Kinderrechtsdiskussion mit erschreckenden Mängeln - Welche Forderungen sind realistisch?

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    • Tante Jay schrieb:

      Aber glaubst du wirklich, dass wir von Deutschland aus die Diskussion in der Schweiz steuern können?

      Ich nehme an der Diskussion teil und das ist legitim. Im übrigen nicht nur weil die Schweiz meine Wahlheimat ist, sondern auch weil eine von Aussen eingebrachte Sichtweise sinnvoll ist. Das Wort "steuern" halte ich hingegen für vollkommen deplatziert.

      Ausserdem schaut man ÜBERALL in Sachen Knabenbeschneidung auf die Jurisdiktionen anderer Länder und wie die es machen. Und vor allem auch welche Auswirkungen eventuell getroffene Entscheidungen, Gesetze und so weiter haben. Auch das ist legitim.
    • R2D2 schrieb:

      Aber über deren Köpfe kann man im Gegensatz zum ZdJ und den Muslimen ja auch politisch leicht hinweg gehen.


      Komisch, den §218a hat man gegen den erbitterten Widerstand der RKK durchgesetzt. Und der gehörten damals ca. 8-10 mal mehr Gläubige an als es hier heute Muslime und Juden zusammen gibt.

      Geht nicht? Geht nicht gibt's nicht!

      70% der Bevölkerung lehnen die MGM ab, also warum soll man nicht Körperverletzung wie üblich bestrafen können? Gerade, wenn es um Kinder geht?

      Ja, es ist natürlich leichter, so etwas gegen diese "Afrikaner aus dem Busch" durchzusetzen,..


      Du unterstellst dem Bundestag rassistische Motive? ;)

      OMG; nicht schon wieder "Kriminalisieren"! Sind wir hier in einem Karussell? Der Bundestag hat ein Gesetz erlassen, was die Züchtigung unter Strafe stellt. Bravo! Und sie wird bestraft. Und das hat zu einer ÄCHTUNG der Züchtigung geführt. Wo ist jetzt dein Verständnisproblem?

      ...und Verbot wie Strafbarkeit werden gesellschaftlich von keiner relevanten Kraft mehr in Frage gestellt.


      Eben, Verbot und Strafbarkeit kamen gleichzeitig.

      Siehe ansonsten auch:

      beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42758#post42758

      beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42781#post42781

      Beim Thema Inzest wird darüber diskutiert, ob man die existierende Bestrafung fallen lässt, aber das Verbot beibehält.


      Wird diskutiert, aber das wird auch nie kommen. Was ist denn ein strafloses Verbot, und wozu soll das gut sein? Das wäre der gesetzgeberische Offenbarungseid: "Öh - wir wissen das jetzt auch nicht so genau, ob Erwachsene ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auf einverständlichen Vaginalverkehr haben. Macht doch lieber oral oder anall!"

      Umgekehrt hilft eine Strafandrohung auch nur sehr bedingt, wenn der Sinn eines Verbots nicht erkannt und die Autorität des Verbietendens nicht anerkannt wird.


      Ja, leider! Und deshalb passieren laufend Straftaten, von der Beleidigung bis zum Mord. Und komisch, keine wird "straffrei gestellt".

      Das ist schlicht und erfreifend Unsinn. Kein Krankenhaus, und kein normaler Urologe wird da einfach so weiter machen.


      Und warum nicht? Es hat doch keinerlei Konsequenzen. Im §223 steht sogar extra drin, dass das keine strafbare Körperverletzung ist!
      Und hey, es gibt gutes Geld fix zu verdienen! Pecunia non olet!
      Wir kennen doch die Ausreden der verstümmelnden Urologen: "Wenn ich es nicht mache, dann macht es ein Stümper". (Und außerdem muss der Cayenne noch abbezahlt werden) Und genau dasselbe WÜRDEN diese Leute nach der niemals stattfindenden Gesetzes-Kosmetik sagen.

      ...aber die Mehrheit wird sich da sehr wohl an ein Verbot halten.


      An das Verbot, das gar keins ist.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Wird diskutiert, aber das wird auch nie kommen. Was ist denn ein strafloses Verbot, und wozu soll das gut sein? Das wäre der gesetzgeberische Offenbarungseid: "Öh - wir wissen das jetzt auch nicht so genau, ob Erwachsene ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auf einverständlichen Vaginalverkehr haben. Macht doch lieber oral oder anall!"


      *facepalm* natürlich gibt es straflose Verbote. Abtreibung z.b. - ist verboten, im ersten Trimester aber straffrei.

      Und du magst es für witzig halten, aber es gibt tatsächlich Leute, die brauchen keine Strafandrohung - für die isses genug, wenns verboten ist.

      So. Und an der Stelle bin ich raus.

      Ich diskutiere ja gerne mit Sturschädeln, aber so unbelehrbar und wirklich erkenntnisresistent wie du bist da ist Hopfen und Malz verloren. Du bist echt am anderen Ende der Kette wo eine Mutter sagt: "mir egal, was ihr an Argumenten dagegen aufführt, ich finde unbeschnittene Penisse widerlich und darum wird mein Kind beschnitten"

      Ist dieselbe Geisteshaltung, nur mit entgegengesetzter Stoßrichtung. Und dafür ist mir der Sonntag heute zu schade. Ich geh Balkonieren. Tüssi. ;)
    • Selbstbestimmung, dein Tonfall ist vollkommen deplatziert. Ist ja nicht mehr zum aushalten.

      Wenn etwas verboten, aber straflos gestellt wird, kann sich das durchaus im Zivilrecht bemerkbar machen. Und nicht zu wenig. Strafrecht ist im gesamten Rechtssystem die ultima ratio. Dies nur zur Theorie; nicht dass Du und Steffen jetzt wieder kilometerlange Texte zum Thema "ich hab aber Recht und Du willst ja nur die Straflosigkeit" schreiben.
    • Tante Jay schrieb:

      *facepalm* natürlich gibt es straflose Verbote. Abtreibung z.b. - ist verboten, im ersten Trimester aber straffrei.


