ZitatAlles anzeigenManchmal habe ich ja die Überschrift
"Dumm, dümmer, am dümmsten". Ganz selten verbietet sich das aufgrund einer Meldung und es genügt nicht einmal mehr der Zusatz "saudumm", um jemandes Meinung zu kommentieren.
Das ist gerade der Fall.
Offensichtlich gibt es keinen Biologie-Unterricht mehr oder die Frau, die sich hier äußert, ist noch keine 24 Stunden auf einem handelsüblichen Fahrradsattel geradelt. Ganz ehrlich ist es mir schleierhaft, wie man als Frau zu einer Äußerung wie der von Frau Hörnle getätigten überhaupt kommen kann - insofern sie wahr sein sollte.
>> Wenn Jungs in Deutschland beschnitten werden dürfen, dann soll das auch für Mädchen gelten. Dieser Vorschlag der Juraprofessorin Tatjana Hörnle von der Humboldt-Universität sorgt für Empörung.
Hörnle wird auf dem anstehenden Deutschen Juristentag in Hannover zum Thema reden. Sie meint, dass zum Beispiel das Entfernen des Klitoris-Vorhaut keine „Verstümmelung“ sei, weil nichts amputiert werde.
Tatjana Hörnle ist Jura-Professorin an der Humboldt-Universität Berlin.
Entsprechend der vor allem jüdischen und muslimischen Knabenbeschneidung sollte deshalb dieser Eingriff erlaubt werden.<< Von hier.Zum allerletzten Mal: Es GIBT KEINE der Knabenbeschneidung entsprechende Frauenbeschneidung! Die Klitoris ist ein ORGAN, die Vorhaut NICHT.
Wie blöd kann man denn noch sein? Und wieso geht das in Deutschland immer weiter? Und weiter?
Thesen zum Juristentag - Tatjana Hörnle
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Dumm, dümmer, am dümmsten". Ganz selten verbietet sich das aufgrund einer Meldung und es genügt nicht einmal mehr der Zusatz "saudumm", um jemandes Meinung zu kommentieren.
Was für ein köstlicher Bumerang!

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Zitat
Zum allerletzten Mal: Es GIBT KEINE der Knabenbeschneidung entsprechende Frauenbeschneidung! Die Klitoris ist ein ORGAN, die Vorhaut NICHT.
Zitat"Die Haut (gr. derma; lat. cutis) ist funktionell das vielseitigste Organ des menschlichen oder tierischen Organismus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Haut
Genial, die Dame.
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Die -vorhaut hat sie ganz unauffällig unter er den Tisch fallen lassen. Auf ein mal war nur noch die Klitoris da. Schöner Zaubertrick!

