Kinderrechtsdiskussion mit erschreckenden Mängeln - Welche Forderungen sind realistisch?

  • Auch noch eine Ohrfeige!
    Bei zwei Ohrfeigen kannst du z.B. mit 800 € Strafe dabei sein.


    Kannst du, musst du aber nicht. Das Strafmaß liegt im Ermessen des Gerichts. Dass das Gericht hier http://www.tagesspiegel.de/berlin/pro-und…ar/1786634.html entschieden hat ist richtig, dass das Gericht aber auch anders hätte entscheiden können ebenfalls. Der Familienberater im Kinderschutzzentrum Berlin: "Wichtig sei, herauszufinden, was hinter der Ohrfeige, der Kopfnuss oder dem Klaps auf den Po steckt. Und wie man Kindern und Eltern helfen kann. Um Pädagogik gehe es, nicht um Strafe."

    Eine Ohrfeige ist weitaus gefährlicher als ein Klaps auf den Po. Bei einer Ohrfeige droht stets ein irreversibler Hörschaden, eine lebenslange Nachwirkung. Passiert selten, aber KANN passieren. Davon kann man sogar auf dem betroffenen Ohr taub werden.
    Das ist definitiv kein Mittel der Erziehung, das gehört verboten und bestraft. Und es ist verboten und wird bestraft. Und das ist gut so. :!:

    Ja, das wird in der Regel bestraft. Und zwar weil der Gesetzgeber den Richtern dies ermöglicht hat und du auch dank §1631 kaum einen Richter finden wirst, der sagt "alles halb so schlimm, machen Eltern halt mal. Machs aber nicht wieder".

    Quote

    Der §1631 hat tatsächlich zur Ächtung der Prügelstrafe wesentlich beigetragen. Natürlich schlagen viele Eltern weiterhin ab und an - aber es wird weniger geschlagen, und das Image der Prügelstrafe ist unten durch.


    Genau das habe ich gesagt. Einen Richter muss sein Image im Zweifel aber nicht interessieren. Wenn er meint, dass er das Verfahren einstellen möchte, dann kann er das grundsätzlich tun.

    BTW, auch das stimmt nicht. Natürlich gibt es rechtfertigende Gründe für Gewalt gegen Kinder. Ein ganz banaler, aber wohl seltener: Notwehr. Oder, in einer Ausnahmesituationen, wenn keine andere Möglichkeit gesehen wird akute und schwerwiegende Gefahr von dem Kind oder anderen abzuwenden.


    Rechtfertigende Gründe haben aber nichts mit der Frage der Tatbestandlichkeit zu tun. Die spielen eine Rolle bei der Strafbeimessung. Eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung, auch bei Notwehr und egal wie rechtfertigend die Gründe sind. Und tatbestandlich und strafbewehrt ist hier nun mal nur die Körperverletzung und nicht die Züchtigung. Alles was in §1631 als ächtungswert genannt wird, ist nur insofern stafbar, als es sich dabei um eine Körperverletzung handelt. Weder kommt es dabei auf die Bestrafung an noch sind seelische Verletzungen oder entwürdigende Maßnahmen strafbar.

    Der Gesetzgeber hat dies offen gelassen und nirgendswo gesagt, dass schlagende Eltern bestraft werden müssen

    Was bedeutet denn wohl "wer...wird...bestraft"? Da steht nicht: "wird bestraft, oder auch nicht, bzw. wird evtl. bestraft".


    Bestraft heißt, dass es bestraft werden kann, nicht zwingend muss. Da der Gesetzgeber keine Mindeststrafe vorgesehen hat, darf ein Gericht auch z. B. von den Einstellmöglichkeiten der StPO Gebrauch machen, etwa wegen Geringfügigkeit. §1631 hat hier die Grenzen bei der Bewertung sicherlich verschoben, aufgehoben hat er sie nicht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bagatelldelikt

