6000 € erstellen und den Eltern danach die Rechnung dafür schicken?
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Zitat
Und eine unbehandelte Phimose müsste gegebenenfalls behandelt werden, um Entzündungen und Harnwegsinfektionen oder einen chronischen Verlauf im Vorfeld auszuschließen, genauso wie Schwierigkeiten beim Wasserlassen oder häufige Schmerzen oder Jurckreiz
Das ist Schwachsinn. Denn sonst hätten 100% der Männer diese Probleme, oder wären von diesen Problemen akut, weil jeder Mann in einer bestimmten Zeit seines Lebens eine Phimose hat. Alle Jungen kommen mit einer Phimose (nicht-zurückziehbarer Vorhaut) auf die Welt.Aber das ist jetzt genug der medizinischen Details.
Ich habe es schon oft gesagt, aber ich sage es noch mal: Du brauchst einen guten Anwalt, der dir eine oderntliche Strategie zurecht legt. Bist Du in der Sache Anwalt schon weiter gekommen?
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Darf sich der Staat soweit einmischen und bei einer angeborenen, sich möglicherweise von alleine auswachsenden Phimose auf Kosten der Eltern Gutachten etc. in Höhe von 2000-6000 € erstellen und den Eltern danach die Rechnung dafür schicken?
Der Staat wird sich einmischen müssen...wenn deine Frau zusammen mit einem Arzt vor Gericht behauptet, dass du deinem Sohn eine (aus Sicht dieses Quacksalbers) notwendige medizinische Behandlung vorenthältst...
Ich bin mir sicher...du kannst noch so gute Argumente vor Gericht anbringen...da kommt irgendein Urologe und stellt nicht belegbare Behauptungen auf, und deine Argumente gelten NICHTS mehr vor Gericht...
Ich hab es dir jetzt glaub schon ein paarmal geschrieben...Richter dürfen keine medizinische Sachverhalte bewerten...die dürfen nur gutachten folgen...auch wenn die noch so grottig sind...
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Gestern habe ich kurz einen mir seit Jahren bekannten Freund zu seinen Erfahrungen mit seinen zwei Jungs zum Thema Phimose Diagnose befragt. Er meinte beim Jüngeren hatte er auch das Thema. Der OP-Termin stand schon fest und die Salben vor und nach der OP waren bereit. Im Alter von 12 Jahren kurz vor der geplanten OP, konnte der Sohn dann plötzlich die Vorhaut problemlos zurückstreifen, so dass es zu keiner OP kam und das Thema sich in Luft auflöste. Das hat mir wieder Mut gemacht.
Ich hoffe, ich komme mit meinem Sohn auch so weit möglichst bald.
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So nun wird gerade per Fax eine Verfassungsbeschwerde über 123 Seiten ans BVerfG nach Karlsruhe geschickt und das AG davon unterrichtet, den Zwischenbeschluss bis zur Entscheidung vom BVerfG höfflichst und eilig auszusetzen. Ich hoffe, dem folgt das AG.
Die Bücher von Clemens Bergner "Ent-hüllt" und "das freche Pimmelbuch" von Mario Lichtenheldt, Lukas Ryholec werden vom OLG als Anlage auch nach Karlsruhe als Vertiefungsliteratur geschickt.
Bin gespannt, wie die VerfassungsrichterInnen die Angelegenheit sehen und vor allem in der Hoffung, möge das BVerfG der zirkumzisionsfreudigen medizinischen Gemeinschaft Grenzen aufzeigen und setzen.
Bezüglich Gegenattesten von Kliniken, an denen Prof. Dr. Stehr wirkt(e), habe ich nun auch einen Antrag ans AG gestellt, so dass ich mit meinem Sohn trotz fehlender Zustimmung der Mutter dorthin nun hoffentlich auch hingegehen kann, in der Hoffnung, dass daraus Atteste entstehen, die zur Phimose-Leitlinie konform erstellt werden. Gegebenenfalls könnten diese, falls erforderlich, ans BVerfG nachgereicht werden.
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Update:
Die Eingangsnummer und Eingangsbestätigung vom BVerfG habe ich erhalten.Die Leihgabe der Bücher von Clemens Bergner "Ent-hüllt" und "das freche Pimmelbuch" von Mario Lichtenheldt, Lukas Ryholec habe ich noch nicht vom AG oder OLG zurückerhalten, denn AG meint die Akte wäre ans OLG zurückgegangen und beim OLG ist die Akte noch nicht angekommen. Vielleicht geht ja etwas in der kommenden pder übernächsten Woche vorwärts.