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Die -vorhaut hat sie ganz unauffällig unter er den Tisch fallen lassen. Auf ein mal war nur noch die Klitoris da. Schöner Zaubertrick!
Wie nennt man nochmals diese Advokaten, die früher heimlich versteckt im "Winkel" agierten. -
Naja, in Zukunft haben wir ja Ruhe vor der Dame. Sie hat sich ja
ZitatZum allerletzten Mal:
dazu geäußert.
Danke!
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Der guten Elsa scheint aufgegangen zu sein, was für einen Unfug sie da abgelassen hat, unter dem obigen Link kriege ich:
ZitatDu bist nicht berechtigt diesen Beitrag zu lesen.
Ja, ja, das haben wir gern! Erst Stuß absondern, und dann nicht mal offen dazu stehen.Eine weitere, ganz üble Aussage der Dame findet sich hier:
ZitatWir erinnern uns: Die Beschneidung von Männern ist das bedeutungslose Entfernen eines zweitrangigen Hautstücks - die Beschneidung von Frauen ist die Entfernung eines Organs, mit dreckigen Messern und Rasierklingen, und manchmal wird darunter auch das "Zuflicken" der inneren Schamlippen verstanden
Ich war einen Moment versucht, das als Sarkasmus zu verstehen, aber ich glaube, die meint das wirklich ernst! (würg) -
Obwohl mein Adrenalinspiegel bei solchem Geschreibsel kurzfristig steigt:
Die Dame ist keinen einzigen, weiteren Tastenanschlag wert. -
Wir erinnern uns: Die Beschneidung von Männern ist das bedeutungslose Entfernen eines zweitrangigen Hautstücks
Hört sich an, als ob da jemand traurig ist, dass nicht etwas noch "Bedeutungsvolleres" entfernt wird. Das komplette "Tatwerkzeug".
Wie war noch früher der Gruß der Radikalfeministinnen? Diese Scherenbewegung von Zeige- und Mittelfinger - *schnipp*! -
Zitat
70. Deutscher Juristentag nimmt Vorschlag von Frau Professor Dr. Hörnle zur strengeren Bestrafung der Genitalverstümmelung an
Die strafrechtliche Abteilung des 70. Deutschen Juristentags hat mit großer Mehrheit, wie von Frau Professorin Hörnle vorgeschlagen, drei Beschlüsse zum Thema „Genitalverstümmelung“ verabschiedet: erstens sollte das Verbot in § 226a StGB geschlechtsneutral formuliert werden, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird; zweitens sollte der Strafrahmen erhöht werden (nicht unter drei Jahren Freiheitsstrafe); drittens sollte das deutsche Strafrecht auch für im Ausland begangene Taten anwendbar sein (und deshalb § 5 StGB geändert).
http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/index.php?expa…tuell_0&lang=de -
Zitat
8. Dem Gesetzgeber ist zu empfehlen, § 226a StGB geschlechtsneutral zu formulieren, so dass auch die Genitalverstümmelung bei männlichen Personen, welche in der Intensität über die traditionelle Beschneidung hinausgeht, erfasst wird. angenommen 54:23:14
Waren die eigentlich plem-plem, als sie diesen Satz formuliert und dann mit großer Mehrheit dafür gestimmt haben?

Was sagt der Satz? Es gibt verschiedene Arten von Genitalverstümmelungen bei männlichen Personen.
Diejenigen Genitalverstümmelungen, die die VA "übersteigen", die sollen nach §226a behandelt werden, diejenigen Genitalverstümmelungen, die in ihrer Intensität der VA entsprechen oder geringfügiger sind, sollen nicht nach §226a behandelt werden.Anders kann man das nicht interpretieren, ansonsten macht die Konstruktion "die - welche" keinen Sinn. Bei "welche" muss es auch noch andere geben.
Ansonsten hätte man ja schreiben können: "Genitalmodifikationen an.., die über ... hinausgehen sind als Genitalverstümmelung gleichfalls durch den §226a zu erfassen..."
Danke an den Juristentag, das er wenigstens mal klargestellt hat, dass die "traditionelle" VA eine Genitalverstümmelung ist!

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Ja, um Religion ging es beim Juristentag schon:
ZitatAlles anzeigenMorgenandacht
—
„Von Gnade und Recht
will ich singen“ Psalm 101,1
—
Regionalbischöfin
Dr. Ingrid Spieckermann,
Regionaldechant Propst Martin Tenge
und das preisgekrönte Ensemble
„Collegium vocale Hannover“
unter der Leitung von Florian Lohmann
laden Sie herzlich ein zu einem
ökumenischen
Morgenlob und Reisesegen.
—
Freitag, 8:30 bis 8:50 Uhr
HCC, Blauer SaalBloß nicht um Kinderrechte...
Reisesegen, ob da auch Christopherusplaketten verteilt wurden?