  • Quote

    Allerdings soll die gewaltlose Kindererziehung die Kinder schützen, nicht aber die Eltern kriminalisieren und am Ende den Familienfrieden wegen einer „Lappalie“ zerstören. So wird eine einfache Körperverletzung § 223 StGB nur auf Antrag oder – sofern die Polizei oder Staatsanwaltschaft irgendwie davon Kenntnis erlangen sollte – bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Wobei das besondere öffentliche Interesse aber bei einer einfachen und einmaligen Ohrfeige wohl verneint wird. In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren somit wegen geringer Schuld eingestellt, noch bevor es zur Anklage kommt.

    http://www.fr-online.de/recht/strafen-…0,26728340.html

  • R2D2: "Der Unterschied zu der hier diskutierten Variante besteht darin, dass diese festlegen würde, dass Richter die Beschneidung nicht bestrafen dürfen, obwohl die rechtswidrig ist, selbst wenn sie wollten."

    Diese Straffreistellungsvariante für die Beschneidung ist vor allem eines. Verfassungswidrig. Und nun werfen wir einen Blick in die Charta. Dort steht ein Satz, den hier offensichtlich niemand kennt.

    "Wir fühlen uns in unserem Anliegen den Menschenrechten und dem Grundgesetz verpflichtet und sind politisch und religiös unabhängig."

    Eine solche verfassungswidrige Lösung hier im Forum zu befürworten oder sogar zur Umsetzung vorzuschlagen, ist also ein eindeutiger Verstoß gegen die Charta des Beschneidungsforums. Das ist in etwa so, als wenn ein Eurocirc-Vertreter hier auftritt und propagiert, die Beschneidung erzeugt keinen Schaden.

    Die wieder und wieder und wieder von R2D2 vorgebrachten Beispiele, die vielleicht(??? frage ich mal als Nichtjurist) eine Straffreiheit erzeugen könnten, also diese Gemeinsamkeit(!) mit seinem hier dargestellten Vorschlag der Straffreiheit für die Beschneidung hätten, besitzen nun aber den entscheidenden Unterschied, sie weisen den der Beschneidung immanenten Schaden nicht(!) auf. Seine rechtliche Gleichsetzungsbestrebung gegenüber diesen Beispielen, hat also die Eliminierung der Anerkennung des Schadens zur Voraussetzung. Er macht also exakt dasselbe wie der Eurocirc-Vertreter nur innerhalb der juristischen Argumentation.

    Wer die Charta also ernst nimmt, müsste derartige Gleichsetzungsbestrebungen, wie sie hier von R2D2 platziert werden, unterbinden, genau so wie es bei Eurocirc-Vertretern mit deren Argumentation geschieht.

    Selbstbestimmung: "Aber was soll diese haarspalterische Relativiererei?"

    Sie soll relativieren. Das ist Selbstzweck. Siehe auch sein neuester Beitrag 143 https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42966#post42966 Dort macht er die Beschneidung zur "Lappalie" indem er dasselbe Strafmaß für die Beschneidung wie auch für diese fordert. Das ist pure(!) Beschneidungsbefürworterargumentation.

    Maria Werner Beitrag 108 https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42868#post42868

    Dann sei hier gerne ausdrücklich dargestellt, und nichts anderes lässt sich aus meinen Beiträgen ableiten, dass sich meine Kritik an Pizarro73 nicht auf seine anderen angeblichen Aktivitäten bezieht, von denen ich keinerlei Kenntnis besitze. Meine Kritik richtet sich ausschließlich auf die hier im Forum vorgebrachte Diskussionsleistung und innerhalb dieser auch nur auf diejenige, von der ich in diesem Thema vorwiegend mir gegenüber Kenntnis erhalten habe. Mit dieser Differenzierung ist Anmaßung ausgeschlossen.

    Pizarro73 Beitrag 109 https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42869#post42869

    Pizarro73: "JEDE MASSNAHME"

    Wenn Du durch die sukzessive Ermordung aller beschneidungsbefürwortenden Politiker den Weg verkürzen könntest, wäre dass DEINER ANSICHT NACH DANN zu "begrüßen"? Ist nun weiterhin die Rettung bereits eines Jungen als Wegverkürzung zu interpretieren und was heißt das dann für die armen Eltern. Das absolute Gegenteil Deiner Behauptung ist wahr. Bestimmte Maßnahmen sind kategorisch auszuschließen. Du solltest Deine Aussagen vielleicht, wenn auch nur grob, oberflächlich, kurz und schnell daraufhin überprüfen, ob sie jedenfalls möglicherweise die geringste Wahrscheinlichkeit auch nur aufweisen könnten, wahr zu sein.

