Kinderrechtsdiskussion mit erschreckenden Mängeln - Welche Forderungen sind realistisch?

  • Quote from Tante Jay

    Aber glaubst du wirklich, dass wir von Deutschland aus die Diskussion in der Schweiz steuern können?


    Ich nehme an der Diskussion teil und das ist legitim. Im übrigen nicht nur weil die Schweiz meine Wahlheimat ist, sondern auch weil eine von Aussen eingebrachte Sichtweise sinnvoll ist. Das Wort "steuern" halte ich hingegen für vollkommen deplatziert.

    Ausserdem schaut man ÜBERALL in Sachen Knabenbeschneidung auf die Jurisdiktionen anderer Länder und wie die es machen. Und vor allem auch welche Auswirkungen eventuell getroffene Entscheidungen, Gesetze und so weiter haben. Auch das ist legitim.

  • Aber über deren Köpfe kann man im Gegensatz zum ZdJ und den Muslimen ja auch politisch leicht hinweg gehen.

    Komisch, den §218a hat man gegen den erbitterten Widerstand der RKK durchgesetzt. Und der gehörten damals ca. 8-10 mal mehr Gläubige an als es hier heute Muslime und Juden zusammen gibt.

    Geht nicht? Geht nicht gibt's nicht!

    70% der Bevölkerung lehnen die MGM ab, also warum soll man nicht Körperverletzung wie üblich bestrafen können? Gerade, wenn es um Kinder geht?

    Quote

    Ja, es ist natürlich leichter, so etwas gegen diese "Afrikaner aus dem Busch" durchzusetzen,..

    Du unterstellst dem Bundestag rassistische Motive? ;)

    OMG; nicht schon wieder "Kriminalisieren"! Sind wir hier in einem Karussell? Der Bundestag hat ein Gesetz erlassen, was die Züchtigung unter Strafe stellt. Bravo! Und sie wird bestraft. Und das hat zu einer ÄCHTUNG der Züchtigung geführt. Wo ist jetzt dein Verständnisproblem?

    Quote

    ...und Verbot wie Strafbarkeit werden gesellschaftlich von keiner relevanten Kraft mehr in Frage gestellt.

    Eben, Verbot und Strafbarkeit kamen gleichzeitig.

    Siehe ansonsten auch:

    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42758#post42758

    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42781#post42781

    Quote

    Beim Thema Inzest wird darüber diskutiert, ob man die existierende Bestrafung fallen lässt, aber das Verbot beibehält.

    Wird diskutiert, aber das wird auch nie kommen. Was ist denn ein strafloses Verbot, und wozu soll das gut sein? Das wäre der gesetzgeberische Offenbarungseid: "Öh - wir wissen das jetzt auch nicht so genau, ob Erwachsene ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auf einverständlichen Vaginalverkehr haben. Macht doch lieber oral oder anall!"

    Quote

    Umgekehrt hilft eine Strafandrohung auch nur sehr bedingt, wenn der Sinn eines Verbots nicht erkannt und die Autorität des Verbietendens nicht anerkannt wird.

    Ja, leider! Und deshalb passieren laufend Straftaten, von der Beleidigung bis zum Mord. Und komisch, keine wird "straffrei gestellt".

    Quote

    Das ist schlicht und erfreifend Unsinn. Kein Krankenhaus, und kein normaler Urologe wird da einfach so weiter machen.

    Und warum nicht? Es hat doch keinerlei Konsequenzen. Im §223 steht sogar extra drin, dass das keine strafbare Körperverletzung ist!
    Und hey, es gibt gutes Geld fix zu verdienen! Pecunia non olet!
    Wir kennen doch die Ausreden der verstümmelnden Urologen: "Wenn ich es nicht mache, dann macht es ein Stümper". (Und außerdem muss der Cayenne noch abbezahlt werden) Und genau dasselbe WÜRDEN diese Leute nach der niemals stattfindenden Gesetzes-Kosmetik sagen.

