Thesen zum Juristentag - Tatjana Hörnle

  • Das kann ja lustig werden. Wenn die Amputation der Vorhäute von Jungen bereits von 70% der Bevölkerung abgelehnt wird, dürfte die Ablehnung bzgl. der Amputation der Vorhäuten von Mädchen geschätzt bei >95% liegen.
    Aber das kümmert ja deutsche Juristen alles einen Scheißdreck.

    Die Ablehnung bzgl. Mädchen dürfte höher sein, weil: es geht ja "nur" um Afrikaner und "die hatten ja keinen Holocaust". Außerdem "können Jungen ja mehr ab als Mädchen" usw...)

    There is no skin like foreskin

  • Tatjana Hörnle: 1631d ist angesichts der der nicht gesicherten Beweislage zu Risiken und Spätfolgen" -> nicht verfassungswidrig! (Im Zweifel gegen das Kind)


    Frau Prof. Hörnle kommt somit zu dem Schluss, dass der § 1631d BGB nicht verfassungswidrig sei. Sie sitzt in Berlin und das Bundesverfassungsgericht sitzt in Karlsruhe. Vielleicht übersehe ich hier ein Detail, aber kausal betrachtet, kann sie jedes beliebige Gesetzt in ihren Thesen als verfassungswidrig oder verfassungskonform betiteln, ohne dass hieraus eine rechtliche Konsequenz entstünde. Die Thesen tangieren langfristig aus meiner Sicht nur die Reputation von Frau Prof. Hörnle, denn das bestehende Unrecht wird irgendwann beendet werden und die heutigen Befürworter geraten dann in Erklärungsnot gegenüber den Opfern der Zwangsbeschneidungen in Deutschland.

    Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)

  • Schade nur, dass man sich auf diesen Felde im Kreise der kulturell-religiösen Beschneidungen dreht.

    Niemand käme auf die Idee medizinische Gründe anzuführen für eine (Teil-)Legalisierung der FGM. Und das ist der Knackpunkt. Hier liegt der Sexismus begraben. Denn es gehen mehr Vorhäute abhanden infolge Fehldiagnosen als infolge eines kulturellen oder religiösen Fundamentalismus.
    Die Idee der sexuellen Vollständigkeit sollte sich überall breitmachen, bei den Ärzten, in den Köpfen der Menschen, und zuletzt auch in Religionsgemeinschaften.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Schade nur, dass man sich auf diesen Felde im Kreise der kulturell-religiösen Beschneidungen dreht.

    In dem Moment, in dem es der rituellen Verstümmelung strafverfolgt wird schwenkt der Spot automatisch auf die pseudo-medizinische.

    Allerdings unterläuft den Kinder- und Jugendärzten da ein Schnitzer: sie legen Hörnle etwas in den Mund, was sie nicht gesagt hat!
    Hörnle hat nicht die Legalisierung der weibl. Vorhautverstümmelung gefordert. Sie hat gefordert, dass diese nicht als FGM a la §226a zu sehen ist. Sie wäre dann aber immer noch nach §223 StGB strafbar. Der rechtfertigende §1631d bezieht sich nur auf männliche Kinder.
    Es wäre dann weder Gleichheit im Recht, noch Gleichheit im Unrecht.
    Allerdings würde dann vermtl. eine weibl. Vorhautverstümmelung, falls von einem Arzt ausgeführt lediglich als "einfache Körperverletzung" angesehen werden.
    Und dann ist die Sache ganz einfach: wo kein Kläger, da kein Richter. Straffreiheit durch die Hintertür. Den Rest macht die Verjährung.
    De facto wird damit die Klitorisvorhaut für vogelfrei erklärt. Und wer weiß, was noch alles als mit der MGM "vergleichbar" angesehen werden wird - die Labien sind auch nicht mehr auf der sicheren Seite... (würg). Ist ja letztlich auch "nur" Haut und Schleimhaut.

    There is no skin like foreskin

  • Die Choreographin

    Der Coup der Tatjana Hörnle besteht im Erzeugen einer Spielsituation voller Erregung und Druck, der Nichtweitergabe von anatomisch korrekter Information zur Jungenbeschneidung in den 70. Deutschen Juristentag sowie darin, den § 226a StGB weiterhin nach Ausmaß genitaler Zerstörung und nachvollziehbar zugeordnetem Strafmaß in nur und genau zwei Stufen zu gliedern.