    Joeye Beitrag 111 https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42871#post42871

    Joeye: "die vor allem in den Glaubensgemeinschaften geführt werden muss, das heißt unter Juden und Muslimen."

    Das macht die Rechtssetzung in unserem Land von der Zustimmung von Juden und Muslimen abhängig. Nochmals. Absolut verfassungswidrig, eines Rechtsprofessors von vorne bis hinten unwürdig. Deshalb hat er das Dokument möglicherweise auch zurückgezogen. Wegen der Verfassungswidrigkeit ergibt sich ein Verstoß gegen die Charta des Beschneidungsforums. Und wie man sieht ist es keine "Diskussion um nichts. NICHTS." Denn hier wird diskutiert, ob diese Vorschläge reaktiviert, neu eingebracht und als jetzt anzustrebende Lösungen propagiert werden - und zwar vom Beschneidungsforum, das sich angeblich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt aber einem Verfassungsbruch (im rechtlich umgesetzten Ergebnis) applaudiert.

    Bereits gemäß der jetzigen Charta des Beschneidungsforums und in Anbetracht der weiten Entfernung einer möglichen Gesetzesänderung, die einen mögliche Zwang, sich auf Kompromisse einlassen zu müssen, für die Gegenwart ohnehin vollständig entfallenlässt, sollten also ausschließlich verfassungskonforme Lösungen vom Beschneidungsforum öffentlich dargestellt werden. Bei Fällen wie Walter sollte man sich in der Fehleranalyse üben und dieses Ergebnis dann herausstellen. So liegen zum Zeitpunkt einer späteren Gesetzinfragestellung ausschließlich richtige Lösungen und Ansichten vor, die bis dahin lange bekannt, selbstverständlich und vertraut sind. Die Voraussetzung um menschliche Lebensumstände als unverzichtbar erleben zu lassen.

    Pizarro73, Maria Werner ab Beitrag 113

    "Frag das doch mal Prof. Walter! Deine Frage ist ja zweifellos berechtigt." und "Guter Vorschlag von Pizarro73. Prof. Walter ist sehr nett."

    Prof. Walter mit einzubeziehen begrüße ich natürlich. Wenn Maria ihn im Gegensatz(?) zu Selbstbestimmung kennt, sollte sie die Kontaktaufnahme vielleicht übernehmen. Weiterhin stellt sich mir hier aber auch die Frage der möglichen Befangenheit von Forenteilnehmern. Wie könnte jemand der bspw. Prof. Walter unterstellt oder von seinem "nett"-Sein abhängig ist, hier noch unbefangen bzgl. seiner Ansichten argumentieren.

    Tante Jay: "dass ich den Wunsch verspüre, mir den Kopf richtig herzhaft an der Wand mal kaputtzuschlagen"

    Mach das! Stell Dich aber mit dem Rücken zur Wand, denn es heißt: Leichte Schläge auf den Hinterkopf ... Also unbedingt machen, aber nicht verletzen bitte.

    Pizarro73: "Also unterstützen wir bitte alles, was dazu führt, dass sich Menschen mit den Fakten auseinandersetzen."

    ... und verhindern wir, dass sie nicht wieder und wieder und wieder das Falsche vorgesetzt bekommen.

    Maria Werner Beitrag 96 (Vorseite) https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42856#post42856

    Da Du das angebliche HANDELN von Pizarro73 so über alle Maßen überschwänglich lobpreist und es gleichzeitig zur Abwertung anderer Wege der Beteiligung heranziehst, berichte doch mal vom HANDELN Deines Helden, das mir leider vollständig unbekannt ist.