      Wie Pizarro schon sagte, man sollte sich schon die Mühe machen den Thread zu lesen, bevor man sich irgendwo einklinkt.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Maria Werner schrieb:

      ..und Du willst ja nur die Straflosigkeit


      Vor allem sind Unterstellungen völlig deplaziert.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Joeye schrieb:

      Die ganzen Hygiene-, Ästhetik- und Präventionsfanatiker fallen nicht darunter.


      "Ästehetik" ist ja angeblich durch den 1631d auch nicht gedeckt. Aber das Problem ist doch ganz wo anders, und das habe ich doch auch schon ausführlich dargelegt.

      beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42791#post42791

      Aus diesen Erwägungen ergibt sich folgender Vorschlag für
      einen neuen Abs. 3 des § 223 StGB:
      Absatz 1 gilt nicht für die Beschneidung eines einsichts- und ur-
      teilsunfähigen Kindes, wenn seine Religionsgemeinschaft und die der
      Sorgeberechtigten die Beschneidung gebietet. Die Regeln der ärztlichen
      Kunst sind zu beachten. Ist das Kind fähig, seinen Willen verständlich
      zu äußern, und lehnt es die Beschneidung nachhaltig ab, entscheidet das
      Familiengericht.


      Das hört sich nun nicht wirklich nicht nach Verbot oder Ächtung an!

      Wo wird da für Otto N. deutlich, "..dass die Knabenbeschneidung nicht gutgeheißen wird"? Und dass da eine Diskussion geführt werden muss?

      Und? Wie war das 2012? Wurde da nicht immer gesagt "das muss aus den Religemeinschaften selbst kommen, aber erst mal muss der Druck des Kölner Urteils weg, sonst können die ja gar nicht diskutieren!"
      Ja und dann war der Druck weg, und wir erlebten Propaganda auf allen Kanälen ich sage nur die Ausstellung "Haut ab!".

      Und was sollte jetzt "noch besser" werden, wenn weiter Verbrechen gegen Kinder nicht bestraft werden?
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Ästehetik" ist ja angeblich durch den 1631d auch nicht gedeckt.

      Wieso das denn nicht? Weil es der Bundestag gerne so gehabt hätte, ohne es formulieren zu wollen oder zu können? Fakt ist, dass §1631d BGB keine Motivforschung verlangt.

      Eben, Verbot und Strafbarkeit kamen gleichzeitig.

      Und deine Argumentation bzgl. Züchtigung greift auch nicht. Du solltest auch nicht übersehen, wie der nach Einführung von §1631a BGB geltende §223a StGB lautet und dass dieser eben keine Mindeststrafe vorsieht. Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) und bei Vergehen entscheiden Staatsanwaltschaften über die Verfolgung und die Gerichte über Strafe und Strafhöhe und können auch ganz von einer Bestrafung absehen. Der Gesetzgeber hat daher nicht die Züchtigung pauschal strafbar gemacht, sondern die ihr zugrundeliegende Körperverletzung auf den Standardfall der Körperverletzung zurückgeführt und gleichzeitig klargestellt, dass er die Züchtigung ächtet. Wenn Staatsanwälte und Richter übereinkommen, hat das Schlagen von Kindern auch mit §1631d BGB keine Rechtsfolgen für den Täter. Umsowichtiger ist es eben, dass das Schlagen inzwischenzeitlich gesellschaftlich geächtet ist.

      Ludwig schrieb:

      Mit diesem Totschlagargument könnte man das komplette StGB abschaffen und die Anarchie ausrufen. Gratuliere!

      Ein Totschlagargument mit einem Totschlagargument kontern, das hat schon was. Hut ab.
    • Joeye schrieb:

      Ich geh' jetzt erst mal Kuchen essen. Rüeblitorte!


      Oh! Gluschtig machen gildet nicht! ;(

      Na, dann guten Appetit!
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Guy Beitrag 97 beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42854#post42854

      In dieser Einschätzung unterscheiden wir uns sicher nicht, bis auf die Frage, ob das öffentliche "Verlangen" - und hiermit ist nichts anderes als die öffentliche Darstellung, der wann auch immer tatsächlich umsetzbaren Zielsetzung gemeint - von der derzeitigen Umsetzungswahrscheinlichkeit abhängig gemacht werden sollte. Ich meine nicht.

      Beispielvorschlag zur Umsetzung im Beschneidungsforum anhand der anzustrebenden Allgemeinformulierung von § 226a StGB bzgl. des Geschlechts.

      Da der derzeitige Absatz 2 Satz 1 der Charta jede Absenkung des Strafmaßes für die weibliche Genitalverstümmelung auf die Genitalverstümmelung von Jungen generalisieren würde, sollte der Satz wie folgt geändert werden.:

      Unser Ziel ist ein strafbewehrtes Verbot der Beschneidung von Knaben, ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen in § 226a StGB (Stand: Fassung m.W.v. 28.09.2013) gilt.

      Die Standangabe erfolgt, um die Übernahme späterer Änderungen von § 226a StGB, die eine Strafabsenkung bedeuten, in die Zielsetzung zu verhindern und um eindeutig klar zu machen, dass man sich auch gegen die Absenkung des Strafmaßes für die weibliche Genitalverstümmelung wehren wird.

      Das war es schon. Die Vorgehensprioritäten des Forums bleiben in jeder Hinsicht vollständig erhalten. Die Berücksichtigung jeder aktuellen Beratungssituation ist weiterhin gänzlich unbeeinträchtigt. Die Zielsetzung erzeugt ein verfassungskonformes Ergebnis, ein Ergebnis, welches über jeden ethischen und moralischen Zweifel erhaben ist und es lässt sich jeder Kritik gegenüber logisch konsequent verteidigen. Es ist also sofort einleuchtend und verständlich.

      Und zu guter Letzt wird die Diskussion über den Weg zum Ziel nicht etwa blockiert, sondern sie kann unter Berücksichtigung jeder zeitlichen Notwendigkeit und Bedürfnislage konstruktiv eröffnet und geführt werden.