    Quote

    ...aber die Mehrheit wird sich da sehr wohl an ein Verbot halten.

    An das Verbot, das gar keins ist.

    There is no skin like foreskin

  • Wird diskutiert, aber das wird auch nie kommen. Was ist denn ein strafloses Verbot, und wozu soll das gut sein? Das wäre der gesetzgeberische Offenbarungseid: "Öh - wir wissen das jetzt auch nicht so genau, ob Erwachsene ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, auf einverständlichen Vaginalverkehr haben. Macht doch lieber oral oder anall!"

    *facepalm* natürlich gibt es straflose Verbote. Abtreibung z.b. - ist verboten, im ersten Trimester aber straffrei.

    Und du magst es für witzig halten, aber es gibt tatsächlich Leute, die brauchen keine Strafandrohung - für die isses genug, wenns verboten ist.

    So. Und an der Stelle bin ich raus.

    Ich diskutiere ja gerne mit Sturschädeln, aber so unbelehrbar und wirklich erkenntnisresistent wie du bist da ist Hopfen und Malz verloren. Du bist echt am anderen Ende der Kette wo eine Mutter sagt: "mir egal, was ihr an Argumenten dagegen aufführt, ich finde unbeschnittene Penisse widerlich und darum wird mein Kind beschnitten"

    Ist dieselbe Geisteshaltung, nur mit entgegengesetzter Stoßrichtung. Und dafür ist mir der Sonntag heute zu schade. Ich geh Balkonieren. Tüssi. ;)

  • Selbstbestimmung, dein Tonfall ist vollkommen deplatziert. Ist ja nicht mehr zum aushalten.

    Wenn etwas verboten, aber straflos gestellt wird, kann sich das durchaus im Zivilrecht bemerkbar machen. Und nicht zu wenig. Strafrecht ist im gesamten Rechtssystem die ultima ratio. Dies nur zur Theorie; nicht dass Du und Steffen jetzt wieder kilometerlange Texte zum Thema "ich hab aber Recht und Du willst ja nur die Straflosigkeit" schreiben.

  • Und du magst es für witzig halten, aber es gibt tatsächlich Leute, die brauchen keine Strafandrohung - für die isses genug, wenns verboten ist.

    Mit diesem Totschlagargument könnte man das komplette StGB abschaffen und die Anarchie ausrufen. Gratuliere!

  • Die ganzen Hygiene-, Ästhetik- und Präventionsfanatiker fallen nicht darunter.

    "Ästehetik" ist ja angeblich durch den 1631d auch nicht gedeckt. Aber das Problem ist doch ganz wo anders, und das habe ich doch auch schon ausführlich dargelegt.

    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42791#post42791

    Das hört sich nun nicht wirklich nicht nach Verbot oder Ächtung an!

    Wo wird da für Otto N. deutlich, "..dass die Knabenbeschneidung nicht gutgeheißen wird"? Und dass da eine Diskussion geführt werden muss?

    Und? Wie war das 2012? Wurde da nicht immer gesagt "das muss aus den Religemeinschaften selbst kommen, aber erst mal muss der Druck des Kölner Urteils weg, sonst können die ja gar nicht diskutieren!"
    Ja und dann war der Druck weg, und wir erlebten Propaganda auf allen Kanälen ich sage nur die Ausstellung "Haut ab!".

    Und was sollte jetzt "noch besser" werden, wenn weiter Verbrechen gegen Kinder nicht bestraft werden?

    There is no skin like foreskin

  • Ästehetik" ist ja angeblich durch den 1631d auch nicht gedeckt.


    Wieso das denn nicht? Weil es der Bundestag gerne so gehabt hätte, ohne es formulieren zu wollen oder zu können? Fakt ist, dass §1631d BGB keine Motivforschung verlangt.

    Quote

    Eben, Verbot und Strafbarkeit kamen gleichzeitig.