    Dann erfolge mit nur etwas Locken ein erlösender zweiter Schritt, den die Professorin das erregte Publikum selbst finden lassen wird. Kategorie eins als die obere Schublade ist Absatz (1) des 226a StGB und wird weiterhin Klitorisherausschneiden (FGM Typ Ib), Labienamputationen (Typ II) und Infibulation enthalten (Typ III). Das untere Regalfach, Absatz (2), wie gehabt und einstweilen (!) deutlich weniger bestraft, Klitorisvorhautamputation (FGM Typ Ia) und Einstechen (pinprick, ritual nick) sowie nun, und das ist jetzt neu, die sozusagen klassische Zirkumzision nach islamischen, jüdischem oder US-amerikanischem Muster (MGM).

    Damit ist der peinlich verfassungswidrige § 1631d BGB glücklich entsorgt und in 226a StGB überführt, integriert. Nun aber beginnt das Fiebern und Flunkern, ähnlich wie im Herbst 2012. Denn die untere Kategorie, Absatz (2), erklärt seit dem 24. September 2013 die Mädchenbeschneidung in Deutschland als verboten, nun aber müsste auch jeder Mohel oder Sünnetci angezeigt und strafrechtlich belangt werden, im Wiederholungsfall sicherlich schwerer bestraft und bei weiterem Beschneiden mit Gefängnis. Dr. Hörnle kann sich ganz sicher sein, dass der Deutsche Bundestag nie wieder so sehr ins Schwitzen, Kriechen und verfassungswidrige Nachgeben geraten möchte wie am schwarzen Tag der Kinderrechte, dem 12.12.2012.

    Nur genau zwei Schubladen darf der 226a enthalten! Und in derselben unteren Abteilung (2) liegen jetzt und gefälligst in Harmonie vereint FGM Ia, FGM IV Variante pinprick (ritual nick, es geht um die schafiitisch religiös verpflichtend gebotene und ansonsten islamisch mit Wohlwollen bewertete milde Sunna) sowie Jungenbeschneidung (Zirkumzision der dreieinigen Marken Halacha, Scharia oder AAP) und pochen mit der Gutachterin auf gerechte Gleichbehandlung im Strafmaß. FGM verboten MGM erlaubt, das funktioniert aus juristischen und den Eltern das Beschneiden der Söhne zu verbieten aus politischen Gründen nicht. Die Spielfeldaufstellung im noch nicht ganz fertig gebauten § 226a erzeugt die Zwickmühle, das Schachmatt. Der Deutsche Juristentag ein Versager?

    Die im Hannover Congress Centrum (HCC) versammelten Juristen werden nervös, denn unter den religiösen Kopftüchern, auch Hamideh Mohagheghi trägt ihren Hidschab, unter Turbanen und großen schwarzen Hüten im Saal wird der Blick immer ernster und könnte schließlich gleich zornig werden. Die 1954 in Teheran geborene und bei Shaykha Krausen (Initiative für Islamische Studien) theologisch ausgebildete Juristin und Teilnehmerin der zweiten Deutschen Islamkonferenz, die auf dem 70. Deutschen Juristentag im Bereich Öffentliches Recht als Kurzreferentin auftreten darf, stellte 2012 zur Jungenbeschneidung fest: “In der islamischen Lehre ist die Beschneidung von Jungen zwar nicht im Qurʾān erwähnt, wird jedoch von allen muslimischen Richtungen der obligatorischen und verbindlichen Tradition zugeordnet” und warnte im Übrigen davor: “sich gegenseitig zu diffamieren und zu beleidigen”, Ende der Diskussion.

    Nur ein letzter Ausweg steht dem 70. Deutschen Juristentag offen, hektisches Gelache oder erleichtertes Aufatmen, die Professorin der Berliner Humboldt-Uni als Retterin des friedlichen Zusammenlebens: Legalisierung des kompletten 226a (2) im Sinne der Straffreiheit!Tatjana Hörnle muss nur noch ein paar Tage auf Zeit spielen und dafür sorgen, dass die anatomischen Fakten bzw. die Folgen der Jungenbeschneidung, nämlich mit FGM Typ Ib (Klitoridektomie) vergleichbar zu sein (Sorrells et al., Fine-touch pressure thresholds in the adult penis) sowie Ehe und Partnerschaft zu schaden (Morten Frisch et al., Male circumcision and sexual function in men and women) nicht so bald in Presse und Parlament laut werden. Auch dazu bestehen leider sehr gute Chancen. Deutschland bekommt die Mädchenbeschneidung Ia und IV und die Islamgelehrten vom Indonesian Ulema Council (MUI) und überhaupt die Schariatreuen der Rechtsschule der Schafiiten können zufrieden sein.

