Romy Klimke - dann muss man halt a bisserl Madelnverstümmelung erlauben

  • Alles, alles, bloß um den 1631d nicht in Frage stellen zu müssen. Um sich nicht mit dem, was Jungen angetan wird auseinandersetzen zu müssen.

    Denn - "Gerechtigkeit" muss ja sein!

    Zitat

    Ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau ließe sich letztlich nur umgehen, wenn einerseits §226a StGB mittels teleologischer Reduktion auf Eingriffe, welche in einem nicht-medikalisierten Umfeld stattfinden beschränkt oder andererseits die Entfernung der Klitorisvorhaut aus dem Tatbestand von 226a herausgenommen und unter den Bedingungen des §1631d ebenfalls legalisiert würde.

    Interessant ist in dem Zusammenhang auch der dort genannte Art. 42 des Europaratvertrags 210:

    Zitat

    Artikel 42 – Inakzeptable Rechtfertigungen für Straftaten...


    1. Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass in Strafverfahren, die in Folge der Begehung einer der in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Gewalttaten eingeleitet werden, Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte „Ehre“ nicht als Rechtfertigung für solche Handlungen angesehen werden.


    Na, der Pferdefuß ist - man kann es sich denken - geschlechtsdiskriminierend - es geht eben ausschließlich um Gewalttaten gegen Frauen, bzw. Mädchen.


    Dann spielt nämlich Religion, Tradition, Kultur, Bräuche etc. nicht mehr die geringste Rolle
    Religionsfreiheit?
    Koran:

    Zitat

    Die Männer stehen über den Frauen...Und wenn ihr fürchtet, dass (irgendwelche) Frauen sich auflehnen (nušūz), dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie"

    Drauf geschissen! Denn es geht ja um Frauen! Da zählt Religion nicht.


    Und so wird der Art. 42 dann selbstverständlich in Sachen Mädchenverstümmelung aus dem Halfter gezogen, bzgl. Jungenverstümmelung heißt es dann aber: RELIGIONSFREIHEIT!!!!!


    Zitat

    Besondere Relevanz in Hinblick auf die strafrechtliche Verfolgung von Taten im Zusammenhang mit FGM/C entfaltet der Artikel 42.
    Diese Vorschrift des Europarates stellt zweifellos eine weitere wichtige Errungenschaft des Europarates in seinem Bestreben [selektiv!] Frauen vor allen Formen der Gewalt zu schützen dar.

    http://studiengang.wirtschaftsrecht.uni-halle.de/sites/default/…R/Heft%2011.pdf

    There is no skin like foreskin

  • Sorry, ich kann nicht erkennen, wo Herr Klimke sich hier für die Legalisierung der Mädchenbeschneidung ausspricht. Wirklich nicht. Er hat meiner Ansicht nur - völlig zu Recht - auf den sexistischen Doppelstandard des "Beschneidungsgesetzes" hingewiesen. Damit stellt er den 1631d sehr wohl in Frage.

  • Habe ich auch nicht behauptet.
    Ist Romy nicht ein Frauenname? Egal.
    Er/sie hat das geschickt in eine Art wenn-dann-Konstruktion verpackt, dann kann man sich fein jeder eigenen Wertung der BGM enthalten. Juristen wissen, wie man Angriffspunkte vermeidet.
    Ich lese da sehr kritisches zur FGM. Natürlich viel Infibulation, das "Paradepferd" in Sachen "BGM ist ganz was anderes"
    Kannst du da nur ein iota kritisches zu BGM finden? Oder zur Amputation der Klitorisvorhaut bzw. Typ IV bei Mädchen (Einkerbungen, usw.)
    Man kann auch viel sagen in dem man an bestimmten Stellen schweigt.

    There is no skin like foreskin

  • Sorry, ich kann nicht erkennen, wo Herr Klimke sich hier für die Legalisierung der Mädchenbeschneidung ausspricht. Wirklich nicht.

    Das sehe ich ähnlich wie bei Frau Hörnle, dass das nicht ihre eigene Position ist, sondern nur die Konsequenzen aufzeigt.

    Drei Buchstaben machen den Unterschied.
    Das entscheidende ist das Wörtchen "nur"


    Zitat von Romy Klimke

    Ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau ließe sich letztlich nur umgehen, wenn...

    Nur! Etwas anderes geht für Klimke nicht.
    Dabei gäbe es eine einfache, auf der Hand liegende, gerechte, nicht-diskiminierende und kinderfreundliche Lösung:
    Genitalreduzierende, nicht-indizierte Eingriffe bei Kindern verbieten. Alle Kinder schützen. §226a StGB geschlechtlich symmetrisieren. Fertig ist die Laube!

    Im Übrigen hatte sich Hörnle schon lange zuvor eindeutig für die legale Jungenverstümmelung ausgesprochen und wurde von den Befürwortern fleißig zitiert. Das wollen wir doch mal nicht vergessen!

    There is no skin like foreskin

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