      In der Zusammenfassung kann man nun aber vor allem Folgendes sagen. Die derzeitige Charta stellt doch das von mir vertretene Prinzip bereits vorbildlich dar. Sie formuliert eine Zielsetzung, die derzeit nicht politisch in Form einer neuen Gesetzgebung umsetzbar ist. Nach allem was hier über die angeblich notwendige Kopplung an diese Umsetzbarkeit geäußert wurde, dürfte es mindestens Abs. 2 Satz 1 der Charta überhaupt nicht geben. Da steht er aber und formuliert das derzeit nicht Umsetzbare. Mein Vorschlag ist also lediglich eine Präzisierung aus dem dargestellten Anlass mit den ausgeführten Begründungen. Dies könnte man dann bspw. auch mit anderen Vereinen und Verbänden diskutieren, um eine einheitliche und wirkungsvollere Positionierung zu erreichen. Da außer Zweifel steht, dass sich beschneidungskritische Vereinigungen dem bisherigen Sinn der Charta des Beschneidungsforums nicht nur anschließen werden, sondern diesen bereits vertreten, sollte eine Befürwortung und Übernahme der Änderung nicht ausgeschlossen sein.

      Soweit der Vorschlag, den man sich ja vielleicht bei entsprechender Gelegenheit durchdenken kann.
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Da der derzeitige Absatz 2 Satz 1 der Charta jede Absenkung des Strafmaßes für die weibliche Genitalverstümmelung auf die Genitalverstümmelung von Jungen generalisieren würde, sollte der Satz wie folgt geändert werden.:

      Unser Ziel ist ein strafbewehrtes Verbot der Beschneidung von Knaben, ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen in § 226a StGB (Stand: Fassung m.W.v. 28.09.2013) gilt.
      Die Charta entstand vor 226a StGB. Ich stelle das zur Diskussion, ob man diesen Satz "verschärft". Ich hätte nichts dagegen.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • R2D2 schrieb:

      Zitat von »Selbstbestimmung«
      Ästehetik" ist ja angeblich durch den 1631d auch nicht gedeckt.


      Wieso das denn nicht? Weil es der Bundestag gerne so gehabt hätte, ohne es formulieren zu wollen oder zu können? .


      Gesetzentwurf schrieb:

      Ergibt sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls
      eine Gefährdung des Kindeswohls, steht § 1631d Absatz 1
      Satz 2 BGB-E der elterlichen Einwilligung entgegen. Im
      Rahmen der Kindeswohlprüfung muss auch der Zweck der
      Beschneidung in den Blick genommen werden (etwa bei
      einer Beschneidung aus rein ästhetischen Gründen oder mit
      dem Ziel, die Masturbation zu erschweren).


      Lächerlicher geht nicht mehr.
      Jede "Motiv- oder Gewissensprüfung" jenseits der medizinischen Notwendigkeit ist Bullshit. Kindesentrechtung, und nebenbei noch völlig inpraktikabel. Ein Feigenblättchen, bzw. Augenwischerei.

      Und sie ist ungerecht. Gegenüber dem Kind sowieso, aber auch gegenüber den Eltern. Sie teilt Eltern in verschiedene Klassen ein. Vor dem Gesetz müssen aber alle gleich sein!
      Walter z.B. degradiert die nicht-muslimischen-nicht-jüdischen Eltern zu "Menschen zweiter Klasse". Sie werden bestraft, für etwas, für das Muslime und Juden nicht bestraft werden.

      R2D2 schrieb:

      wie der nach Einführung von §1631a BGB geltende §223a StGB lautet und dass dieser eben keine Mindeststrafe vorsieht. Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) und bei Vergehen entscheiden Staatsanwaltschaften über die Verfolgung und die Gerichte über Strafe und Strafhöhe und können auch ganz von einer Bestrafung absehen.


      Was willst du damit eigentlich sagen? Dass strafbare Körperverletzung gar nicht strafbar ist? Das wäre paradox.
      Und ebenso muss die MGM wieder strafbar werden, damit dem Grundgesetz genüge getan ist.. Da sind wir uns ja lt. Charta anscheinend sogar einig.
      Ich habe auch nicht behauptet, dass der berühmte "Klaps auf den Po" im EInzelfall die Züge eines "Verbrechens" hat. Bitte unterstelle mir nichts Groteskes!

      Mit dem §1631 BGB hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der §223StGB ausnahmslos auch für Kinder gilt.
      Mit dem §1631d BGB hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der §223StGB ausnahmslos doch nur für weibliche Kinder gilt. Der §1631d dient allein dazu, den Schutz, den der §223 bietet für männliche Kinder auszuhebeln.

      Der Gesetzgeber hat daher nicht die Züchtigung pauschal strafbar gemacht, sondern die ihr zugrundeliegende Körperverletzung auf den Standardfall der Körperverletzung zurückgeführt...


      Der strafbaren Körperverletzung. Und damit eben strafbar gemacht! Da steht nichts von "nicht pauschal strafbar":

      § 223
      Körperverletzung

      (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird ... bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.
      .


      Natürlich haben Gerichte im Einzelfall einen Ermessensspielraum, sonst müssten Gesetze kilometerlang sein. Aber was soll diese haarspalterische Relativiererei?

      Prügelstrafe ist seit 2000 endlich (gänzlich) unter Strafe gestellt, das war verdammt überfällig, und das ist verdammt gut so! :thumbup:

      Und wer sich gegen vielfältige, auch religiöse Widerstände für die Strafbarkeit eingesetzt hat, das war unter anderem die von mir hochverehrte Marlene Rupprecht.
      Danke an alle Beteiligten, Bravo! :thumbup:


      Die lebenslang nachwirkende Zerstörung von rund der Hälfte der sensiblen Oberfläche des Genitals, der gewaltsamen permanenten Trockenlegung der Eichel, die MGM kann man aber nicht im entferntesten mit einem einzelnen Klaps auf den Po vergleichen und auch gerichtlich nicht gleich behandeln.