    Dringt er in die Synagoge ein und löst den Mund des Mohels vom blutenden Kinderpenis ab?
    Überwindet er den sünnetçi und die türkische Großfamilie, um mit dem geretteten Prinzenknaben aus dem Saal zu fliehen, den er dann unterschlupfgewährend, vatergleich und beschützend eigenhändig aufzieht?
    Stürmt er die Praxis des Urologen, um diesen beiseitezudrängen, für den erlösenden Ruf an den vom Operationstisch hochgerissenen Patienten: "Du musst nicht beschnitten werden, du hast nur eine Phimose!"?

    Berichte mir vom heldenhaften HANDELN des Pizarro73, wenngleich es auch weder für die Vergangenheit als auch die Zukunft entschuldigend für seinen Diskussionsstil wirken könnte.

    "Einige hier klären unermüdlich Eltern auf, einige sind politisch-gesellschaftlich tätig, einige schaffen Netzwerke, einige diskutieren mit Ärzten usw."

    Und sie betätigen sich damit in nichts anderem als einer Variante der Informationsübermittlung. Sie bedienen sich dabei nur eines anderen Publikationsmittels, dem der direkten mündlichen Kommunikation. In Deiner nur zur Abwertung erfundenen Aufspaltung dieser Varianten in Handlung oder Nicht-Handlung, wäre bei der Informationsübermittlung also das Publikationsmittel das Kriterium. Nun ist aber gerade die direkte mündliche menschliche Kommunikation selbst in ihren Voraussetzungen völlig frei von menschlichem Handeln. Zu ihrer Umsetzung ist es nicht einmal nötig die entsprechenden Publikationsmittel per Handlung herzustellen. Mund, Gehör und Luft existieren. Nichts an menschlichem Publikationswirken ist freier von menschlicher Handlung als sie. Das Kriterium Publikationsmittel mit dem Ergebnis Sprechen als Handlung zu qualifizieren, muss also falsch sein. Die vorangehende Begründung erklärt also nur die Offensichtlichkeit des vorletzten Satzes.

    Und wo müsste bei den von Dir genannten Bereichen irgendjemand auch nur den geringsten Kompromiss, geschweige denn einen von menschenrechtsverletzender Qualität eingehen? Aber berichte uns doch von Pizarro73s Taten. Wenn er Kompromisse entsprechender Qualität eingehen zu müssen behauptet, lässt sich dies sicher nachweisen. Hierfür wäre er auch rechenschaftspflichtig. Für jeden einzelnen!

  • Eine solche verfassungswidrige Lösung hier im Forum zu befürworten oder sogar zur Umsetzung vorzuschlagen, ist also ein eindeutiger Verstoß gegen die Charta des Beschneidungsforums. Das ist in etwa so, als wenn ein Eurocirc-Vertreter hier auftritt und propagiert, die Beschneidung erzeugt keinen Schaden.


    Jetzt wird es völlig absurd. Das muss ich mir ehrlich gesagt auch nicht gefallen lassen.

    Quote

    Und wo müsste bei den von Dir genannten Bereichen irgendjemand auch nur den geringsten Kompromiss, geschweige denn einen von menschenrechtsverletzender Qualität eingehen? Aber berichte uns doch von Pizarro73s Taten. Wenn er Kompromisse entsprechender Qualität eingehen zu müssen behauptet, lässt sich dies sicher nachweisen. Hierfür wäre er auch rechenschaftspflichtig. Für jeden einzelnen!


    Dir ist hier genau gar niemand rechenschaftspflichtig und du vergreifst dich hier gerade ganz gehörig im Ton. :thumbdown:

  • R2D2: "Dir ist hier genau gar niemand rechenschaftspflichtig und du vergreifst dich hier gerade ganz gehörig im Ton."

    Wer spricht denn von mir. Der gesamten Gesellschaft natürlich.

    R2D2: "Jetzt wird es völlig absurd. Das muss ich mir ehrlich gesagt auch nicht gefallen lassen."