http://www.djt.de/fileadmin/down…heft_140910.pdf
Die Damen und Herren Juristen mussten sich aber auch um so viel kümmern, da können kleine Jungs schon mal auf der Strecke bleiben:
ZitatCode Veranstaltung Ort Seite
15:00 – 18:00 1012 Grandiose Aussichten – Kuppelauffahrten Neues Rathaus, Trammplatz 2 23
15:00 – 17:00 1022 Museum Wilhelm Busch – Führung mit Afternoon Tea Georgengarten 30
16:00 – 17:30 1031 Landesmuseum – Als die Royals aus Hannover kamen Willy-Brandt-Allee 5 28
17:00 – 18:30 1041 Historischer Stadtrundgang Tourist Info, Ernst-August-Platz 8 22
ab 19:00 1052 BegrüßungsabendHerrenhäuser Gärten – Führung mit dem Gartendirektor, Stadtrundfahrten – Hop-on Hop-off,
ZitatMuseum Wilhelm Busch – Lunchtimeführung,Konzert Europäischer Synagogalchor, 9:00 – 16:15 3021 Ausflug – Der Norden – Celle, Wienhausen,Forschungszentrum Küste – Monsterwellen und Tsunamis,Landesmuseum – Dreigestirn des Impressionismus,Fahrradtour – Hannover aktiv,Herrenhäuser Gärten – Führung Schlossmuseum,Empfang Region und Stadt Hannover,Festkonzert NDR-Radiophilharmonie im Großen Sendesaal,Richterkabarett,Party – Law and order … some drinks, Ausflug – Der Süden – Hildesheim,Sprengel Museum – Die Avantgarden ,Erlebnis-Zoo Hannover – Führung hinter den Kulissen,Firmenführung – Vom rohen Blech zum edlen Multivan,Kestnergesellschaft – Gursky, Rauch, Wall, Schutz,Rundgang c‘t-Testräume – Heise Medien Gruppe,Landesmuseum – Forschungswerkstatt „Goldene Tafel“,TV-Talkshow „Tacheles zum 70. djt“,Konzert im Casino – Neues
Spiel, neues Glück,Knut Richter Swingtett im Jazzclub,Soirée Mousse T – Studioführung mit Mousse T,Morgenandacht,Gedenkstätte Ahlem – Zeitzeugengespräch,Empfang der Niedersächsischen Landesregierunghttp://www.djt.de/70-deutscher-juristentag/
Andacht, Synagogenchor, da fehlt eigentlich nur noch ein Moscheebesuch.
Um es in Anlehnung an Fritz Teufel zu sagen: "Wenn es der Jurisprudenz dient.." -
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Und körperliche Unversehrtheit hat jetzt also keinen "Gemeinschaftswert"?
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Zitat
Daher erledigt der Hinweis auf das fehlende Einverständnis gegenüber einem Grabscher oder Tatscher nicht die Einwände gegen eine Kriminalisierung solcher Verhaltensweisen.
Ach so, also besser statt tatschen und grabschen gleich schneiden, mit dem Messer? Das ist ja erlaubt!
Ach nee, nur bei Kindern. Und auch nur, wenn sie das "verstümmelbare" Geschlecht haben.ZitatDas Bundesverfassungsgericht konnte in seiner Inzest-Entscheidung gar nicht anders, als ihn zurückzuweisen.
Nach dem §175-Urteil eine weitere beschämende Fehlentscheidung dieses Gerichtes. Eine Verweigerung des Menschenrechtes (von erwachsenen Menschen!) auf sexuelle Selbstbestimmung. Und genau hier schließt sich der Kreis, denn auch die Verfolgung (auch hier nur der männlichen!) Homosexualität und die kindliche Genitalverstümmelung schränken die sexuelle Selbstbestimmung ein.
Zitat von HörnleDie damaligen Reformen haben nur in Ansätzen das Konzept „Schutz sexueller Selbstbestimmung“ berücksichtigt.
Dass die überhaupt wagt, den Begriff "Schutz sexueller Selbstbestimmung" in den Mund zu nehmen!
(würg)Zitat von HörnleZweitens geht das Gesetz für die Fälle, in denen dem sexuellen Übergriff eine Interaktion vorausging, von empirisch unzutreffenden Vorstellungen über das Verhalten von Menschen aus, nämlich vom Ideal des geistesgegenwärtigen und couragierten Verteidigens der eigenen Interessen.
Eben! Wie soll sich ein Baby geistesgegenwärtig und couragiert verteidigen? Es würde ja versuchen sich durch strampeln gegen den Übergriff zu wehren - aber seine Beinchen werden ja einfach festgeschnallt, gegen die hundertfache körperliche Überlegenheit eines Erwachsenen hat es einfach kein Chance!
ZitatEin sexueller Übergriff ist nach deutschem Recht aber nicht zu bestrafen, wenn sich die betroffene Person etwa durch Drohungen unterhalb der Schwelle „körperliche Gewaltanwendung“ einschüchtern ließ...
Ah ja, genau! Wenn der Junge mit schüchternem Blick beim Doc die Klappe hält - wer weiß schon, wie der vorher "präpariert" wurde?
ZitatAn der Strafwürdigkeit von Tätern, die bei Wissen um das fehlende Einverständnis solche Situationen für sexuelle Übergriffe ausnutzen, kann es eigentlich keine ernsthaften Zweifel geben.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!