      Die von mir ebenfalls hochverehrte Staatsanwältin in Köln hatte die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Mit dem Standpunkt ist sie nicht allein.

      Dass ein Messer in der Hand eines Arztes grundsätzlich kein gefährliches Werkzeug ist, das kann man durchaus anders sehen.
      Schon ein "beschuhter Fuß" gilt u.U. als gefährliches Werkzeug, dann ist es ein zu einem Angriff (nicht-indziert und ohne Einwilligung = Angriff) genutztes Messer erst recht, egal, wer es führt.
      Wenn ein Arzt einem Patienten ohne Einwilligung und ohne Indikation eine Niere entnimmt um diese zu verhökern (dazu braucht er notwendig ein Messer, das geht nicht mit bloßer Hand) - ist das Messer dann ein "ungefährliches Werkzeug"? Nein, es geht dann eine erhebliche Gefahr von ihm aus - und diese Gefahr wird sogar auch noch realisiert.

      Eine Amputation ohne Indikation bei einem Kind ist aber überhaupt keine Operation, sondern ein Angriff mit einem Messer. Es besteht die Gefahr, dass ein nicht unwesentlicher, funktionaler Körperteil für immer zerstört wird. Und diese Gefahr wird zu praktisch 100% realisiert. Zusätzlich besteht die Gefahr von schweren Komplikationen bis hin zum Tod.


      Johannes Peters ("Kindheit im Strafrecht") führt dazu aus (S. 60, Unterkapitel "Beschneidung als tatbestandliche gefährliche Körperverletzung"):

      Johannes Peters schrieb:

      Nach Ansicht des LG Köln, welches in seiner Entscheidung dem BGH folgte, sei dies ["Arzt - gefährliches Wekzeug"] unter den o.g. Umständen zu verneinen.
      Diese zu Recht kritisierte Rspr. des BGH, der sich das LG Köln im Falle der Beschneidung durch einen Arzt anschloss ist jedoch abzulehnen. Wie etwa Exner überzeugend dargelegt hat, kann es zum einen für die Bewertung der Gefährlichkeit eines Wekzeugs nicht auf die individuelle Befähigung des Täters ankommen, da sonst ein geübter "Messerstecher" ebenso nicht tatbestandlich handeln würde, zum anderen würde die besagte Auslegung zu systematischen Verwerfungen innerhalb des §224 Abs 1. Nr.2 StGB führen, da es allein auf eine objektive Bestimmung der Gefährlichkeit eines Werkzeug ankommt und dies nach konkreter Art der Verwendung.zu bestimmen ist. [1]
      Somit ist die Beschneidung unabhängig davon, ob sie von einem Arzt lege artis oder von einem rituellen Beschneider vogenommen wird.. als gefährliche Körperverletzung ... zu qualifizieren, wenn der Operateur... ein Schneidwerkzeug benutzt.

      ...als Offizialdelikt von Amts wegen zu verfolgen.


      Wie es auch bei der FGM der Fall ist.


      PS: was in unserer Charta steht, das kann ich zu 100% unterschreiben. Dass das Wort "Beschneidung" nicht mal Anführungsstriche hat, na ja, aber sonst - die Charta ist gut!
      In der Charta steht NICHT z.B.: "wir sehen für eine undefinierte Übergangszeit eine Straffreistellung der "Beschneidung"/MGM mit den Auflagen BlaBla (ja mit welchen?) als Zwischenlösung an"

      [1]:

      Exner Sozialadäquanz, S. 33f Peters führt weiter als unterstützende Quellen an: Bartsch, Fischer, Jerouschek, Dettmayer et. al., Jahn. Kempf, Eschelbach.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Was willst du damit eigentlich sagen? Dass strafbare Körperverletzung gar nicht strafbar ist? Das wäre paradox.

      Strafbar heißt für Körperverletzung aus Sicht des Gesetzgebers, dass Gerichte sie bestrafen können, aber nicht müssen. Strafhöhe bis hin zum Absehen von Strafe hat die Legislative in die Hände der Richter gelegt. Erst bei der gefährlichen Körperverletzung ist das anders. Insofern entscheiden Staatsanwaltschaften und Gerichte darüber, ob die Züchtigung von Kindern bestraft wird oder nicht. Der Gesetzgeber hat dies offen gelassen und nirgendswo gesagt, dass schlagende Eltern bestraft werden müssen. Ein Richter, der schlagende Eltern straffrei nach Hause schickt, hat vielleicht mit einem Shitstorm zu rechnen, er handelt aber im Rahmen des ihm eröffneten Handlungsraums.

      Der Unterschied zu der hier diskutierten Variante besteht darin, dass diese festlegen würde, dass Richter die Beschneidung nicht bestrafen dürfen, obwohl die rechtswidrig ist, selbst wenn sie wollten.

      Prügelstrafe ist seit 2000 endlich (gänzlich) unter Strafe gestellt, das war verdammt überfällig, und das ist verdammt gut so! :thumbup:


      Nein Prügelstrafe ist nicht unter Strafe gestellt worden. Es ist nach wie vor nur die Körperverletzung, die unter Strafandrohung steht und das stand sie im Grunde auch schon vorher.

      Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

      Strafrechtlich relevant ist davon aber alleinig die Körperverletzung. Straftatbestandlich ist es da auch egal, ob diese als Bestrafung vorgesehen war oder aus anderen Gründen erfolgte, etwa, um das Kind auch den rechten Weg zu bringen (*kotz*), genauso sind seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen nicht strafbar. Wenn Eltern ihre Kinder schlagen ist alleine die erfolgte Körperverletzung strafrechtlich relevant. Und dabei handelt es sich um ein Vergehen. Eine Ohrfeige wird daher ein jeder Richter straffrei durchgehen lassen können, wenn er es denn will.
    • Auch noch eine Ohrfeige!
      Bei zwei Ohrfeigen kannst du z.B. mit 800 € Strafe dabei sein.
      Wenn das dann öfter vorkommt, dann können noch ganz andere Maßnahmen ergriffen werden...