    Und deine Argumentation bzgl. Züchtigung greift auch nicht. Du solltest auch nicht übersehen, wie der nach Einführung von §1631a BGB geltende §223a StGB lautet und dass dieser eben keine Mindeststrafe vorsieht. Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) und bei Vergehen entscheiden Staatsanwaltschaften über die Verfolgung und die Gerichte über Strafe und Strafhöhe und können auch ganz von einer Bestrafung absehen. Der Gesetzgeber hat daher nicht die Züchtigung pauschal strafbar gemacht, sondern die ihr zugrundeliegende Körperverletzung auf den Standardfall der Körperverletzung zurückgeführt und gleichzeitig klargestellt, dass er die Züchtigung ächtet. Wenn Staatsanwälte und Richter übereinkommen, hat das Schlagen von Kindern auch mit §1631d BGB keine Rechtsfolgen für den Täter. Umsowichtiger ist es eben, dass das Schlagen inzwischenzeitlich gesellschaftlich geächtet ist.

    Quote from Ludwig

    Mit diesem Totschlagargument könnte man das komplette StGB abschaffen und die Anarchie ausrufen. Gratuliere!


    Ein Totschlagargument mit einem Totschlagargument kontern, das hat schon was. Hut ab.

  • Guy Beitrag 97 https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…42854#post42854

    In dieser Einschätzung unterscheiden wir uns sicher nicht, bis auf die Frage, ob das öffentliche "Verlangen" - und hiermit ist nichts anderes als die öffentliche Darstellung, der wann auch immer tatsächlich umsetzbaren Zielsetzung gemeint - von der derzeitigen Umsetzungswahrscheinlichkeit abhängig gemacht werden sollte. Ich meine nicht.

    Beispielvorschlag zur Umsetzung im Beschneidungsforum anhand der anzustrebenden Allgemeinformulierung von § 226a StGB bzgl. des Geschlechts.

    Da der derzeitige Absatz 2 Satz 1 der Charta jede Absenkung des Strafmaßes für die weibliche Genitalverstümmelung auf die Genitalverstümmelung von Jungen generalisieren würde, sollte der Satz wie folgt geändert werden.:

    Unser Ziel ist ein strafbewehrtes Verbot der Beschneidung von Knaben, ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen in § 226a StGB (Stand: Fassung m.W.v. 28.09.2013) gilt.

    Die Standangabe erfolgt, um die Übernahme späterer Änderungen von § 226a StGB, die eine Strafabsenkung bedeuten, in die Zielsetzung zu verhindern und um eindeutig klar zu machen, dass man sich auch gegen die Absenkung des Strafmaßes für die weibliche Genitalverstümmelung wehren wird.

    Das war es schon. Die Vorgehensprioritäten des Forums bleiben in jeder Hinsicht vollständig erhalten. Die Berücksichtigung jeder aktuellen Beratungssituation ist weiterhin gänzlich unbeeinträchtigt. Die Zielsetzung erzeugt ein verfassungskonformes Ergebnis, ein Ergebnis, welches über jeden ethischen und moralischen Zweifel erhaben ist und es lässt sich jeder Kritik gegenüber logisch konsequent verteidigen. Es ist also sofort einleuchtend und verständlich.

    Und zu guter Letzt wird die Diskussion über den Weg zum Ziel nicht etwa blockiert, sondern sie kann unter Berücksichtigung jeder zeitlichen Notwendigkeit und Bedürfnislage konstruktiv eröffnet und geführt werden.