    Warum absurd. Wer einen Verfassungswidrigkeit erzeugenden Vorschlag einbringt, soll sich den Vorwurf der Erzeugung von Verfassungswidrigkeit nicht gefallen lassen dürfen? Das ist absurd.

    R2D2: "du vergreifst dich hier gerade ganz gehörig im Ton."

    Hier gibt es keinen Ton. Derjenige, der die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes mit einer "Lappalie" in Verbindung zu bringen weiß, hat offenbar keine Argumente. Aber Applaus erhältst Du ja wenigstens schon wieder.

  • Quote from R2D2

    Wobei das besondere öffentliche Interesse aber bei einer einfachen und einmaligen Ohrfeige wohl verneint wird.

    Kann man denn überhaupt "eine einfache und einmaligen Ohrfeige" mit einer lebenslang nachwirkenden Genitalverstümmelung vergleichen? Mit der Amputation von einem Grossteil der erogenen Oberfläche? Mit der dauerhaften Blosstellung der Eichel?

    BTW, was ist eine "einfache" Ohrfeige? So eine Art Streicheln?
    Ich erinnere mich noch gut, ich ging in die erste Klasse. Da hat mir eine mir unbekannte Frau eine schallende Ohrfeige verpasst. Weit ausgeholt und voll durchgezogen. Das Ohr hat noch lange gesungen.
    War eine Verwechselung, ich hatte nicht mal etwas "ausgefressen".

    Ich erinnere mich noch genau, wie mich das im wahrsten Sinne des Wortes "getroffen" hat. Dieses Gefühl der totalen Überraschung, der Demütigung und Wehrlosigkeit. Ich werde das nie vergessen.
    Heute würde Kind das denn Eltern erzählen und Eltern würden Frau in Grund und Boden klagen - richtig so! :thumbup:

    Wir sollten hier nicht Prügel gegen Kinder relativieren, und nicht Ohrfeigen (die im Einzelfall allerdings auch schlimme Folgen haben können (Taubheit)) dann auch noch auf eine Stufe mit einer verstümmelnden Messerattacke (gefährliche Körperverletzung) auf eine Stufe stellen.

    There is no skin like foreskin

  • Das war mir schon klar, wie das in dem Satz gemeint war.
    Aber "einfach" hat eben auch noch weitere Bedeutungen i.S.v. "geringfügig, harmlos". Und das muss eine Ohrfeige keineswegs sein. Sie kann sogar zur Taubheit führen.

    Wenn ich einem "eine knalle", dann wird derjenige Strafanzeige stellen (es sei denn er ist Masochist und ich habe bei ihm "offene Türen eingetreten").
    Wenn ich aber jemanden mit dem Messer "besteche", dann ist das eine gefährliche Körperverletzung, und das ist ein Offizialdelikt, der zuständige Staatsanwalt muss sich darum kümmern - ob der bestochene Anzeige erstattet, oder (vielleicht aus Angst vor weiteren Stichen) nicht.

    Und genau das ist GM: gefährliche Körperverletzung

    There is no skin like foreskin

  • Bin nach langer Zeit mal wieder auf diesen Thread gestoßen - ob eine Strafandrohung sinnvoll ist.
    Da fiel mir ein - eine Strafandrohung kann sehr wirkungsvoll sein. Man kann sogar Unrecht durchsetzen durch Androhung einer Strafe (wirtschaftliche Konsequenzen) im Falle einer Strafandrohung. 8o
    Hat auf Island und in Dänemark hervorragend geklappt, leider.

    There is no skin like foreskin

  • Nein Prügelstrafe ist nicht unter Strafe gestellt worden.

    Ein einziger Schlag mit einem Tannenzweig auf den Po eines "frechen" Jungen - 4.000€. Ich nenne das "Bestrafung".
    Jede Wette, das hilft. Das macht der nicht noch mal.

    Genitalverstümmelung sollte erst recht bestraft werden, denn die Folgen sind gravierender und wirken lebenslang nach.

    Das eine zu bestrafen ist richtig, das andere sogar noch zu legalisieren ist grotesk.


    https://www.faz.net/aktuell/gesell…-110559920.html

    There is no skin like foreskin

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