      Eine Ohrfeige ist weitaus gefährlicher als ein Klaps auf den Po. Bei einer Ohrfeige droht stets ein irreversibler Hörschaden, eine lebenslange Nachwirkung. Passiert selten, aber KANN passieren. Davon kann man sogar auf dem betroffenen Ohr taub werden.
      Das ist definitiv kein Mittel der Erziehung, das gehört verboten und bestraft. Und es ist verboten und wird bestraft. Und das ist gut so. :!:
      Der §1631 hat tatsächlich zur Ächtung der Prügelstrafe wesentlich beigetragen.
      Natürlich schlagen viele Eltern weiterhin ab und an - aber es wird weniger geschlagen, und das Image der Prügelstrafe ist unten durch.
      Es war gar nicht anders möglich, als jede Form von Züchtigung unter Strafe zu stellen, wollte man nicht einen klassischen "Gummiparagraphen" basteln.
      Es ist für die Ächtung von entscheidender Bedeutung, dass jeder Klaps, jede Ohrfeige straf-bar ist! Und dabei ist unerheblich, ob es in jedem Einzelfall zu einer Anklage oder zu einer Bestrafung kommt.

      Vor 2000 wären die "12 Stämme" und andere prügelnde "Freikirchen" mit ihrem alttestamentarischen "Erziehungskonzept" locker durchgekommen!
      Züchtigung ist ja normale elterliche Sorge, haben die Gerichte damals gesagt. Deswegen gab es ja auch das Gezeter bei dem Gesetzentwurf.
      Denn Schläge mit einer dünnen, biegsamen Weidenrute waren nach damaliger Rechtsauffassung keine Kindemißhandlung. Solche Schläge sind im übrigen in vielen Ländern erlaubt, in machen Staaten der USA z.B. auch mit einer starren Holzkelle, was ich mir je nach Masse derselben noch schmerzhafter vorstelle.

      „Wir haben nur einen leichten Rückgang der Gewalt gegen Kinder“, sagt Kohaupt. „Aber wir haben eine dramatische Veränderung in der Bewertung dieser Gewalt.“ Früher habe Gewalt zum Erziehungskonzept dazugehört. Heute hingegen wird sie von vielen als Ausrutscher erlebt. „Man will nicht schlagen und ist ganz erschrocken, dass es doch passiert ist.“


      tagesspiegel.de/berlin/pro-und…ist-strafbar/1786634.html

      Die Gerichte hätten auch von selbst darauf kommen können. Nach §223 zu bestrafen. Sind sie aber nicht. Die haben gesagt: Das ist Sorgerecht. Bzw. "Gewohnheitsrecht".
      Die mussten vom Gesetzgeber zum Jagen getragen werden.

      Beim 1631d ist es leider exakt spiegelbildlich verlaufen. Eine Staatsanwältin hat endlich Anklage erhoben, ein Gericht hat endlich Recht gesprochen, und dann hat die Politik auf religiösen Lobby-Druck hin Kinderrechte fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel. Und es den Gerichten unmöglich gemacht, diese Körperverletzung zu verfolgen. Betrifft ja nur Jungen!

      Straftatbestandlich ist es da auch egal, ob diese als Bestrafung vorgesehen war oder aus anderen Gründen erfolgte...


      BTW, auch das stimmt nicht. Natürlich gibt es rechtfertigende Gründe für Gewalt gegen Kinder. Ein ganz banaler, aber wohl seltener: Notwehr. Oder, in einer Ausnahmesituationen, wenn keine andere Möglichkeit gesehen wird akute und schwerwiegende Gefahr von dem Kind oder anderen abzuwenden.


      R2D2 schrieb:

      Der Gesetzgeber hat dies offen gelassen und nirgendswo gesagt, dass schlagende Eltern bestraft werden müssen


      Was bedeutet denn wohl "wer...wird...bestraft"? Da steht nicht: "wird bestraft, oder auch nicht, bzw. wird evtl. bestraft".
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"

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    • Selbstbestimmung schrieb:

      Auch noch eine Ohrfeige!
      Bei zwei Ohrfeigen kannst du z.B. mit 800 € Strafe dabei sein.

      Kannst du, musst du aber nicht. Das Strafmaß liegt im Ermessen des Gerichts. Dass das Gericht hier tagesspiegel.de/berlin/pro-und…ist-strafbar/1786634.html entschieden hat ist richtig, dass das Gericht aber auch anders hätte entscheiden können ebenfalls. Der Familienberater im Kinderschutzzentrum Berlin: "Wichtig sei, herauszufinden, was hinter der Ohrfeige, der Kopfnuss oder dem Klaps auf den Po steckt. Und wie man Kindern und Eltern helfen kann. Um Pädagogik gehe es, nicht um Strafe."

      Selbstbestimmung schrieb:

      Eine Ohrfeige ist weitaus gefährlicher als ein Klaps auf den Po. Bei einer Ohrfeige droht stets ein irreversibler Hörschaden, eine lebenslange Nachwirkung. Passiert selten, aber KANN passieren. Davon kann man sogar auf dem betroffenen Ohr taub werden.
      Das ist definitiv kein Mittel der Erziehung, das gehört verboten und bestraft. Und es ist verboten und wird bestraft. Und das ist gut so. :!:
      Ja, das wird in der Regel bestraft. Und zwar weil der Gesetzgeber den Richtern dies ermöglicht hat und du auch dank §1631 kaum einen Richter finden wirst, der sagt "alles halb so schlimm, machen Eltern halt mal. Machs aber nicht wieder".

      Der §1631 hat tatsächlich zur Ächtung der Prügelstrafe wesentlich beigetragen. Natürlich schlagen viele Eltern weiterhin ab und an - aber es wird weniger geschlagen, und das Image der Prügelstrafe ist unten durch.