    In der Zusammenfassung kann man nun aber vor allem Folgendes sagen. Die derzeitige Charta stellt doch das von mir vertretene Prinzip bereits vorbildlich dar. Sie formuliert eine Zielsetzung, die derzeit nicht politisch in Form einer neuen Gesetzgebung umsetzbar ist. Nach allem was hier über die angeblich notwendige Kopplung an diese Umsetzbarkeit geäußert wurde, dürfte es mindestens Abs. 2 Satz 1 der Charta überhaupt nicht geben. Da steht er aber und formuliert das derzeit nicht Umsetzbare. Mein Vorschlag ist also lediglich eine Präzisierung aus dem dargestellten Anlass mit den ausgeführten Begründungen. Dies könnte man dann bspw. auch mit anderen Vereinen und Verbänden diskutieren, um eine einheitliche und wirkungsvollere Positionierung zu erreichen. Da außer Zweifel steht, dass sich beschneidungskritische Vereinigungen dem bisherigen Sinn der Charta des Beschneidungsforums nicht nur anschließen werden, sondern diesen bereits vertreten, sollte eine Befürwortung und Übernahme der Änderung nicht ausgeschlossen sein.

    Soweit der Vorschlag, den man sich ja vielleicht bei entsprechender Gelegenheit durchdenken kann.

  • Da der derzeitige Absatz 2 Satz 1 der Charta jede Absenkung des Strafmaßes für die weibliche Genitalverstümmelung auf die Genitalverstümmelung von Jungen generalisieren würde, sollte der Satz wie folgt geändert werden.:

    Unser Ziel ist ein strafbewehrtes Verbot der Beschneidung von Knaben, ebenso wie es für die Beschneidung von Mädchen in § 226a StGB (Stand: Fassung m.W.v. 28.09.2013) gilt.

    Die Charta entstand vor 226a StGB. Ich stelle das zur Diskussion, ob man diesen Satz "verschärft". Ich hätte nichts dagegen.

    • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
    • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Zitat von »Selbstbestimmung«
    Ästehetik" ist ja angeblich durch den 1631d auch nicht gedeckt.


    Wieso das denn nicht? Weil es der Bundestag gerne so gehabt hätte, ohne es formulieren zu wollen oder zu können? .

    Lächerlicher geht nicht mehr.
    Jede "Motiv- oder Gewissensprüfung" jenseits der medizinischen Notwendigkeit ist Bullshit. Kindesentrechtung, und nebenbei noch völlig inpraktikabel. Ein Feigenblättchen, bzw. Augenwischerei.

    Und sie ist ungerecht. Gegenüber dem Kind sowieso, aber auch gegenüber den Eltern. Sie teilt Eltern in verschiedene Klassen ein. Vor dem Gesetz müssen aber alle gleich sein!
    Walter z.B. degradiert die nicht-muslimischen-nicht-jüdischen Eltern zu "Menschen zweiter Klasse". Sie werden bestraft, für etwas, für das Muslime und Juden nicht bestraft werden.

    Quote from R2D2

    wie der nach Einführung von §1631a BGB geltende §223a StGB lautet und dass dieser eben keine Mindeststrafe vorsieht. Körperverletzung ist ein Vergehen und kein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) und bei Vergehen entscheiden Staatsanwaltschaften über die Verfolgung und die Gerichte über Strafe und Strafhöhe und können auch ganz von einer Bestrafung absehen.

    Was willst du damit eigentlich sagen? Dass strafbare Körperverletzung gar nicht strafbar ist? Das wäre paradox.
    Und ebenso muss die MGM wieder strafbar werden, damit dem Grundgesetz genüge getan ist.. Da sind wir uns ja lt. Charta anscheinend sogar einig.
    Ich habe auch nicht behauptet, dass der berühmte "Klaps auf den Po" im EInzelfall die Züge eines "Verbrechens" hat. Bitte unterstelle mir nichts Groteskes!

    Mit dem §1631 BGB hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der §223StGB ausnahmslos auch für Kinder gilt.
    Mit dem §1631d BGB hat der Gesetzgeber klargestellt, dass der §223StGB ausnahmslos doch nur für weibliche Kinder gilt. Der §1631d dient allein dazu, den Schutz, den der §223 bietet für männliche Kinder auszuhebeln.