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Ich verfolge die Geschichte hier ja nun schon fast von Anfang an, aber eines will mir nicht so ganz in den Kopf:
Du streitest dich hier um die Vorhaut deines Sohnes, deren "Zustand" du aber laut eigener Angabe gar nicht kennst. Du weißt gar nicht wie eng die Vorhaut bei deinem Sohn überhaupt (noch) ist, geschweigedenn dass ihr (also du und dein Sohn) mal den Ansatz genommen hättet, ihn schlichtweg "ganz privat" dazu anzuleiten, seine Vorhaut - so sie noch verengt ist - ganz einfach selbst zu dehnen. So lange wie sich das hier nämlich schon hinzieht, hätte dein Sohn seine Vorhaut bei halbwegs regelmäßigem Eigentraining schon längst auf, das heißt, die ganze Schose wäre schon längst von allein erledigt.
Ehrlich gesagt will mir auch nicht so ganz in den Kopf, dass dein 10-Jähriger Sohn sich lieber vor Mutti und wer weiß welchen Ärzten auszieht und sich an seinem Penis rummachen lässt als vor dir, damit du mal drüber gucken und ihm vernünftigen Rat geben könntest oder die ersten paar Male selbst ihm zeigen könntest, wie er das ganz ohne Arzt, Skalpell etc. in den Griff bekommt. Da kratze ich mir doch schon arg am Kopf, wenn ein 10-Jähriger, noch vorpubertärer Junge seinem eigenen Vater was die Intimität angeht so derartig verschlossen ist.
Unabhängig davon ist diese Sache von der rein justitiellen Seite her aber eine echte Justizposse, die ins Fernsehen gehört. Ich bin überzeugt, dass sich dafür mancher TV-Sender und/oder manche Zeitung interessieren dürfte.
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Lieber Etwas,
vielen Dank für Deinen Beitrag und Deine Anteilnahme.
Mein Sohn ist ca. 30 min.-1h abends einmal in der Woche meist mit seinem älteren Bruder, nur wenn es gerade passt, bei mir und alle 2 Wochen für wenige Stunden meist bis 16 Uhr. Danach müssen Sie sofort nach Hause, um kein schlechtes Gewissen zu bekommen, auch wenn die Mutter nicht zu Hause ist. Auch in den Ferien ist keine gemeinsame Übernachtung durchführen. Dadurch läßt sich leider keine nähere Sohn-Beziehung aufbauen, in der abends das Thema sukzessive angegangen und behandelt werden könnte. Dies ist eine massive "Justizposse", die wohl seit Jahren schon ans BVerfG und in die Medien gehört!
Gerade durch dies Verfahren, habe ich eine deutlich stärkere Beziehung zu dem Sohn, weil eben er sich nicht gerne gegenüber seiner Mutter oder anderen Ärzten auszieht. Das Thema ist tabu! Jedenfalls wenn ich mit dem Thema anfange, ernte ich lauten akkustischen Widerstand vom älteren Bruder, von dem Sohn oder von der Mutter.
Vielleicht hast Du oder jemand anderes hat Tipps und kann Empfehlungen aussprechen oder Beispiele geben, wie ich dem Sohn die Retrahierbarkeit durch spielerisches mechanisches, gegebenenfalls mit Bio-Chemie unterstützt, Verhalten sowohl einen Status der Retrahierbarkeit der Vorhaut beim Sohn abfragen könnte als auch in dem Selbsterfahrungs- und Selbstentwicklungsverhalten beim Wachstum und deren Retrahierbarkeit unterstützen könnte.
Dieses Verfahren ist neben anderen Verfahren sicherlich auch eine weitere "Justizposse". Auch die anderen "Justizpossen" waren oder sind sicherlich in vergleichbaren Fällen auch beim BVerfG.
Ein großer Dank für diese und ähnliche "Justizpossen" gebührt natürlich auch dem guten, sehr familienfreundlichen und familienunterstützenden Jugendamt, das ganz im Sinne das Art. 6 I, II GG handelt und die Familie als Keimzelle äußerst gut schützt!
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Das ist natürlich eine sehr unschöne Situation, finde ich sehr bedauerlich.
Wenn die Kinder so konditioniert worden sind, dass das Thema nicht besprochen werden kann, wie wäre es dann mit illustriertem Infomaterial, wie dem BVKJ-Flyer oder einem der netten Bücher von Mario Lichtenheldt / Lukas Ryholec? Würde mich wundern, wenn das nicht auf Neugier stößt. -
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