      Genau das habe ich gesagt. Einen Richter muss sein Image im Zweifel aber nicht interessieren. Wenn er meint, dass er das Verfahren einstellen möchte, dann kann er das grundsätzlich tun.

      Selbstbestimmung schrieb:

      BTW, auch das stimmt nicht. Natürlich gibt es rechtfertigende Gründe für Gewalt gegen Kinder. Ein ganz banaler, aber wohl seltener: Notwehr. Oder, in einer Ausnahmesituationen, wenn keine andere Möglichkeit gesehen wird akute und schwerwiegende Gefahr von dem Kind oder anderen abzuwenden.

      Rechtfertigende Gründe haben aber nichts mit der Frage der Tatbestandlichkeit zu tun. Die spielen eine Rolle bei der Strafbeimessung. Eine Körperverletzung ist eine Körperverletzung, auch bei Notwehr und egal wie rechtfertigend die Gründe sind. Und tatbestandlich und strafbewehrt ist hier nun mal nur die Körperverletzung und nicht die Züchtigung. Alles was in §1631 als ächtungswert genannt wird, ist nur insofern stafbar, als es sich dabei um eine Körperverletzung handelt. Weder kommt es dabei auf die Bestrafung an noch sind seelische Verletzungen oder entwürdigende Maßnahmen strafbar.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Der Gesetzgeber hat dies offen gelassen und nirgendswo gesagt, dass schlagende Eltern bestraft werden müssen

      Selbstbestimmung schrieb:

      Was bedeutet denn wohl "wer...wird...bestraft"? Da steht nicht: "wird bestraft, oder auch nicht, bzw. wird evtl. bestraft".

      Bestraft heißt, dass es bestraft werden kann, nicht zwingend muss. Da der Gesetzgeber keine Mindeststrafe vorgesehen hat, darf ein Gericht auch z. B. von den Einstellmöglichkeiten der StPO Gebrauch machen, etwa wegen Geringfügigkeit. §1631 hat hier die Grenzen bei der Bewertung sicherlich verschoben, aufgehoben hat er sie nicht.

      de.wikipedia.org/wiki/Bagatelldelikt
    • Allerdings soll die gewaltlose Kindererziehung die Kinder schützen, nicht aber die Eltern kriminalisieren und am Ende den Familienfrieden wegen einer „Lappalie“ zerstören. So wird eine einfache Körperverletzung § 223 StGB nur auf Antrag oder – sofern die Polizei oder Staatsanwaltschaft irgendwie davon Kenntnis erlangen sollte – bei besonderem öffentlichem Interesse verfolgt. Wobei das besondere öffentliche Interesse aber bei einer einfachen und einmaligen Ohrfeige wohl verneint wird. In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren somit wegen geringer Schuld eingestellt, noch bevor es zur Anklage kommt.


      fr-online.de/recht/strafen-elt…en,21157310,26728340.html
    • Ist die Charta des Beschneidungsforums für die Mitglieder des Beschneidungsforums irrelevant?

      R2D2: "Der Unterschied zu der hier diskutierten Variante besteht darin, dass diese festlegen würde, dass Richter die Beschneidung nicht bestrafen dürfen, obwohl die rechtswidrig ist, selbst wenn sie wollten."

      Diese Straffreistellungsvariante für die Beschneidung ist vor allem eines. Verfassungswidrig. Und nun werfen wir einen Blick in die Charta. Dort steht ein Satz, den hier offensichtlich niemand kennt.

      "Wir fühlen uns in unserem Anliegen den Menschenrechten und dem Grundgesetz verpflichtet und sind politisch und religiös unabhängig."

      Eine solche verfassungswidrige Lösung hier im Forum zu befürworten oder sogar zur Umsetzung vorzuschlagen, ist also ein eindeutiger Verstoß gegen die Charta des Beschneidungsforums. Das ist in etwa so, als wenn ein Eurocirc-Vertreter hier auftritt und propagiert, die Beschneidung erzeugt keinen Schaden.

      Die wieder und wieder und wieder von R2D2 vorgebrachten Beispiele, die vielleicht(??? frage ich mal als Nichtjurist) eine Straffreiheit erzeugen könnten, also diese Gemeinsamkeit(!) mit seinem hier dargestellten Vorschlag der Straffreiheit für die Beschneidung hätten, besitzen nun aber den entscheidenden Unterschied, sie weisen den der Beschneidung immanenten Schaden nicht(!) auf. Seine rechtliche Gleichsetzungsbestrebung gegenüber diesen Beispielen, hat also die Eliminierung der Anerkennung des Schadens zur Voraussetzung. Er macht also exakt dasselbe wie der Eurocirc-Vertreter nur innerhalb der juristischen Argumentation.

      Wer die Charta also ernst nimmt, müsste derartige Gleichsetzungsbestrebungen, wie sie hier von R2D2 platziert werden, unterbinden, genau so wie es bei Eurocirc-Vertretern mit deren Argumentation geschieht.

      Selbstbestimmung: "Aber was soll diese haarspalterische Relativiererei?"

      Sie soll relativieren. Das ist Selbstzweck. Siehe auch sein neuester Beitrag 143 beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42966#post42966 Dort macht er die Beschneidung zur "Lappalie" indem er dasselbe Strafmaß für die Beschneidung wie auch für diese fordert. Das ist pure(!) Beschneidungsbefürworterargumentation.

      Maria Werner Beitrag 108 beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42868#post42868

      Dann sei hier gerne ausdrücklich dargestellt, und nichts anderes lässt sich aus meinen Beiträgen ableiten, dass sich meine Kritik an Pizarro73 nicht auf seine anderen angeblichen Aktivitäten bezieht, von denen ich keinerlei Kenntnis besitze. Meine Kritik richtet sich ausschließlich auf die hier im Forum vorgebrachte Diskussionsleistung und innerhalb dieser auch nur auf diejenige, von der ich in diesem Thema vorwiegend mir gegenüber Kenntnis erhalten habe. Mit dieser Differenzierung ist Anmaßung ausgeschlossen.