    Oder wir Aufklärungshumanisten und Menschenrechtsuniversalisten sagen jetzt Nein zu jeder Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung an Kindern unter achtzehn Jahren, an Jungen oder Mädchen. Und das ist unsere Forderung.

    Edward von Roy am 09.09.2014

  • Edward, ich glaube du hast Hörnle falsch verstanden. Sie sagte nicht: Klitvorhaut ist 226 (2).
    Sie sagte: Klitvorhaut ist überhaupt nicht §226a! (Und damit automatisch §223 StGB)
    Siehe mein Beitrag weiter oben.

    There is no skin like foreskin

  • Denn Prof. Hörnle hat sich stets klar für ein angebliches "Elternrecht" auf "Beschneidung" von Jungen ausgesprochen. Und nun macht sie mit dieses Fass auf.
    Vermutlich hat sie erkannt, dass die Legalisierung von VA nur zu retten ist, wenn zumindest nicht auch noch der Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter verletzt wird. Und dann dichtet sie sich die Vergleichbarkeiten der Eingriffe eben zusammen, wie sie ihr passen.
    Trotzdem ist das ganze Vorgehen komplett crazy...


    Nur einen Zweck bedient Frau Hörnle: die ambiente Scheinheiligkeit wird offenbar und das Thema bleibt im Gespräch.
    Einstweilen dürfen sich die Mädchen in trügerischer Sicherheit wähnen. Schade. Nichts ist endgültig errungen.

  • Es ist in Deutschland politisch unmöglich, FGM in welcher Form auch immer zu dulden.
    Deswegen werden keine Mädchen legal verstümmelt werden. Es gibt niemanden, der das politisch durchsetzen will.
    Unsere Gesellschaft steht an einem Scheideweg.
    Sollen etwa Jungs auf ewige Zeiten mit ihrem Körper dafür haften, dass der Gleichheitsgrundsatz der Geschlechter aus irgendwelchen Ängsten heraus nicht thematisiert wird?
    Die jetzige Situation war vorhersehbar und wurde vorausgesehen.
    Die Gesellschaft muss der Tatsache ins Auge sehen, dass auch die heilig und für unantastbar erklärten schützenswerten Mädchen nicht gesetzlich geschützt bleiben können, wenn man Jungen rechtlos stellt.
    Diese Situation haben die 1631d-Befürworter diesem Land eingebrockt, nicht wir.

  • Wenn zusätzlich noch Mädchen verstümmelt werden, da ist überhaupt nichts gutes dran!

    Natürlich nicht und keiner hier im Forum wird sich im Ernst wünschen.
    Und was wir uns wünschen steht sowieso nicht zur Debatte. Es wird passieren was passieren muss:

    1. Entweder wird 1631d revidiert wegen seines offensichtlichen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Und das würde ich nur zu gerne erleben.
    2. oder minderschwere weibliche Genitalveränderungen (die man ja Verstümmelung zu nennen hat) werden ebenfalls erlaubt. Und dann gibt es plötzlich einige mehr "Intaktivisten", die endlich begreifen, dass das Eine UND das Andere verboten gehören.


    Ich favorisiere Nr. 1. Ganz klar. Nr. 2 ist abwegig, aber wenn Juristen damit spielen wollen... bitte.


    Für jene, die seit ehedem den Kinderschützern Scheinheiligkeit vorwerfen.

    Wo liegt denn die Scheinheiligkeit, wenn nicht bei denen, die so tun, als seien vergleichbare Eingriff an Jungen erlaubt und an Mädchen verboten ? Doch nicht bei uns.

    • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
  • Wozu schreibe ich hier eigentlich etwas, wenn es entweder nicht gelesen oder nicht verstanden wird?

    Zitat

    Allerdings würde dann vermtl. eine weibl. Vorhautverstümmelung, falls von einem Arzt ausgeführt lediglich als "einfache Körperverletzung" angesehen werden.
    Und dann ist die Sache ganz einfach: wo kein Kläger, da kein Richter. Straffreiheit durch die Hintertür. Den Rest macht die Verjährung.

