Bijan Fateh-Moghadam: Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Strafrechts

  • Zitat

    ...und die Anerkennung von religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen werden dabei die Konturen eines allgemeinen Teils des Religionsstrafrechts sichtbar. Darauf aufbauend kann das Strafrecht konkrete Folgeprobleme religiöser Pluralisierung wie die strafrechtliche Bewertung der Knabenbeschneidung, die Legitimität von "Burka-Verboten" oder die Reichweite von Geistlichenprivilegien im Strafverfahren theoretisch kontrolliert lösen, ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren.


    Das Strafrecht wurde 2012 religiös-weltanschaulich positioniert, und zwar gegen den Willen der großen Bevölkerungsmehrheit.

    Ja, neutral, wenn er das wäre! Aber die einen dürfen nach ihrer religiösen Façon leben, die anderen (12 Stämme) dürfen nicht.


    http://www.mohr.de/nc/rechtswisse…trafrechts.html

    There is no skin like foreskin

  • Neutral?

    Religionsstrafrecht?

    Wir haben auf der einen Seite ein "Religionsstrafrecht" (fundamentalistische Christen, Zeugen Jehovas) - und auf der anderen Seite ein Religions-NICHTSTRAFRECHT (Muslime, Juden).

    There is no skin like foreskin

  • Die Zielsetzung von Bijan Fateh-Moghadam ist doch schon ein Widerspruch in sich. Er will eine "Neubestimmung des Verhältnisses von Strafrecht und Religion" entwickeln, die "ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren" als Zielsetzung ein "Religionsstrafrecht" ergibt. Ein Religionsstrafrecht kann aber nicht "religiös-weltanschaulich" neutral sein. Der säkulare Rechtsstaat bezieht die weltanschaulichen Positionen des Einzelnen als Teil des Persönlichkeitsrechtes in seine Wertungen ein. Letztlich ausschlaggebend für diesen Wertungsprozess ist aber der säkularrechtlich festgelegte Wert der Menschenwürde. Auf diesen Wert hin letztlich und ausschlaggebend zu prüfen ist(!) doch die weltanschauliche Neutralität des säkularen Rechtes, ist die weltanschauliche Neutralität auch des Strafrechtes. Eine im tatsächlichen Ergebnis nicht-neutrale Neubestimmung muss daher, über entsprechende Widersprüche nachweisbar, gegen diesen Grundsatz verstoßen. Die vorgetragene Bedingung "ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren" ist daher nur als Abstreiten der eigentlichen Zielsetzung anzusehen. Bijan Fateh-Moghadam will also (wahrscheinlich) Pluralität im Recht etablieren und damit die Paralleljustiz einführen. Ein Recht für euch, ein anderes Recht für uns. Man darf auf seine Ausführungen gespannt sein.

    Auch die "strafrechtliche Bewertung der Knabenbeschneidung" über § 1631d BGB ist kein Ergebnis der Übertragung "religiöser Pluralisierung" in das Recht, wie Fateh-Moghadam scheinbar suggeriert, sondern der Leugnung des körperlichen Schadens der - dann ausschlaggebend - den Widerspruch zur Menschenwürde ergeben hätte. Die Rechtfertigung für § 1631d BGB heißt ja genau nicht, wir wissen um den Schaden und erlauben es trotzdem, sondern "Sie [die Regelung] steht im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen (KRK). Insbessondere verstößt sie nicht gegen Artikel 24 Absatz 3 KRK, wonach die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen treffen sollen, um überlieferte Bräuche abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind. [...] Man kann daraus den Umkehrschluss ziehen, dass die generelle Praxis der Beschneidung von Jungen nicht unter Arti-kel 24 Absatz 3 KRK fällt, wenn sie unter bestimmten Bedingungen (v. a. medizinischer und hygienischer Art) stattfindet." (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf S. 14, 15)

  • Danke, so ähnlich hätte ich das auch verstanden. Bei mir gehen alle Alarmglocken an, wenn ich soetwas lese. Ohne ihn jetzt gelesen zu haben, geht das für mich in Richtung Verfassungsfeindlichkeit und Parralelrecht und es regt mich auf, dass solches Gedankengut in einem "Excellenzcluster" öffentlich gefördert wird.

  • Wer ist Bijan Fateh-Moghadam?

    Sein Lebenslauf beginnt offenbar mit der Promotion. Über seinen Geburtsort, seine Schulbildung usw. findet man so leicht nichts.

    Tja, man sagt ja "nomen est omen!". Dann kann man sich erst mal nur an seinen Namen halten

    Bijan (بیژن), auch als Bizhan transkribiert, ist ein persischer Vorname

    Fateh (فاتح) is an Arabic word means "conqueror", and is used in many other languages of Islamic world.

    Und "Moghadam" scheint ein iranischer Nachname zu sein. Wieso muss ich jetzt an Naika Foroutan denken? ^^

    Es geht offenbar nach dem Motto: "Ich bin doch ein toller Hecht, also kann das nicht schädlich sein" (Bzw. "Mein Vater..")

    Diese primitive Logik ist ein schönes Beispiel, dass sich hinter einem schaurigen Wort ("Excellenzcluster") nichts Gutes verbergen muss.