      Pizarro73 Beitrag 109 beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42869#post42869

      Pizarro73: "JEDE MASSNAHME"

      Wenn Du durch die sukzessive Ermordung aller beschneidungsbefürwortenden Politiker den Weg verkürzen könntest, wäre dass DEINER ANSICHT NACH DANN zu "begrüßen"? Ist nun weiterhin die Rettung bereits eines Jungen als Wegverkürzung zu interpretieren und was heißt das dann für die armen Eltern. Das absolute Gegenteil Deiner Behauptung ist wahr. Bestimmte Maßnahmen sind kategorisch auszuschließen. Du solltest Deine Aussagen vielleicht, wenn auch nur grob, oberflächlich, kurz und schnell daraufhin überprüfen, ob sie jedenfalls möglicherweise die geringste Wahrscheinlichkeit auch nur aufweisen könnten, wahr zu sein.

      Joeye Beitrag 111 beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42871#post42871

      Joeye: "die vor allem in den Glaubensgemeinschaften geführt werden muss, das heißt unter Juden und Muslimen."

      Das macht die Rechtssetzung in unserem Land von der Zustimmung von Juden und Muslimen abhängig. Nochmals. Absolut verfassungswidrig, eines Rechtsprofessors von vorne bis hinten unwürdig. Deshalb hat er das Dokument möglicherweise auch zurückgezogen. Wegen der Verfassungswidrigkeit ergibt sich ein Verstoß gegen die Charta des Beschneidungsforums. Und wie man sieht ist es keine "Diskussion um nichts. NICHTS." Denn hier wird diskutiert, ob diese Vorschläge reaktiviert, neu eingebracht und als jetzt anzustrebende Lösungen propagiert werden - und zwar vom Beschneidungsforum, das sich angeblich dem Grundgesetz verpflichtet fühlt aber einem Verfassungsbruch (im rechtlich umgesetzten Ergebnis) applaudiert.

      Bereits gemäß der jetzigen Charta des Beschneidungsforums und in Anbetracht der weiten Entfernung einer möglichen Gesetzesänderung, die einen mögliche Zwang, sich auf Kompromisse einlassen zu müssen, für die Gegenwart ohnehin vollständig entfallenlässt, sollten also ausschließlich verfassungskonforme Lösungen vom Beschneidungsforum öffentlich dargestellt werden. Bei Fällen wie Walter sollte man sich in der Fehleranalyse üben und dieses Ergebnis dann herausstellen. So liegen zum Zeitpunkt einer späteren Gesetzinfragestellung ausschließlich richtige Lösungen und Ansichten vor, die bis dahin lange bekannt, selbstverständlich und vertraut sind. Die Voraussetzung um menschliche Lebensumstände als unverzichtbar erleben zu lassen.

      Pizarro73, Maria Werner ab Beitrag 113

      "Frag das doch mal Prof. Walter! Deine Frage ist ja zweifellos berechtigt." und "Guter Vorschlag von Pizarro73. Prof. Walter ist sehr nett."

      Prof. Walter mit einzubeziehen begrüße ich natürlich. Wenn Maria ihn im Gegensatz(?) zu Selbstbestimmung kennt, sollte sie die Kontaktaufnahme vielleicht übernehmen. Weiterhin stellt sich mir hier aber auch die Frage der möglichen Befangenheit von Forenteilnehmern. Wie könnte jemand der bspw. Prof. Walter unterstellt oder von seinem "nett"-Sein abhängig ist, hier noch unbefangen bzgl. seiner Ansichten argumentieren.

      Tante Jay: "dass ich den Wunsch verspüre, mir den Kopf richtig herzhaft an der Wand mal kaputtzuschlagen"

      Mach das! Stell Dich aber mit dem Rücken zur Wand, denn es heißt: Leichte Schläge auf den Hinterkopf ... Also unbedingt machen, aber nicht verletzen bitte.

      Pizarro73: "Also unterstützen wir bitte alles, was dazu führt, dass sich Menschen mit den Fakten auseinandersetzen."

      ... und verhindern wir, dass sie nicht wieder und wieder und wieder das Falsche vorgesetzt bekommen.

      Maria Werner Beitrag 96 (Vorseite) beschneidungsforum.de/index.ph…ad&postID=42856#post42856

      Da Du das angebliche HANDELN von Pizarro73 so über alle Maßen überschwänglich lobpreist und es gleichzeitig zur Abwertung anderer Wege der Beteiligung heranziehst, berichte doch mal vom HANDELN Deines Helden, das mir leider vollständig unbekannt ist.

      Dringt er in die Synagoge ein und löst den Mund des Mohels vom blutenden Kinderpenis ab?
      Überwindet er den sünnetçi und die türkische Großfamilie, um mit dem geretteten Prinzenknaben aus dem Saal zu fliehen, den er dann unterschlupfgewährend, vatergleich und beschützend eigenhändig aufzieht?
      Stürmt er die Praxis des Urologen, um diesen beiseitezudrängen, für den erlösenden Ruf an den vom Operationstisch hochgerissenen Patienten: "Du musst nicht beschnitten werden, du hast nur eine Phimose!"?

      Berichte mir vom heldenhaften HANDELN des Pizarro73, wenngleich es auch weder für die Vergangenheit als auch die Zukunft entschuldigend für seinen Diskussionsstil wirken könnte.

      "Einige hier klären unermüdlich Eltern auf, einige sind politisch-gesellschaftlich tätig, einige schaffen Netzwerke, einige diskutieren mit Ärzten usw."