Ja ein Übergriff - und voll in die Sexualität hinein - lebenslang!
Boah die Nase hier ist einfach nicht lang genug!
Aber schön, das Frau Hörnle (die stets peinlichst bemüht es, "geschlechtsneutral" rüberzukommen) doch wenigstens ein Herz für Frauen (denn um die geht es in Wahrheit ja - wie beim §226a StGB) hat - für kleine Jungen hat sie offensichtlich keines.
http://www.verfassungsblog.de/plaedoyer-fuer…#comment-278170
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Zitat von Hörnle
Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen
Was heißt, die "Vorhaut der Klitoris ist "betroffen""? Guckt die Vorhaut dann eine Weile "betroffen" drein?

DIe ist nicht "betroffen", die ist anschließend KAPUTT!Für immer! Die stirbt innerhalb von Minuten ab, nachdem ihre Blutzufuhr abgeschnitten wird. Dann ist nichts mehr zu machen, nichts mehr zu ändern. Und die Vorhaut der Klitoris gehört - dem Mädchen. Das zu deren Zerstörung keine Einwilligung gegeben hat, geben kann.
"Betroffen" - was für ein dämliches Geschwurbel! Hört sich aber besser an als "kaputt".Zitat von Gesetzentwurf §226a StGBTathandlung ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weiblichen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Beschneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert um- schrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Einschnitte, Ätzungen oder Ausbrennen.
Frau Hörnle möge uns diesen Zaubertrick doch mal verraten, wie man ab-schneidet, ohne ein-zuschneiden!

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Zitat von Wilhelm Schluckebier
Wie schwierig der Umgang mit diesem Grundrecht auch für Juristen ist, verdeutlichte der Bundesverfassungsrichter u.a. an der gesetzlich abgesicherten Beschneidung, obwohl diese doch das Wohlleben „die körperliche Integrität und das Religionswohl des Kindes betrifft“.
http://www.blick-aktuell.de/Berichte/Wilhe…cht-220314.htmlAm 30.11.17 endet seine Amtszeit, vielleicht wird er ja dann durch Deutschlands erstem muslimischen Verfassungsrichter ersetzt... - muss ja auch mal sein - z.B. Dr. Bijan Fateh-Moghadam - alles wird gut!
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Man muss das einfach mal gegenüberstellen - es steht in demselben Machwerk - damit man erkennt, mit was für einer gespaltenen Zunge Tatjana Hörnle redet:
Zitat von Tatjana HörnleReligiöse und kulturelle Prägung als Entschuldigungsgrund:
Es ist weder dem Gesetzgeber zu empfehlen, einen Entschuldigungsgrund in das StGB aufzunehmen, um kulturelle oder religiöse Tathintergründe zu erfassen, noch sollten solche Erwägungen zur Anerkennung eines außergesetzlichen Entschuldigungsgrundes führen.Zitat von Tatjana HörnleDer Verweis von Sorgeberechtigten auf hygienische oder ästhetische Präferenzen oder kulturell tradierte Sitten genügt nicht ... was regelmäßig ein entsprechendes
religiöses Selbstverständnis voraussetzt.George Orwell grüßt aus dem Grabe heraus!
Fazit: Keine religiösen Ausreden! Außer, wenn es um die Genitalverstümmelung von Jungen geht.
Dann ist es lt. Hörnle genau anders herum - dann zählen nur religiöse Ausreden.Da packst du dir an den Kopf!

Wenn man sich die Furcht von Babys und Kindern bei bzw. vor der Verstümmelung vergegenwärtigt (die bei älteren Kindern nicht selten noch von der "peer group" durch Frotzeleien gesteigert wird) - dann kann man mit Fug und Recht wieder von "furchtbaren Juristen" reden. Sie verbreiten Furcht und Schrecken - bei Kindern.
Die Todesstrafe wurde 1949 in Deutschland abgeschafft. Für die Vorhaut von unschuldigen Jungen wurde sie 2012 wieder etabliert - und der deutsche Juristentag hat es abgesegnet.
Bestraft wird der reine Besitz eines funktionalen und sensiblen Körperteils.Was für eine Schande.
Zitat von Deutsches Grundgesetz Artikel 2Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
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