    Man wird von solche Fällen (die sowieso nurt einen Bruchteil der FGM ausmachen) nie hören! Weil nie wieder ein Staatsawalt sich soweit aus dem Fenster lehnen wird wie 2012 in Köln. Die sind ja auchn nicht lernresistent. Karrierefördern war das bestimmt nicht.
    Eine solche Verstümmelung wird kaum bei einem deutschen Arzt passieren. Wenn aber die Eltern selbst oder irgend eine "Hebamme" das macht, wird eh gesagt werden: nicht qualifiziert, kein Vergleich mit dem 1631d möglich. Und dann sind wir genauso schlau wie ehedem.
    Es wäre nicht nur für die Mädchen, sondern auch für unser Anliegen weitaus besser, wenn die Vorhautverstümmelung von Mädchen unter §226a fallen würde, habt ihr alle ein Brett vor dem Kopf?

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  • Um Holm Putzke zu zitieren:

    Zitat

    Man kann es nicht oft genug sagen: Was Kollegin Hörnle fordert, ist aus ihrer Sicht absolut konsequent. Wer § 1631d BGB für verfassungsgemäß hält, darf aus Gründen der Gleichbehandlung die milden Formen der weiblichen Genitalverstümmelung nicht verbieten. Die Notwendigkeit zur Gleichbehandlung ergibt sich zwingend aus unserer Verfassung, d.h. Art. 3 GG in Verbindung mit § 1631d BGB. Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung.

    Man sollte Tatjana Hörnle nicht für ihren Mut zur Konsequenz tadeln, sondern loben. Von Anfang an wurde davor, nicht nur von mir, gewarnt (s. z.B.http://holmputzke.de/images/stories/pdf/…sungswidrig.pdf). Die Abgeordneten des Bundestages, die § 1631d BGB zugestimmt haben, wollten das damals nur nicht hören.

    Das Grundübel liegt darin, § 1631d BGB für verfassungsgemäß zu halten. Wer Tatjana Hörnle nun für ihre Rechtsauffassung zur weiblichen Genitalverstümmelung attackiert und gleichzeitig § 1631d BGB verteidigt, verhält sich unredlich. Wer gegen die Genitalverstümmelung von Mädchen ist, darf die Genitalverstümmelung von Jungen nicht verteidigen.

    Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
    Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
    Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
    https://tredition.de/autoren/clemen…aperback-44889/

  • Zitat

    Von Anfang an wurde vor dieser fatalen Konsequenz gewarnt

    Leute, die die Amputation der Knabenvorhaut als nicht fatal ansehen, die sehen auch die Amputation der Mädchenvorhaut nicht als fatal an.

    In Indonesien ist man schon "weiter":

    Zitat

    Mädchenbeschneidung ist in Indonesien erst seit drei Jahren gesetzlich geregelt. Damals gelang es dem MUI durch Druck auf die Regierung, eine geplante Vorschrift zur Bekämpfung des Phänomens in eine explizite Erlaubnis für zugelassene Ärzte umzuwandeln. Diese dürfen nun den vorderen Teil der Klitorisvorhaut entfernen, ohne eine Bestrafung oder Schadensersatzpflichtigkeit fürchten zu müssen.

    Mit Kindern kann man es doch machen!

    There is no skin like foreskin

  • Terre des Femmes stellt sich klar auf die Seite der Kinder:

    Zitat

    Dass medizinisch unnötige Operationen an Kindern (gilt ausdrücklich auch für Intersex-Kinder) grundsätzlich nie hätten erlaubt werden dürfen und dass sich TERRE DES FEMMES ausdrücklich gegen Jungenbeschneidung positioniert, sollte bekannt sein. Wir unterstützen also das Ziel, ein einheitliches Gesetz für alle Kinder zu schaffen, sofern dieses ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Entscheidungsfreiheit stützt.