      Und sie betätigen sich damit in nichts anderem als einer Variante der Informationsübermittlung. Sie bedienen sich dabei nur eines anderen Publikationsmittels, dem der direkten mündlichen Kommunikation. In Deiner nur zur Abwertung erfundenen Aufspaltung dieser Varianten in Handlung oder Nicht-Handlung, wäre bei der Informationsübermittlung also das Publikationsmittel das Kriterium. Nun ist aber gerade die direkte mündliche menschliche Kommunikation selbst in ihren Voraussetzungen völlig frei von menschlichem Handeln. Zu ihrer Umsetzung ist es nicht einmal nötig die entsprechenden Publikationsmittel per Handlung herzustellen. Mund, Gehör und Luft existieren. Nichts an menschlichem Publikationswirken ist freier von menschlicher Handlung als sie. Das Kriterium Publikationsmittel mit dem Ergebnis Sprechen als Handlung zu qualifizieren, muss also falsch sein. Die vorangehende Begründung erklärt also nur die Offensichtlichkeit des vorletzten Satzes.

      Und wo müsste bei den von Dir genannten Bereichen irgendjemand auch nur den geringsten Kompromiss, geschweige denn einen von menschenrechtsverletzender Qualität eingehen? Aber berichte uns doch von Pizarro73s Taten. Wenn er Kompromisse entsprechender Qualität eingehen zu müssen behauptet, lässt sich dies sicher nachweisen. Hierfür wäre er auch rechenschaftspflichtig. Für jeden einzelnen!
    • Steffen Wasmund schrieb:

      Eine solche verfassungswidrige Lösung hier im Forum zu befürworten oder sogar zur Umsetzung vorzuschlagen, ist also ein eindeutiger Verstoß gegen die Charta des Beschneidungsforums. Das ist in etwa so, als wenn ein Eurocirc-Vertreter hier auftritt und propagiert, die Beschneidung erzeugt keinen Schaden.

      Jetzt wird es völlig absurd. Das muss ich mir ehrlich gesagt auch nicht gefallen lassen.

      Und wo müsste bei den von Dir genannten Bereichen irgendjemand auch nur den geringsten Kompromiss, geschweige denn einen von menschenrechtsverletzender Qualität eingehen? Aber berichte uns doch von Pizarro73s Taten. Wenn er Kompromisse entsprechender Qualität eingehen zu müssen behauptet, lässt sich dies sicher nachweisen. Hierfür wäre er auch rechenschaftspflichtig. Für jeden einzelnen!

      Dir ist hier genau gar niemand rechenschaftspflichtig und du vergreifst dich hier gerade ganz gehörig im Ton. :thumbdown:
    • R2D2: "Dir ist hier genau gar niemand rechenschaftspflichtig und du vergreifst dich hier gerade ganz gehörig im Ton."

      Wer spricht denn von mir. Der gesamten Gesellschaft natürlich.

      R2D2: "Jetzt wird es völlig absurd. Das muss ich mir ehrlich gesagt auch nicht gefallen lassen."

      Warum absurd. Wer einen Verfassungswidrigkeit erzeugenden Vorschlag einbringt, soll sich den Vorwurf der Erzeugung von Verfassungswidrigkeit nicht gefallen lassen dürfen? Das ist absurd.

      R2D2: "du vergreifst dich hier gerade ganz gehörig im Ton."

      Hier gibt es keinen Ton. Derjenige, der die Genitalverstümmelung des männlichen Kindes mit einer "Lappalie" in Verbindung zu bringen weiß, hat offenbar keine Argumente. Aber Applaus erhältst Du ja wenigstens schon wieder.
    • R2D2 schrieb:

      Wobei das besondere öffentliche Interesse aber bei einer einfachen und einmaligen Ohrfeige wohl verneint wird.
      Kann man denn überhaupt "eine einfache und einmaligen Ohrfeige" mit einer lebenslang nachwirkenden Genitalverstümmelung vergleichen? Mit der Amputation von einem Grossteil der erogenen Oberfläche? Mit der dauerhaften Blosstellung der Eichel?

      BTW, was ist eine "einfache" Ohrfeige? So eine Art Streicheln?
      Ich erinnere mich noch gut, ich ging in die erste Klasse. Da hat mir eine mir unbekannte Frau eine schallende Ohrfeige verpasst. Weit ausgeholt und voll durchgezogen. Das Ohr hat noch lange gesungen.
      War eine Verwechselung, ich hatte nicht mal etwas "ausgefressen".

      Ich erinnere mich noch genau, wie mich das im wahrsten Sinne des Wortes "getroffen" hat. Dieses Gefühl der totalen Überraschung, der Demütigung und Wehrlosigkeit. Ich werde das nie vergessen.
      Heute würde Kind das denn Eltern erzählen und Eltern würden Frau in Grund und Boden klagen - richtig so! :thumbup:

      Wir sollten hier nicht Prügel gegen Kinder relativieren, und nicht Ohrfeigen (die im Einzelfall allerdings auch schlimme Folgen haben können (Taubheit)) dann auch noch auf eine Stufe mit einer verstümmelnden Messerattacke (gefährliche Körperverletzung) auf eine Stufe stellen.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Das war mir schon klar, wie das in dem Satz gemeint war.
      Aber "einfach" hat eben auch noch weitere Bedeutungen i.S.v. "geringfügig, harmlos". Und das muss eine Ohrfeige keineswegs sein. Sie kann sogar zur Taubheit führen.

      Wenn ich einem "eine knalle", dann wird derjenige Strafanzeige stellen (es sei denn er ist Masochist und ich habe bei ihm "offene Türen eingetreten").
      Wenn ich aber jemanden mit dem Messer "besteche", dann ist das eine gefährliche Körperverletzung, und das ist ein Offizialdelikt, der zuständige Staatsanwalt muss sich darum kümmern - ob der bestochene Anzeige erstattet, oder (vielleicht aus Angst vor weiteren Stichen) nicht.

      Und genau das ist GM: gefährliche Körperverletzung
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Bin nach langer Zeit mal wieder auf diesen Thread gestoßen - ob eine Strafandrohung sinnvoll ist.
      Da fiel mir ein - eine Strafandrohung kann sehr wirkungsvoll sein. Man kann sogar Unrecht durchsetzen durch Androhung einer Strafe (wirtschaftliche Konsequenzen) im Falle einer Strafandrohung. 8o
      Hat auf Island und in Dänemark hervorragend geklappt, leider.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"