    There is no skin like foreskin

  • Ein bezeichnender Satz von dem Mann mit dem iranisch-arabischem Namen:

    Zitat

    Die Behauptung einer Beeinträchtigung des Sexuallebens beschnittener Männer aufgrund des Verlustes empfindungsfähiger Bereiche der Vorhaut entbehrt sexualmedizinischer Evidenz und dürfte als Ausdruck eines Ressentiments zu deuten sein.

    Also Männer die über ihren genitalreduzierten Zustand unglücklich sind, die typische sexuelle Probleme haben - die haben RESSENTIMENTS? Gegen wen oder was? Gegen Iraner? Was für ein Dünnschiss!

    Ein Ressentiment! Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen! Wer hat denn hier ein Ressentiment? Gegen körperliche vollständige Kinder? Gegen lebendige Jungenvorhäute? Gegen Kinderrechte?

    Und die Amputation der Fingerkupppen hat auch keine Auswirkungen auf die manuelle Geschicklichkeit - ist ja nur Haut und Nerven, der Finger bleibt ja dran!

    Offenbar meint hier jemand, sein eigenes so-sein mit viel juristischer Phrasendrescherei rechtfertigen zu müssen. Aber es geht überhaupt nicht um sein so-sein.


    http://www.rechtswissenschaft.nomos.de/fileadmin/rech…eWiss_10_02.pdf

    https://www.beschneidungsforum.de/index.php?page…hlight=moghadam

    Und wer hat sich auf diesen persönlichen Selbstrechtfertigungs-Quark berufen? Die Regierung, 2012!

    There is no skin like foreskin

  • Zitat

    ....die Anerkennung von religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen

    Es darf und kann überhaupt keine "religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe" geben in einem religionsneutralen Rechtsstaat in dem alle Bürger gleich welcher Religion oder unreligiös gleich sind. Was soll das denn sein? Ehrenmord-Rabatt und Frauenklopp-Rabbat für Muslime? Kinderprügel-Rabatt für Fundamentalchristen? Herpes-Infektionsrabatt für Chassiden? Kinderverblutenlassen-Rabatt für Zeugen Jehovas? Mädchenverstümmelungsrabbat für Schafiiten?

    There is no skin like foreskin

  • Fateh-Moghadam hat wieder einen losgelassen:


    Zitat

    Auch in der Frage der Zulässigkeit einer Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen argumentiert Fateh-Moghadam losgelöst vom sozialen und kulturellen Kontext. Ihm genügt es, dass die Zustimmung zu einem solchen Eingriff aufgrund der mit ihm verbundenen Hygiene- und Präventionsvorteile jedenfalls keinen evidenten Missbrauch des elterlichen Sorgerechts darstellt.

    Wohl eher lösgelöst vom Kontext "Kinderrechte", Gleichberechtigung der Geschlechter und "Recht auf körperliche Unversehrtheit"

    Über vermeintliche "Hygiene- und Präventionsvorteile" durch Genital-Teilamputationen können die Betroffenen selbst entscheiden wenn sie alt genug sind. Männer wie Frauen.

    Vielleicht auch schlicht "conflict of interests"?

    Die armen Uni-Bibliotheken, die für diesen Quark 89€ abdrücken müssen. There goes the cash - our cash.

    https://www.buecher.de/shop/staat--ki…209764/#reviews

    There is no skin like foreskin

  • "Aber lässt sich eine solche Position wirklich durchhalten? Man stelle sich eine Gruppe rechtsradikaler Esoteriker vor, die ihre Kinder beschneiden lassen, um sie frühzeitig an das Ertragen von Schmerzen zu gewöhnen oder um ihrem Gott das von ihm geforderte Opfer darzubringen. Wäre es für Fateh-Moghadam sozial vermittelbar, im Namen der von ihm hochgehaltenen "Eigensinnigkeit rechtlicher Entscheidungs- und Begründungszusammenhänge" auch derart motivierte Eingriffe für rechtlich unbedenklich zu erklären? Und wenn ja, was würden wohl ernsthaft religiöse Eltern dazu sagen, mit rechten Fanatikern in ein und dieselbe juristische Schublade gesteckt zu werden?"

    "Kinder" ja sowieso nicht, wenn dann nur "Jungen".
    Oder wer weiß, vielleicht gehört für den Typen notfalls auch eine Akzeptanz von weiblicher Genitalverstümmelung dazu, um seine eigenen Abspaltungen aufrecht zu erhalten.

    Was Fateh-Moghadam behauptet, ist ja juristisch nicht plausibel begründbar.
    Wer in Interessenkonflikten steckt, sollte sich kritisch hinterfragen können.
    Wenn man wissenschaftlich ernst genommen werden will.

  • Interessant auch, dass Pawlik, wenn es um "von der Burka betroffenen Frauen" geht die Frage von der "Selbstbestimmtheit" von muslimischen Frauen aufwirft.

    Zitat

    Die Selbstbestimmtheit ihres Verhaltens aus lauter Neutralitätsbestreben aber einfach zu dekretieren heißt, ihre schwierige Situation mit einem überschießenden juristischen Abstraktionsdenken zu übergehen

    Über die Selbstbestimmtheit von Männern bezüglich ihrer Genitalien scheinen sich weder Pawlik noch Fateh-Moghadam Gedanken zu machen.

    There is no skin like foreskin

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