    Versucht aber für Mädchen zu retten, was zu retten ist:

    Zitat

    Doch auch wenn dies nicht möglich ist, bestehen wir auf den Erhalt des Gesetzes gegen weibliche Genitalverstümmelung in der jetzigen Form. Denn weibliche Genitalverstümmelung betrifft weit mehr, als den Körper der Mädchen und Frauen:

    https://frauenrechte.de/online/index.p…genbeschneidung

  • Zitat

    dass die vollständige Zerstörung des Lustempfindens bei der Jungenbeschneidung ein medizinischer Fehler ist und bei der weiblichen Genitalverstümmelung das erklärte Ziel, dass die Jungenbeschneidung aus religiösen Gründen die Kinder in eine Gemeinschaft aufnimmt und Zugang zu Ressourcen schafft während bei der religiös motivierten weiblichen Genitalverstümmelung lediglich der Status der „Unreinheit“ reduziert und dadurch die dem Mann untergeordnete Rolle manifestiert wird

    Vorhautamputationen als "Zugang zu Ressourcen" - oh mann oh mann, das ist übelster (feministischer?) Sexismus. Also die Jungs kriegen ja auch was für Ihre Verstümmelung, eine Art "Zwangsorganverkauf". Schon mal was von sozialer Ausgrenzung gehört?...
    Und was ist mit den Mädchen? Könnte man dann nicht auch sagen: sie werden dadurch heiratsfähig, also materiell entlohnt, lebenslang versorgt?

    Schon mal was davon gehört, als wie "unrein" der intakte Penis in beschneidenden Communities bezeichnet wird?

    Ich finde das absolut zum Kotzen, derart zu argumentieren. Dunkelste Ideologie. Auch terre des femmes muss echt noch dazu lernen.

  • Ja, so viel ich von Terre des Femmes auch halte, so schwarz-weiß ist die Welt in Bezug auf die psychischen Folgen und die Motive nicht. Frauen werden nicht beschnitten, um das Lustempfinden völlig zu zerstören, sondern um es zu vermindern. Und das gilt auch für Jungen, bei denen die Verminderung allenfalls geringer ist. Terre des Femmes argumentiert mit den schwersten Formen der FGM und verallgemeinert das pauschal auf die Mädchenbeschneidung Für die von Frau Hörnle angesprochenen Formen gilt das gesagte aber eben nicht. Wenn man sich z. B. die Bondo Kultur ansieht, so stellt man fest, dass die Mädchen dort gleichfalls durch ihre Beschneidung ein kulturelles "Aufgenommen werden" erleben und den Zugang "zu Ressourcen" erhalten. Ich glaube, dass denen schon ein wenig die Düse geht, dass das für Mädchen erreichte wegen der Jungenbeschneidung erodiert. Dafür rechne ich es ihnen aber nach wie vor hoch an, dass sie sich klar gegen die Beschneidung von Jungen stellen und sich auf den Deal, wir schützen die Mädchen, wenn die Jungs im Gegenzug dafür weiter dran glauben dürfen, nicht einlassen.

  • Zitat

    Dafür rechne ich es ihnen aber nach wie vor hoch an, dass sie sich klar gegen die Beschneidung von Jungen stellen und sich auf den Deal, wir schützen die Mädchen, wenn die Jungs im Gegenzug dafür weiter dran glauben dürfen, nicht einlassen.


    Das muss man nicht hoch anrechnen, dass ist schlicht nichts anderes als ein Zeichen für Realitätssinn und Seriösität.
    Wer sich nur irgendwie ernsthaft für den Schutz von Mädchen interessiert, muss sehen, dass der erst dann rechtlich unanfechtbar wird, wenn 1631d verschwunden ist - als einer der größten politischen Skandale der Geschichte der Bundesrepublik.

    2 Mal editiert, zuletzt von Pizarro73 (13. September 2014 um 22:45)

  • Zitat

    Durch das ritualisierte Abschneiden eines Körperteils wird Mädchen schmerzhaft deutlich, dass ihr Körper als unrein und fehlerhaft verstanden wird. Dass ausgerechnet das Lustorgan entfernt wird, nimmt ihrem Körper und ihrer Seele das Recht auf Lust, auf Begehren, auf (Selbst)Befriedigung. Und diese Restriktion geht weit über den Bereich des Sexuellen hinaus. Dieses Frauenbild findet Eingang in die Erziehung, in die gesellschaftlichen Konventionen, in Sprichworte und Mythen. Die Botschaft ist allgegenwärtig und sie lautet: Als Mädchen und als Frau bist du nur soviel wert, wie du anderen nützt.


    Das gilt natürlich alles nicht für Jungen oder Männer - wenn man frau Sexistin ist.

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