Anklage wegen misslungener Beschneidung

  • Anklage wegen misslungener Beschneidung

    "Bochum. Nach mehreren islamischen Beschneidungen hat die Bochumer Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 32-jährigen Arzt aus Bochum erhoben. Ihm wird fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen. Wie das Amtsgericht gestern auf Anfrage mitteilte, soll der aus dem Nahen Osten stammende Arzt in seiner Privatpraxis mehrere Jungen im Kleinkindalter beschnitten haben. Dabei sei es zu medizischen Komplikationen gekommen, die auf die Fahrlässigkeit des Arztes zurückzuführen seien, meint die Anklagebehörde. Noch gibt es keinen Prozesstermin."


    http://www.derwesten.de/region/rhein_r…id12135603.html

  • Handlungsbedarf? Wenn ein unabhängiges Justizorgan versucht, dieses Unrecht zu unterbinden, dann scheint es Leute zu geben, die Handlungsbedarf sehen. Politische Interessen scheinen manchen Akteuren wichtiger zu sein, als die Kinder vor schlimmen Schaden zu beschützen.

  • Das ist die Frucht der bösen Tat 1631d. Diese beschissenen Kinderverräter!

    Und in Norwegen ist ein vom Arzt "traditionell" verstümmelter Jungen gestorben. Ein weiterer in Lebensgefahr geraten. Will man hier so weiter machen, bis das hier auch passiert?


    Quote

    Der Angeschuldigte wird von einem Fachanwalt für Medizinrecht verteidigt.

    Das kennt man ja, der wird ihn schon herauspauken. *Brech*


    Quote

    Die Vorschrift besagt, dass religiöse Beschneidungen von Kindern, auch wenn sie noch nicht einsichts- und urteilsfähig sind, erlaubt sind, allerdings nur dann, wenn sie dem „Kindeswohl“ nicht entgegenstehen

    Dass dieser Stuss gebetsmühlenartig repetiert wird... *Brech*

    "Kindeswohl" muss man bei der Amputation gesunder, funktionaler Körperteile aber wirklich in Gänsefüsschen setzen.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Im § 1631 d BGB hat der Gesetzgeber nichts davon geschrieben, dass Komplikationen aufgrund eventueller Fahrlässigkeit eine Strafbarkeit nach sich ziehen würde. Wäre ja auch kontraproduktiv gewesen, wenn man just im gleichen Paragraph sogar Laien-Chirurgen die Lizenz zur Zwangsbeschneidung von Säuglingen anvertraut.

    Es stellt sich daher die berechtigte Frage, wie "fahrlässig" ein Arzt hier handeln muss, dass er sich tatsächlich strafbar macht, weil die Messlatte durch die Hobby-Laien-Beschneider bereits sehr weit heruntergesetzt ist und es wohl schwierig würde, hier mit zweierlei Maß zu messen.

    Die betroffenen Jungen tun mir natürlich aufrichtig leid. Das gleiche gilt aber auch für die Jungen, die von diesem oder anderen Ärzten "komplikationslos" zwangsbeschnitten wurden.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Das müsste eigentlich in die Presse-HOS:


    Quote

    Er soll die Beschneidungen nicht "fachgerecht" durchgeführt haben. Und das gilt nach einem recht jungen Grundsatzentscheid als verboten.

    http://www1.wdr.de/nachrichten/ru…ericht-100.html

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

  • Für so eine Scheiss müssen wir 8 Milliarden Zwangsabgaben pro Jahr bezahlen.

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigene Ehefrau zu schlagen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht die eigenen Kinder zu züchtigen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht andere Menschen vollzuqualmen (gab es mal)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf geschlechtliche Diskriminierung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

    Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf Körperverletzung (gibt es leider in einer Form immer noch, §1631d BGB)

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