    Quote

    Der Gesetzgeber hat daher nicht die Züchtigung pauschal strafbar gemacht, sondern die ihr zugrundeliegende Körperverletzung auf den Standardfall der Körperverletzung zurückgeführt...

    Der strafbaren Körperverletzung. Und damit eben strafbar gemacht! Da steht nichts von "nicht pauschal strafbar":

    Quote

    § 223
    Körperverletzung

    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird ... bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.
    .

    Natürlich haben Gerichte im Einzelfall einen Ermessensspielraum, sonst müssten Gesetze kilometerlang sein. Aber was soll diese haarspalterische Relativiererei?

    Prügelstrafe ist seit 2000 endlich (gänzlich) unter Strafe gestellt, das war verdammt überfällig, und das ist verdammt gut so! :thumbup:

    Und wer sich gegen vielfältige, auch religiöse Widerstände für die Strafbarkeit eingesetzt hat, das war unter anderem die von mir hochverehrte Marlene Rupprecht.
    Danke an alle Beteiligten, Bravo! :thumbup:


    Die lebenslang nachwirkende Zerstörung von rund der Hälfte der sensiblen Oberfläche des Genitals, der gewaltsamen permanenten Trockenlegung der Eichel, die MGM kann man aber nicht im entferntesten mit einem einzelnen Klaps auf den Po vergleichen und auch gerichtlich nicht gleich behandeln.

    Die von mir ebenfalls hochverehrte Staatsanwältin in Köln hatte die Tat als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Mit dem Standpunkt ist sie nicht allein.

    Dass ein Messer in der Hand eines Arztes grundsätzlich kein gefährliches Werkzeug ist, das kann man durchaus anders sehen.
    Schon ein "beschuhter Fuß" gilt u.U. als gefährliches Werkzeug, dann ist es ein zu einem Angriff (nicht-indziert und ohne Einwilligung = Angriff) genutztes Messer erst recht, egal, wer es führt.
    Wenn ein Arzt einem Patienten ohne Einwilligung und ohne Indikation eine Niere entnimmt um diese zu verhökern (dazu braucht er notwendig ein Messer, das geht nicht mit bloßer Hand) - ist das Messer dann ein "ungefährliches Werkzeug"? Nein, es geht dann eine erhebliche Gefahr von ihm aus - und diese Gefahr wird sogar auch noch realisiert.

    Eine Amputation ohne Indikation bei einem Kind ist aber überhaupt keine Operation, sondern ein Angriff mit einem Messer. Es besteht die Gefahr, dass ein nicht unwesentlicher, funktionaler Körperteil für immer zerstört wird. Und diese Gefahr wird zu praktisch 100% realisiert. Zusätzlich besteht die Gefahr von schweren Komplikationen bis hin zum Tod.


    Johannes Peters ("Kindheit im Strafrecht") führt dazu aus (S. 60, Unterkapitel "Beschneidung als tatbestandliche gefährliche Körperverletzung"):

    Quote from Johannes Peters

    Nach Ansicht des LG Köln, welches in seiner Entscheidung dem BGH folgte, sei dies ["Arzt - gefährliches Wekzeug"] unter den o.g. Umständen zu verneinen.
    Diese zu Recht kritisierte Rspr. des BGH, der sich das LG Köln im Falle der Beschneidung durch einen Arzt anschloss ist jedoch abzulehnen. Wie etwa Exner überzeugend dargelegt hat, kann es zum einen für die Bewertung der Gefährlichkeit eines Wekzeugs nicht auf die individuelle Befähigung des Täters ankommen, da sonst ein geübter "Messerstecher" ebenso nicht tatbestandlich handeln würde, zum anderen würde die besagte Auslegung zu systematischen Verwerfungen innerhalb des §224 Abs 1. Nr.2 StGB führen, da es allein auf eine objektive Bestimmung der Gefährlichkeit eines Werkzeug ankommt und dies nach konkreter Art der Verwendung.zu bestimmen ist. [1]
    Somit ist die Beschneidung unabhängig davon, ob sie von einem Arzt lege artis oder von einem rituellen Beschneider vogenommen wird.. als gefährliche Körperverletzung ... zu qualifizieren, wenn der Operateur... ein Schneidwerkzeug benutzt.

    ...als Offizialdelikt von Amts wegen zu verfolgen.

    Wie es auch bei der FGM der Fall ist.


    PS: was in unserer Charta steht, das kann ich zu 100% unterschreiben. Dass das Wort "Beschneidung" nicht mal Anführungsstriche hat, na ja, aber sonst - die Charta ist gut!
    In der Charta steht NICHT z.B.: "wir sehen für eine undefinierte Übergangszeit eine Straffreistellung der "Beschneidung"/MGM mit den Auflagen BlaBla (ja mit welchen?) als Zwischenlösung an"

    [1]:

    Exner Sozialadäquanz, S. 33f Peters führt weiter als unterstützende Quellen an: Bartsch, Fischer, Jerouschek, Dettmayer et. al., Jahn. Kempf, Eschelbach.

    There is no skin like foreskin

  • Was willst du damit eigentlich sagen? Dass strafbare Körperverletzung gar nicht strafbar ist? Das wäre paradox.


    Strafbar heißt für Körperverletzung aus Sicht des Gesetzgebers, dass Gerichte sie bestrafen können, aber nicht müssen. Strafhöhe bis hin zum Absehen von Strafe hat die Legislative in die Hände der Richter gelegt. Erst bei der gefährlichen Körperverletzung ist das anders. Insofern entscheiden Staatsanwaltschaften und Gerichte darüber, ob die Züchtigung von Kindern bestraft wird oder nicht. Der Gesetzgeber hat dies offen gelassen und nirgendswo gesagt, dass schlagende Eltern bestraft werden müssen. Ein Richter, der schlagende Eltern straffrei nach Hause schickt, hat vielleicht mit einem Shitstorm zu rechnen, er handelt aber im Rahmen des ihm eröffneten Handlungsraums.

    Der Unterschied zu der hier diskutierten Variante besteht darin, dass diese festlegen würde, dass Richter die Beschneidung nicht bestrafen dürfen, obwohl die rechtswidrig ist, selbst wenn sie wollten.

    Quote

    Prügelstrafe ist seit 2000 endlich (gänzlich) unter Strafe gestellt, das war verdammt überfällig, und das ist verdammt gut so! :thumbup:

    Nein Prügelstrafe ist nicht unter Strafe gestellt worden. Es ist nach wie vor nur die Körperverletzung, die unter Strafandrohung steht und das stand sie im Grunde auch schon vorher.

    Quote

    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.


    Strafrechtlich relevant ist davon aber alleinig die Körperverletzung. Straftatbestandlich ist es da auch egal, ob diese als Bestrafung vorgesehen war oder aus anderen Gründen erfolgte, etwa, um das Kind auch den rechten Weg zu bringen (*kotz*), genauso sind seelische Verletzungen und entwürdigende Maßnahmen nicht strafbar. Wenn Eltern ihre Kinder schlagen ist alleine die erfolgte Körperverletzung strafrechtlich relevant. Und dabei handelt es sich um ein Vergehen. Eine Ohrfeige wird daher ein jeder Richter straffrei durchgehen lassen können, wenn er es denn will.

  • Auch noch eine Ohrfeige!
    Bei zwei Ohrfeigen kannst du z.B. mit 800 € Strafe dabei sein.
    Wenn das dann öfter vorkommt, dann können noch ganz andere Maßnahmen ergriffen werden...

    Eine Ohrfeige ist weitaus gefährlicher als ein Klaps auf den Po. Bei einer Ohrfeige droht stets ein irreversibler Hörschaden, eine lebenslange Nachwirkung. Passiert selten, aber KANN passieren. Davon kann man sogar auf dem betroffenen Ohr taub werden.
    Das ist definitiv kein Mittel der Erziehung, das gehört verboten und bestraft. Und es ist verboten und wird bestraft. Und das ist gut so. :!:
    Der §1631 hat tatsächlich zur Ächtung der Prügelstrafe wesentlich beigetragen.
    Natürlich schlagen viele Eltern weiterhin ab und an - aber es wird weniger geschlagen, und das Image der Prügelstrafe ist unten durch.
    Es war gar nicht anders möglich, als jede Form von Züchtigung unter Strafe zu stellen, wollte man nicht einen klassischen "Gummiparagraphen" basteln.
    Es ist für die Ächtung von entscheidender Bedeutung, dass jeder Klaps, jede Ohrfeige straf-bar ist! Und dabei ist unerheblich, ob es in jedem Einzelfall zu einer Anklage oder zu einer Bestrafung kommt.

    Vor 2000 wären die "12 Stämme" und andere prügelnde "Freikirchen" mit ihrem alttestamentarischen "Erziehungskonzept" locker durchgekommen!
    Züchtigung ist ja normale elterliche Sorge, haben die Gerichte damals gesagt. Deswegen gab es ja auch das Gezeter bei dem Gesetzentwurf.
    Denn Schläge mit einer dünnen, biegsamen Weidenrute waren nach damaliger Rechtsauffassung keine Kindemißhandlung. Solche Schläge sind im übrigen in vielen Ländern erlaubt, in machen Staaten der USA z.B. auch mit einer starren Holzkelle, was ich mir je nach Masse derselben noch schmerzhafter vorstelle.

    Quote

    „Wir haben nur einen leichten Rückgang der Gewalt gegen Kinder“, sagt Kohaupt. „Aber wir haben eine dramatische Veränderung in der Bewertung dieser Gewalt.“ Früher habe Gewalt zum Erziehungskonzept dazugehört. Heute hingegen wird sie von vielen als Ausrutscher erlebt. „Man will nicht schlagen und ist ganz erschrocken, dass es doch passiert ist.“

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/pro-und…ar/1786634.html

    Die Gerichte hätten auch von selbst darauf kommen können. Nach §223 zu bestrafen. Sind sie aber nicht. Die haben gesagt: Das ist Sorgerecht. Bzw. "Gewohnheitsrecht".
    Die mussten vom Gesetzgeber zum Jagen getragen werden.

    Beim 1631d ist es leider exakt spiegelbildlich verlaufen. Eine Staatsanwältin hat endlich Anklage erhoben, ein Gericht hat endlich Recht gesprochen, und dann hat die Politik auf religiösen Lobby-Druck hin Kinderrechte fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel. Und es den Gerichten unmöglich gemacht, diese Körperverletzung zu verfolgen. Betrifft ja nur Jungen!

    Quote

    Straftatbestandlich ist es da auch egal, ob diese als Bestrafung vorgesehen war oder aus anderen Gründen erfolgte...

    BTW, auch das stimmt nicht. Natürlich gibt es rechtfertigende Gründe für Gewalt gegen Kinder. Ein ganz banaler, aber wohl seltener: Notwehr. Oder, in einer Ausnahmesituationen, wenn keine andere Möglichkeit gesehen wird akute und schwerwiegende Gefahr von dem Kind oder anderen abzuwenden.


    Quote from R2D2

    Der Gesetzgeber hat dies offen gelassen und nirgendswo gesagt, dass schlagende Eltern bestraft werden müssen

    Was bedeutet denn wohl "wer...wird...bestraft"? Da steht nicht: "wird bestraft, oder auch nicht, bzw. wird evtl. bestraft".

    There is no skin like foreskin

    Edited once, last by Selbstbestimmung (August 4, 2015 at 7:32 PM).

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